Ich habe erstmals einen Mahnbescheid in Angriff nehmen müssen. PP, welcher die Rechnung gekürzt hat, mit der Begründung, ich sei zu teuer und er zahlt nur Beihilfe. Der PP wurde am Telefon sehr unsachlich und frech. Einfach unerträglich!
Habe dann eine Mahnung geschrieben mit Aufforderung zur Restzahlung zum 25.09.2015. Geld war nicht auf dem Konto - also Mahnbescheid!
Angekündigten Mahnbescheid eingeleitet....Geld war dann am 29.09. auf meinem Konto. Trotzdem hat er ja das Zahlungsziel nicht eingehalten.
Nun behauptet er, er habe ja am 25.09. gezahlt, und er zahle die Gebühren für den Mahnbescheid auf keinen Fall! Wie würdet Ihr vorgehen!? Ich hab die Schnauze mit solchen Pat. sowas von voll!
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Ich habe erstmals einen Mahnbescheid in Angriff nehmen müssen. PP, welcher die Rechnung gekürzt hat, mit der Begründung, ich sei zu teuer und er zahlt nur Beihilfe. Der PP wurde am Telefon sehr unsachlich und frech. Einfach unerträglich!
Habe dann eine Mahnung geschrieben mit Aufforderung zur Restzahlung zum 25.09.2015. Geld war nicht auf dem Konto - also Mahnbescheid!
Angekündigten Mahnbescheid eingeleitet....Geld war dann am 29.09. auf meinem Konto. Trotzdem hat er ja das Zahlungsziel nicht eingehalten.
Nun behauptet er, er habe ja am 25.09. gezahlt, und er zahle die Gebühren für den Mahnbescheid auf keinen Fall! Wie würdet Ihr vorgehen!? Ich hab die Schnauze mit solchen Pat. sowas von voll!
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Andreas216 schrieb:
Ich habe erstmals einen Mahnbescheid in Angriff nehmen müssen. PP, welcher die Rechnung gekürzt hat, mit der Begründung, ich sei zu teuer und er zahlt nur Beihilfe. Der PP wurde am Telefon sehr unsachlich und frech. Einfach unerträglich!
Habe dann eine Mahnung geschrieben mit Aufforderung zur Restzahlung zum 25.09.2015. Geld war nicht auf dem Konto - also Mahnbescheid!
Angekündigten Mahnbescheid eingeleitet....Geld war dann am 29.09. auf meinem Konto. Trotzdem hat er ja das Zahlungsziel nicht eingehalten.
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Nun ja, man könnte die ganz harte Tour fahren und die Mahngebühren "ums verrecken" eintreiben.
Persönlich würde ich mir diese Arbeit aber nicht mehr machen, nur noch klarstellen, dass meine Praxis zukünftig nichts mehr für ihn
tun kann.
Grüße...Gerry
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Nun ja, man könnte die ganz harte Tour fahren und die Mahngebühren "ums verrecken" eintreiben.
Persönlich würde ich mir diese Arbeit aber nicht mehr machen, nur noch klarstellen, dass meine Praxis zukünftig nichts mehr für ihn
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Grüße...Gerry
Wie kommt der Betrag von € 50,- als Mahngebühr zustande? :unamused:
Grüße...Gerry
P.S. Ich gehe grundsätzlich davon aus, dass ihr im Vorfeld eine Honorarvereinbarung gemacht habt welche vom Patienten
unterschrieben und somit deine Preise anerkannt wurden?
