Renommierte Praxis für
Physiotherapie und Osteopathie
sucht einen Physiotherapeuten
(m/w/d) in Voll-oder Teilzeit zum
nächstmöglichen Zeitpunkt.
Wir bieten Ihnen die Chance Ihre
fachlichen Qualifikationen in einer
modernen und hervorragend
organisierten Praxis zu erweitern
und Teil eines ambitionierten Teams
zu werden. Zu den hervorragenden
Rahmenbedingungen gehören u.a.
eine überdurchschnittliche
Bezahlung, 30/60-Minuten
Arbeitstakt, interne Fortbildungen,
Teammeetings und Fortbildungsz...
Physiotherapie und Osteopathie
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möchte mich auch einmal hier zu Wort melden. Ich habe im MOment mal wieder schwierigkeiten mit der Zahlungsmoral eineger Privater.
Wir handhaben es so, das in der Rechnung eine Zahlungsfrist von 14 Tagen steht (wie auch im Behandlungsvertrag), dann erste Mahnung, dann Telefonat, was meistens auch den gewünschten Erfolg bringt.
Sollte das noch nicht fruchten, 2te Mahnung mit Gebühr.
Leider habe ich jetzt auch nach diesem ganzen Spektakel noch einige, die sich bequemen zu zahlen.
Ich habe hier früher einmal gelesen, das es, bevor man dann rechtlich weiter geht, einen Vordruck gibt, das die Rechnung an das Gericht weitergeleitet wird, wenn man nicht innerhalb von x Tagen zahlt.
Ich kann die Diskussion hierzu leider nicht mehr finden. Vielleicht kann mir hier jemand weiter helfen.
Weiss sonst noch jemand rat? Habe bis jetzt meine Privaten ohne AZ gemanaged und möchte es eigentlich auch so weiter führen, aber gegen einige resistente sind meine Mittel im Moment ausgeschöpft.
Vielen Dank,
Thorsten
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo alle miteinander,
möchte mich auch einmal hier zu Wort melden. Ich habe im MOment mal wieder schwierigkeiten mit der Zahlungsmoral eineger Privater.
Wir handhaben es so, das in der Rechnung eine Zahlungsfrist von 14 Tagen steht (wie auch im Behandlungsvertrag), dann erste Mahnung, dann Telefonat, was meistens auch den gewünschten Erfolg bringt.
Sollte das noch nicht fruchten, 2te Mahnung mit Gebühr.
Leider habe ich jetzt auch nach diesem ganzen Spektakel noch einige, die sich bequemen zu zahlen.
Ich habe hier früher einmal gelesen, das es, bevor man dann rechtlich weiter geht, einen Vordruck gibt, das die Rechnung an das Gericht weitergeleitet wird, wenn man nicht innerhalb von x Tagen zahlt.
Ich kann die Diskussion hierzu leider nicht mehr finden. Vielleicht kann mir hier jemand weiter helfen.
Weiss sonst noch jemand rat? Habe bis jetzt meine Privaten ohne AZ gemanaged und möchte es eigentlich auch so weiter führen, aber gegen einige resistente sind meine Mittel im Moment ausgeschöpft.
Vielen Dank,
Thorsten
Ps. unter meinen Rechnungen steht Verzug setzt ohne weitere Mahnung ein bei Überschreitung der Zahlungsfrist
[bearbeitet am 06.02.14 12:09]
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Sollte jeder unter seine Rechnungen setzen, da dann sofort nach Ablauf der Frist Verzug einsetzt und eine Mahnung nicht erforderlich ist.
Und es muss keiner einen Anwalt einschalten...
Wir schreiben die Rechnung und danach eine Mahnung mit 5,-- € Mahngebühr. Danach beantragen wir einfach unter mahngerichte - online-Mahnverfahren einen Mahnbescheid. Die meisten zahlen dann sofort... der Rest (in 10 Jahren 2 Leute) landen vor Gericht.
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Wonderwoman schrieb:
Dein PS ist gut, aber evtl. so nicht korrekt. Es muss dann die Frist von 30 Tagen und ein Verweis auf den § im BGB erfolgen.
