Stellvertretende fachliche Leitung
Physiotherapeut (m/w/d) für
unseren Standort Bogenhausen, ab
01.01.2025
ZEIT. QUALITÄT. ERGEBNISSE.
BEWUSSTSEIN FÜR THERAPIE SCHAFFEN!
Du möchtest:
• Therapie anders denken
• Moderne Ausstattung und
digitalisiert gestützte Behandlung
(THEORG 2GO, iPad)
• Teamgefühl und klare
Philosophie
• Aufstiegsmöglichkeiten
innerhalb der Praxis
• Stetigen fachlichen Austausch
sowie interne und externe
Fortbildungen
• Mit Profisportler/inn...
Physiotherapeut (m/w/d) für
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo an alle, kam gerade rein, zwei Rezepte Manuelle Therapie und Massage bei gleicher Diagnose 2-3xpr Woche. Sind beide zeitgleich abrechenbar? Danke für Antworten.
Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
Natürlich, es sind ja zwei unterschiedliche IKS mit unterschiedlichen Leitsymptomatiken.
Grüße...Gerry
Damit gilt, dass nicht zwei vorrangige Heilmittel innerhalb eines Regefalles gleichzeitig verordnet werden dürfen. Gruß S.
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und wie kann man es dann machen? Habe gerade einen Knoten im Kopf bei einer ähnlichen Situation: 1 Rz. 6xMT/Fango mit IKS WS2a + 1 Rz. 6xKMT mt IKS WS2f. Beide als 1. VO am gleichen Tag ausgestellt mit derselben Diagnose... Geht das? Oder muss das eine eine 1. VO und das andere dann die Folge-VO sein? Können beide dennoch am selben Tag ausgestellt werden?
Meine Idee: Auf einer der beiden VO "Behdl.Beginn spätestens am..." nachtragen lassen und dann erst die eine und dann die andere VO abarbeiten?
Herzlichen Dank für eine kleine Hilfe :blush:
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Louisa78 schrieb:
Hallo,
und wie kann man es dann machen? Habe gerade einen Knoten im Kopf bei einer ähnlichen Situation: 1 Rz. 6xMT/Fango mit IKS WS2a + 1 Rz. 6xKMT mt IKS WS2f. Beide als 1. VO am gleichen Tag ausgestellt mit derselben Diagnose... Geht das? Oder muss das eine eine 1. VO und das andere dann die Folge-VO sein? Können beide dennoch am selben Tag ausgestellt werden?
Meine Idee: Auf einer der beiden VO "Behdl.Beginn spätestens am..." nachtragen lassen und dann erst die eine und dann die andere VO abarbeiten?
Herzlichen Dank für eine kleine Hilfe :blush:
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Shakespeare schrieb:
Richtet man sich nach dem Wortlaut des HMK ist immer die Reihenfolge Erst- und Folgeverordnung einzuhalten, d.h. die Verordnungen sollen immer erst abgearbeitet werden. Dann hat sich der Arzt zu überzeugen z.B. durch die Mitteilung des Therapeuten, ob eine weitere Verordnung erforderlich ist. Beruft sich darauf die Kasse, kann sie zeitgleich ausgestellte Verordnungen (auch wenn hier ein späterer Beginn definiert wurde) als nicht HMK-konform betrachten und eine Vergütung ablehnen. Das Risiko trägt dann der Therapeut. Im beschriebenen Fall würde ich zunächst die MT-VO. abarbeiten und dann den Patienten mit der KMT- VO zum Arzt schicken, so dass dieser diese dann als Folgeverordnung mit aktuellem Datum neu ausstellen kann. Alternativ könnte er ggf. sofort eine auf die muskulären Probleme abgestimmte Diagnose nachtragen so dass zwei verschiedene Regelfälle entstehen und beide Verordnungen dann korrekt als Erstvo. angenommen werden können. Ich bevorzuge Variante drei die da wäre, gar keine KMT-VO. anzunehmen, denn diese werden mit z.T. unter 10€/Behandlung nicht mehr kostendeckend vergütet. Der Arzt soll dann als Folge-VO eine MT-VO ausstellen, diese beinhaltet die erforderliche Weichteilbehandlung.
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Shakespeare schrieb:
Nein, ich widerspreche da Gerry, da ein neuer/anderer Regelfall durch die Erkrankung/ Diagnose und nicht durch Heilmittel oder IKS Leitsymptome) bestimmt wird. Dieses ist im HMK explizit so beschrieben also nicht Auslegungssache.
Damit gilt, dass nicht zwei vorrangige Heilmittel innerhalb eines Regefalles gleichzeitig verordnet werden dürfen. Gruß S.
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