Als moderne Ergo- und
Physiotherapiepraxis mit Standort
in Monheim am Rhein suchen wir
engagierte und motivierte
Physiotherapeuten, die ihre
Karriere in einem dynamischen und
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muss bei einem Privatrezept auch die Dauer der Lymphdrainage in Minuten angegeben werden?
Oder erklärt sich das von alleine durch: der Hand, beider Beine, des Beines?
Danke
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
muss bei einem Privatrezept auch die Dauer der Lymphdrainage in Minuten angegeben werden?
Oder erklärt sich das von alleine durch: der Hand, beider Beine, des Beines?
Danke
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Muss nicht.
Hat der Patient einen Beihilfeanspruch und dazu noch einen solchen nach bayerischem Recht, dann ist für die (Höhe der) Erstattung durch die Beihilfestelle mitentscheidend, ob auf der Verordnung Teil-, Groß- oder Ganzbehandlung steht. In der Anlage 3 zu den Beihilfevorschriften ist damit explizit eine Behandlungszeit von 30, 45 bzw. 60 Minuten verbunden, wobei auf der Verordnung die Dauer der Behandlung nicht extra ausgewiesen sein muß (zumindest bisher nicht).
Walli :hushed:
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W. Stangner schrieb:
RoFo schrieb am 21.8.18 20:52:
Muss nicht.
Hat der Patient einen Beihilfeanspruch und dazu noch einen solchen nach bayerischem Recht, dann ist für die (Höhe der) Erstattung durch die Beihilfestelle mitentscheidend, ob auf der Verordnung Teil-, Groß- oder Ganzbehandlung steht. In der Anlage 3 zu den Beihilfevorschriften ist damit explizit eine Behandlungszeit von 30, 45 bzw. 60 Minuten verbunden, wobei auf der Verordnung die Dauer der Behandlung nicht extra ausgewiesen sein muß (zumindest bisher nicht).
Walli :hushed:
Bei einem seh ich gar keine medizinische Indikation, bei den anderen 2 eher 45 oder sogar 60 Min. darf ich behandeln wass ich will und dann abrechnen, oder wieder zurück zum Doc? Normal ruf ich in der praxis an und klär das, nur hab ich das grad zufällig gelesen, evtl. kann ich mir das ja auch sparen, bevor der mir jedesmal 30 min. draufschreibt. Und um die letzten Trolle fernzuhalten, ich rechne nicht nach Beihilfsätze ab , und ja, ich behandele auch noch mit MLD weil ich ein liebes Kerlchen bin. ;) Frohes Schaffen
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Horatio72 schrieb:
Ok, Noch mal zum Verständniss, hab das grad auch komischerweise des öfteren. Privatrezept einfach nur MLD.
Bei einem seh ich gar keine medizinische Indikation, bei den anderen 2 eher 45 oder sogar 60 Min. darf ich behandeln wass ich will und dann abrechnen, oder wieder zurück zum Doc? Normal ruf ich in der praxis an und klär das, nur hab ich das grad zufällig gelesen, evtl. kann ich mir das ja auch sparen, bevor der mir jedesmal 30 min. draufschreibt. Und um die letzten Trolle fernzuhalten, ich rechne nicht nach Beihilfsätze ab , und ja, ich behandele auch noch mit MLD weil ich ein liebes Kerlchen bin. ;) Frohes Schaffen
Dem Patienten deine Einschätzung mitteilen, MLD-45 oder MLD-60, therapeutisch begründen, Honorarvereinbarung schreiben, behandeln, Rechnung stellen und fertig.
Und wenn eben keine Behandlungsbedürftigkeit vorliegt darf man sich auch gerne mal verweigern, reiner Selbstschutz...
...aber auch dies muss therapeutisch begründbar sein!
Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
Du könntest auch diesen Weg gehen:
Dem Patienten deine Einschätzung mitteilen, MLD-45 oder MLD-60, therapeutisch begründen, Honorarvereinbarung schreiben, behandeln, Rechnung stellen und fertig.
Und wenn eben keine Behandlungsbedürftigkeit vorliegt darf man sich auch gerne mal verweigern, reiner Selbstschutz...
...aber auch dies muss therapeutisch begründbar sein!
Grüße...Gerry
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RoFo schrieb:
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UW schrieb:
Privatpatient - zahlt den Privatpreis (hoffentlich miondetens 1,75 Euro/Minute).der Test interssiert nicht
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