Wir suchen Dich, und brauchen
keinen langen Lebenslauf – ruf
einfach an unter 0221. 16845425 und
frag nach Jan oder Alex und wir
sprechen verabreden uns. Uns
interessiert Deine Jobvorstellung.
Schau Dir einfach unsere Praxis und
unser Team an und wenn Du genauso
begeistert von uns bist, wie wir
selbst, kannst Du Deine Arbeitszeit
in unserer Praxis im Herzen von
Köln flexibel gestalten. Für die
entspannte Mittagspause bieten wir
Dir eine Sonnenterrasse. Für Deine
Wunschbenefits sind wir offe...
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wir haben uns die Frage gestellt, ob man bei einer Erstverordnung z.B. für Logopädie oder Ergotherapie aufgrund des Aufnahmegespräches mehr abrechnen kann? Jedoch besitzen wir nur eine Krankenhaustarifzulassung?!
Es wäre toll wenn uns jemand diese Frage beantworten könnte. :blush:
Vielen Dank im Voraus :blush:
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ZarTr schrieb:
Hallo Zusammen,
wir haben uns die Frage gestellt, ob man bei einer Erstverordnung z.B. für Logopädie oder Ergotherapie aufgrund des Aufnahmegespräches mehr abrechnen kann? Jedoch besitzen wir nur eine Krankenhaustarifzulassung?!
Es wäre toll wenn uns jemand diese Frage beantworten könnte. :blush:
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Ist im Erstbehandlungsfall einmalig, nur in Zusammenhang mit der 1. Beh. Einheit pro Klient abrechenbar, sowohl bei RVO als auch bei VDEK; Also jedes Mal, wenn ein Klient neu in die Praxis kommt, gilt auch für VOadR`s, die vorher schon in anderer Einrichtung waren, gilt auch, wenn nach Therapiepause neuer Regelfall eintritt;
Ist keine zusätzliche Beh.-zeit, sondern dient der Sichtung der Unterlagen, der Doku der Eigen- und Fremd - Anamnese, des Erstellen des Behandlungsplanes - und ist, wen wundert es noch nix mehr als eine Aufwandsentschädigung
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Andrea Bartels schrieb:
>Position 54002
Ist im Erstbehandlungsfall einmalig, nur in Zusammenhang mit der 1. Beh. Einheit pro Klient abrechenbar, sowohl bei RVO als auch bei VDEK; Also jedes Mal, wenn ein Klient neu in die Praxis kommt, gilt auch für VOadR`s, die vorher schon in anderer Einrichtung waren, gilt auch, wenn nach Therapiepause neuer Regelfall eintritt;
Ist keine zusätzliche Beh.-zeit, sondern dient der Sichtung der Unterlagen, der Doku der Eigen- und Fremd - Anamnese, des Erstellen des Behandlungsplanes - und ist, wen wundert es noch nix mehr als eine Aufwandsentschädigung
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