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Wie kommt der Betrag von € 50,- als Mahngebühr zustande? :unamused:
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P.S. Ich gehe grundsätzlich davon aus, dass ihr im Vorfeld eine Honorarvereinbarung gemacht habt welche vom Patienten
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Gerry schrieb:
Wie kommt der Betrag von € 50,- als Mahngebühr zustande? :unamused:
Grüße...Gerry
P.S. Ich gehe grundsätzlich davon aus, dass ihr im Vorfeld eine Honorarvereinbarung gemacht habt welche vom Patienten
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Die Preise hängen für jeden sichtbar im Wartebereich aus. Ansonsten gibts auch Honorarvereinbarungen, aber auf Grund von Hektik war dies untergegangen. Aber ist auch nicht gesetzlich vorgeschrieben. Habe die Preise gut sichtbar aushängen! 21,00 Euro Bearbeitungsgebühr und gut 30 Euro Gerichtskosten....
Es geht auch nicht um Mahngebühren sondern um einen abgegebenen Mahnbescheid...nicht zu verwechseln mit einer Mahnung, diese war im Vorfeld schon erfolgt
Hatte in der mahnung, das mahnverfahren angekündigt, wenn der betrag nicht bis zum 25.09. auf meinem Konto eingegangen sei....war er nicht!
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Die Preise hängen für jeden sichtbar im Wartebereich aus. Ansonsten gibts auch Honorarvereinbarungen, aber auf Grund von Hektik war dies untergegangen. Aber ist auch nicht gesetzlich vorgeschrieben. Habe die Preise gut sichtbar aushängen! 21,00 Euro Bearbeitungsgebühr und gut 30 Euro Gerichtskosten....
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Hatte in der mahnung, das mahnverfahren angekündigt, wenn der betrag nicht bis zum 25.09. auf meinem Konto eingegangen sei....war er nicht!
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Andreas216 schrieb:
Die Preise hängen für jeden sichtbar im Wartebereich aus. Ansonsten gibts auch Honorarvereinbarungen, aber auf Grund von Hektik war dies untergegangen. Aber ist auch nicht gesetzlich vorgeschrieben. Habe die Preise gut sichtbar aushängen! 21,00 Euro Bearbeitungsgebühr und gut 30 Euro Gerichtskosten....
Es geht auch nicht um Mahngebühren sondern um einen abgegebenen Mahnbescheid...nicht zu verwechseln mit einer Mahnung, diese war im Vorfeld schon erfolgt
Hatte in der mahnung, das mahnverfahren angekündigt, wenn der betrag nicht bis zum 25.09. auf meinem Konto eingegangen sei....war er nicht!
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Andreas216 schrieb am 19.10.15 15:24:
Aber ist auch nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Paragraph 630c BGB (Pflicht zur Wirtschaftlichen Aufklärung des Patienten - neu durch Patientenrechtegesetz):
„(3) Weiß der Behandelnde, dass eine vollständige Übernahme der Behandlungskosten durch einen Dritten nicht gesichert ist oder ergeben sich nach den Umständen hierfür hinreichende Anhaltspunkte, muss er den Patienten vor Beginn der Behandlung über die voraussichtlichen Kosten der Behandlung in Textform informieren. Weitergehende Formanforderungen aus anderen Vorschriften bleiben unberührt.
Dass man das wirklich gemacht hat, lässt sich eigentlich nur durch Unterschrift des Patienten belegen.
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[zitat]Andreas216 schrieb am 19.10.15 15:24:
Aber ist auch nicht gesetzlich vorgeschrieben. [/zitat]
Paragraph 630c BGB (Pflicht zur Wirtschaftlichen Aufklärung des Patienten - neu durch Patientenrechtegesetz):
„(3) Weiß der Behandelnde, dass eine vollständige Übernahme der Behandlungskosten durch einen Dritten nicht gesichert ist oder ergeben sich nach den Umständen hierfür hinreichende Anhaltspunkte, muss er den Patienten vor Beginn der Behandlung über die voraussichtlichen Kosten der Behandlung [b]in Textform[/b] informieren. Weitergehende Formanforderungen aus anderen Vorschriften bleiben unberührt.
Dass man das wirklich gemacht hat, lässt sich eigentlich nur durch Unterschrift des Patienten belegen.
