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[zitat]Anonymer Teilnehmer schrieb am 1.12.14 14:13:
Was bezahlt die Beihilfe bei Lymphdrainage 60 min. Danke[/zitat]
http://www.physio.de/preislisten/
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MLD30, 19,50€, MLD60 ist m.W. nicht explizit gelistet, wird dann aber mit 39,00€ (MLD30 verdoppelt) erstattet.
Der VDEK Preis liegt übrigens bei 37,81 für MLD60, ist also fast auf dem Beihilfe Niveau.
Üblich ist eigentlich bei PKV-_Pat. mind. der doppelte Kassensatz: also etwa 75,60€.
Selbst wenn man den Beihilfe Patienten entgegenkommen möchte, also z.B. nur den 1,5-fachen Satz erhebt, wäre man mit rund 56,70 doch recht weit entfernt vom Beihilfesatz. Wie man an diesem Beispiel besonders schön sieht, ist dieser weit über 10 Jahre nicht mehr erhöhte Beihilfesatz, von einer angemessenen Vergütung genauso weit entfernt wie die Kassenpreise...
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MLD30, 19,50€, MLD60 ist m.W. nicht explizit gelistet, wird dann aber mit 39,00€ (MLD30 verdoppelt) erstattet.
Der VDEK Preis liegt übrigens bei 37,81 für MLD60, ist also fast auf dem Beihilfe Niveau.
Üblich ist eigentlich bei PKV-_Pat. mind. der doppelte Kassensatz: also etwa 75,60€.
Selbst wenn man den Beihilfe Patienten entgegenkommen möchte, also z.B. nur den 1,5-fachen Satz erhebt, wäre man mit rund 56,70 doch recht weit entfernt vom Beihilfesatz. Wie man an diesem Beispiel besonders schön sieht, ist dieser weit über 10 Jahre nicht mehr erhöhte Beihilfesatz, von einer angemessenen Vergütung genauso weit entfernt wie die Kassenpreise...
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Shakespeare schrieb:
MLD30, 19,50€, MLD60 ist m.W. nicht explizit gelistet, wird dann aber mit 39,00€ (MLD30 verdoppelt) erstattet.
Der VDEK Preis liegt übrigens bei 37,81 für MLD60, ist also fast auf dem Beihilfe Niveau.
Üblich ist eigentlich bei PKV-_Pat. mind. der doppelte Kassensatz: also etwa 75,60€.
Selbst wenn man den Beihilfe Patienten entgegenkommen möchte, also z.B. nur den 1,5-fachen Satz erhebt, wäre man mit rund 56,70 doch recht weit entfernt vom Beihilfesatz. Wie man an diesem Beispiel besonders schön sieht, ist dieser weit über 10 Jahre nicht mehr erhöhte Beihilfesatz, von einer angemessenen Vergütung genauso weit entfernt wie die Kassenpreise...
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Ich habe mal im Forum gelesen, daß das Beihilfeniveau 1965 auf den Faktor 1,6 in Relation zum VdaK-Preis gesetzt wurde.
Heute: 50 Jahre später sind wir im Vergleich beim Faktor 1,2 gelandet!!!!!!!!!!!!!
Mit kollegialen Grüßen
Achilles 2
P.S. Der Beilifepatient sollte mal die Ärzteschaft fragen, ob sie ihn nicht auch zum Faktor 1,2 behandeln könnten und nicht mit dem Faktor 2,3 oder 3,5!!! Was wird der Arzt machen??? Einen Tobsuchtsanfall? Er kollabiert?? Einen Lachanfall??? oder die psychiatrische Klinik anrufen???
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• therapeutin
Ich habe mal im Forum gelesen, daß das Beihilfeniveau 1965 auf den Faktor 1,6 in Relation zum VdaK-Preis gesetzt wurde.
[b][u]Heute: 50 Jahre später sind wir im Vergleich beim Faktor 1,2 gelandet!!!!!!!!!!!!![/u][/b]
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P.S. Der Beilifepatient sollte mal die Ärzteschaft fragen, ob sie ihn nicht auch zum Faktor 1,2 behandeln könnten und nicht mit dem Faktor 2,3 oder 3,5!!! Was wird der Arzt machen??? Einen Tobsuchtsanfall? Er kollabiert?? Einen Lachanfall??? oder die psychiatrische Klinik anrufen???
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Achilles2 schrieb am 3.12.14 19:39:
Ich habe mal im Forum gelesen, daß das Beihilfeniveau 1965 auf den Faktor 1,6 in Relation zum VdaK-Preis gesetzt wurde.
Heute: 50 Jahre später sind wir im Vergleich beim Faktor 1,2 gelandet!!!!!!!!!!!!!
