Wir sind ein fröhliches,
sympathisches und engagiertes Team
und suchen
ab sofort eine Physiotherapeutin
oder einen Physiotherapeuten in
Vollzeit oder
Teilzeit.
Was bieten wir?
- ein motiviertes Team, das gerne
zusammenarbeitet
- helle Behandlungsräume
- Rezeption ist an allen Vor- und
Nachmittagen in der Praxis
- Überdurchschnittliches Gehalt
- Fortbildungstage und
Fortbildungszuschüsse
- Parkplätze und Bushaltestelle
direkt vor unserer Praxis
Eine Zusatzqualifikation, wie MT,
...
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...
Ausgestellt durch einen Phlebologin !
Diese Kombi geht nun ja nicht, da ML30 nur bei Ly1a geht.
Anruf bei der TK - Uns ist das egal. Wir sollten nicht die Kompetenz der Ärztin in Frage stellen und Sie müssen das ja nicht überprüfen, ob das Rezept richtig ausgestellt ist.
Anruf bei der Ärztin: Ich ändere nix, es soll so gemacht werden wie ich es aufgeschrieben haben. Und sie sollen ja nur die Unterschenkel Lymphen und nicht die ganzen Beine. Und auch nicht Hals/Bauch. Außerdem soll die Patientin dann eine a.d.R. Verordnung bekommen mit Ly2a und ML30 für max. 1 Jahr (mehr geht ja nicht)
Anruf bei Interforum (Abrechnungszentrum TK): Eine Kostenübernahme mit Ly2a und ML30 ist nicht möglich.
Sie dürfen das Rezept nicht beginnen. Die Ärztin muss es ändern, sonst kann die Patientin nicht behandelt werden.
Wir sind angehalten, Rezepte explizit auf Formfehler zu prüfen und ggr. abzusetzen.
Möglich: Ly2a - ML45 oder Ly1a - ML30 (soweit war ich auch schon)
Ich bin verwirrt und sprachlos bei so viel Unsinn, den ich heute gehört habe.
Termine der Patientin wurden bis zur Klärung storniert. Montag nochmal Anruf bei Ärztin.
Aber ich befürchte das bringt nichts.
Gibt es überhaupt die Möglichkeit der a.d.R. Verordnung bei LY1a?
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Problem beschreiben
Minza schrieb:
Patientin kommt mit Rezept: Ly2a, MLD30 für beide Unterschenkel. chron. sekundäres Lymphödem.
Ausgestellt durch einen Phlebologin !
Diese Kombi geht nun ja nicht, da ML30 nur bei Ly1a geht.
Anruf bei der TK - Uns ist das egal. Wir sollten nicht die Kompetenz der Ärztin in Frage stellen und Sie müssen das ja nicht überprüfen, ob das Rezept richtig ausgestellt ist.
Anruf bei der Ärztin: Ich ändere nix, es soll so gemacht werden wie ich es aufgeschrieben haben. Und sie sollen ja nur die Unterschenkel Lymphen und nicht die ganzen Beine. Und auch nicht Hals/Bauch. Außerdem soll die Patientin dann eine a.d.R. Verordnung bekommen mit Ly2a und ML30 für max. 1 Jahr (mehr geht ja nicht)
Anruf bei Interforum (Abrechnungszentrum TK): Eine Kostenübernahme mit Ly2a und ML30 ist nicht möglich.
Sie dürfen das Rezept nicht beginnen. Die Ärztin muss es ändern, sonst kann die Patientin nicht behandelt werden.
Wir sind angehalten, Rezepte explizit auf Formfehler zu prüfen und ggr. abzusetzen.
Möglich: Ly2a - ML45 oder Ly1a - ML30 (soweit war ich auch schon)
Ich bin verwirrt und sprachlos bei so viel Unsinn, den ich heute gehört habe.
Termine der Patientin wurden bis zur Klärung storniert. Montag nochmal Anruf bei Ärztin.
Aber ich befürchte das bringt nichts.
Gibt es überhaupt die Möglichkeit der a.d.R. Verordnung bei LY1a?
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Die Aussage der TK würd ich mir och schriftlich geben lassen
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ali schrieb:
Die Interforum sollte hier wirklich eins auf den Deckel kriegen !!!!! DENN anfangen kannst Du auf JEDEN Fall. Sollte es eine Absetzung geben, kann die auch nachträglich geändert werden gemäß Anlage 5 Rahmenvertrag (glaub Ziffer 12). Und wenn die Ärztin sich weigern sollte, eben dies dokumentieren.....
Die Aussage der TK würd ich mir och schriftlich geben lassen
Hab es dokumentiert und es wurde bezahlt.
Aber hier weigert sich Ärztin UND Abrechnungszentrum. Ich hab auch keine Lust umsonst zu arbeiten.
Die Krankenkassen verweisen immer häufiger auf ihr Abrechnungszentrum wenn es um solche Fälle geht.
Danke euch erst mal. Mal schauen wie der Fall endet.
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Minza schrieb:
Ok, ich hatte bisher auch keine Probleme wenn der Arzt sich weigert das Rezept HMR Konform auszustellen.
