Physiotherapeut (m/w/d) als neues
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Zur Verstärkung unseres Teams
suchen wir für sofort oder später
einen Physiotherapeuten (m/w/d) in
Voll- und/oder Teilzeit.
Unsere Behandlungsschwerpunkte
umfassen:
• Orthopädie,
Sportphysiotherapie
• medizinische Trainingstherapie
• Präventionskurse, Präventives
Rückentraining, Firmenfitness
• Osteopathie (Erw. / Kind /
Säugling)
• Behandlung stationärer
Patienten in der Bodensee
Sportklinik
• Frührehabilit...
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Wir haben eine Patientin mit BG Verordnung für 10 x Krankengymnastik mit Hausbesuch. Kostenzusage von der BG liegt vor.
Kann mir jemand sagen, wie die VO abzurechnen ist? Und was eine KG und Hausbesuch in Sachsen bei der BG kostet?
Mit freundlichen Grüßen
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
Wir haben eine Patientin mit BG Verordnung für 10 x Krankengymnastik mit Hausbesuch. Kostenzusage von der BG liegt vor.
Kann mir jemand sagen, wie die VO abzurechnen ist? Und was eine KG und Hausbesuch in Sachsen bei der BG kostet?
Mit freundlichen Grüßen
Wer google nutzen kann, ist im Vorteil. :kissing_closed_eyes:
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Was bedeuten bei der Krankengymnastik 2 Zeitintervallen?
Mit freundlichen Grüßen
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Vielen Dank!
Was bedeuten bei der Krankengymnastik 2 Zeitintervallen?
Mit freundlichen Grüßen
Also in deinem Fall 2×10 Minuten also 20 Minuten KG.
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kroetzi schrieb:
Ein Zeitintervall sind 10 Minuten.
Also in deinem Fall 2×10 Minuten also 20 Minuten KG.
Vielen Dank!
Was bedeuten bei der Krankengymnastik 2 Zeitintervallen?
Mit freundlichen Grüßen
Steht auf der VO!
Schau sie dir mal richtig an!
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RoFo schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 7.7.19 11:19:
Vielen Dank!
Was bedeuten bei der Krankengymnastik 2 Zeitintervallen?
Mit freundlichen Grüßen
Steht auf der VO!
Schau sie dir mal richtig an!
Mit freundlichen Grüßen
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Nein, gegenüber BG darf ich normalerweise nicht abrechnen, deswegen kenn ich mich nicht aus! Patientin hat sich mit BG auseinander gesetzt und darauf hin hab ich schriftlich von der BG die Kostenübernahme erhalten! Einzellfall Entscheidung!
Mit freundlichen Grüßen
Nein, gegenüber BG darf ich normalerweise nicht abrechnen, deswegen kenn ich mich nicht aus! Patientin hat sich mit BG auseinander gesetzt und darauf hin hab ich schriftlich von der BG die Kostenübernahme erhalten! Einzellfall Entscheidung!
Mit freundlichen Grüßen
hahaha lol
bääääm, voll in die fresse :innocent:
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Alex Moro schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 7.7.19 22:03:
Nein, gegenüber BG darf ich normalerweise nicht abrechnen, deswegen kenn ich mich nicht aus! Patientin hat sich mit BG auseinander gesetzt und darauf hin hab ich schriftlich von der BG die Kostenübernahme erhalten! Einzellfall Entscheidung!
Mit freundlichen Grüßen
hahaha lol
bääääm, voll in die fresse :innocent:
Nein, gegenüber BG darf ich normalerweise nicht abrechnen, deswegen kenn ich mich nicht aus! Patientin hat sich mit BG auseinander gesetzt und darauf hin hab ich schriftlich von der BG die Kostenübernahme erhalten! Einzellfall Entscheidung!
Mit freundlichen Grüßen
hahaha lol
bääääm, voll in die fresse :innocent:
Sag mal gehts noch?!
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RoFo schrieb:
Alex Moro schrieb am 8.7.19 21:57:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 7.7.19 22:03:
Nein, gegenüber BG darf ich normalerweise nicht abrechnen, deswegen kenn ich mich nicht aus! Patientin hat sich mit BG auseinander gesetzt und darauf hin hab ich schriftlich von der BG die Kostenübernahme erhalten! Einzellfall Entscheidung!
Mit freundlichen Grüßen
hahaha lol
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viento schrieb:
Ich finde solche Wortmeldungen sollten gelöscht werden!
