Zur Verstärkung unseres Teams
suchen wir einen
Physiotherapeuten (m/w/d).
Physiotherapie,
Rehabilitation,Sport und
Gesundheitszentrum direkt am
Meerbuscher Hallenbad.
In der zentral gelegenen und modern
ausgestatteten Praxis bieten wir
den Kunden eine hochwertige
Betreuung in den Bereichen
Physiotherapie, Rehabilitation,
Prävention und Sport.
Von der Physiotherapie zum
computergestützten
Gesundheitstraining bis hin zur
Aquafitness und Wellness-wir bieten
unseren Kunden ein breites
Leistu...
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Physiotherapeuten (m/w/d).
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Meerbuscher Hallenbad.
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MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
hm... hast du eine schriftliche Dauerzuzahlunungsbefreiung, denn normal ist, sie jedes Jahr neu zubeantragen und dann einen entsprechenden Ausweis bekommt ...ich frage , weil ich dies in den letzten 56 Jahren nicht für meine Patienten bekommen habe ,geschweige was davon gehört habe
MfG
JürgenK ;)
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
ja,, über das Versorgungsamt geht das.
hm... und wer hat da was abgesetzt...????... ich kenne das so, dass das über das VSA(Sozialamt) selber abgerechnet wird..hm...oder ist dort noch eine GKV angegeben es wäre von Anfang an schön gewesen wenn du es genauer beschrieben hättest...aalso was ist nun damit wir dir wirklich helfen können
MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
@Anonymer Teilnehmer
hm... und wer hat da was abgesetzt...????... ich kenne das so, dass das über das VSA(Sozialamt) selber abgerechnet wird..hm...oder ist dort noch eine GKV angegeben es wäre von Anfang an schön gewesen wenn du es genauer beschrieben hättest...aalso was ist nun damit wir dir wirklich helfen können
MfG
JürgenK ;)
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Guten Tag, ich bin seit einem Jahr selbständig und habe jetzt eine Absetzung bekommen wo ein Patient seit 10 Jahren Dauerzuzahlungsbefreit ist und nun die Absetzung wegen nicht geleisteter Zuzahlung gekommen ist. Nun meine Frage: Wie geht das mit den 40 Euro Verzugsgebühr bei der Kasse, gibt es da ein Mustervordruck und geht das an die Kasse oder an das Abrechnungszentrum? Sry, hab mit der Suchfunktion nichts gefunden und hatte den Fall (zum Glück) noch nicht. Vielen Dank,
Suchbegriff "Verzugspauschale", 30 Sekunden fürs Querlesen, z. B.
https://www.physio.de/community/abrechnung/davaso-willkuerliche-eingangsdaten/8/545162/1
https://www.physio.de/community/abrechnung/verzugspauschale/8/538025/1
https://www.physio.de/community/physiotherapie/mahnung-verzugspauschale-fax/1/533219/1
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Problem beschreiben
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
??
Suchbegriff "Verzugspauschale", 30 Sekunden fürs Querlesen, z. B.
https://www.physio.de/community/abrechnung/davaso-willkuerliche-eingangsdaten/8/545162/1
https://www.physio.de/community/abrechnung/verzugspauschale/8/538025/1
https://www.physio.de/community/physiotherapie/mahnung-verzugspauschale-fax/1/533219/1
Oder meinst du den Abrechnungsdienstleister der Kassen?
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Damals waren für VDEK-Kassen noch die 14 Tage und RVO die (glaube ich) 28 Tage Zahlungsziel.
Wieso soll das bei Abrechnungen über eine Abrechnungsfirma nicht möglich sein? Zahlungsziel ist Zahlungsziel und basta. War zwar etwas aufwendiger als jetzt als Selbstabrechnerin, da ich erst das Geldeingangsdatum prüfen musste, aber möglich war das jederzeit und durchgezogen hab ich es auch erfolgreich.
