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der Arzt hat eine VO über 45 Minuten ausgestellt. Kann ich auf der VO auch Therapien von 30 Minuten Dauer abrechnen, bzw. beide Behandlungslängen, also sowohl 30 als auch 45 Minuten?
Meine Abrechnungsstelle meint nein, ich meine, dass ich die Therapiedauer auch unterschreiten aber nicht überschreiten kann.
Was meint ihr?
Kollegiale Grüße
W. H.
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W. H. schrieb:
Liebe KollegInnen,
der Arzt hat eine VO über 45 Minuten ausgestellt. Kann ich auf der VO auch Therapien von 30 Minuten Dauer abrechnen, bzw. beide Behandlungslängen, also sowohl 30 als auch 45 Minuten?
Meine Abrechnungsstelle meint nein, ich meine, dass ich die Therapiedauer auch unterschreiten aber nicht überschreiten kann.
Was meint ihr?
Kollegiale Grüße
W. H.
Ich gehe davon aus, dass es in der Logo ebenso ist.
Behandelt wird immer, was Arzt verordnet.
Ich gehe hierbei von einer GKV VO aus.
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Hat ein Pat. beispielsweise im Sterbeprozess nicht mehr die nötige Vigilanz für 45 Min. so erhält er seine notwendigen und wirtschaftlichen 30Min.
Abrechnung und gut is' :thumbsdown: :blush:
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regiologo schrieb:
Probleme habe ich mit diesem Procedere noch nie gehabt. Die GKV-Verordnung (weil es keine An-ordnung darstellt) gibt dem Therapeuten die äußeren Rahmenbedingungen und den entsprechenden Handlungsspielraum nach SGB V 70 vor.
Hat ein Pat. beispielsweise im Sterbeprozess nicht mehr die nötige Vigilanz für 45 Min. so erhält er seine notwendigen und wirtschaftlichen 30Min.
Abrechnung und gut is' :thumbsdown: :blush:
a) wenn ich von Anfang an grundsätzlich nur 30 min will
b) wenn 30 verordnet und ich 45 will. Logisch - ändert auch nicht jeder Arzt :angry:
Ansonsten sind Kombis immer möglich, soweit die VO dazu passt.
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Susulo schrieb:
Kann regiologo nur bestätigen -evt gibt es aber Unterschiede zwischen den Bulä ? Hatte das auch schon bei MFT, dass ich von 45 auf 30 runter bin. Ändern lasse ich
a) wenn ich von Anfang an grundsätzlich nur 30 min will
b) wenn 30 verordnet und ich 45 will. Logisch - ändert auch nicht jeder Arzt :angry:
Ansonsten sind Kombis immer möglich, soweit die VO dazu passt.
vielen Dank für eure Erfahrungen. Ich werde jetzt mal mit meiner Abrechnungsstelle sprechen.
Welches Bundesland seid ihr denn, die bereits "gemischte" Verordnungen erfolgreich abrechnen?
Ich bin in NRW.
Sonnige Grüße
W. H.
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W. H. schrieb:
Hallo liebe KollegInnen,
vielen Dank für eure Erfahrungen. Ich werde jetzt mal mit meiner Abrechnungsstelle sprechen.
Welches Bundesland seid ihr denn, die bereits "gemischte" Verordnungen erfolgreich abrechnen?
Ich bin in NRW.
Sonnige Grüße
W. H.
An deiner Stelle würde ich direkt mit der KK sprechen, wenn du unsicher bist - und deine Entscheidung entsprechend begründen. Dann Name des Sachbearbeiters, Datum Uhrzeit vermerken oder schriftlich geben lassen. Dann kann dir die Abrechnungsstelle gar nix. Das von regiologo zitierte SGB V gilt bundesweit.
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Susulo schrieb:
ich bin aus Ba-Wü, regiologo meines Wissens aus Bayern (sorry, wenn ich vorgreife...)
An deiner Stelle würde ich direkt mit der KK sprechen, wenn du unsicher bist - und deine Entscheidung entsprechend begründen. Dann Name des Sachbearbeiters, Datum Uhrzeit vermerken oder schriftlich geben lassen. Dann kann dir die Abrechnungsstelle gar nix. Das von regiologo zitierte SGB V gilt bundesweit.
servus an alle
da' Michi
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regiologo schrieb:
Bayern, no problem
servus an alle
da' Michi
Viele Grüße
W. H.
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W. H. schrieb:
Danke an alle für die hilfreichen Infos!!
Viele Grüße
W. H.
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RoFo schrieb:
In der PT und ET dürfen die Behandlungszeiten nicht variiert werden.
Ich gehe davon aus, dass es in der Logo ebenso ist.
Behandelt wird immer, was Arzt verordnet.
Ich gehe hierbei von einer GKV VO aus.
also 45 ist ausgestellt, patient hat auf der Vo auch teilweise nur 30' bekommen.
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Ist das in der Logo also anders.
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RoFo schrieb:
Wieder was dazugelernt.
Ist das in der Logo also anders.
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silgreif schrieb:
mv
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silgreif schrieb:
haben wir auch schonb gemacht. ohne Probleme.
also 45 ist ausgestellt, patient hat auf der Vo auch teilweise nur 30' bekommen.
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