Wir suchen zur Verstärkung unseres
Teams eine:n Physiotherapeuten:in
oder Masseur:in mit
Zusatzqualifikation in Manueller
Lymphdrainage.
Wöchentliche Arbeitszeit 15- 20 h.
Sie arbeiten in einem modernen
Ambiente im Kreise eines
sympathischen 12- köpfigen Teams.
Es finden monatliche
Praxisbesprechungen mit
Fortbildungen statt.
Großzügige finanzielle
Unterstützung für Fortbildungen
wird garantiert.
Es werden zwei mal jährlich Praxis
Events organisiert, um die
Teamgemeinschaft zu för...
Teams eine:n Physiotherapeuten:in
oder Masseur:in mit
Zusatzqualifikation in Manueller
Lymphdrainage.
Wöchentliche Arbeitszeit 15- 20 h.
Sie arbeiten in einem modernen
Ambiente im Kreise eines
sympathischen 12- köpfigen Teams.
Es finden monatliche
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Großzügige finanzielle
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wird garantiert.
Es werden zwei mal jährlich Praxis
Events organisiert, um die
Teamgemeinschaft zu för...
Ja. Wenn diese im Regelfall möglich waren, jedoch für alle Verordnungen außerhalb des Regelfalls zusammen insgesamt bis zu der im Regelfall genannten Anzahl für Massagen. Soweit auch dies nicht ausreicht, ist zu prüfen, ob ggf. Rehabilitationsleistungen oder andere Maßnahmen notwendig sind."
Dies ist aus dem Fragen/Antwortkatalog zum HMK.
Meine Frage: was mache ich mit einer VO außerhalb des RF, mit der die Anzahl von 10 Massagen außerhalb des RF überschritten wird (d. h. mit der 2. VO aRf über 6 KMT) .
Nur vier abgeben?
Und wer prüft, ob Rehaleistungen oder andere Maßnahmen erforderlich sind?
Schon jetzt DANKE für Hilfe.
LG hilliebillie
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hilliebillie schrieb:
"32) Können Massagen außerhalb des Regelfalls verordnet werden?
Ja. Wenn diese im Regelfall möglich waren, jedoch für alle Verordnungen außerhalb des Regelfalls zusammen insgesamt bis zu der im Regelfall genannten Anzahl für Massagen. Soweit auch dies nicht ausreicht, ist zu prüfen, ob ggf. Rehabilitationsleistungen oder andere Maßnahmen notwendig sind."
Dies ist aus dem Fragen/Antwortkatalog zum HMK.
Meine Frage: was mache ich mit einer VO außerhalb des RF, mit der die Anzahl von 10 Massagen außerhalb des RF überschritten wird (d. h. mit der 2. VO aRf über 6 KMT) .
Nur vier abgeben?
Und wer prüft, ob Rehaleistungen oder andere Maßnahmen erforderlich sind?
Schon jetzt DANKE für Hilfe.
LG hilliebillie
Wer prüft? Der Arzt, wenn er der Meinung ist, dass weitere KMT notwendig ist, begründet er dass ausreichend. Dann sollte es keine Probleme geben.
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morpheus-06 schrieb:
Um sicher zugehen: max. 10x KMT im Regelfall und 10x KMT adR abgeben
Wer prüft? Der Arzt, wenn er der Meinung ist, dass weitere KMT notwendig ist, begründet er dass ausreichend. Dann sollte es keine Probleme geben.
Ist der Fragen/Antwortkatalog denn aktuell (mit Inkraftsetzung zum 1. Juli 2004) ?
Mengen-Begrenzung der KMT für a.d.R. ist doch eben nicht vorgesehen.
Ich blick jetzt wirklich nicht mehr durch :rage:
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Zwischenzeitlich habe ich auch mehrfach gelesen, dass es strittig ist, ob dieser Fragen/Antwortkatalog derzeit überhaupt gilt.
Ich denke, das ist vordergründig mal in Erfahrung zu bringen,
Weiß das hier vielleicht jemand?
LG
hilliebillie
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hilliebillie schrieb:
Die AOK Rheinland / HH hat die ersten Kürzungen in solchen Fällen vorgenommen und das zu Lasten von Patienten mit chron. Schmerzen, die über viele Jahre hinweg schon regelmäßig diese Therapien (WT/KMT und MT) als VO aRf bekommen haben. Reha-Maßnahmen sind für solche Patienten ja meist auch nicht so erfolgreich, dass sie plötzlich wieder vom Frührentner zum Arbeitnehmer werden. Aber das störte die AOK nicht.
Zwischenzeitlich habe ich auch mehrfach gelesen, dass es strittig ist, ob dieser Fragen/Antwortkatalog derzeit überhaupt gilt.
Ich denke, das ist vordergründig mal in Erfahrung zu bringen,
Weiß das hier vielleicht jemand?
LG
hilliebillie
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morpheus-06 schrieb:
Die "alten FAQ" gelten weiter bis neue zw. GKV und KBV vereinbart sind so der GKV-Spitzenverband und die HMR gelten, d. h. adR sind die Regelungen des Regelfalles zu beachten und da ist die KMT auf 10x begrenzt. Darauf beziehen sich die Kassen und setzen ab. Hier sollte eine Klage Klarheit schaffen.
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Tarzan schrieb:
HÄ ?
Ist der Fragen/Antwortkatalog denn aktuell (mit Inkraftsetzung zum 1. Juli 2004) ?
Mengen-Begrenzung der KMT für a.d.R. ist doch eben nicht vorgesehen.
Ich blick jetzt wirklich nicht mehr durch :rage:
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