Hab es dokumentiert und es wurde bezahlt.
Aber hier weigert sich Ärztin UND Abrechnungszentrum. Ich hab auch keine Lust umsonst zu arbeiten.
Die Krankenkassen verweisen immer häufiger auf ihr Abrechnungszentrum wenn es um solche Fälle geht.
Danke euch erst mal. Mal schauen wie der Fall endet.
Und die Aussage der Interforum Tante ist so auf jeden Fall FALSCH!
Wenn s Probleme geben sollte, über die TK Abrechnungsabteilung gehen.
Mal abgesehen davon, dass es juristisch in einem solchen Fall gut für DICH aussehen wird. Falsche IKS Ziffer berechtigt IMHO nicht zur Absetzung, zumal Du alles getan hast.
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ali schrieb:
Ich sag mal, das kriegst Du auf jeden Fall nachträglich bezahlt...wenn nicht gleich.
Und die Aussage der Interforum Tante ist so auf jeden Fall FALSCH!
Wenn s Probleme geben sollte, über die TK Abrechnungsabteilung gehen.
Mal abgesehen davon, dass es juristisch in einem solchen Fall gut für DICH aussehen wird. Falsche IKS Ziffer berechtigt IMHO nicht zur Absetzung, zumal Du alles getan hast.
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ali schrieb:
Nachtrag: Die Arechnungszentren arbeiten nach den Vorgaben der Kassen. Bei Fehlverhalten oder Prüfkriterienproblem immer über den Auftraggeber, sprich die Kasse. Auch wenn besonders die DAK das gerne abwimmeln will.
Variante 1) Fehlender, falscher bzw. unvollständiger Indikationsschlüssel,
Leitsymptomatik wurde als Klartext auf der Verordnung angegeben:
? Der Heilmittelerbringer ist berechtigt, den Indikationsschlüssel entsprechend
zu ergänzen/korrigieren. Die Ergänzung/Korrektur ist vom Therapeuten
auf dem Verordnungsvordruck zu dokumentieren.
Die Ergänzung/Korrektur muss NICHT per Telefax vom Arzt genehmigt werden, es reicht die Dokumentation auf der Verordnung durch den Heilmittelerbringer.
Bedeutet also - ich kann loslegen.
NUR: korrigieren oder alles so lassen?
Denn Pat. soll ja 5 Rez. a 6x ml30 bekommen und dann a.d.R. gehen.
Ärztin will dass alles so bleibt wie sie es für RICHTIG hält.
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Minza schrieb:
Habs gefunden: Rahmenvertrag Vdek ab 1.4.14, Anlage 5, Abs. 12
Variante 1) Fehlender, falscher bzw. unvollständiger Indikationsschlüssel,
Leitsymptomatik wurde als Klartext auf der Verordnung angegeben:
? Der Heilmittelerbringer ist berechtigt, den Indikationsschlüssel entsprechend
zu ergänzen/korrigieren. Die Ergänzung/Korrektur ist vom Therapeuten
auf dem Verordnungsvordruck zu dokumentieren.
Die Ergänzung/Korrektur muss NICHT per Telefax vom Arzt genehmigt werden, es reicht die Dokumentation auf der Verordnung durch den Heilmittelerbringer.
Bedeutet also - ich kann loslegen.
NUR: korrigieren oder alles so lassen?
Denn Pat. soll ja 5 Rez. a 6x ml30 bekommen und dann a.d.R. gehen.
Ärztin will dass alles so bleibt wie sie es für RICHTIG hält.
Letztendlich gilt immer noch das Wirtschaftlichkeitsgebot und wenn die Diagnose zu Ly2 gehört, aber eine Lymphe für 30 Minuten ausreicht, dann sollte das theoretisch keine Probleme geben. Zeigt ja nur wie beschränkt die Kassen und überhaupt das ganze System sind.
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physiox100 schrieb:
Also wir haben davon auch 2-3 Rezepte und hatten bisher noch keine Probleme. Ein/e Patient/in ist sogar DAK versichert und die waren ja immer bei Interforum und bisher gabs da noch keine Probleme. Mal sehen was bei der Abrechnung mit Syntela passiert.
Letztendlich gilt immer noch das Wirtschaftlichkeitsgebot und wenn die Diagnose zu Ly2 gehört, aber eine Lymphe für 30 Minuten ausreicht, dann sollte das theoretisch keine Probleme geben. Zeigt ja nur wie beschränkt die Kassen und überhaupt das ganze System sind.
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silvia43 schrieb:
Pat. soll sich das Rz. vorher von der Kasse genehmigen lassen, mit Stempel undUnterschrift und dann machst Du was draufsteht, ansonsten leider keine Behandlung!
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Tempelritter schrieb:
bei LY1 schließen die HMR eine Vo adR nicht aus. Das mit LY2 und MLD30 würde ich mir von der TK schriftlich geben lassen, dann sieht Interforum alt aus. Ich habe immer wieder mal ein RZ mit MLD30 bei LY2, bisher keine Absetzung. Ab 1.1.2017 soll es bei LY2 die MLD 30 geben.
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