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erlernen? Wo ist dein Weg?
Wir bieten Dir: betriebliche
Altersv...
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Danke im voraus
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nordphysio schrieb:
Hallo ich hab eine frage: Habe eine Verordnung Ly1a ML 45min. als erst.-und dann als folgeverordnung.Kann ich jetzt Ly1a als V. adr abrechnen oder muß erst Ly2a ausgeschöpft werden? Habe über suchfunktion nichts gefunden.
Danke im voraus
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Leni C. schrieb:
Bei LY 1 kann eine Folgeverordnung ( 6 x ) ausgestellt werden , weil der Regelfall 12 Behandlungen sind . Wenn es dannach mehr Behandlungen ( je 30 Min. ) sein sollen, muß es a.d.R. werden, denn Ly 2 sind hat als Behandlungszeit 45 Min.
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> Wir hatten das auch schon einmal- Ly 1 als VadR ist nicht
> möglich.
>
das stimmt nicht, denn es ist in den HMR anders geregelt. Bei Absetzung sollte ein Widerspruch erfolgen!
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morpheus-06 schrieb:
Die Praxis schrieb:
> Wir hatten das auch schon einmal- Ly 1 als VadR ist nicht
> möglich.
>
das stimmt nicht, denn es ist in den HMR anders geregelt. Bei Absetzung sollte ein Widerspruch erfolgen!
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Leni C. schrieb:
Natürlich geht das , wenn die Behandlungszeit mit 30 Min. ausreichend ist. Wir haben damit einige Daueratienten, die keine 45 Min. brauchen.
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TheStonie schrieb:
Laut HMR geht a.d.R immer. Die Kassen wollen es nur gerne absetzen.
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Die Praxis schrieb:
Wir hatten das auch schon einmal- Ly 1 als VadR ist nicht möglich.
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