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die neue schrieb:
@massu Wat???? Wieso soll das nicht gehen??? Als ich noch über A&S abgerechnet habe, und ich Geld verspätet erhalten habe, habe ich mir von A&S das Geldeingangsdatum durchgeben lassen und selbstverständlich die 40,00 bei verspätetem Zahlungseingang (bei A&S) an die Kassen berechnet.
Damals waren für VDEK-Kassen noch die 14 Tage und RVO die (glaube ich) 28 Tage Zahlungsziel.
Wieso soll das bei Abrechnungen über eine Abrechnungsfirma nicht möglich sein? Zahlungsziel ist Zahlungsziel und basta. War zwar etwas aufwendiger als jetzt als Selbstabrechnerin, da ich erst das Geldeingangsdatum prüfen musste, aber möglich war das jederzeit und durchgezogen hab ich es auch erfolgreich.
Vielleicht ein Einschüchterungsversuch um gegen die Absetzung nicht vorzugehen? …. Und ich hab’s geglaubt🙈
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massu schrieb:
@die neue bei der letzten Absetzung von Davaso stand das so drin.
Vielleicht ein Einschüchterungsversuch um gegen die Absetzung nicht vorzugehen? …. Und ich hab’s geglaubt🙈
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Wonderwoman schrieb:
@die neue Weil Du die Forderung an A&S abgetreten hast und deshalb der Vertrag mit denen gilt und nicht die Fristen aus dem Rahmenvertrag?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@massu Seit wann glaubst du die Aussagen von DAVASO?
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die neue schrieb:
@Wonderwoman klar, die von mir mit A&S geschlossenen Zahlungsfristen galten selbstverständlich (zum 15. und zum 31. eingegangene Zahlungen wurden an mich ausgezahlt). Das hab ich auch nicht in Abrede gestellt. Das macht aber nicht die Zahlungsfristen der Kassen ungültig, sondern die Kassen mussten innerhalb der Fristen (14, bzw. 28 Tage) an A&S zahlen. Und wenn diese Fristen nicht eingehalten wurden, hab ich die 40 Ocken berechnet innocent. Deswegen war es eben auch etwas zeitaufwändiger und ich musste bei A&S nachfragen, wann bei denen das Geld der Kassen eingegangen ist. Und wenn dieses Datum später als die 14/28 Tage waren, gab's halt eine Rechnung. Und diese wurden, wie schon gesagt, brav von allen Kassen gezahlt.....
Vielleicht ein Einschüchterungsversuch um gegen die Absetzung nicht vorzugehen? …. Und ich hab’s geglaubt🙈
Aber bitte direkt an die Kassen - und nicht an Davaso....
Und wenn die Kassen Dich an die Davaso verweisen wollen (..."das ist unser Abrechnungsdienstleister...") nicht klein beigeben sondern freundlich aber bestimmt antworten " das ist nicht mein Problem, sondern Ihres. Ich habe einen Vertrag mit Ihnen und nicht mit der Davaso. Nein, ich habe den Vertrag mit Ihnen und nicht mit der Davaso. Darum kümmern Sie sich bitte!"
Lass Dir ein paar Haare auf den Zähnen wachsen. Meine reichen gegenüber den Kassen mittlerweile bis zu den Knien....
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die neue schrieb:
@massu
massu schrieb am 28.01.2023 14:58 Uhr:@die neue bei der letzten Absetzung von Davaso stand das so drin. joyjoyjoy ... Versuch macht kluch .... mach Dir nix draus. Und außerdem.... wer verbietet es Dir, die ollen Kamellen noch nachzureichen? innocent
Vielleicht ein Einschüchterungsversuch um gegen die Absetzung nicht vorzugehen? …. Und ich hab’s geglaubt🙈
Aber bitte direkt an die Kassen - und nicht an Davaso....
Und wenn die Kassen Dich an die Davaso verweisen wollen (..."das ist unser Abrechnungsdienstleister...") nicht klein beigeben sondern freundlich aber bestimmt antworten " das ist nicht mein Problem, sondern Ihres. Ich habe einen Vertrag mit Ihnen und nicht mit der Davaso. Nein, ich habe den Vertrag mit Ihnen und nicht mit der Davaso. Darum kümmern Sie sich bitte!"
