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schönen grünen Teil von
Berlin-Hohenschönhausen suchen wir
eine nette Verstärkung.
Die Praxis besteht seit über 12
Jahren und hat durch offene ,
freundliche und kompetente
Behandlungen sehr viele
Stammpatienten. Das Team besteht
zur Zeit aus 2 Mitarbeiterinnen.
Wenn Du Dich in einem symphatischen
, herzlichen Team wohlfühlst und
stressfrei arbeiten möchtest, dann
freuen wir uns auf Deine Bewerbung.
Das bieten wir :
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ein Dauerpatient von uns hat mich gerade verzweifelt angerufen als er von seinem Arzt, der ihm bisher immer MLD verordnet hat, gekommen ist.
Dieser will ihm (Lymphödeme beider Beine Stadium 2, bisher ICD-10-Code: I89.0) keine weitere MLD-Behandlungen verordnen, weil er nach den "Veränderungen zum 1.1.2017" nur noch bei Stadium 3 MLD verordnen dürfe.
Wenn man sich die neuen Regularien zu besonderem Behandlungsbedarf und langfristiger Heilmittelbedarf ansieht, dann sind da tatsächlich nur noch Lymphödeme Stadium 3 (mit ICD-10-Code I89.02 oder I89.05) gelistet.
Was heißt das denn nun konkret?
Bekommt mein Patient, der "nur" Lymphödeme Stadium 2 hat, tatsächlich keine weiteren MLD-Rezepte ausgestellt???
Bin selbst gerade etwas sprachlos......
Gruß
Manuel1510
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Manuel1510 schrieb:
Guten Abend,
ein Dauerpatient von uns hat mich gerade verzweifelt angerufen als er von seinem Arzt, der ihm bisher immer MLD verordnet hat, gekommen ist.
Dieser will ihm (Lymphödeme beider Beine Stadium 2, bisher ICD-10-Code: I89.0) keine weitere MLD-Behandlungen verordnen, weil er nach den "Veränderungen zum 1.1.2017" nur noch bei Stadium 3 MLD verordnen dürfe.
Wenn man sich die neuen Regularien zu besonderem Behandlungsbedarf und langfristiger Heilmittelbedarf ansieht, dann sind da tatsächlich nur noch Lymphödeme Stadium 3 (mit ICD-10-Code I89.02 oder I89.05) gelistet.
Was heißt das denn nun konkret?
Bekommt mein Patient, der "nur" Lymphödeme Stadium 2 hat, tatsächlich keine weiteren MLD-Rezepte ausgestellt???
Bin selbst gerade etwas sprachlos......
Gruß
Manuel1510
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Inche schrieb:
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Selbstverständlich sind aber weiterhin sämtliche Heilmittelverordnungen nach dem Heilmittelkatalog möglich - mit allen Beschränkungen und Freiheiten (z.B. auch Verordnungen außerhalb des Regelfalls). Wäre ja auch ein Blödsinn, wenn der Arzt nur noch aus den Listen des langfristigen Heilmittelbedarfs und des besonderen Verordnungsbedarfs "auswählen" dürfte!
Wenn nun aber der Arzt der Meinung ist, dass die Behandlung deines Dauerpatienten aus medizinischer Sicht nicht vertretbar ist oder er eben sein Budget nicht belasten möchte, dann bleibt es beim Gleichen. Vielleicht hat er diese Veränderung aber in der Menge seiner Vorgaben nicht korrekt erfasst und die oben genannten Veränderungen tatsächlich als Beschränkung der Verordnungsfähigkeit verstanden.
Gruß
Nora
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Manuel1510 schrieb:
Erstmal vielen Dank Nora für deine Nachricht. Ich bin mir sicher,dass es sich der Arzt hier leicht machen will und gar keine MLD verordnen möchte. Weil er es, seiner Meinung nach, nur noch bei Stadium 3 darf. Klar ist, dass man da nochmals informieren muss; zumindest muss man es versuchen. Um einen Antrag auf Genehmigung stellen zu können, bräuchte man ja von ihm zumindest noch eine Verordnung....ob er die ausstellt? Ich bin da skeptisch.
DIe ICD-10-Codes I89.02 und I89.05 (Lymphödem Stadium III) berechtigen nun nur noch zu "besonderem Behandlungsbedarf", was bedeutet, dass dem Arzt im Falles einer Wirtschaftlichkeitsprüfung ("Regress") diese Lymphdrainagen aus seinem Verordnungsvolumen herausgerechnet werden - er dafür also nicht belangt werden kann. Zuvor war das Lymphödem - nicht weiter aufgesplittet - als I89.0 in der Liste des langfristigen Heilmittelbedarfs und hat damit den Arzt von vorne herein nicht budgetär belastet.
Gruß
Nora
Vorübergehend ist das Lymphödem Stadium III I89.02 und I89.05 ein BVB, da die ICD10 Codes noch nicht in der Liste zum langfristigen Heilmittelbedarf hinterlegt sind. Diese Liste soll noch um weitere MLD Diagnosen wie das primäre und sekundäre Lymphödem Stadium II und andere ergänzt werden. Bis das verbindlich vom G-BA bestimmt ist, dauert es noch, deshalb der Umweg über den BVB.
PS
Verordnen kann der Arzt alles was er für med. notwendig hält, geht aber zu Lasten des Budgets.