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REHA am Kreuz schrieb:
Andreas216 schrieb am 19.10.15 15:24:
Aber ist auch nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Paragraph 630c BGB (Pflicht zur Wirtschaftlichen Aufklärung des Patienten - neu durch Patientenrechtegesetz):
„(3) Weiß der Behandelnde, dass eine vollständige Übernahme der Behandlungskosten durch einen Dritten nicht gesichert ist oder ergeben sich nach den Umständen hierfür hinreichende Anhaltspunkte, muss er den Patienten vor Beginn der Behandlung über die voraussichtlichen Kosten der Behandlung in Textform informieren. Weitergehende Formanforderungen aus anderen Vorschriften bleiben unberührt.
Dass man das wirklich gemacht hat, lässt sich eigentlich nur durch Unterschrift des Patienten belegen.
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Man sollte kein gutes Geld dem schlechten hinterherwerfen...
man KANN alles druchbekommen, aber wenns vor Gericht geht, haste noch Anwaltskosten etc. das lohnt meißt nicht
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Man sollte kein gutes Geld dem schlechten hinterherwerfen...
man KANN alles druchbekommen, aber wenns vor Gericht geht, haste noch Anwaltskosten etc. das lohnt meißt nicht
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TheStonie schrieb:
Man sollte kein gutes Geld dem schlechten hinterherwerfen...
man KANN alles druchbekommen, aber wenns vor Gericht geht, haste noch Anwaltskosten etc. das lohnt meißt nicht
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Na einer, welche meine Frage verstanden hat. Danke.....genau das ist meine Zwickmühle...es ödet mich maßlos an, dass diese Geizknochen und dreisten Pat. damit immer wieder durchkommen......
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Na einer, welche meine Frage verstanden hat. Danke.....genau das ist meine Zwickmühle...es ödet mich maßlos an, dass diese Geizknochen und dreisten Pat. damit immer wieder durchkommen......
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Andreas216 schrieb:
Na einer, welche meine Frage verstanden hat. Danke.....genau das ist meine Zwickmühle...es ödet mich maßlos an, dass diese Geizknochen und dreisten Pat. damit immer wieder durchkommen......
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Es steht klipp und klar auf meiner Preisliste, dass eventuell die Priv. Kassen nicht alle Kosten übernehmen....und es gibt meines Erachtens keine gesetzliche Verpflichtung der Honorarvereinbarung! Ich habe meiner gesetzlichen Verpflichtung Genüge getan.....
Es kann nicht sein, dass wir uns immer und immer wieder mit diesen Idioten auseinander setzen müssen
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Es steht klipp und klar auf meiner Preisliste, dass eventuell die Priv. Kassen nicht alle Kosten übernehmen....und es gibt meines Erachtens keine gesetzliche Verpflichtung der Honorarvereinbarung! Ich habe meiner gesetzlichen Verpflichtung Genüge getan.....
Es kann nicht sein, dass wir uns immer und immer wieder mit diesen Idioten auseinander setzen müssen
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Andreas216 schrieb:
Es steht klipp und klar auf meiner Preisliste, dass eventuell die Priv. Kassen nicht alle Kosten übernehmen....und es gibt meines Erachtens keine gesetzliche Verpflichtung der Honorarvereinbarung! Ich habe meiner gesetzlichen Verpflichtung Genüge getan.....
Es kann nicht sein, dass wir uns immer und immer wieder mit diesen Idioten auseinander setzen müssen
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Ich habe auf meiner Homepage die Preise veröffentlicht. Dazu die Zahlungsbedingungen: Komplett vor der Therapie per Überweisung, oder bar vor der jeweiligen Behandlung. Einen entsprechenden Vertrag gibt es auch, der zu unterschreiben ist.
Seitdem habe ich zwar keine PP mehr, aber ich fühle mich deutlich besser.
Wo werden nun die Patienten behandelt? Irgendjemand wird es wohl tun...