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Nu lass doch mal die hungertuchnagenden Ärzte in ruh.
Deren Neues Motto:
"Wenn ich nicht mehr weiterweiss, tret ich in den Hungerstreik -
bei voller Kost und Logis von der Pharmaindustrie -
und zur Not gibts ne Pille, dann bin ich wieder stille" :confused: !
Copyright: D. Hammann
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[zitat]Achilles2 schrieb am 3.12.14 19:39:
Ich habe mal im Forum gelesen, daß das Beihilfeniveau 1965 auf den Faktor 1,6 in Relation zum VdaK-Preis gesetzt wurde.
[b][u]Heute: 50 Jahre später sind wir im Vergleich beim Faktor 1,2 gelandet!!!!!!!!!!!!![/u][/b]
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P.S. Der Beilifepatient sollte mal die Ärzteschaft fragen, ob sie ihn nicht auch zum Faktor 1,2 behandeln könnten und nicht mit dem Faktor 2,3 oder 3,5!!! Was wird der Arzt machen??? Einen Tobsuchtsanfall? Er kollabiert?? Einen Lachanfall??? oder die psychiatrische Klinik anrufen???[/zitat]
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bei voller Kost und Logis von der Pharmaindustrie -
und zur Not gibts ne Pille, dann bin ich wieder stille" :confused: ![/b]
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dhammann1 schrieb:
Achilles2 schrieb am 3.12.14 19:39:
Ich habe mal im Forum gelesen, daß das Beihilfeniveau 1965 auf den Faktor 1,6 in Relation zum VdaK-Preis gesetzt wurde.
Heute: 50 Jahre später sind wir im Vergleich beim Faktor 1,2 gelandet!!!!!!!!!!!!!
Mit kollegialen Grüßen
Achilles 2
P.S. Der Beilifepatient sollte mal die Ärzteschaft fragen, ob sie ihn nicht auch zum Faktor 1,2 behandeln könnten und nicht mit dem Faktor 2,3 oder 3,5!!! Was wird der Arzt machen??? Einen Tobsuchtsanfall? Er kollabiert?? Einen Lachanfall??? oder die psychiatrische Klinik anrufen???
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Achilles2 schrieb:
Ich habe mal im Forum gelesen, daß das Beihilfeniveau 1965 auf den Faktor 1,6 in Relation zum VdaK-Preis gesetzt wurde.
Heute: 50 Jahre später sind wir im Vergleich beim Faktor 1,2 gelandet!!!!!!!!!!!!!
Mit kollegialen Grüßen
Achilles 2
P.S. Der Beilifepatient sollte mal die Ärzteschaft fragen, ob sie ihn nicht auch zum Faktor 1,2 behandeln könnten und nicht mit dem Faktor 2,3 oder 3,5!!! Was wird der Arzt machen??? Einen Tobsuchtsanfall? Er kollabiert?? Einen Lachanfall??? oder die psychiatrische Klinik anrufen???
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Was bezahlt die Beihilfe bei Lymphdrainage 60 min. Danke
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Eberhard schrieb:
Von den meisten meiner P-Patienten weiss ich nicht einmal wo sie versichert sind. Ob sie Beihilfepatienten sind, weiss ich schon gar nicht.
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Tempelritter schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 1.12.14 14:13:
Was bezahlt die Beihilfe bei Lymphdrainage 60 min. Danke
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TheStonie schrieb:
Beihilfe erstattet unter 40€ für die MLD 60.
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lexa schumanski schrieb:
zu wenig :confused: :rage: was sind deine preise :kissing_closed_eyes:
Der VDEK Preis liegt übrigens bei 37,81 für MLD60, ist also fast auf dem Beihilfe Niveau.
Üblich ist eigentlich bei PKV-_Pat. mind. der doppelte Kassensatz: also etwa 75,60€.
Selbst wenn man den Beihilfe Patienten entgegenkommen möchte, also z.B. nur den 1,5-fachen Satz erhebt, wäre man mit rund 56,70 doch recht weit entfernt vom Beihilfesatz. Wie man an diesem Beispiel besonders schön sieht, ist dieser weit über 10 Jahre nicht mehr erhöhte Beihilfesatz, von einer angemessenen Vergütung genauso weit entfernt wie die Kassenpreise...
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Shakespeare schrieb:
MLD30, 19,50€, MLD60 ist m.W. nicht explizit gelistet, wird dann aber mit 39,00€ (MLD30 verdoppelt) erstattet.
Der VDEK Preis liegt übrigens bei 37,81 für MLD60, ist also fast auf dem Beihilfe Niveau.
Üblich ist eigentlich bei PKV-_Pat. mind. der doppelte Kassensatz: also etwa 75,60€.