Lass Dir ein paar Haare auf den Zähnen wachsen. Meine reichen gegenüber den Kassen mittlerweile bis zu den Knien....
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Wonderwoman schrieb:
@die neue Das muss aber keine Selbstverständlichkeit sein, denn Du hast keinerlei Ansprüche gegen die Kasse, denn bei einem Abrechnungszentrum hast Du die Forderung aus der VO abgetreten. Du kannst also nur gegenüber des Abrechnungszentrums tätig werden und da kommt es eben auf den Abrechnungsvertrag an. Wenn dort andere Zahlfristen stehen, dann richtet sich der Verzug entweder danach oder nach dem BGB.
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die neue schrieb:
@Wonderwoman hmmm.... da magst Du recht haben! Allerdings würde ich es immer versuchen! Und die Kassen haben sich (alle) darauf eingelassen. Namentlich waren es damals die HEK, TK, AOK Rheinland, Barmer und die Viactiv.
Stimmt, man tritt die Forderungen ab. Kann aber sein, daß im Falle einer Absetzung die Forderung von der Abrechnungsstelle an die Praxis rückabgetreten wird - mal in der Absetzungsmitteilung der Abrechnungsstelle nachgucken, ob da was von Rückabtretung steht. Dann wäre die Praxis die Forderungsinhaberin und könnte die 40,- nebst Zinsen direkt von der Kasse fordern. (Ob die Kasse dann ohne Mahnbescheidsandrohung zahlt ... anderes Thema.)
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Sabine Rabbel schrieb:
@Wonderwoman
Stimmt, man tritt die Forderungen ab. Kann aber sein, daß im Falle einer Absetzung die Forderung von der Abrechnungsstelle an die Praxis rückabgetreten wird - mal in der Absetzungsmitteilung der Abrechnungsstelle nachgucken, ob da was von Rückabtretung steht. Dann wäre die Praxis die Forderungsinhaberin und könnte die 40,- nebst Zinsen direkt von der Kasse fordern. (Ob die Kasse dann ohne Mahnbescheidsandrohung zahlt ... anderes Thema.)
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asima schrieb:
@die neue Gott sei Dank haben wir Maskenpflicht. Das würde sonst doch übel aussehen.😅😉
Ich bin der Meinung, dass dieses ganze Kassieren der Rp. Geb. und Zuzahlung so schnell wie möglich die Aufgabe der Krankenkassen werden muß! Wir sind doch nicht die Geldeintreiber der GKV! Sollen sie doch diese Eigenanteile plus Gebühren vom Patienten selbst einziehen, denn sie wissen ja auch ganz genau, wieviel und ob der Versicherte zu zahlen hat!
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Evemarie Kaiser schrieb:
@Sabine Rabbel
Ich bin der Meinung, dass dieses ganze Kassieren der Rp. Geb. und Zuzahlung so schnell wie möglich die Aufgabe der Krankenkassen werden muß! Wir sind doch nicht die Geldeintreiber der GKV! Sollen sie doch diese Eigenanteile plus Gebühren vom Patienten selbst einziehen, denn sie wissen ja auch ganz genau, wieviel und ob der Versicherte zu zahlen hat!
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die neue schrieb:
@asima Hab 'ne hübsche Zahnfrisur joy
https://www.physio.de/community/abrechnung/eigenanteil-patient-zahlt-nicht/8/552983/1#anchor553101
... was meint ihr dazu?
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Evemarie Kaiser schrieb:
Jetzt antworte ich mir mal selbst und zwar mit folgendem Beitrag:
https://www.physio.de/community/abrechnung/eigenanteil-patient-zahlt-nicht/8/552983/1#anchor553101
... was meint ihr dazu?
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massu schrieb:
Du rechnest über einen Abrechnungszentrum? Dann geht es nicht. 40€ nur bei Selbstabrechner mit den Kassen möglich.
Oder meinst du den Abrechnungsdienstleister der Kassen?
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