Wir suchen zur Verstärkung unseres
Teams eine:n Physiotherapeuten:in
mit Zusatzqualifikation in
Manueller Therapie.
Wöchentliche Arbeitszeit flexibel
verhandelbar.
Sie arbeiten in einem modernen
Ambiente im Kreise eines
sympathischen 10- köpfigen Teams.
Es finden monatliche
Praxisbesprechungen mit
Fortbildungen statt.
Großzügige finanzielle
Unterstützung für Fortbildungen
wird garantiert.
Es werden zwei mal jährlich Praxis
Events organisiert, um die
Teamgemeinschaft zu fördern un...
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folgendes: Anfrage für KG eines LVR- Patienten ohne Krankenversicherung, an der VO klebt ein Post- It mit dem Vermerk, die KG auf dem Rezept einzutragen und dann zur LVR- Klinik zurückzuschicken, die dann mit dem Landschaftsverband abrechnet.
Erst Honorarvereinbarung unterschreiben lassen, dann Privatrechnung wie immer?
Patient ist aus der Forensik, würdet Ihr in diesem Fall den Standardsatz( 2,3-fach) nehmen, den ich normalerweise berechne oder sogar 3,5-fach?
Viele Grüße!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo zusammen,
folgendes: Anfrage für KG eines LVR- Patienten ohne Krankenversicherung, an der VO klebt ein Post- It mit dem Vermerk, die KG auf dem Rezept einzutragen und dann zur LVR- Klinik zurückzuschicken, die dann mit dem Landschaftsverband abrechnet.
Erst Honorarvereinbarung unterschreiben lassen, dann Privatrechnung wie immer?
Patient ist aus der Forensik, würdet Ihr in diesem Fall den Standardsatz( 2,3-fach) nehmen, den ich normalerweise berechne oder sogar 3,5-fach?
Viele Grüße!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Haha, wie witzig.
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morpheus-06 schrieb:
6-facher Satz
In der LVR- Klinik teilte man mir mit, dass meine zu unterschreibende Honorarvereinbarung so nicht " in Ordnung" ist, ich sei zu teuer. Es würde nur ein " einfacher " Satz gehen. Was auch immer das ist.
Habe den 2,3 fachen VdeK- Satz für allgemeine KG mit HB zugrunde gelegt. Der Patient ist im offenen Strafregelvollzug und in einer psychiartrischen Einrichtung untergebracht, da er u.a. schizoid ist.
Ich könne es mir ja noch mal überlegen, sagte man mir. Habe ich aber nicht vor.
Was sagt Ihr dazu?
Viele Grüße!
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morpheus-06 schrieb:
Entweder die akzeptieren meine HV oder sie lassen es und suchen eine andere Praxis.
Was sagst Du zum 2,3 fachem Satz?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@ morpheus-06
Was sagst Du zum 2,3 fachem Satz?
Walli :hushed:
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W. Stangner schrieb:
Personen im Straf/Maßregelvollzug (auch in der Forensik) erhalten i. d. R. Krankenfürsorge durch den Staat im Rahmen des Strafvollzuggesetzes (kann je nach Bundesland unterschiedlich ausgestaltet sein). Der Landschaftsverband, in anderen Bundesländer die Landeswohlfahrtsverbände oder wie bei uns in Bayern die Bezirke als Einrichtungsträger der forensischen Abteilungen in den psychiatrischen Kliniken agieren hier im staatlichen Auftrag. Vorher bestanden habende Krankenversicherungsverhältnisse der Insassen - speziell die gesetzlichen - enden automatisch mit Haftantritt. Ausnahme, der aufgrund einer richterlichen Anordnung Untergebrachte arbeitet als Freigänger und ist aufgrund seiner Beschäftigung pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenkasse. Was auch klar sein dürfte, die staatliche Krankenfürsorge in der Haft orientiert sich nicht am Preisgefüge für Privatpatienten, eher an den Sätzen der AOK oder der Ersatzkassen. So weit der Kenntnisstand meines Mannes aus seinen (früheren) Sozialamtszeiten.
Walli :hushed:
@ morpheus-06
Was sagst Du zum 2,3 fachem Satz?
OK, wenn es für dich passt.
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morpheus-06 schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 29.9.17 10:07:
@ morpheus-06
Was sagst Du zum 2,3 fachem Satz?
OK, wenn es für dich passt.
@ morpheus-06
Was sagst Du zum 2,3 fachem Satz?
OK, wenn es für dich passt.
Für mich würde der 2 fache Satz ausreichen ( event. sogar den 1,8)
Bei uns in der Stadt nehmen reine Privat Paxen den 1,8 Satz.
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physiobogen schrieb:
morpheus-06 schrieb am 29.9.17 19:25:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 29.9.17 10:07:
@ morpheus-06
Was sagst Du zum 2,3 fachem Satz?
OK, wenn es für dich passt.
Für mich würde der 2 fache Satz ausreichen ( event. sogar den 1,8)
Bei uns in der Stadt nehmen reine Privat Paxen den 1,8 Satz.
schönen Abend und angenehmen Feiertag allen
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TDB schrieb:
Ist doch alles gesagt, über Kassensatz ist nicht drin. Die Chance, von einem schizoiden das Geld zu bekommen, wohl eher negativ einzuschätzen. Du möchtest es dir doch sowieso nicht überlegen. Also auf zum nächsten Pat. und aufrecht untergehen
schönen Abend und angenehmen Feiertag allen
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Kurzer Zwischenstand:
In der LVR- Klinik teilte man mir mit, dass meine zu unterschreibende Honorarvereinbarung so nicht " in Ordnung" ist, ich sei zu teuer. Es würde nur ein " einfacher " Satz gehen. Was auch immer das ist.
Habe den 2,3 fachen VdeK- Satz für allgemeine KG mit HB zugrunde gelegt. Der Patient ist im offenen Strafregelvollzug und in einer psychiartrischen Einrichtung untergebracht, da er u.a. schizoid ist.
Ich könne es mir ja noch mal überlegen, sagte man mir. Habe ich aber nicht vor.
Was sagt Ihr dazu?
Viele Grüße!
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