Selbst wenn man den Beihilfe Patienten entgegenkommen möchte, also z.B. nur den 1,5-fachen Satz erhebt, wäre man mit rund 56,70 doch recht weit entfernt vom Beihilfesatz. Wie man an diesem Beispiel besonders schön sieht, ist dieser weit über 10 Jahre nicht mehr erhöhte Beihilfesatz, von einer angemessenen Vergütung genauso weit entfernt wie die Kassenpreise...
Position: Lymphdrainage Ganzbehandlung, 60 Minuten Pos.-Nr.: 19c Preis: 39,00 €
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manfred schrieb:
morpheus-06...das hätte ich hier gerne öfters :clap: :clap:
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morpheus-06 schrieb:
Warum kann eine einfache Frage nicht einfach ohne blöde Kommentare beantwortet werden?
Position: Lymphdrainage Ganzbehandlung, 60 Minuten Pos.-Nr.: 19c Preis: 39,00 €
Heute: 50 Jahre später sind wir im Vergleich beim Faktor 1,2 gelandet!!!!!!!!!!!!!
Mit kollegialen Grüßen
Achilles 2
P.S. Der Beilifepatient sollte mal die Ärzteschaft fragen, ob sie ihn nicht auch zum Faktor 1,2 behandeln könnten und nicht mit dem Faktor 2,3 oder 3,5!!! Was wird der Arzt machen??? Einen Tobsuchtsanfall? Er kollabiert?? Einen Lachanfall??? oder die psychiatrische Klinik anrufen???
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ja, morpheus kennt da keine Hemmung.
Er hilft auch bei beamtenrechtlichen Problemen.
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mocca schrieb:
hallo AT,
ja, morpheus kennt da keine Hemmung.
Er hilft auch bei beamtenrechtlichen Problemen.
Ich habe mal im Forum gelesen, daß das Beihilfeniveau 1965 auf den Faktor 1,6 in Relation zum VdaK-Preis gesetzt wurde.
Heute: 50 Jahre später sind wir im Vergleich beim Faktor 1,2 gelandet!!!!!!!!!!!!!
Mit kollegialen Grüßen
Achilles 2
P.S. Der Beilifepatient sollte mal die Ärzteschaft fragen, ob sie ihn nicht auch zum Faktor 1,2 behandeln könnten und nicht mit dem Faktor 2,3 oder 3,5!!! Was wird der Arzt machen??? Einen Tobsuchtsanfall? Er kollabiert?? Einen Lachanfall??? oder die psychiatrische Klinik anrufen???
Nu lass doch mal die hungertuchnagenden Ärzte in ruh.
Deren Neues Motto:
"Wenn ich nicht mehr weiterweiss, tret ich in den Hungerstreik -
bei voller Kost und Logis von der Pharmaindustrie -
und zur Not gibts ne Pille, dann bin ich wieder stille" :confused: !
Copyright: D. Hammann
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dhammann1 schrieb:
Achilles2 schrieb am 3.12.14 19:39:
Ich habe mal im Forum gelesen, daß das Beihilfeniveau 1965 auf den Faktor 1,6 in Relation zum VdaK-Preis gesetzt wurde.
Heute: 50 Jahre später sind wir im Vergleich beim Faktor 1,2 gelandet!!!!!!!!!!!!!
Mit kollegialen Grüßen
Achilles 2
P.S. Der Beilifepatient sollte mal die Ärzteschaft fragen, ob sie ihn nicht auch zum Faktor 1,2 behandeln könnten und nicht mit dem Faktor 2,3 oder 3,5!!! Was wird der Arzt machen??? Einen Tobsuchtsanfall? Er kollabiert?? Einen Lachanfall??? oder die psychiatrische Klinik anrufen???
Nu lass doch mal die hungertuchnagenden Ärzte in ruh.
Deren Neues Motto:
"Wenn ich nicht mehr weiterweiss, tret ich in den Hungerstreik -
bei voller Kost und Logis von der Pharmaindustrie -
und zur Not gibts ne Pille, dann bin ich wieder stille" :confused: !
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Achilles2 schrieb:
Ich habe mal im Forum gelesen, daß das Beihilfeniveau 1965 auf den Faktor 1,6 in Relation zum VdaK-Preis gesetzt wurde.
Heute: 50 Jahre später sind wir im Vergleich beim Faktor 1,2 gelandet!!!!!!!!!!!!!
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P.S. Der Beilifepatient sollte mal die Ärzteschaft fragen, ob sie ihn nicht auch zum Faktor 1,2 behandeln könnten und nicht mit dem Faktor 2,3 oder 3,5!!! Was wird der Arzt machen??? Einen Tobsuchtsanfall? Er kollabiert?? Einen Lachanfall??? oder die psychiatrische Klinik anrufen???
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