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Unseres auch nicht! Im Gegenteil.
Sie bewegen nicht nur gerne
Menschen, sondern sehen jede
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sind Sie im Team unserer
neugeschaffenen Therapiepraxis in
Meerbusch genau richtig. Gemeinsam
mit unserem familiären Team sorgen
Sie dafür, dass unsere Patienten
schnell Fortschritte machen. Auch
Sie wollen sich weiterentwickeln?
Mit unseren zahlreichen Fort und
Weiterbildungsangeboten
unterstützen wir Sie gerne. Das
klingt nach einem Plan? ...
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Patient wurde von mir im Hausbesuch zweimal behandelt und verstarb dann. Die gesamte Kommunikation erfolgte über den Sohn des Patienten.
Die Rechnung habe ich ganz normal an die Adresse des Verstorbenen gestellt, Zahlung erfolgte nicht und beim Versuch den Sohn telefonisch zu erreichen kommt keine Rückmeldung mehr von dem? Habe von dem Sohn auch keine Adresse.
Was mache ich? Eine Mahnung an den Verstorbenen wird ja nichts bringen, also müsste ich ja eventuelle Erben anmahnen, oder? Wie bekomme ich heraus ob und wer sein Erbe angetreten hat?Oder gibt es noch eine andere Möglichkeit an mein Geld zu kommen. Wir reden von 100 Euro, also auch eine Frage ob sich der Aufwand lohnt.Danke
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo liebe Mitforisten. Habe eine Frage zur Mahnung bzw. zum Mahnverfahren bei Verstorbenen Privatpatienten.
Patient wurde von mir im Hausbesuch zweimal behandelt und verstarb dann. Die gesamte Kommunikation erfolgte über den Sohn des Patienten.
Die Rechnung habe ich ganz normal an die Adresse des Verstorbenen gestellt, Zahlung erfolgte nicht und beim Versuch den Sohn telefonisch zu erreichen kommt keine Rückmeldung mehr von dem? Habe von dem Sohn auch keine Adresse.
Was mache ich? Eine Mahnung an den Verstorbenen wird ja nichts bringen, also müsste ich ja eventuelle Erben anmahnen, oder? Wie bekomme ich heraus ob und wer sein Erbe angetreten hat?Oder gibt es noch eine andere Möglichkeit an mein Geld zu kommen. Wir reden von 100 Euro, also auch eine Frage ob sich der Aufwand lohnt.Danke
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a schubart schrieb:
Wer hat den den behandlungsvertrag unterschrieben ? Der verstorbene?dann einfach da mahnen .die Erben müssen sich dann kümmern.die Leistungen wurden ja erbracht . Man erbt nicht nur die positiven Sachen
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
Es gibt auch die Möglichkeit sich direkt an die PKV zu wenden. Hat bei mir schon problemlos funktioniert.
Gruß von Monique
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karin-maria schrieb:
Letztendlich kannst Du Dich ans Nachlassgericht wenden, zuständig ist das Amtsgericht.
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Papa Alpaka schrieb:
Rechnung -> freundlich nachfragen -> Inkasso. Erst werden die offenen Rechnungen beglichen, danach gibt's was zum erben (oder auch nicht). Oder auch bleiben lassen, von der Alltagsbetreuerin eines Patienten habe ich kurz nach dessen Ableben den Betrag der letzten Rechnung abzüglich €2,41 ("mehr Bargeld ist nicht da und eigentlich bin ich seit zwei Tagen nicht mehr zuständig") bekommen; dafür wollte ich auch kein Fass mehr aufmachen...
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stefanie79 schrieb:
Bei mir kam die Antwort, dass sie nicht mehr zuständig wären und dies jetzt die Erben regeln würden. Danach passierte nichts mehr.
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Papa Alpaka schrieb:
...wenn Kontakt zu einem Erben besteht: nachhaken und dann entsprechend handeln, wenn kein Kontakt besteht - auch Tote müssen in Deutschland eine ladungsfähige Adresse haben damit das Amtsgericht nachforschen kann woher deine offene Rechnung bezahlt werden kann bevor jemand anders erbt. Damit nicht zu lange warten, zum einen wird das Geld schnell ausgegeben (und ist dann erstmal "weg"), zum anderen wissen die Erben jetzt noch, das Papiere eingehen werden mit denen die letzten Angelegenheiten geregelt werden. Der Stromversorger will auch noch seinen Teil haben :wink:
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stefanie79 schrieb:
Ich habe das gleiche Problem. Pat. Verstorben, hat einen Betreuer, der nach dem Tod nicht mehr zuständig ist, die Erben rühren sich nicht. Keinerlei Reaktion auf die Rechnung.
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