physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Physiotherapie
    • Blankoverordnung
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

Hamburg Neustadt

Du möchtest Physiotherapie
mitgestalten statt einfach nur
Termine abzuarbeiten?

Für unsere moderne
Physiotherapiepraxis Team Therapie
am Großneumarkt in Hamburg suchen
wir Physiotherapeut:innen (m/w/d)
in Voll- oder Teilzeit.

Bei uns erwarten dich moderne
Praxisräume, ein wertschätzendes
Miteinander und gute Strukturen im
Praxisalltag. Unsere Rezeption
übernimmt einen großen Teil der
Terminorganisation und
administrativen Aufgaben, damit du
dich auf deine Patient:innen und
eine hoch...
0
  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung LY3a

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
LY3a
Es gibt 13 Beiträge
abonnieren
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Fuzziguzzi
05.04.2013 14:55
Gestern kam eine Stammpatientin statt mit ihren 10er Rezept mit einen 20 x ML6 Rezept außerhalb des Regelfalles.

Geht das überhaupt?

Danke im Voraus


MfG
1

Gefällt mir

Gestern kam eine Stammpatientin statt mit ihren 10er Rezept mit einen 20 x ML6 Rezept außerhalb des Regelfalles. Geht das überhaupt? Danke im Voraus MfG
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Fuzziguzzi schrieb:

Gestern kam eine Stammpatientin statt mit ihren 10er Rezept mit einen 20 x ML6 Rezept außerhalb des Regelfalles.

Geht das überhaupt?

Danke im Voraus


MfG

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
StefanP
05.04.2013 15:04
Welche Frequenzangabe?
Es muss (theoretisch) gewährleistet sein, dass die Pat. nach 12 Wochen wieder beim Arzt vorsprechen muss. Sprich bei einer Frequenz von 2x pro Woche geht es.
2

Gefällt mir

• gabriele639
• SGBV
Welche Frequenzangabe? Es muss (theoretisch) gewährleistet sein, dass die Pat. nach 12 Wochen wieder beim Arzt vorsprechen muss. Sprich bei einer Frequenz von 2x pro Woche geht es.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

StefanP schrieb:

Welche Frequenzangabe?
Es muss (theoretisch) gewährleistet sein, dass die Pat. nach 12 Wochen wieder beim Arzt vorsprechen muss. Sprich bei einer Frequenz von 2x pro Woche geht es.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Fuzziguzzi
05.04.2013 23:58
Dann geht so ein Rezept wenn man diese Frist einhält in Ordnung.
1

Gefällt mir

Dann geht so ein Rezept wenn man diese Frist einhält in Ordnung.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Fuzziguzzi schrieb:

Dann geht so ein Rezept wenn man diese Frist einhält in Ordnung.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Wisser
06.04.2013 22:59
die max Anzahl bei ly3 im Regelfall beträgt 50x. D.h. außehalb des RF darf max. 50x stehen. Die 12 wochenfrist ist dabei unerheblich wenn der Pat. nachweißlich zwichendurch beim Doc. war. Du bist also mit 20x voll im Limit.
2

Gefällt mir

• Charlotte 11
• jojohppt
die max Anzahl bei ly3 im Regelfall beträgt 50x. D.h. außehalb des RF darf max. 50x stehen. Die 12 wochenfrist ist dabei unerheblich wenn der Pat. nachweißlich zwichendurch beim Doc. war. Du bist also mit 20x voll im Limit.
Gefällt mir
Alle 9 Kommentare ansehen
profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
JürgenK
07.04.2013 10:33
hm...wieso darf maximal 50 stehen... :tired_face:
was hat die Gesamtmenge im Regelfall mit der Menge adR zu tun.. :tired_face:
Eine entsprechende Erklärung wäre gut
JürgenK :kissing_closed_eyes:

1

Gefällt mir

• SGBV
hm...wieso darf [b]maximal[/b] 50 stehen... :tired_face: was hat die Gesamtmenge im Regelfall mit der Menge adR zu tun.. :tired_face: Eine entsprechende Erklärung wäre gut JürgenK :kissing_closed_eyes:
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