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Ich habe auf meiner Homepage die Preise veröffentlicht. Dazu die Zahlungsbedingungen: Komplett vor der Therapie per Überweisung, oder bar vor der jeweiligen Behandlung. Einen entsprechenden Vertrag gibt es auch, der zu unterschreiben ist.
Seitdem habe ich zwar keine PP mehr, aber ich fühle mich deutlich besser.
Wo werden nun die Patienten behandelt? Irgendjemand wird es wohl tun...
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LogoMijo schrieb:
Ich habe auf meiner Homepage die Preise veröffentlicht. Dazu die Zahlungsbedingungen: Komplett vor der Therapie per Überweisung, oder bar vor der jeweiligen Behandlung. Einen entsprechenden Vertrag gibt es auch, der zu unterschreiben ist.
Seitdem habe ich zwar keine PP mehr, aber ich fühle mich deutlich besser.
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Aushängen? Dann wäre ich jetzt froh, dass gezahlt wurde. Ein Aushang kann auch als AGB gelten und die Inkludierung von AGBs muss explizit vereinbart werden.
Aus meiner Sicht hast Du tatsächlich Glück gehabt...
Die 50 Euro für einen Mahnbescheid verstehe ich trotzdem nicht... So viel kostet das doch gar nicht.
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Aushängen? Dann wäre ich jetzt froh, dass gezahlt wurde. Ein Aushang kann auch als AGB gelten und die Inkludierung von AGBs muss explizit vereinbart werden.
Aus meiner Sicht hast Du tatsächlich Glück gehabt...
Die 50 Euro für einen Mahnbescheid verstehe ich trotzdem nicht... So viel kostet das doch gar nicht.
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Wonderwoman schrieb:
Aushängen? Dann wäre ich jetzt froh, dass gezahlt wurde. Ein Aushang kann auch als AGB gelten und die Inkludierung von AGBs muss explizit vereinbart werden.
Aus meiner Sicht hast Du tatsächlich Glück gehabt...
Die 50 Euro für einen Mahnbescheid verstehe ich trotzdem nicht... So viel kostet das doch gar nicht.
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Mahnbescheid.de...nachgucken...kostet soviel....Sehe ich etwas anders..es gibt keine zwingende Verpflichtung zur Honorarvereinbarung, nur Empfehlung..und wie gesagt...ansonsten Honorarvereinbarung immer.....
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Mahnbescheid.de...nachgucken...kostet soviel....Sehe ich etwas anders..es gibt keine zwingende Verpflichtung zur Honorarvereinbarung, nur Empfehlung..und wie gesagt...ansonsten Honorarvereinbarung immer.....
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Andreas216 schrieb:
Mahnbescheid.de...nachgucken...kostet soviel....Sehe ich etwas anders..es gibt keine zwingende Verpflichtung zur Honorarvereinbarung, nur Empfehlung..und wie gesagt...ansonsten Honorarvereinbarung immer.....
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Hallo Andreas deswegen haben wir für neue Privatpatienten nur noch Vorkasse. Und derjenige der das nicht möchte wird nicht behandelt erspart viel Ärger weil hatte ich früher auch schon mit Beihilfe und Blabla. Lass dich nicht unterkriegen. Gruß
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Hallo Andreas deswegen haben wir für neue Privatpatienten nur noch Vorkasse. Und derjenige der das nicht möchte wird nicht behandelt erspart viel Ärger weil hatte ich früher auch schon mit Beihilfe und Blabla. Lass dich nicht unterkriegen. Gruß
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christos schrieb:
Hallo Andreas deswegen haben wir für neue Privatpatienten nur noch Vorkasse. Und derjenige der das nicht möchte wird nicht behandelt erspart viel Ärger weil hatte ich früher auch schon mit Beihilfe und Blabla. Lass dich nicht unterkriegen. Gruß
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Andreas216 schrieb am 19.10.15 20:06:
Mahnbescheid.de...nachgucken...kostet soviel....Sehe ich etwas anders..es gibt keine zwingende Verpflichtung zur Honorarvereinbarung, nur Empfehlung..und wie gesagt...ansonsten Honorarvereinbarung immer.....
