Hallo - falls Du Lust hast, im
schönen Mainz Gonsenheim in einer
modernen Praxis mit freundlichem
Ambiente zu arbeiten, freuen wir
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Wir bieten Dir Supervisionen,
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und verfügen über
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Bei uns hast Du tolle und
vielseitige Patienten (Ortho,
Neuro, Trauma, Sport, Geriatrie,
uvm)
Da auch Osteopath/innen bei uns
arbeiten, gibt es tolle
Möglichkeiten für einen
interdisziplinären Austausch.
Unsere T...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Moin,moin! Folgendes Problem: meine Kollegin gibt mir ein Rezept über Lymphdrainage zur Abrechnung, auf dem sie die Zeiteinheit 45min auf 45-60min hat ändern lassen. Sie hat wohl nach 3 Behandlungen festgestell, das 45 min nicht reichen, hat dann das Rezept ändern lassen auf 45-60min und möchte nun 3 Behandlungen mit 45min abrechnen und 3 Behandlungen mit 60 min abrechnen. Sie möchte möglichst korrekt abrechnen! Aus meiner 10 jährigen Erfahrung ist es nicht möglich so abzurechnen zumal wir ja sowieso das Problem mit der Abrechnung der Kompression haben. Vielen dank für eure Kommentare. Gruss aus Eckernförde
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therapeutin schrieb:
da hat ja jemand umsonst gearbeitet :smile:
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Papa Alpaka schrieb:
Die Zeit muss dem HMK entsprechen, also 45 oder 60. Im Zweifelsfall wird auf die kürzere Zeit abgesetzt...
PS
der richtige Weg wäre ein Abbruch und ein neues RZ mit MLD60 gewesen.
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Weniger geht immer.
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TheStonie schrieb:
Alternative wäre sonst, das Rezept komplett auf MLD 60 zu ändern. Die ersten 3 mit MLD 45 abzurechnen und die anderen 3 mit MLD 60.
Weniger geht immer.
Alternative wäre sonst, das Rezept komplett auf MLD 60 zu ändern. Die ersten 3 mit MLD 45 abzurechnen und die anderen 3 mit MLD 60.
Weniger geht immer.
...dann unbedingt das Datum der Änderung notieren lassen, das einzige was eine schlecht bezahlte Leistung toppt ist eine nicht bezahlte. Wenn -60 verordnet ist und -45 geleistet wird ist das eine Absetzungsmöglichkeit, danach ist wahrscheinlich die Frist für den Beginn einer -60-Behandlung überschritten und kann auch abgesetzt werden. Wieder €300 gespart :)
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Papa Alpaka schrieb:
TheStonie schrieb am 4.10.16 11:21:
Alternative wäre sonst, das Rezept komplett auf MLD 60 zu ändern. Die ersten 3 mit MLD 45 abzurechnen und die anderen 3 mit MLD 60.
Weniger geht immer.
...dann unbedingt das Datum der Änderung notieren lassen, das einzige was eine schlecht bezahlte Leistung toppt ist eine nicht bezahlte. Wenn -60 verordnet ist und -45 geleistet wird ist das eine Absetzungsmöglichkeit, danach ist wahrscheinlich die Frist für den Beginn einer -60-Behandlung überschritten und kann auch abgesetzt werden. Wieder €300 gespart :)
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Tempelritter schrieb:
Der HMK und die Rahmenverträge sehen das so nicht vor, probieren würde ich es aber. Sonst siehe Papa Alpaka, je nach Kasse wird auf MLD45 reduziert.
PS
der richtige Weg wäre ein Abbruch und ein neues RZ mit MLD60 gewesen.
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