JürgenK schrieb:

hm...wieso darf maximal 50 stehen... :tired_face:
was hat die Gesamtmenge im Regelfall mit der Menge adR zu tun.. :tired_face:
Eine entsprechende Erklärung wäre gut
JürgenK :kissing_closed_eyes:

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Charlotte 11
07.04.2013 12:02
Im HMK steht.. Anzahl der VO adR darf die Gesamtmenge im RF nicht übersteigen. Wer soll bei dieser Winkeladvokatie der KK noch durchblicken.
Schönen So. noch.
1

Gefällt mir

• micha850
Im HMK steht.. Anzahl der VO adR darf die Gesamtmenge im RF nicht übersteigen. Wer soll bei dieser Winkeladvokatie der KK noch durchblicken. Schönen So. noch.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Charlotte 11 schrieb:

Im HMK steht.. Anzahl der VO adR darf die Gesamtmenge im RF nicht übersteigen. Wer soll bei dieser Winkeladvokatie der KK noch durchblicken.
Schönen So. noch.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
SGBV
08.04.2013 11:46
Wo genau steht das so? § ??? Abs.??? HMR??? HMK???

Das ist nicht richtig - siehe Pkt. 9, 10 und 13 des neuen inoffiziellen FAQ des GKV-SV. Angespielt wird hier auf Pkt. 14 dieses Werkes - trifft aber auf MLD nicht zu.



[bearbeitet am 08.04.13 12:09]
1

Gefällt mir

Wo genau steht das so? § ??? Abs.??? HMR??? HMK??? Das ist nicht richtig - siehe Pkt. 9, 10 und 13 des neuen inoffiziellen FAQ des GKV-SV. Angespielt wird hier auf Pkt. 14 dieses Werkes - trifft aber auf MLD nicht zu. [bearbeitet am 08.04.13 12:09]
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



SGBV schrieb:

Wo genau steht das so? § ??? Abs.??? HMR??? HMK???

Das ist nicht richtig - siehe Pkt. 9, 10 und 13 des neuen inoffiziellen FAQ des GKV-SV. Angespielt wird hier auf Pkt. 14 dieses Werkes - trifft aber auf MLD nicht zu.



[bearbeitet am 08.04.13 12:09]

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
JürgenK
08.04.2013 12:45
Für alle,
In einem Schreiben der AOK Rheinland/Hamburg vom 22.01.2013 an die Berufsverbände der Heilmittel-Leistungserbringer, weist die Referentin Frau Alexandra Rehbach (Durchwahl 0211-8791-1162) auf Seite 3 wiefolgt darauf hin:
>>Unabhängig davon darf der Arzt eine Heilmittel-Verordnung nur für einen Zeitraum von 12 Wochen ausstellen. Im § 8 Absatz 1 Satz 4 der HMRL ist bestimmt, das die Verordnungsmenge abhängig von der Behandlungsfrequenz so zu bemessen ist, dass mindestens eine ärztliche Untersuchung innerhalb einer Zeitspanne von 12 Wochen nach der Verordnung gewährleistet ist.
Wir bitten Sie, Ihre Mitglieder entsprechend zu informieren.<<

Mit freundlichen Grüßen
JürgenK :kissing_closed_eyes:

1

Gefällt mir

• SGBV
Für alle, In einem Schreiben der AOK Rheinland/Hamburg vom 22.01.2013 an die Berufsverbände der Heilmittel-Leistungserbringer, weist die Referentin Frau Alexandra Rehbach (Durchwahl 0211-8791-1162) auf Seite 3 wiefolgt darauf hin: >>Unabhängig davon darf der Arzt eine Heilmittel-Verordnung nur für einen Zeitraum von 12 Wochen ausstellen. Im § 8 Absatz 1 Satz 4 der HMRL ist bestimmt, das die Verordnungsmenge abhängig von der Behandlungsfrequenz so zu bemessen ist, dass mindestens eine ärztliche Untersuchung innerhalb einer Zeitspanne von 12 Wochen nach der Verordnung gewährleistet ist. Wir bitten Sie, Ihre Mitglieder entsprechend zu informieren.<< Mit freundlichen Grüßen JürgenK :kissing_closed_eyes:
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