Lol... Deshalb so teuer. Das ist die Seite eines Anwalts.
Es gibt eine Verpflichtung... Befasse Dich mal mit dem Patientenrechtegesetz. Zu finden im BGB. Dort steht das drin...
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[zitat]Andreas216 schrieb am 19.10.15 20:06:
Mahnbescheid.de...nachgucken...kostet soviel....Sehe ich etwas anders..es gibt keine zwingende Verpflichtung zur Honorarvereinbarung, nur Empfehlung..und wie gesagt...ansonsten Honorarvereinbarung immer.....[/zitat]
Lol... Deshalb so teuer. Das ist die Seite eines Anwalts.
Es gibt eine Verpflichtung... Befasse Dich mal mit dem Patientenrechtegesetz. Zu finden im BGB. Dort steht das drin...
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Wonderwoman schrieb:
Andreas216 schrieb am 19.10.15 20:06:
Mahnbescheid.de...nachgucken...kostet soviel....Sehe ich etwas anders..es gibt keine zwingende Verpflichtung zur Honorarvereinbarung, nur Empfehlung..und wie gesagt...ansonsten Honorarvereinbarung immer.....
Lol... Deshalb so teuer. Das ist die Seite eines Anwalts.
Es gibt eine Verpflichtung... Befasse Dich mal mit dem Patientenrechtegesetz. Zu finden im BGB. Dort steht das drin...
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Gerry schrieb:
Nun ja, man könnte die ganz harte Tour fahren und die Mahngebühren "ums verrecken" eintreiben.
Persönlich würde ich mir diese Arbeit aber nicht mehr machen, nur noch klarstellen, dass meine Praxis zukünftig nichts mehr für ihn
tun kann.
Grüße...Gerry
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Habe dann eine Mahnung geschrieben mit Aufforderung zur Restzahlung zum 25.09.2015. Geld war nicht auf dem Konto - also Mahnbescheid!
Angekündigten Mahnbescheid eingeleitet....Geld war dann am 29.09. auf meinem Konto. Trotzdem hat er ja das Zahlungsziel nicht eingehalten.
Nun behauptet er, er habe ja am 25.09. gezahlt, und er zahle die Gebühren für den Mahnbescheid auf keinen Fall! Wie würdet Ihr vorgehen!? Ich hab die Schnauze mit solchen Pat. sowas von voll!
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Andreas216 schrieb:
Ich habe erstmals einen Mahnbescheid in Angriff nehmen müssen. PP, welcher die Rechnung gekürzt hat, mit der Begründung, ich sei zu teuer und er zahlt nur Beihilfe. Der PP wurde am Telefon sehr unsachlich und frech. Einfach unerträglich!
Habe dann eine Mahnung geschrieben mit Aufforderung zur Restzahlung zum 25.09.2015. Geld war nicht auf dem Konto - also Mahnbescheid!
Angekündigten Mahnbescheid eingeleitet....Geld war dann am 29.09. auf meinem Konto. Trotzdem hat er ja das Zahlungsziel nicht eingehalten.
Nun behauptet er, er habe ja am 25.09. gezahlt, und er zahle die Gebühren für den Mahnbescheid auf keinen Fall! Wie würdet Ihr vorgehen!? Ich hab die Schnauze mit solchen Pat. sowas von voll!
Persönlich würde ich mir diese Arbeit aber nicht mehr machen, nur noch klarstellen, dass meine Praxis zukünftig nichts mehr für ihn
tun kann.
Grüße...Gerry
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Andreas216 schrieb:
Ist nur blöd, wenn man dann auf knapp 50 Euro sitzen bleibt, oder?
Grüße...Gerry
P.S. Ich gehe grundsätzlich davon aus, dass ihr im Vorfeld eine Honorarvereinbarung gemacht habt welche vom Patienten
unterschrieben und somit deine Preise anerkannt wurden?
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Gerry schrieb:
Wie kommt der Betrag von € 50,- als Mahngebühr zustande? :unamused:
Grüße...Gerry
P.S. Ich gehe grundsätzlich davon aus, dass ihr im Vorfeld eine Honorarvereinbarung gemacht habt welche vom Patienten
unterschrieben und somit deine Preise anerkannt wurden?
Es geht auch nicht um Mahngebühren sondern um einen abgegebenen Mahnbescheid...nicht zu verwechseln mit einer Mahnung, diese war im Vorfeld schon erfolgt
Hatte in der mahnung, das mahnverfahren angekündigt, wenn der betrag nicht bis zum 25.09. auf meinem Konto eingegangen sei....war er nicht!
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Andreas216 schrieb:
Die Preise hängen für jeden sichtbar im Wartebereich aus. Ansonsten gibts auch Honorarvereinbarungen, aber auf Grund von Hektik war dies untergegangen. Aber ist auch nicht gesetzlich vorgeschrieben. Habe die Preise gut sichtbar aushängen! 21,00 Euro Bearbeitungsgebühr und gut 30 Euro Gerichtskosten....
Es geht auch nicht um Mahngebühren sondern um einen abgegebenen Mahnbescheid...nicht zu verwechseln mit einer Mahnung, diese war im Vorfeld schon erfolgt
Hatte in der mahnung, das mahnverfahren angekündigt, wenn der betrag nicht bis zum 25.09. auf meinem Konto eingegangen sei....war er nicht!
Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
Dann musst du eine Entscheidung treffen!
Grüße...Gerry
Aber ist auch nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Paragraph 630c BGB (Pflicht zur Wirtschaftlichen Aufklärung des Patienten - neu durch Patientenrechtegesetz):
„(3) Weiß der Behandelnde, dass eine vollständige Übernahme der Behandlungskosten durch einen Dritten nicht gesichert ist oder ergeben sich nach den Umständen hierfür hinreichende Anhaltspunkte, muss er den Patienten vor Beginn der Behandlung über die voraussichtlichen Kosten der Behandlung in Textform informieren. Weitergehende Formanforderungen aus anderen Vorschriften bleiben unberührt.
Dass man das wirklich gemacht hat, lässt sich eigentlich nur durch Unterschrift des Patienten belegen.
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REHA am Kreuz schrieb:
Andreas216 schrieb am 19.10.15 15:24:
Aber ist auch nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Paragraph 630c BGB (Pflicht zur Wirtschaftlichen Aufklärung des Patienten - neu durch Patientenrechtegesetz):
„(3) Weiß der Behandelnde, dass eine vollständige Übernahme der Behandlungskosten durch einen Dritten nicht gesichert ist oder ergeben sich nach den Umständen hierfür hinreichende Anhaltspunkte, muss er den Patienten vor Beginn der Behandlung über die voraussichtlichen Kosten der Behandlung in Textform informieren. Weitergehende Formanforderungen aus anderen Vorschriften bleiben unberührt.
Dass man das wirklich gemacht hat, lässt sich eigentlich nur durch Unterschrift des Patienten belegen.
man KANN alles druchbekommen, aber wenns vor Gericht geht, haste noch Anwaltskosten etc. das lohnt meißt nicht
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TheStonie schrieb:
Man sollte kein gutes Geld dem schlechten hinterherwerfen...
man KANN alles druchbekommen, aber wenns vor Gericht geht, haste noch Anwaltskosten etc. das lohnt meißt nicht
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Andreas216 schrieb:
Na einer, welche meine Frage verstanden hat. Danke.....genau das ist meine Zwickmühle...es ödet mich maßlos an, dass diese Geizknochen und dreisten Pat. damit immer wieder durchkommen......
