Für meine Praxis in Brühl suche
ich einen Physioterapeut (m/w/d)
oder staatl. geprüften Masseur und
med. Bademeister (m/w/d) in Voll-
oder Teilzeit, egal ob
Berufseinsteiger*in oder
Therapeut*in mit langjähriger
Berufserfahrung.
Ich biete:
- ein gutes Gehalt
- gute Nahverkehrsanbindung
- flexible Arbeitszeiten
- Urlaub frei planbar
- selbständiges Arbeiten
Du bringst mit:
- Freude am Beruf
- den Willen dich
weiterzuentwickeln
- bestenfalls Erfahrung/Fortbildung
in Manuelle The...
ich einen Physioterapeut (m/w/d)
oder staatl. geprüften Masseur und
med. Bademeister (m/w/d) in Voll-
oder Teilzeit, egal ob
Berufseinsteiger*in oder
Therapeut*in mit langjähriger
Berufserfahrung.
Ich biete:
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- flexible Arbeitszeiten
- Urlaub frei planbar
- selbständiges Arbeiten
Du bringst mit:
- Freude am Beruf
- den Willen dich
weiterzuentwickeln
- bestenfalls Erfahrung/Fortbildung
in Manuelle The...
Pat hatte eine FVO, Diagnose war identisch mit EVO, nur der ICD 10 Code wurde für die LWS-Problematik verändert.
Absetzung weil mit dem anderen ICD 10 Code ,diese Verordnung eine Erstverordnung wäre und da keine Erstverordnung mit dem gleichen ICD 10 vorhanden sei auch keine Erstattung.
Versuchte dieses in Emmendingen tel. zu klären. Die Dame war ziemlich frech und auf die Frage nach Ihrem Vorgesetzten kam ,wen wundert es - der ist im Moment nicht erreichbar.Emmendingen hat angeblich die Order von der mh Plus auch die ICD 10 zu prüfen, was meines Erachtens nicht im Rahmenvertrag in Bayern vorgesehen ist. Haben das Rz. beim Doc ändern lassen und sind jetzt furchtbar gespannt ,ob die jetzt ersetzen. Ansonsten klage ich auch für 95 Euro!!!!! Denen fällt immer wasNeues ein uns zu schickanieren.
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silvia43 schrieb:
Haben gestern eine Absetzung von Emmendingen der mhplus bekommen.
Pat hatte eine FVO, Diagnose war identisch mit EVO, nur der ICD 10 Code wurde für die LWS-Problematik verändert.
Absetzung weil mit dem anderen ICD 10 Code ,diese Verordnung eine Erstverordnung wäre und da keine Erstverordnung mit dem gleichen ICD 10 vorhanden sei auch keine Erstattung.
Versuchte dieses in Emmendingen tel. zu klären. Die Dame war ziemlich frech und auf die Frage nach Ihrem Vorgesetzten kam ,wen wundert es - der ist im Moment nicht erreichbar.Emmendingen hat angeblich die Order von der mh Plus auch die ICD 10 zu prüfen, was meines Erachtens nicht im Rahmenvertrag in Bayern vorgesehen ist. Haben das Rz. beim Doc ändern lassen und sind jetzt furchtbar gespannt ,ob die jetzt ersetzen. Ansonsten klage ich auch für 95 Euro!!!!! Denen fällt immer wasNeues ein uns zu schickanieren.
ICD-10 waren unterschiedlich? Dann wäre es wieder eine Erst.Vo.
Klartextdiagnose war gleich? Dann darauf den Widerspruch aufbauen — Folg.Vo.
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morpheus-06 schrieb:
Klär das direkt mit der Kasse.
ICD-10 waren unterschiedlich? Dann wäre es wieder eine Erst.Vo.
Klartextdiagnose war gleich? Dann darauf den Widerspruch aufbauen — Folg.Vo.
da keine Erstverordnung mit dem gleichen ICD 10 vorhanden sei auch keine Erstattung.
Dümmlicher Unsinn... Der Patient kann ja mit der EVO auch woanders gewesen sein. Wir sind nicht verpflichtet, diesem nachzuforschen.
Widerspruch plus 40,-- € Verzugspauschale mit Fristsetzung und danach Klage.
