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hab hier eine, auf weißes Papier (Vordr 9, Vorder- und rückseite jeweils separat - also zwei DIN a4) gedruckte Zahnarztverordnung. Der Zahnarzt meint das kommt so aus dem Drucker (logisch;) und er hat nichts anderes.
Mir sind aber nur die bläulichen originalvorlagen bekannt.
Frage Ist so ein Formular, auch wenn es vom Arzt unterschrieben und gestempelt wurde bei der Abrechnung gültig???
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JA, ist bei Zahnärzte und BG (im Gegensatz zum normalen Arzt) gültig und kann so angenommen und abgerechnet werden.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Klonkrieger Die Frage ist schon so oft gestellt und beantwortet.
JA, ist bei Zahnärzte und BG (im Gegensatz zum normalen Arzt) gültig und kann so angenommen und abgerechnet werden.
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Klonkrieger schrieb:
Hallo ihr
hab hier eine, auf weißes Papier (Vordr 9, Vorder- und rückseite jeweils separat - also zwei DIN a4) gedruckte Zahnarztverordnung. Der Zahnarzt meint das kommt so aus dem Drucker (logisch;) und er hat nichts anderes.
Mir sind aber nur die bläulichen originalvorlagen bekannt.
Frage Ist so ein Formular, auch wenn es vom Arzt unterschrieben und gestempelt wurde bei der Abrechnung gültig???
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