Es kann nicht sein, dass wir uns immer und immer wieder mit diesen Idioten auseinander setzen müssen
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Andreas216 schrieb:
Es steht klipp und klar auf meiner Preisliste, dass eventuell die Priv. Kassen nicht alle Kosten übernehmen....und es gibt meines Erachtens keine gesetzliche Verpflichtung der Honorarvereinbarung! Ich habe meiner gesetzlichen Verpflichtung Genüge getan.....
Es kann nicht sein, dass wir uns immer und immer wieder mit diesen Idioten auseinander setzen müssen
Seitdem habe ich zwar keine PP mehr, aber ich fühle mich deutlich besser.
Wo werden nun die Patienten behandelt? Irgendjemand wird es wohl tun...
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Ich habe auf meiner Homepage die Preise veröffentlicht. Dazu die Zahlungsbedingungen: Komplett vor der Therapie per Überweisung, oder bar vor der jeweiligen Behandlung. Einen entsprechenden Vertrag gibt es auch, der zu unterschreiben ist.
Seitdem habe ich zwar keine PP mehr, aber ich fühle mich deutlich besser.
Wo werden nun die Patienten behandelt? Irgendjemand wird es wohl tun...
Aus meiner Sicht hast Du tatsächlich Glück gehabt...
Die 50 Euro für einen Mahnbescheid verstehe ich trotzdem nicht... So viel kostet das doch gar nicht.
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Wonderwoman schrieb:
Aushängen? Dann wäre ich jetzt froh, dass gezahlt wurde. Ein Aushang kann auch als AGB gelten und die Inkludierung von AGBs muss explizit vereinbart werden.
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Die 50 Euro für einen Mahnbescheid verstehe ich trotzdem nicht... So viel kostet das doch gar nicht.
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Andreas216 schrieb:
Mahnbescheid.de...nachgucken...kostet soviel....Sehe ich etwas anders..es gibt keine zwingende Verpflichtung zur Honorarvereinbarung, nur Empfehlung..und wie gesagt...ansonsten Honorarvereinbarung immer.....
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Andreas216 schrieb:
Danke an Alle...muss mal Gucken, wie ich das jetzt Händel mit dem Herrn Professor.....Schönen Abend noch!
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Hallo Andreas deswegen haben wir für neue Privatpatienten nur noch Vorkasse. Und derjenige der das nicht möchte wird nicht behandelt erspart viel Ärger weil hatte ich früher auch schon mit Beihilfe und Blabla. Lass dich nicht unterkriegen. Gruß
Mahnbescheid.de...nachgucken...kostet soviel....Sehe ich etwas anders..es gibt keine zwingende Verpflichtung zur Honorarvereinbarung, nur Empfehlung..und wie gesagt...ansonsten Honorarvereinbarung immer.....
Lol... Deshalb so teuer. Das ist die Seite eines Anwalts.
Es gibt eine Verpflichtung... Befasse Dich mal mit dem Patientenrechtegesetz. Zu finden im BGB. Dort steht das drin...
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Andreas216 schrieb am 19.10.15 20:06:
Mahnbescheid.de...nachgucken...kostet soviel....Sehe ich etwas anders..es gibt keine zwingende Verpflichtung zur Honorarvereinbarung, nur Empfehlung..und wie gesagt...ansonsten Honorarvereinbarung immer.....
Lol... Deshalb so teuer. Das ist die Seite eines Anwalts.
Es gibt eine Verpflichtung... Befasse Dich mal mit dem Patientenrechtegesetz. Zu finden im BGB. Dort steht das drin...
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Nun ja, man könnte die ganz harte Tour fahren und die Mahngebühren "ums verrecken" eintreiben.
Persönlich würde ich mir diese Arbeit aber nicht mehr machen, nur noch klarstellen, dass meine Praxis zukünftig nichts mehr für ihn
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