Nein, gegenüber BG darf ich normalerweise nicht abrechnen, deswegen kenn ich mich nicht aus! Patientin hat sich mit BG auseinander gesetzt und darauf hin hab ich schriftlich von der BG die Kostenübernahme erhalten! Einzellfall Entscheidung!
Mit freundlichen Grüßen
hahaha lol
bääääm, voll in die fresse :innocent:
Sag mal gehts noch?!
joa, sogar ganz gut, danke der nachfrage :thumbsdown:
und für die erregten gemüter: das war eigentlich ein durchaus bekanntes zitat ... but wayne :wink:
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Alex Moro schrieb:
RoFo schrieb am 8.7.19 22:06:
Alex Moro schrieb am 8.7.19 21:57:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 7.7.19 22:03:
Nein, gegenüber BG darf ich normalerweise nicht abrechnen, deswegen kenn ich mich nicht aus! Patientin hat sich mit BG auseinander gesetzt und darauf hin hab ich schriftlich von der BG die Kostenübernahme erhalten! Einzellfall Entscheidung!
Mit freundlichen Grüßen
hahaha lol
bääääm, voll in die fresse :innocent:
Sag mal gehts noch?!
joa, sogar ganz gut, danke der nachfrage :thumbsdown:
und für die erregten gemüter: das war eigentlich ein durchaus bekanntes zitat ... but wayne :wink:
Nein, gegenüber BG darf ich normalerweise nicht abrechnen, deswegen kenn ich mich nicht aus! Patientin hat sich mit BG auseinander gesetzt und darauf hin hab ich schriftlich von der BG die Kostenübernahme erhalten! Einzellfall Entscheidung!
Mit freundlichen Grüßen
hahaha lol
bääääm, voll in die fresse :innocent:
Sag mal gehts noch?!
joa, sogar ganz gut, danke der nachfrage :thumbsdown:
und für die erregten gemüter: das war eigentlich ein durchaus bekanntes zitat ... but wayne :wink:
Zitate müssen kenntlich gemacht werden: "__________", Name
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RoFo schrieb:
Alex Moro schrieb am 9.7.19 23:06:
RoFo schrieb am 8.7.19 22:06:
Alex Moro schrieb am 8.7.19 21:57:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 7.7.19 22:03:
Nein, gegenüber BG darf ich normalerweise nicht abrechnen, deswegen kenn ich mich nicht aus! Patientin hat sich mit BG auseinander gesetzt und darauf hin hab ich schriftlich von der BG die Kostenübernahme erhalten! Einzellfall Entscheidung!
Mit freundlichen Grüßen
hahaha lol
bääääm, voll in die fresse :innocent:
Sag mal gehts noch?!
joa, sogar ganz gut, danke der nachfrage :thumbsdown:
und für die erregten gemüter: das war eigentlich ein durchaus bekanntes zitat ... but wayne :wink:
Zitate müssen kenntlich gemacht werden: "__________", Name
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
DGUV: Rehabilitation Vergütung der Leistungserbringer
Wer google nutzen kann, ist im Vorteil. :kissing_closed_eyes:
Deine Anfrage läßt darauf schließen...NEIN :unamused:
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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HM....darfst Du nach dem Vertrag/Richtlinien mit der BG überhaupt abrechnen?...erfüllst Du alle Kriterien?
Deine Anfrage läßt darauf schließen...NEIN :unamused:
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
Du könntest recht haben.... :kissing_closed_eyes:
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ali schrieb:
JürgenK schrieb am 7.7.19 17:22:
HM....darfst Du nach dem Vertrag/Richtlinien mit der BG überhaupt abrechnen?...erfüllst Du alle Kriterien?
Deine Anfrage läßt darauf schließen...NEIN :unamused:
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
Du könntest recht haben.... :kissing_closed_eyes:
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Ich wollte es nicht so laut sagen. :hushed: :grin:
HM....darfst Du nach dem Vertrag/Richtlinien mit der BG überhaupt abrechnen?...erfüllst Du alle Kriterien?
Deine Anfrage läßt darauf schließen...NEIN :unamused: MfG JürgenK :kissing_closed_eyes:
Auch wir haben keine BG-Zulassung, behandeln aber seit 19 Jahren oft BG-Patienten nach schriftlicher Kostenübernahmeerklärung der BGs.
Gründe: Patienten bekommen in anderen Praxen nicht früh genug oder nicht ausreichend Termine, Patienten waren in anderen Praxen unzufrieden, Patienten benötigen eine Praxis direkt um die Ecke.
