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kann der ZA LYZ1 adRF verordnen oder muss auf LYZ2 gewechselt werden?
Danke!
Liebe Grüße, Louisa
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Louisa78 schrieb:
Hallo Kollegen,
kann der ZA LYZ1 adRF verordnen oder muss auf LYZ2 gewechselt werden?
Danke!
Liebe Grüße, Louisa
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Tempelritter schrieb:
Die HMR schließen das nicht aus.
Wir sind deshalb (mit Indikationsschlüssel WS1) vor dem Sozialgericht zugange, da der GKV-Spitzenverband nicht einseitig Regeln für die Physios & Ärzte festlegen darf. Erörterungstermin verlief für uns, sagen wir mal, eher positiv, die betroffene Kasse will trotzdem eine Verhandlung, obwohl sie im Erörterungstermin keine Argumente vorzubringen hatte.
Die meisten Kassen akzeptieren die adR bei den 1er-Indikationsschlüsseln.
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Ich dachte, es sei speziell bei den ZA so, dass nicht von CD1 auf CD2 gewechselt werden kann- und eben analog genauso bei LYZ... Ich weiss allerdings leider nicht mehr, wo ich das mal gelesen habe... :unamused:
Liebe Grüße, Louisa
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Louisa78 schrieb:
Danke für eure Beiträge!
Ich dachte, es sei speziell bei den ZA so, dass nicht von CD1 auf CD2 gewechselt werden kann- und eben analog genauso bei LYZ... Ich weiss allerdings leider nicht mehr, wo ich das mal gelesen habe... :unamused:
Liebe Grüße, Louisa
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Physiotherapie Dietermann schrieb:
Ach, verflixt, stimmt, LYZ. Da fehlt in der Richtlinie tatsächlich der Hinweis dass von 1er auf 2er gewechselt werden kann. Da der G-BA im anderen Katalog den Hinweis für nötig erachtet hat, ist die Wechselmöglichkeit eine Ausnahme, und hier also nicht vorgesehen => Dass LYZ1 a.d.R. zulässig ist, müsste unstrittig sein.
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Louisa78 schrieb:
Vielen Dank für deine Antwort!! :clap:
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Alfred Kramer schrieb:
in gleicher Sache letztes Jahr mit der BKK 24 Erörterung, Ergebnis Vergleich, da wurden dann für die Kasse aus knapp 6oo,- alles in allem runde 1100 Euro. Termin mit der ikk classic steht noch aus, die wollen aussitzen.
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Physiotherapie Dietermann schrieb:
Bei Zahnarztrezepten? Spannend. Welche Begründung wurde denn da im Absetzungsschreiben angegeben?
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Physiotherapie Dietermann schrieb:
Der nicht konsentierte Frage-Antwort-Katalog des GKV-Spitzenverbandes schließt es aber schon aus.
Wir sind deshalb (mit Indikationsschlüssel WS1) vor dem Sozialgericht zugange, da der GKV-Spitzenverband nicht einseitig Regeln für die Physios & Ärzte festlegen darf. Erörterungstermin verlief für uns, sagen wir mal, eher positiv, die betroffene Kasse will trotzdem eine Verhandlung, obwohl sie im Erörterungstermin keine Argumente vorzubringen hatte.
Die meisten Kassen akzeptieren die adR bei den 1er-Indikationsschlüsseln.
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