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MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
;... aber bitte gleich direkt an die KK und nicht an das Abrechenzentrum Emmendingen...:)
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
https://www.physio.de/forum5/abrechnung/mhplus-bkk-zur-info/8/160730/160730#msg-160730
https://www.physio.de/forum5/abrechnung/absetzung-wegen-folgeverordnung/8/157564/157564#msg-157564
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viento schrieb:
Meine Fristsetzung läuft am 30.08.2018 aus, habe bereits 4 Bescheide von Emmendingen vorliegen, sehr dümmlich, sehe es genauso, wie du. Ich muss nicht kriminalistisch werden, wenn Pat./in die EVO nicht oder woanders einlöst. Es wird mir eine Freude sein, die Klage einzureichen, selbstverständlich halte ich höflich den Mahnweg ein! :blush:
https://www.physio.de/forum5/abrechnung/mhplus-bkk-zur-info/8/160730/160730#msg-160730
https://www.physio.de/forum5/abrechnung/absetzung-wegen-folgeverordnung/8/157564/157564#msg-157564
;... aber bitte gleich direkt an die KK und nicht an das Abrechenzentrum Emmendingen...:)
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
LOL... genau... und die reichen es dann an das Abrechnungszentrum weiter, die es wieder ablehnen. Alles schon gehabt... wurde von mir mit Klage geahndet. :smile:
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Wonderwoman schrieb:
JürgenK schrieb am 26.8.18 10:46:
;... aber bitte gleich direkt an die KK und nicht an das Abrechenzentrum Emmendingen...:)
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
LOL... genau... und die reichen es dann an das Abrechnungszentrum weiter, die es wieder ablehnen. Alles schon gehabt... wurde von mir mit Klage geahndet. :smile:
wenn man sein Schreiben richtig formuliert wird die aber funktionieren.
(...vielleicht bei dieser KK, aber bei anderen hat das aber sehr wohl geklappt;) )
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
Hallo Wonderwoman,
wenn man sein Schreiben richtig formuliert wird die aber funktionieren.
(...vielleicht bei dieser KK, aber bei anderen hat das aber sehr wohl geklappt;) )
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
@wonderwoman: gegen wen hast du nach deiner Schreibweise die Klage gerichtet, es liest sich jetzt so, als wenn du gegen den Abrechner geklagt hättest, dieser ist doch nicht der Vertrags"partner" ;)
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viento schrieb:
Diese Kasse scheint widerspruchsresistent zu sein, auch die Ankündigung, keine Pat. mehr anzunehmen, wenn meine Rechnung nicht beglichen wird, verhallt.
@wonderwoman: gegen wen hast du nach deiner Schreibweise die Klage gerichtet, es liest sich jetzt so, als wenn du gegen den Abrechner geklagt hättest, dieser ist doch nicht der Vertrags"partner" ;)
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Wonderwoman schrieb:
silvia43 schrieb am 25.8.18 19:40:
da keine Erstverordnung mit dem gleichen ICD 10 vorhanden sei auch keine Erstattung.
Dümmlicher Unsinn... Der Patient kann ja mit der EVO auch woanders gewesen sein. Wir sind nicht verpflichtet, diesem nachzuforschen.
Widerspruch plus 40,-- € Verzugspauschale mit Fristsetzung und danach Klage.
AZ in Emmendingen -> die haben bereits direkt von der KK (Auftraggeber)
einiges zu hören bekommen.
Ist bei uns auch bereits mehrmals vorgekommen.
Fall das AZ Dir die betr. Vo. gesendet hat - nochmal zu Abbrechnung einreichen
mit dem Vermerk v. Dir "Vo. ist korrekt"....
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ich habe jetzt auch eine Kürzung bekommen. weil bei ws1a keine LangfristVo ausserhalb des Regelfalles möglich wäre.
Auf der VO steht aber auch Erstverordnung angekreuzt und damit ist diese VO also auch konform HMR.
Wir haben leider nur versehentlich statt ErstVO auf Ausserhalb des Regelfalles geklickt und so abgerechnet. Ziehen direkt die VO ab und senden die korrekt ausgefüllte VO (zum neu Abrechnen) nicht zurück.
Bin jetzt wieder mal am schreiben.
Einfach ärgerlich und man muss auf alles achten mittlerweile. Hier ist eindeutig Sprache von einer fehlerhaften Abrechnung und nicht von einer fehlerhafte VO.
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Frans schrieb:
es liegt also nicht an die Kasse aber an AZ Emmendingen
ich habe jetzt auch eine Kürzung bekommen. weil bei ws1a keine LangfristVo ausserhalb des Regelfalles möglich wäre.
Auf der VO steht aber auch Erstverordnung angekreuzt und damit ist diese VO also auch konform HMR.
Wir haben leider nur versehentlich statt ErstVO auf Ausserhalb des Regelfalles geklickt und so abgerechnet. Ziehen direkt die VO ab und senden die korrekt ausgefüllte VO (zum neu Abrechnen) nicht zurück.