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Tempelritter schrieb:
Nora Weber schrieb am 17.1.17 21:23:
DIe ICD-10-Codes I89.02 und I89.05 (Lymphödem Stadium III) berechtigen nun nur noch zu "besonderem Behandlungsbedarf", was bedeutet, dass dem Arzt im Falles einer Wirtschaftlichkeitsprüfung ("Regress") diese Lymphdrainagen aus seinem Verordnungsvolumen herausgerechnet werden - er dafür also nicht belangt werden kann. Zuvor war das Lymphödem - nicht weiter aufgesplittet - als I89.0 in der Liste des langfristigen Heilmittelbedarfs und hat damit den Arzt von vorne herein nicht budgetär belastet.
Gruß
Nora
Vorübergehend ist das Lymphödem Stadium III I89.02 und I89.05 ein BVB, da die ICD10 Codes noch nicht in der Liste zum langfristigen Heilmittelbedarf hinterlegt sind. Diese Liste soll noch um weitere MLD Diagnosen wie das primäre und sekundäre Lymphödem Stadium II und andere ergänzt werden. Bis das verbindlich vom G-BA bestimmt ist, dauert es noch, deshalb der Umweg über den BVB.
PS
Verordnen kann der Arzt alles was er für med. notwendig hält, geht aber zu Lasten des Budgets.
das bedeutet dann also, dass das primäre und sekundäre Lymphödem Stadium II derzeit nicht extrabudgetär verordnet werden kann (wie das bislang über ICD-10-Code I89.0 der Fall war), sondern zu Lasten des Budgets des Arztes geht?!
Gibt es dazu eine Zwischenlösung bis diese Fälle in den Listen ergänzt werden?
Leider sehe ich es bei diesem Arzt so, dass er die Therapie nicht weiter verordnet, weil sein Budget derzeit dadurch belastet wird.
Lustigerweise steht folgender Text als med. Begründung auf jeder seiner MLD-Verordnungen: "ohne regelmäßige Fortführung der LD mit Kompression bds. droht die Gefahr eines Erysipels". :unamused:
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Manuel1510 schrieb:
Guten Morgen,
das bedeutet dann also, dass das primäre und sekundäre Lymphödem Stadium II derzeit nicht extrabudgetär verordnet werden kann (wie das bislang über ICD-10-Code I89.0 der Fall war), sondern zu Lasten des Budgets des Arztes geht?!
Gibt es dazu eine Zwischenlösung bis diese Fälle in den Listen ergänzt werden?
Leider sehe ich es bei diesem Arzt so, dass er die Therapie nicht weiter verordnet, weil sein Budget derzeit dadurch belastet wird.
Lustigerweise steht folgender Text als med. Begründung auf jeder seiner MLD-Verordnungen: "ohne regelmäßige Fortführung der LD mit Kompression bds. droht die Gefahr eines Erysipels". :unamused:
1. Verordnung "im Budget" mit Anrechnung auf das Verordnungsvolumen des Arztes
2. Lymphdrainage nach bösartigen Neubildungen (C00-C97) sind als LY3 als langfristiger Heilmittelbedarf anerkannt - also extrabudgetär
3. Warten bis das Erysipel kommt ("...droht die Gefahr eines Erysipels") - dann klappt das vielleicht mit dem Stadium III...
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Die "Zwischenlösung" für das Lymphödem Stadium II bedeutet:
1. Verordnung "im Budget" mit Anrechnung auf das Verordnungsvolumen des Arztes
2. Lymphdrainage nach bösartigen Neubildungen (C00-C97) sind als LY3 als langfristiger Heilmittelbedarf anerkannt - also extrabudgetär
3. Warten bis das Erysipel kommt ("...droht die Gefahr eines Erysipels") - dann klappt das vielleicht mit dem Stadium III...
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
DIe ICD-10-Codes I89.02 und I89.05 (Lymphödem Stadium III) berechtigen nun nur noch zu "besonderem Behandlungsbedarf", was bedeutet, dass dem Arzt im Falles einer Wirtschaftlichkeitsprüfung ("Regress") diese Lymphdrainagen aus seinem Verordnungsvolumen herausgerechnet werden - er dafür also nicht belangt werden kann. Zuvor war das Lymphödem - nicht weiter aufgesplittet - als I89.0 in der Liste des langfristigen Heilmittelbedarfs und hat damit den Arzt von vorne herein nicht budgetär belastet.
Selbstverständlich sind aber weiterhin sämtliche Heilmittelverordnungen nach dem Heilmittelkatalog möglich - mit allen Beschränkungen und Freiheiten (z.B. auch Verordnungen außerhalb des Regelfalls). Wäre ja auch ein Blödsinn, wenn der Arzt nur noch aus den Listen des langfristigen Heilmittelbedarfs und des besonderen Verordnungsbedarfs "auswählen" dürfte!
Wenn nun aber der Arzt der Meinung ist, dass die Behandlung deines Dauerpatienten aus medizinischer Sicht nicht vertretbar ist oder er eben sein Budget nicht belasten möchte, dann bleibt es beim Gleichen. Vielleicht hat er diese Veränderung aber in der Menge seiner Vorgaben nicht korrekt erfasst und die oben genannten Veränderungen tatsächlich als Beschränkung der Verordnungsfähigkeit verstanden.
Gruß
Nora
Dann sind alle auf der sicheren Seite.
mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
Für die Ly-ödeme gibt es meist einen Grund, Pat. soll sich an ssien Kasse wenden und Vorstellung beim MDK, ob Dauerbehandlung notwendig.
Dann sind alle auf der sicheren Seite.
mfg hgb :wink:
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