Hallo - falls Du Lust hast, im
schönen Mainz Gonsenheim in einer
modernen Praxis mit freundlichem
Ambiente zu arbeiten, freuen wir
uns auf ein Treffen!
Wir bieten Dir Supervisionen,
Fortbildungen, Sommer- und
Winterevents, sind digitalisiert
und verfügen über
Rezeptionskräfte.
Bei uns hast Du tolle und
vielseitige Patienten (Ortho,
Neuro, Trauma, Sport, Geriatrie,
uvm)
Da auch Osteopath/innen bei uns
arbeiten, gibt es tolle
Möglichkeiten für einen
interdisziplinären Austausch.
Unsere T...
schönen Mainz Gonsenheim in einer
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Winterevents, sind digitalisiert
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bei mir ein paar Straßen weiter gibt es eine kleine Praxis, in der die zwei Mitarbeiter Lymphdrainage durchführen aber keine Zertifikatsausbildung haben. Das ist ja erstmal nicht verwerflich. Abrechnen können sie es mit den Patienten die PKV sind dementsprechend. Wie ist es bei Beihilfe (die ja eigentlich auch privat sind)? Gibt es von dort Vorschriften? Und wie ist es mit BG Rezepten? Das ganze macht mich doch leider ein bisschen stutzig und ich finde es schade für die Patienten.
Grüße
Sawyer
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Sawyer schrieb:
Guten Abend,
bei mir ein paar Straßen weiter gibt es eine kleine Praxis, in der die zwei Mitarbeiter Lymphdrainage durchführen aber keine Zertifikatsausbildung haben. Das ist ja erstmal nicht verwerflich. Abrechnen können sie es mit den Patienten die PKV sind dementsprechend. Wie ist es bei Beihilfe (die ja eigentlich auch privat sind)? Gibt es von dort Vorschriften? Und wie ist es mit BG Rezepten? Das ganze macht mich doch leider ein bisschen stutzig und ich finde es schade für die Patienten.
Grüße
Sawyer
Bei der BG ist es wie bei der GKV :blush:
Gruß Evi
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GKV und BG, die direkt mit dem Therapeuten abrechnen schreiben das Zertifikat vor.
In der Beihilfeverordnung steht drin, dass die Erstattung nur vorgenommen wird, wenn der Therapeut eine entsprechende Qualifikation nachweisen kann. ALso eigentlich auch ein Zertifikat!
Problem dabei ist nur, dass die Beihilfe, und auch die Privaten das defacto nicht überprüfen (können) und daher es durchläuft bei den Abrechnungen.
Allerdings sind dort die Vertragspartner die Patienten und die würden auf den Kosten sitzen bleiben.
Über die Qualität der Behandlung möchte ich hier nichts sagen.
Unsere "neue" ältere Mitarbeiterin hat 20 Jahre Lymphdrainage gemacht und wurde von uns "verdonnert" den Kurs zu machen.
Das hat ihr die Augen geöffnet, was für Scheiß sie vorher verzapft hat!
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TheStonie schrieb:
Grundsätzlich sollte ein Therapeut bei seiner Ausbildung aus jedem Bereich, also auch MLD, gelernt haben. Daher kann er grundsätzlich diese Leistungen abgeben. Alles andere regeln Verträge.
GKV und BG, die direkt mit dem Therapeuten abrechnen schreiben das Zertifikat vor.
In der Beihilfeverordnung steht drin, dass die Erstattung nur vorgenommen wird, wenn der Therapeut eine entsprechende Qualifikation nachweisen kann. ALso eigentlich auch ein Zertifikat!
Problem dabei ist nur, dass die Beihilfe, und auch die Privaten das defacto nicht überprüfen (können) und daher es durchläuft bei den Abrechnungen.
Allerdings sind dort die Vertragspartner die Patienten und die würden auf den Kosten sitzen bleiben.
Über die Qualität der Behandlung möchte ich hier nichts sagen.
Unsere "neue" ältere Mitarbeiterin hat 20 Jahre Lymphdrainage gemacht und wurde von uns "verdonnert" den Kurs zu machen.
Das hat ihr die Augen geöffnet, was für Scheiß sie vorher verzapft hat!
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Tempelritter schrieb:
die MLD ist kein Bestanteil der PT-Ausbildung und nicht im MPhG geregelt. Es steht den Schulen frei, in flexiblen Stunden ein paar Stunden MLD unterzubringen.
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Illdisposed schrieb:
wir hatten das in der Ausbildung drin, allerdings nicht sehr hintergründig, sondern eher die Behandlungstechniken und Aufbau von Behandlungen
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Evemarie Kaiser schrieb:
Wie du schon geschrieben hast, sind "Beihilfe"- Patienten Privatpatienten und etwaige Vorschriften stehen in deinem Honorarvertrag, den du mit dem Patienten abschließt :blush:
Bei der BG ist es wie bei der GKV :blush:
Gruß Evi
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