Liebe Physios,
aufgrund bevorstehender
Pensionierungen einiger
Kolleg:innen, suchen wir zur
Verstärkung unseres Teams eine
Kinder Physiotherapeut:in (m/w/d)
in Teilzeit, Vollzeit oder auf
Minijob Basis für die Bobath
Kinder Therapie.
Wir sind eine alteingesessene,
familiäre Praxis mitten im
Kreuzberger Kiez, bestehend aus 9
Therapeut:innen. Darunter fünf
erfahrene und leidenschaftliche
Kindertherapeutinnen.
In unserer Praxis werden
überwiegend Patienten mit
orthopädischen, traum...
aufgrund bevorstehender
Pensionierungen einiger
Kolleg:innen, suchen wir zur
Verstärkung unseres Teams eine
Kinder Physiotherapeut:in (m/w/d)
in Teilzeit, Vollzeit oder auf
Minijob Basis für die Bobath
Kinder Therapie.
Wir sind eine alteingesessene,
familiäre Praxis mitten im
Kreuzberger Kiez, bestehend aus 9
Therapeut:innen. Darunter fünf
erfahrene und leidenschaftliche
Kindertherapeutinnen.
In unserer Praxis werden
überwiegend Patienten mit
orthopädischen, traum...
das Jahr fängt bereits gut an.. ich rechne über eine Abrechen-Firma auch meine Privat Patienten ab. Ich berechne den 2 fachen Satz..soweit, so gut. Nun hat ein Privat Patient nur den einfachen Satz, den den er von seiner PKV bekommen hat, bezahlt. Es fehlen ca. 300.- € Ich habe einen Fehler gemacht, den ich bereits abgestellt habe..ich habe anfänglich die Privat Patienten keine Honorarvereinbarung unterschreiben lassen. Dessen bin ich mir bewusst und benötige daher zu diesem Punkt keine Belehrung. Meine Frage : Kann ich den Betrag noch erfolgreich einfordern? ( Mahnschreiben, Anwalt usw) . Danke für Antworten..
Und ein gutes neues Jahr
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
das Jahr fängt bereits gut an.. ich rechne über eine Abrechen-Firma auch meine Privat Patienten ab. Ich berechne den 2 fachen Satz..soweit, so gut. Nun hat ein Privat Patient nur den einfachen Satz, den den er von seiner PKV bekommen hat, bezahlt. Es fehlen ca. 300.- € Ich habe einen Fehler gemacht, den ich bereits abgestellt habe..ich habe anfänglich die Privat Patienten keine Honorarvereinbarung unterschreiben lassen. Dessen bin ich mir bewusst und benötige daher zu diesem Punkt keine Belehrung. Meine Frage : Kann ich den Betrag noch erfolgreich einfordern? ( Mahnschreiben, Anwalt usw) . Danke für Antworten..
Und ein gutes neues Jahr
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eim schrieb:
Wieso,der patient hat ja schon einen Teil bezahlt und damit die Selbstzahlung akzeptiert.Ich würd trotzdem versuchen den Rest zu bekommen.
Ein Schild mit der Aufschrift das die Beihilfe nur einen Teil deiner Rechnung ersetzt ist sicher auch hilfreich.
PS: Beim Doc geht es ja auch ohne Preisschild, oder glaubt ihr der ist mit den einfachen Satz zufrieden?
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Fuzziguzzi schrieb:
Es sollte funktionieren wenn du deine Privatpreise in der Praxis öffentlich ausgehängt hast.
Ein Schild mit der Aufschrift das die Beihilfe nur einen Teil deiner Rechnung ersetzt ist sicher auch hilfreich.
PS: Beim Doc geht es ja auch ohne Preisschild, oder glaubt ihr der ist mit den einfachen Satz zufrieden?
Rechnung ohne Kürzung weiter einfordern und vom Patienten in Erfahrung bringen, wieso er nicht vollständig zahlt. Falls es wegen einer Kürzung seitens der Versicherung ist dann auf Urteile hinweisen, z.B. privatpreise.de oder mtk-physio.de/Info-Box Der Patient soll sein Recht auf die Erstattung seitens der KV selbst durchsetzten. Wir sind keine Patientenanwälte.
Ich würde die Handlung des Patienten nicht akzeptieren. Hänge trotzdem sofort Preisliste in der Praxis aus mit Privatpreisen und für zukünftige Privatpatienten bereite eine Honorarvereinbarung.
Beste Grüße
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Rafael schrieb:
Hallo,
Rechnung ohne Kürzung weiter einfordern und vom Patienten in Erfahrung bringen, wieso er nicht vollständig zahlt. Falls es wegen einer Kürzung seitens der Versicherung ist dann auf Urteile hinweisen, z.B. privatpreise.de oder mtk-physio.de/Info-Box Der Patient soll sein Recht auf die Erstattung seitens der KV selbst durchsetzten. Wir sind keine Patientenanwälte.
Ich würde die Handlung des Patienten nicht akzeptieren. Hänge trotzdem sofort Preisliste in der Praxis aus mit Privatpreisen und für zukünftige Privatpatienten bereite eine Honorarvereinbarung.
Beste Grüße
Also wehret den Anfängen!
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Fuzziguzzi schrieb:
Das liegt z.T. auch daran das es in letzter Zeit immer mehr PP gibt die nur den einfachen GOÄ-Satz bzw. Basistarif versichert haben und dann bei denn Rechnungen ein langes Gesicht ziehen und versuchen diesen Preis durchzusetzen.
Also wehret den Anfängen!
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Hilde Rusche - Dullendorf schrieb:
Meines Wissens stehst Du ohne Honorarvereinbarung schlecht dar. Falls Du im Erstgespräch grundsätzlich auf Deine Preise hinweist und auch diesen Patienten darauf hingewiesen hast, könnte dies evt. auch noch eine Möglichkeit sein. Aber dass kann Dir ein Anwalt mit mehr Sicherheit sagen. Viel Erfolg.
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Eine Klage würde ich in diesem Fall niemals durchziehen, denn wenn der Patient erklärt, dass er für diese Preise die Behandlung bei dir nicht durchgeführt hätte, wenn er sie vorher gekannt hätte, wird er immer Recht bekommen. Übrigens auch bei ärztlichen Behandlungen, wenn nichts Schriftliches existiert.
Selbst wenn eine mündliche Vereinbarung besteht,steht hier Aussage gegen Aussage und du kannst es nicht beweisen.
Ich würde trotzdem versuchen, für den Restbetrag dem Patienten eine weitere Rechnung zu schicken. Du kannst aber nur hoffen, dass er zahlt.
Frage doch sicherheitshalber nochmal deinen Anwalt, ob er noch einen Tipp hat.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Wenn du keine Honorarvereinbarung und auch die Preise nicht in der Praxis aushängen hast, dann sieht es leider schlecht für dich aus.
Eine Klage würde ich in diesem Fall niemals durchziehen, denn wenn der Patient erklärt, dass er für diese Preise die Behandlung bei dir nicht durchgeführt hätte, wenn er sie vorher gekannt hätte, wird er immer Recht bekommen. Übrigens auch bei ärztlichen Behandlungen, wenn nichts Schriftliches existiert.
Selbst wenn eine mündliche Vereinbarung besteht,steht hier Aussage gegen Aussage und du kannst es nicht beweisen.
Ich würde trotzdem versuchen, für den Restbetrag dem Patienten eine weitere Rechnung zu schicken. Du kannst aber nur hoffen, dass er zahlt.
Frage doch sicherheitshalber nochmal deinen Anwalt, ob er noch einen Tipp hat.
Gruß Britt
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Wonderwoman schrieb:
Ich würde hier nichts weiter machen als den Patienten aus der Praxis zu entfernen. Leider Lehrgeld...
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Eine gute Empfehlung... :point_up:
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Wonderwoman schrieb:
... und dann auf allen Kosten sitzen bleiben und vor Gericht gnadenlos scheitern.
Eine gute Empfehlung... :point_up:
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Eberhard schrieb:
Ich selbst hatte fast vierzig eine Praxis und hatte nei eine Erklärung unterschreiben lassen. Allerdings habe ich immer ein Preisschild aushängen gehabt, auf das ich jeden PP hingewiesen habe. Auch habe ich immer gesagt, dass die PKK eventuell nicht alles bezahlt. In meiner ganzen Praxiszeit hatte ich nur einen Nichtzahler.
"Hallo
das Jahr fängt bereits gut an.. ich rechne über eine Abrechen-Firma auch meine Privat Patienten ab. Ich berechne den 2 fachen Satz..soweit, so gut. Nun hat ein Privat Patient nur den einfachen Satz, den den er von seiner PKV bekommen hat, bezahlt. ..."
Bei dem geschilderten Privatpatienten handelt es sich somit erkennbar um einen solchen, der zum Basistarif versichert ist. Und da findet sich fast ausschließlich nur Kundschaft, die nicht in die gesetzliche KK wechseln und sich finanziell auch nicht (mehr) die teueren/besseren Tarife der PV leisten kann. Aufgrund der bestehenden Pfändungsfreigrenzen wird bei diesem Personenkreis aus dem zur Verfügung stehenden Einkommen im Regelfall kaum etwas zwangsweise zu holen sein; evtl. aus Vermögenswerten, aber darauf würde ich es wegen 300 € nicht ankommen lassen.
Ich würde die Minderleistung als Lehrgeld sehen.
Walli :hushed:
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W. Stangner schrieb:
Der Ausgangsthread beginnt wie folgt:
"Hallo
das Jahr fängt bereits gut an.. ich rechne über eine Abrechen-Firma auch meine Privat Patienten ab. Ich berechne den 2 fachen Satz..soweit, so gut. Nun hat ein Privat Patient nur den einfachen Satz, den den er von seiner PKV bekommen hat, bezahlt. ..."
Bei dem geschilderten Privatpatienten handelt es sich somit erkennbar um einen solchen, der zum Basistarif versichert ist. Und da findet sich fast ausschließlich nur Kundschaft, die nicht in die gesetzliche KK wechseln und sich finanziell auch nicht (mehr) die teueren/besseren Tarife der PV leisten kann. Aufgrund der bestehenden Pfändungsfreigrenzen wird bei diesem Personenkreis aus dem zur Verfügung stehenden Einkommen im Regelfall kaum etwas zwangsweise zu holen sein; evtl. aus Vermögenswerten, aber darauf würde ich es wegen 300 € nicht ankommen lassen.
Ich würde die Minderleistung als Lehrgeld sehen.
Walli :hushed:
Wie gesagt es gibt immer mehr PP die sich nur gering versichern, z.T. aus Sparsamkeit aber auch auch auf Grund schlechter Beratung ihres Versicherungsvertreters.
Hinterher kommt für diese PP das erwachen.
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Fuzziguzzi schrieb:
Es geht nirgens hervor das der Patient kein Geld hat, vielleicht will er auch nur sparen.
Wie gesagt es gibt immer mehr PP die sich nur gering versichern, z.T. aus Sparsamkeit aber auch auch auf Grund schlechter Beratung ihres Versicherungsvertreters.
Hinterher kommt für diese PP das erwachen.
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silvia43 schrieb:
Ich würde dem PP eine Zahlungserinnerung für das restl Geld schreiben, mit Frist zum begleichen, evtl noch eine 2. Erinnerung und dann ab zum Anwalt oder Mahnbescheid! Die PP wissen alle das sie nichts zu 100% erstattet bekommen! Aber man kann es ja mal probieren!
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