Bin jetzt wieder mal am schreiben.
Einfach ärgerlich und man muss auf alles achten mittlerweile. Hier ist eindeutig Sprache von einer fehlerhaften Abrechnung und nicht von einer fehlerhafte VO.
das was Du beschreibst ist was ganz anderes.
Die 25 Punkte , die auch wir als Therapeuten prüfen, müssen auf jenen Fall den Heilmittelrichtlinien entsprechen...
Bei WS1a und V.a.d.R ist die konformität nicht gegeben und das ist (leider) eine Absetzung...
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askesis schrieb:
Frans:
das was Du beschreibst ist was ganz anderes.
Die 25 Punkte , die auch wir als Therapeuten prüfen, müssen auf jenen Fall den Heilmittelrichtlinien entsprechen...
Bei WS1a und V.a.d.R ist die konformität nicht gegeben und das ist (leider) eine Absetzung...
Bei WS1a und V.a.d.R ist die konformität nicht gegeben und das ist (leider) eine Absetzung...
Wo steht das ???????????
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ali schrieb:
askesis schrieb am 26.8.18 21:22:
Bei WS1a und V.a.d.R ist die konformität nicht gegeben und das ist (leider) eine Absetzung...
Wo steht das ???????????
Bei WS1a und V.a.d.R ist die konformität nicht gegeben und das ist (leider) eine Absetzung...
Wo steht das ???????????
Leichtgläubige Fehleinschätzung die von unseren Freunden bei den Kassen natürlich gerne gefüttert wird ;)
WS1: prognostisch kurzzeitiger Behandlungsbedarf, <=6 Behandlungen im Regelfall
WS2: prognostisch länger andauernder Behabdlungsbedarf, <=18 Behandlungen im Regelfall
...es gibt also einen Bereich zwischen WS1-Regelfall und WS2-Regelfall wenn der Behandlungsbedarf prognostisch kurzzeitig bleibt aber im Einzelfall eben doch mehr als 6 Behandlungen benötigt.
Gerade nach 6 Behandlungen WS1 kann absehbar sein das nur noch wenige Behandlungen nötig sind um das Behandlungsziel gesichert zu erreichen; das widerspricht direkt der Definition von WS2 :)
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Papa Alpaka schrieb:
ali schrieb am 26.8.18 22:44:
askesis schrieb am 26.8.18 21:22:
Bei WS1a und V.a.d.R ist die konformität nicht gegeben und das ist (leider) eine Absetzung...
Wo steht das ???????????
Leichtgläubige Fehleinschätzung die von unseren Freunden bei den Kassen natürlich gerne gefüttert wird ;)
WS1: prognostisch kurzzeitiger Behandlungsbedarf, <=6 Behandlungen im Regelfall
WS2: prognostisch länger andauernder Behabdlungsbedarf, <=18 Behandlungen im Regelfall
...es gibt also einen Bereich zwischen WS1-Regelfall und WS2-Regelfall wenn der Behandlungsbedarf prognostisch kurzzeitig bleibt aber im Einzelfall eben doch mehr als 6 Behandlungen benötigt.
Gerade nach 6 Behandlungen WS1 kann absehbar sein das nur noch wenige Behandlungen nötig sind um das Behandlungsziel gesichert zu erreichen; das widerspricht direkt der Definition von WS2 :)
leider steht das nirgenwo ge/beschrieben...lasse mich aber eines Besseren belehren, wenn Du mir einen § nennst wo dies genau steht...
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
Hallo askesis,
leider steht das nirgenwo ge/beschrieben...lasse mich aber eines Besseren belehren, wenn Du mir einen § nennst wo dies genau steht...
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
Frans:
das was Du beschreibst ist was ganz anderes.
Die 25 Punkte , die auch wir als Therapeuten prüfen, müssen auf jenen Fall den Heilmittelrichtlinien entsprechen...
Bei WS1a und V.a.d.R ist die konformität nicht gegeben und das ist (leider) eine Absetzung...
das ist (leider) Blödsinn
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us11 schrieb:
askesis schrieb am 26.8.18 21:22:
Frans:
das was Du beschreibst ist was ganz anderes.
Die 25 Punkte , die auch wir als Therapeuten prüfen, müssen auf jenen Fall den Heilmittelrichtlinien entsprechen...
Bei WS1a und V.a.d.R ist die konformität nicht gegeben und das ist (leider) eine Absetzung...
das ist (leider) Blödsinn
es liegt also nicht an die Kasse aber an AZ Emmendingen
ich habe jetzt auch eine Kürzung bekommen. weil bei ws1a keine LangfristVo ausserhalb des Regelfalles möglich wäre.
Märchen der Kasse. Wo steht in den HMR, dass bei WS1 kein adr möglich ist?
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morpheus-06 schrieb:
Frans schrieb am 26.8.18 20:21:
es liegt also nicht an die Kasse aber an AZ Emmendingen
ich habe jetzt auch eine Kürzung bekommen. weil bei ws1a keine LangfristVo ausserhalb des Regelfalles möglich wäre.
Märchen der Kasse. Wo steht in den HMR, dass bei WS1 kein adr möglich ist?
Sie berufen sich auf den"konsentierten" Fragenkatalog zwischen den KAssen und dem GKV-Spitzenverband!
Naja, bringt wieder 40,- plus, aber es nervt einfach!!!
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Alfred Kramer schrieb:
neuester Gag von BKK 24 : Absetzung Ex2b adR, weil , "erst Durchstieg auf EX3, sonst keine adR möglich"!!!
Sie berufen sich auf den"konsentierten" Fragenkatalog zwischen den KAssen und dem GKV-Spitzenverband!
Naja, bringt wieder 40,- plus, aber es nervt einfach!!!
Kenne leider auch solche Fälle mit Emmendingen. Neben mehrfacher Prüfung der Verordnungen sehen uns einzelne Ärzte leider öfter zur Korrektur.
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phys84 schrieb:
Bitte unbedingt weitere Entwicklung und Ergebnis mitteilen! Danke!
Kenne leider auch solche Fälle mit Emmendingen. Neben mehrfacher Prüfung der Verordnungen sehen uns einzelne Ärzte leider öfter zur Korrektur.
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silvia43 schrieb:
aber 2 Kreuze sind halt auch nicht erlaubt.
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askesis schrieb:
silvia43:
AZ in Emmendingen -> die haben bereits direkt von der KK (Auftraggeber)
einiges zu hören bekommen.
Ist bei uns auch bereits mehrmals vorgekommen.
Fall das AZ Dir die betr. Vo. gesendet hat - nochmal zu Abbrechnung einreichen
mit dem Vermerk v. Dir "Vo. ist korrekt"....
passte aber alles...emmendingen setzte ab weil der arzt der ev ein anderer war sls der der fv...
40€ an die mh plus...wurde bezahlt.
letzte woche kam ein schreiben von emmendingen:
aufgrund von falschen prüfeinstellungen kam es zwischen feb 2018 und august 2018 fälschlicherweise zu kürzungen und absetzungen.
wer eine solche in diesem zeitraum hatte darf gern das rezept zur erneuten prüfung einsenden
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https://www.physio.de/forum5/abrechnung/mhplus-bkk-zur-info/8/160730/160730#msg-160730
Klassische "Einzelfallentscheidungen", die im Anschreiben von Emmendingen "erwähnt" werden.
Anmerkung: es kann zu "verspäteten Bearbeitungen" beim Abrechnungsunternehmen Convema kommen ;). VBU Bkk ist leider auch in den Sog der "verspäteten Rechnungsbegleichungen" gekommen :(.
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viento schrieb:
Wenn man hier etwas sucht, hilft auch die Sufu.
https://www.physio.de/forum5/abrechnung/mhplus-bkk-zur-info/8/160730/160730#msg-160730
Klassische "Einzelfallentscheidungen", die im Anschreiben von Emmendingen "erwähnt" werden.
Anmerkung: es kann zu "verspäteten Bearbeitungen" beim Abrechnungsunternehmen Convema kommen ;). VBU Bkk ist leider auch in den Sog der "verspäteten Rechnungsbegleichungen" gekommen :(.
(...)
Anmerkung: es kann zu "verspäteten Bearbeitungen" beim Abrechnungsunternehmen Convema kommen ;). VBU Bkk ist leider auch in den Sog der "verspäteten Rechnungsbegleichungen" gekommen :(.
...die Ansage nützt nichts gegen den Verzugseintritt. Der einzig wirksame Schutz ist die vom Vertragspartner (also dir) bestätigte Fristverlängerung, diese kann nicht einseitig von demjenigen verlangt werden der in der Leistungspflicht ist.
Gegenfrage: gewährt dir irgendeine GKV eine umfassende Fristverlängerung beim Behandlungsbeginn? Gewährt sie dir eine Fristverlängerung bei der Abrechnung? Nein? Warum solltest du dann eine Extrawurst für die Bezahlung gewähren?
(Würde die GEZ es akzeptieren wenn du statt €17,50/Monat zu überweisen deine Forderung gegen die AOK an sie abtrittst?)
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Papa Alpaka schrieb:
viento schrieb am 5.9.18 12:43:
(...)
Anmerkung: es kann zu "verspäteten Bearbeitungen" beim Abrechnungsunternehmen Convema kommen ;). VBU Bkk ist leider auch in den Sog der "verspäteten Rechnungsbegleichungen" gekommen :(.
...die Ansage nützt nichts gegen den Verzugseintritt. Der einzig wirksame Schutz ist die vom Vertragspartner (also dir) bestätigte Fristverlängerung, diese kann nicht einseitig von demjenigen verlangt werden der in der Leistungspflicht ist.
Gegenfrage: gewährt dir irgendeine GKV eine umfassende Fristverlängerung beim Behandlungsbeginn? Gewährt sie dir eine Fristverlängerung bei der Abrechnung? Nein? Warum solltest du dann eine Extrawurst für die Bezahlung gewähren?
(Würde die GEZ es akzeptieren wenn du statt €17,50/Monat zu überweisen deine Forderung gegen die AOK an sie abtrittst?)
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viento schrieb:
Schmunzel Papa, ich sehe schon, du hast die Info gut aufgefasst ;) - ist ja nur eine Info. Derzeit ärgere ich mich wirklich über 3 BKK-s. Ich bekomme irgendwann noch eine BKK-Phobie.
Schmunzel Papa, ich sehe schon, du hast die Info gut aufgefasst ;) - ist ja nur eine Info. Derzeit ärgere ich mich wirklich über 3 BKK-s. Ich bekomme irgendwann noch eine BKK-Phobie.
Bei dir mache ich mir weniger Sorgen, kenne aber genug Kolleginnen (und wenige Kollegen) die in Versuchung geraten ein "sorry, wir zahlen später" unkommentiert durchgehen zu lassen. Dürfen die GKVen gerne probieren, bei den Apothekern oder Ärzten, ansonsten können sie gerne ihre €20.000.000.000 (eine 2 mit zehn Nullen!)-Reserve angreifen um genügen kompetentes Personal anzuheuern. Das System GKV wird schon rausgehauen werden wenn sich die Lage irgendwann ändert, "so" sehe ich keinen Grund "ihnen" mehr zu schenken als nötig...
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Papa Alpaka schrieb:
viento schrieb am 5.9.18 13:27:
Schmunzel Papa, ich sehe schon, du hast die Info gut aufgefasst ;) - ist ja nur eine Info. Derzeit ärgere ich mich wirklich über 3 BKK-s. Ich bekomme irgendwann noch eine BKK-Phobie.
Bei dir mache ich mir weniger Sorgen, kenne aber genug Kolleginnen (und wenige Kollegen) die in Versuchung geraten ein "sorry, wir zahlen später" unkommentiert durchgehen zu lassen. Dürfen die GKVen gerne probieren, bei den Apothekern oder Ärzten, ansonsten können sie gerne ihre €20.000.000.000 (eine 2 mit zehn Nullen!)-Reserve angreifen um genügen kompetentes Personal anzuheuern. Das System GKV wird schon rausgehauen werden wenn sich die Lage irgendwann ändert, "so" sehe ich keinen Grund "ihnen" mehr zu schenken als nötig...
Mei, wenn du wüsstest, wieviel graue Haare ich immer nachfärben muss...sollte ich vielleicht auch mal in die Rechnung mit aufnehmen, lach.
Es ist wichtig, dass wir alle an einem Strang ziehen, keiner sollte da einknicken!!!!
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viento schrieb:
"Bei dir mache ich mir weniger Sorgen, kenne aber genug Kolleginnen (und wenige Kollegen) die in Versuchung geraten ein "sorry, wir zahlen später" unkommentiert durchgehen zu lassen."
Mei, wenn du wüsstest, wieviel graue Haare ich immer nachfärben muss...sollte ich vielleicht auch mal in die Rechnung mit aufnehmen, lach.
Es ist wichtig, dass wir alle an einem Strang ziehen, keiner sollte da einknicken!!!!
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teuflchen83 schrieb:
ich hatte auch absetzungen emmendingen bei mh plus wegen angeblich nicht logischer ev und fv.
passte aber alles...emmendingen setzte ab weil der arzt der ev ein anderer war sls der der fv...
40€ an die mh plus...wurde bezahlt.
letzte woche kam ein schreiben von emmendingen:
aufgrund von falschen prüfeinstellungen kam es zwischen feb 2018 und august 2018 fälschlicherweise zu kürzungen und absetzungen.
wer eine solche in diesem zeitraum hatte darf gern das rezept zur erneuten prüfung einsenden
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