Sollte jeder unter seine Rechnungen setzen, da dann sofort nach Ablauf der Frist Verzug einsetzt und eine Mahnung nicht erforderlich ist.
Und es muss keiner einen Anwalt einschalten...
Wir schreiben die Rechnung und danach eine Mahnung mit 5,-- € Mahngebühr. Danach beantragen wir einfach unter mahngerichte - online-Mahnverfahren einen Mahnbescheid. Die meisten zahlen dann sofort... der Rest (in 10 Jahren 2 Leute) landen vor Gericht.
vielen Dank. Genau diesen Link habe ich gesucht.
Bin auch nicht heiß darauf, den Anwalt ein zu schalten, aber ein bißchewn mehr Druck kann ja nicht schaden.
Vielen Dank,
Thorsten
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hey Wonderwoman,
vielen Dank. Genau diesen Link habe ich gesucht.
Bin auch nicht heiß darauf, den Anwalt ein zu schalten, aber ein bißchewn mehr Druck kann ja nicht schaden.
Vielen Dank,
Thorsten
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lexa schumanski schrieb:
ich gebe keine 30 tage bei mir 10 tage. brötchen bezahle ich nicht erst wenn sie verdaut sind :smile:
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Wonderwoman schrieb:
Dann mußt Du separat mahnen. Ansonsten gelten 30 Tage ohne Mahnung, wenn Du darauf hingewiesen hast.
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lexa schumanski schrieb:
3.Mahnung mit Hinweis wenn nicht bis X bezahlt geht die Angelegenheit zum Anwalt, die Kosten gehen zu Ihren Lasten.
Ps. unter meinen Rechnungen steht Verzug setzt ohne weitere Mahnung ein bei Überschreitung der Zahlungsfrist
[bearbeitet am 06.02.14 12:09]
wir machen es so: Wenn Mahnungen nicht fruchten beantragen wir den Online-Mahnbescheid beim Mahngericht. Den drucken wir einfach aus und eine Kopie geht direkt an den Patienten mit einem kleinen Notizzettel, dass wir den Antrag einfach in den Briefkasten stecken und das Ding geht seinen Gang. Bisher damit 100% Erfolg - auch ohne Mahngericht.
Wie auch immer du es machst - viel Erfolg.
MfG:)
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collin schrieb:
Habe ich auch Chancen in diesem Mahnverfahren wenn ich private Ausfallrechnungen geschrieben habe- z.B. Patient kommt trotz Rücksprache nicht und unterschreibt nicht mehr und kommt nicht mehr. Er hat vorher mit seiner Anmeldung unterschrieben, das es zur Ausfallzahlung von 15,-€ kommen kann. Der Patient ist beim Bund, Anruf bei Bundesdienststelle hat nichts gebracht und er ist warscheinlich auch nicht mehr vor Ort. Solche Leute gibt's leider viel öfter und das möchte ich nicht mehr hinnehmen?
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Wonderwoman schrieb:
Du kannst mit dem gerichtlichen Mahnverfahren jede Forderung versuchen einzutreiben.
Hintergrund , der Pat. soll sich ja nicht festsetzen und wohlfühlen in der PT / KG
Na - Na wo kommen wird denn da hin!
:kissing_closed_eyes:
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Norbert Meyer schrieb:
Die Tips sind in Ordnung wir brauchen Deutschlandweit eine neue Verfahrensweise, die Patienten mit Zuarbeit ( durch die PKV) nehmen sich immer mehr raus !
Hintergrund , der Pat. soll sich ja nicht festsetzen und wohlfühlen in der PT / KG
Na - Na wo kommen wird denn da hin!
:kissing_closed_eyes:
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Ingo Friedrich schrieb:
Hallo mab,
wir machen es so: Wenn Mahnungen nicht fruchten beantragen wir den Online-Mahnbescheid beim Mahngericht. Den drucken wir einfach aus und eine Kopie geht direkt an den Patienten mit einem kleinen Notizzettel, dass wir den Antrag einfach in den Briefkasten stecken und das Ding geht seinen Gang. Bisher damit 100% Erfolg - auch ohne Mahngericht.
Wie auch immer du es machst - viel Erfolg.
MfG:)
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