Die BGs sind wohl heilfroh, dass ihr Versicherter zügig ausreichend Termine erhält und mit der Behandlung zufrieden ist, Zulassungsbedingungen sind da offensichtlich nicht von Interesse.
Die Kostenübernahmeerklärung erhalten wir am selben Tag per Mail, der Brief folgt dann 1-3 Tage später.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
JürgenK schrieb am 7.7.19 17:22:
HM....darfst Du nach dem Vertrag/Richtlinien mit der BG überhaupt abrechnen?...erfüllst Du alle Kriterien?
Deine Anfrage läßt darauf schließen...NEIN :unamused: MfG JürgenK :kissing_closed_eyes:
Auch wir haben keine BG-Zulassung, behandeln aber seit 19 Jahren oft BG-Patienten nach schriftlicher Kostenübernahmeerklärung der BGs.
Gründe: Patienten bekommen in anderen Praxen nicht früh genug oder nicht ausreichend Termine, Patienten waren in anderen Praxen unzufrieden, Patienten benötigen eine Praxis direkt um die Ecke.
Die BGs sind wohl heilfroh, dass ihr Versicherter zügig ausreichend Termine erhält und mit der Behandlung zufrieden ist, Zulassungsbedingungen sind da offensichtlich nicht von Interesse.
Die Kostenübernahmeerklärung erhalten wir am selben Tag per Mail, der Brief folgt dann 1-3 Tage später.
Gruß von Monique
Wird Sie dann normal über Abrechnungszentrum abgerechnet oder direkt an die BG schicken?
Mit freundlichen Grüßen
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Was muss ich alles bei so einer BG Verordnung ausfüllen bei der Abrechnung?
Wird Sie dann normal über Abrechnungszentrum abgerechnet oder direkt an die BG schicken?
Mit freundlichen Grüßen
Ich schicke die Rechnung mit AZ!!! direkt an die BG, die BG-Adresse kannst Du bei Deinem Patienten erfragen (sie steht nämlich nicht auf der Verordnung).
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
Was ausgefüllt werden muss ergibt sich aus dem Formular. Dieses sollte man sich - wenn man das erste Mal mit einer BG zu tun hat - sehr gut durchlesen.
Ich schicke die Rechnung mit AZ!!! direkt an die BG, die BG-Adresse kannst Du bei Deinem Patienten erfragen (sie steht nämlich nicht auf der Verordnung).
Gruß von Monique
Die Kostenübernahmeerklärung erhalten wir am selben Tag per Mail, der Brief folgt dann 1-3 Tage später.
Dein Privatsatz oder BG Satz ?
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ali schrieb:
M0nique schrieb am 9.7.19 13:11:
Die Kostenübernahmeerklärung erhalten wir am selben Tag per Mail, der Brief folgt dann 1-3 Tage später.
Dein Privatsatz oder BG Satz ?
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
Ebenso wie bei GKV-Patienten ist eine Abrechnung zu meinen Privatsätzen oder kürzerer Behandlungszeit durchaus möglich. Auch ohne Zulassung.
Gruß von Monique
Ebenso wie bei GKV-Patienten ist eine Abrechnung zu meinen Privatsätzen oder kürzerer Behandlungszeit durchaus möglich. Auch ohne Zulassung.
Gruß von Monique
hmmm dann könnte man ja die BG theoretisch erpressen :unamused: :smile:
obs funktioniert wenn ich dauerpatient ablehne und der BG schreibe "zu einem höheren satz wäre ich dann doch evtl bereit über die sache nachzudenken" :innocent:
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Alex Moro schrieb:
M0nique schrieb am 10.7.19 19:18:
Ebenso wie bei GKV-Patienten ist eine Abrechnung zu meinen Privatsätzen oder kürzerer Behandlungszeit durchaus möglich. Auch ohne Zulassung.
Gruß von Monique
hmmm dann könnte man ja die BG theoretisch erpressen :unamused: :smile:
obs funktioniert wenn ich dauerpatient ablehne und der BG schreibe "zu einem höheren satz wäre ich dann doch evtl bereit über die sache nachzudenken" :innocent:
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don schrieb:
Soll das heissen das der gesetzliche Kostenträger deine privaten Preise, für Therapie akzeptieren die du in der Privatpraxis an einem gesetzlich Versicherten durchführst, akzeptiert?
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JürgenK schrieb:
HM....darfst Du nach dem Vertrag/Richtlinien mit der BG überhaupt abrechnen?...erfüllst Du alle Kriterien?
Deine Anfrage läßt darauf schließen...NEIN :unamused:
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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