JürgenK schrieb:

Für alle,
In einem Schreiben der AOK Rheinland/Hamburg vom 22.01.2013 an die Berufsverbände der Heilmittel-Leistungserbringer, weist die Referentin Frau Alexandra Rehbach (Durchwahl 0211-8791-1162) auf Seite 3 wiefolgt darauf hin:
>>Unabhängig davon darf der Arzt eine Heilmittel-Verordnung nur für einen Zeitraum von 12 Wochen ausstellen. Im § 8 Absatz 1 Satz 4 der HMRL ist bestimmt, das die Verordnungsmenge abhängig von der Behandlungsfrequenz so zu bemessen ist, dass mindestens eine ärztliche Untersuchung innerhalb einer Zeitspanne von 12 Wochen nach der Verordnung gewährleistet ist.
Wir bitten Sie, Ihre Mitglieder entsprechend zu informieren.<<

Mit freundlichen Grüßen
JürgenK :kissing_closed_eyes:

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
StefanP
08.04.2013 15:18
Da hast Du aber was vollkommen falsch verstanden, Wisser! :point_up:
1

Gefällt mir

• SGBV
Da hast Du aber was vollkommen falsch verstanden, Wisser! :point_up:
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



StefanP schrieb:

Da hast Du aber was vollkommen falsch verstanden, Wisser! :point_up:

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Charlotte 11
08.04.2013 17:08
Wenn bei einer Anzahl von 50x LD 5x/ Wo als Frequenz angegeben ist, dann darf die Menge auch 50x betragen oder? Die 12- Wo- Frist wird zumindest eingehalten.
1

Gefällt mir

Wenn bei einer Anzahl von 50x LD 5x/ Wo als Frequenz angegeben ist, dann darf die Menge auch 50x betragen oder? Die 12- Wo- Frist wird zumindest eingehalten.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Charlotte 11 schrieb:

Wenn bei einer Anzahl von 50x LD 5x/ Wo als Frequenz angegeben ist, dann darf die Menge auch 50x betragen oder? Die 12- Wo- Frist wird zumindest eingehalten.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
SGBV
08.04.2013 17:15
Kann in 10 Wochen erledigt sein, ist also HMR-konform.
1

Gefällt mir

Kann in 10 Wochen erledigt sein, ist also HMR-konform.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



SGBV schrieb:

Kann in 10 Wochen erledigt sein, ist also HMR-konform.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
StefanP
08.04.2013 18:06
Das ist richtig.
1

Gefällt mir

Das ist richtig.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



StefanP schrieb:

Das ist richtig.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
SGBV
08.04.2013 21:10
Das ist falsch. So war es zunächst geplant, aber es kam doch anders (siehe Punkt 2.2).: Link
1

Gefällt mir

Das ist falsch. So war es zunächst geplant, aber es kam doch anders (siehe Punkt 2.2).: http://www.aok-gesundheitspartner.de/imperia/md/gpp/bund/heilberufe/richtlinien/bv_heil_rl_aenderung_tg_190511.pdf
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



SGBV schrieb:

Das ist falsch. So war es zunächst geplant, aber es kam doch anders (siehe Punkt 2.2).: Link

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Wisser schrieb:

die max Anzahl bei ly3 im Regelfall beträgt 50x. D.h. außehalb des RF darf max. 50x stehen. Die 12 wochenfrist ist dabei unerheblich wenn der Pat. nachweißlich zwichendurch beim Doc. war. Du bist also mit 20x voll im Limit.



    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung LY3a

Mein Profilbild bearbeiten

© 2026 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns