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Gestaltungsmöglichkeiten in einem
interdisziplinären und
teamorientierten Umfeld
- Regelmäßige interne und externe
Fortbildungen (finanzielle
Unterstützung und
Fortbildungstage)
- Keine Fließarbeit, sondern
ausreichend Puffe...
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aufgrund von Regressüberprüfungen, ist eine unserer Arztpraxen auf die Idee gekommen, bei ihren Verordnungen a. d. R. jetzt einfach den ICD10 zu ändern und als Erst-Verordnung auszustellen. Lt. deren Schulung sei das so o. k.
Wir meinen, dass dies bei gleicher Diagnosegruppe (=gleicher Indikationsschlüssel) nicht zwangsläufig so ist.
Beispiel:
VO a. d. R. , IS: ZN2a, ICD10: G31.9 (=degenerative Erkrankung des Nervensystems nicht näher bezeichnet), Diagnose: Kleinhirnatrophie
jetzt E-VO, IS: ZN2a, ICD10: R27.0 (=Ataxie), Diagnose: Ataxie
Wie ist Eure Meinung oder gibt's das irgendwo schriftlich?
Einen schönen Tag
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Problem beschreiben
Thomas2 schrieb:
Hallo zusammen,
aufgrund von Regressüberprüfungen, ist eine unserer Arztpraxen auf die Idee gekommen, bei ihren Verordnungen a. d. R. jetzt einfach den ICD10 zu ändern und als Erst-Verordnung auszustellen. Lt. deren Schulung sei das so o. k.
Wir meinen, dass dies bei gleicher Diagnosegruppe (=gleicher Indikationsschlüssel) nicht zwangsläufig so ist.
Beispiel:
VO a. d. R. , IS: ZN2a, ICD10: G31.9 (=degenerative Erkrankung des Nervensystems nicht näher bezeichnet), Diagnose: Kleinhirnatrophie
jetzt E-VO, IS: ZN2a, ICD10: R27.0 (=Ataxie), Diagnose: Ataxie
Wie ist Eure Meinung oder gibt's das irgendwo schriftlich?
Einen schönen Tag
Wenn der MDK dahinter kommt (obwohl auch dilettantisch umgesetzt) werden die Kassen mit recht absetzen.
stefan 302
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Tempelritter schrieb:
neue Diagnose = neuer Regelfall, Quelle HMR. Bei einem gültigen Rezept hat die GKV keine Möglichkeit einer Ansetzung.
Die Kassensoftware kann solche """Abweichungen""" feststellen und dann kommt es zur Einzelfallprüfung.
Zudem, wo ist das Problem dies als a.d.R auszustellen? Ist doch rechtlich völlig in Ordnung.
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
Es sei denn, Sie überprüft dieses....was nicht das erste Mal wäre.
Die Kassensoftware kann solche """Abweichungen""" feststellen und dann kommt es zur Einzelfallprüfung.
Zudem, wo ist das Problem dies als a.d.R auszustellen? Ist doch rechtlich völlig in Ordnung.
stefan 302
Wir wollen aber auch, dass unsere Ärzte regresssicher verordnen!
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Thomas2 schrieb:
Das ist auch nicht das Problem. Wir wissen schon, dass wir unser Geld bekommen, wenn die Verordnungen formal richtig ausgestellt sind.
Wir wollen aber auch, dass unsere Ärzte regresssicher verordnen!
Die Firma, die die Schulung gemacht hat, hat denen gesagt, wenn die Verordnungen so ausgestellt werden, wie das Programm sie vorgibt, dann wären sie regresssicher....
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Thomas2 schrieb:
verstehen wir auch nicht, wo das Problem ist....
Die Firma, die die Schulung gemacht hat, hat denen gesagt, wenn die Verordnungen so ausgestellt werden, wie das Programm sie vorgibt, dann wären sie regresssicher....
Eine a.d.R ist doch ohne Probleme möglich, warum auf eine ""neue Diagnose"" ausweichen bzw. sie erst erfinden. Das macht doch mehr Stress als voriges beschriebene... :unamused:
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
Dann sollen sie doch genau das ausstellen, was eben anfällt.
Eine a.d.R ist doch ohne Probleme möglich, warum auf eine ""neue Diagnose"" ausweichen bzw. sie erst erfinden. Das macht doch mehr Stress als voriges beschriebene... :unamused:
stefan 302
Wenn der MDK dahinter kommt (obwohl auch dilettantisch umgesetzt) werden die Kassen mit recht absetzen.
So ein Unsinn!!!!
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Wonderwoman schrieb:
stefan 302 schrieb am 25.1.16 09:56:
Wenn der MDK dahinter kommt (obwohl auch dilettantisch umgesetzt) werden die Kassen mit recht absetzen.
So ein Unsinn!!!!
Die meisten Ärzte verstehen auch nicht, dass wenn sie eine Verordnung ausstellen, dass es bedeutet, das sie einen Behandlungsbedarf sehen. Dann weigern sie sich, aber zu ändern in Folge-Verordnung, weil noch keine 12 Wochen vergangen sind. Ja was denn nun? Entweder es besteht Behandlungsbedarf oder es besteht keiner. Angeblich würden die Diagnosen nur für WS1/EX1 gelten und sie dürften nicht auf WS2/EX2 wechseln, was Quatsch ist. Das zeigt ja nur wie krank das ganze System ist.
Ansonsten hat mir die AOK gestern erst wieder mitgeteilt, dass man einfach fleißig auf dem Rezept notieren soll, wenn Ärzte sich weigern regelkonforme Änderungen vorzunehmen. Um solche Ärzte kümmern sich die Kassen dann selbst.
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physiox100 schrieb:
Natürlich ist das ohne Probleme möglich, aber für den Arzt hat das Konsquenzen. Ich hab schon mit verschiedenen telefoniert wegen ähnlicher Fälle und jedes Mal heißt es, dass bei a.d.R. dann angeblich ein Haufen Papierkram für die Ärzte anfällt, weil sie begründen müssen, warum es a.d.R. gegangen ist, besonders bei Diagnosen die nicht zu den Diagnosen des langfristigen Heilmittelbedarfs gehören.
Die meisten Ärzte verstehen auch nicht, dass wenn sie eine Verordnung ausstellen, dass es bedeutet, das sie einen Behandlungsbedarf sehen. Dann weigern sie sich, aber zu ändern in Folge-Verordnung, weil noch keine 12 Wochen vergangen sind. Ja was denn nun? Entweder es besteht Behandlungsbedarf oder es besteht keiner. Angeblich würden die Diagnosen nur für WS1/EX1 gelten und sie dürften nicht auf WS2/EX2 wechseln, was Quatsch ist. Das zeigt ja nur wie krank das ganze System ist.
Ansonsten hat mir die AOK gestern erst wieder mitgeteilt, dass man einfach fleißig auf dem Rezept notieren soll, wenn Ärzte sich weigern regelkonforme Änderungen vorzunehmen. Um solche Ärzte kümmern sich die Kassen dann selbst.
Dann müssen sie auch mit dem leben, was ihre eigene gewählte KV mit den Kassen vereinbart und ihnen somit vorschreiben.
Wenn wir auf die korrekte Rezeptausstellung achten (zu was man uns verdonnert hat), dann ist das nur umgesetzt, welchem sie selbst zugestimmt haben und schon immer behalten wollten.
Warum soll ich dann einem Arzt "gefällig" entgegenkommen?
Die Aussage ist zudem falsch, dass Ärzte einen haufen Schreibkram haben beim ausfüllen von a.d.R., sie tun es ja schon im System was auf das Rezept übernommen wird. Richtig ist, dass Kassen der KV Daten übermitteln, hier ist dann schnell klar, wer alles richtig macht.
Nochmals, den ganzen Kram haben die Ärzte abgesegnet, nicht dagegen interveniert.
Sie diktieren uns vor, was wir - wie zu machen haben.
ich sehe mich daher nicht traurig, dies nun auch 1:1 umzusetzen.
Von daher bin ich bei dir physiox100, die Kassen sollen sich selbst drum kümmern, was sie auch tun (mit ihrer KV).
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
Die Lobbyisten der Ärzte und deren selbst möchten die Verordnungshoheit haben und die Erst-Diagnose-Hoheit behalten.
Dann müssen sie auch mit dem leben, was ihre eigene gewählte KV mit den Kassen vereinbart und ihnen somit vorschreiben.
Wenn wir auf die korrekte Rezeptausstellung achten (zu was man uns verdonnert hat), dann ist das nur umgesetzt, welchem sie selbst zugestimmt haben und schon immer behalten wollten.
Warum soll ich dann einem Arzt "gefällig" entgegenkommen?
Die Aussage ist zudem falsch, dass Ärzte einen haufen Schreibkram haben beim ausfüllen von a.d.R., sie tun es ja schon im System was auf das Rezept übernommen wird. Richtig ist, dass Kassen der KV Daten übermitteln, hier ist dann schnell klar, wer alles richtig macht.
Nochmals, den ganzen Kram haben die Ärzte abgesegnet, nicht dagegen interveniert.
Sie diktieren uns vor, was wir - wie zu machen haben.
ich sehe mich daher nicht traurig, dies nun auch 1:1 umzusetzen.
Von daher bin ich bei dir physiox100, die Kassen sollen sich selbst drum kümmern, was sie auch tun (mit ihrer KV).
stefan 302
Wenn der MDK dahinter kommt (obwohl auch dilettantisch umgesetzt) werden die Kassen mit recht absetzen.
So ein Unsinn!!!!
Eben kein Unsinn, denn schon mehrmals passiert. Jedenfalls in BaWü. Alles weitere unter meinen andern posts.
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
Wonderwoman schrieb am 25.1.16 17:26:
stefan 302 schrieb am 25.1.16 09:56:
Wenn der MDK dahinter kommt (obwohl auch dilettantisch umgesetzt) werden die Kassen mit recht absetzen.
So ein Unsinn!!!!
Eben kein Unsinn, denn schon mehrmals passiert. Jedenfalls in BaWü. Alles weitere unter meinen andern posts.
stefan 302
Wenn der MDK dahinter kommt (obwohl auch dilettantisch umgesetzt) werden die Kassen mit recht absetzen.
So ein Unsinn!!!!
Eben kein Unsinn, denn schon mehrmals passiert. Jedenfalls in BaWü. Alles weitere unter meinen andern posts.
stefan 302
Es macht schon einen Unterschied, ob man sich nicht gegen die Absetzungen wehrt und so rechtswidriges Verhalten akzeptiert oder den Kassen mächtig in den Hintern tritt.
Uns wird immer die Fähigkeit zur Diagnose abgesprochen. Wir müssen uns deshalb auf die Diagnosen des Arztes verlassen. Wenn diese nicht stimmt, dann kann die Kasse nicht daher kommen und eine Absetzung vornehmen.
Aus diesen Gründen kann ich nur mutmaßen, dass Du hier nur Fälle von PIs anführst, die gar keinen Plan haben.
Also bitte einen Nachweis bringen, den wir hier auch überprüfen können... Quellenangabe oder Link wäre prima.
Bis dahin bleibt es leider bei UNSINN :stuck_out_tongue_winking_eye:
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Wonderwoman schrieb:
stefan 302 schrieb am 28.1.16 13:45:
Wonderwoman schrieb am 25.1.16 17:26:
stefan 302 schrieb am 25.1.16 09:56:
Wenn der MDK dahinter kommt (obwohl auch dilettantisch umgesetzt) werden die Kassen mit recht absetzen.
So ein Unsinn!!!!
Eben kein Unsinn, denn schon mehrmals passiert. Jedenfalls in BaWü. Alles weitere unter meinen andern posts.
stefan 302
Es macht schon einen Unterschied, ob man sich nicht gegen die Absetzungen wehrt und so rechtswidriges Verhalten akzeptiert oder den Kassen mächtig in den Hintern tritt.
Uns wird immer die Fähigkeit zur Diagnose abgesprochen. Wir müssen uns deshalb auf die Diagnosen des Arztes verlassen. Wenn diese nicht stimmt, dann kann die Kasse nicht daher kommen und eine Absetzung vornehmen.
Aus diesen Gründen kann ich nur mutmaßen, dass Du hier nur Fälle von PIs anführst, die gar keinen Plan haben.
Also bitte einen Nachweis bringen, den wir hier auch überprüfen können... Quellenangabe oder Link wäre prima.
Bis dahin bleibt es leider bei UNSINN :stuck_out_tongue_winking_eye:
Wenn der MDK dahinter kommt (obwohl auch dilettantisch umgesetzt) werden die Kassen mit recht absetzen.
So ein Unsinn!!!!
Eben kein Unsinn, denn schon mehrmals passiert. Jedenfalls in BaWü. Alles weitere unter meinen andern posts.
stefan 302
Es macht schon einen Unterschied, ob man sich nicht gegen die Absetzungen wehrt und so rechtswidriges Verhalten akzeptiert oder den Kassen mächtig in den Hintern tritt.
Uns wird immer die Fähigkeit zur Diagnose abgesprochen. Wir müssen uns deshalb auf die Diagnosen des Arztes verlassen. Wenn diese nicht stimmt, dann kann die Kasse nicht daher kommen und eine Absetzung vornehmen.
Aus diesen Gründen kann ich nur mutmaßen, dass Du hier nur Fälle von PIs anführst, die gar keinen Plan haben.
Also bitte einen Nachweis bringen, den wir hier auch überprüfen können... Quellenangabe oder Link wäre prima.
Bis dahin bleibt es leider bei UNSINN :stuck_out_tongue_winking_eye:
"Wir müssen uns deshalb auf die Diagnosen des Arztes verlassen. Wenn diese nicht stimmt, dann kann die Kasse nicht daher kommen und eine Absetzung vornehmen."
Stimmt so nicht, lese deinen Rahmenvertrag, den ich nur aus BaWü anführen kann. Sehr wohl musst du diese abstimmen und wenn sie nicht zutrifft, bist du verpflichtet mit dem Arzt Kontakt aufzunnehmen. Aber das kennst du doch sicher.
Es gibt viele PI die "verplant" sind, wie du hier häufig lesen kannst.
Nachweise gibt es bei den Verbänden, die mehr als "manchmal" solche Fälle mit ihrer Rechtsabteilung bearbeiten.
Ich werde hier nicht öffentlich über die Internas von PI sprechen, was du sicher nachvollziehen kannst...
Aber eine Anmerkung dazu, dass es solche gibt musst du mir schon zugestehen.
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
Wonderwoman schrieb am 28.1.16 15:10:
stefan 302 schrieb am 28.1.16 13:45:
Wonderwoman schrieb am 25.1.16 17:26:
stefan 302 schrieb am 25.1.16 09:56:
Wenn der MDK dahinter kommt (obwohl auch dilettantisch umgesetzt) werden die Kassen mit recht absetzen.
So ein Unsinn!!!!
Eben kein Unsinn, denn schon mehrmals passiert. Jedenfalls in BaWü. Alles weitere unter meinen andern posts.
stefan 302
Es macht schon einen Unterschied, ob man sich nicht gegen die Absetzungen wehrt und so rechtswidriges Verhalten akzeptiert oder den Kassen mächtig in den Hintern tritt.
Uns wird immer die Fähigkeit zur Diagnose abgesprochen. Wir müssen uns deshalb auf die Diagnosen des Arztes verlassen. Wenn diese nicht stimmt, dann kann die Kasse nicht daher kommen und eine Absetzung vornehmen.
Aus diesen Gründen kann ich nur mutmaßen, dass Du hier nur Fälle von PIs anführst, die gar keinen Plan haben.
Also bitte einen Nachweis bringen, den wir hier auch überprüfen können... Quellenangabe oder Link wäre prima.
Bis dahin bleibt es leider bei UNSINN :stuck_out_tongue_winking_eye:
"Wir müssen uns deshalb auf die Diagnosen des Arztes verlassen. Wenn diese nicht stimmt, dann kann die Kasse nicht daher kommen und eine Absetzung vornehmen."
Stimmt so nicht, lese deinen Rahmenvertrag, den ich nur aus BaWü anführen kann. Sehr wohl musst du diese abstimmen und wenn sie nicht zutrifft, bist du verpflichtet mit dem Arzt Kontakt aufzunnehmen. Aber das kennst du doch sicher.
Es gibt viele PI die "verplant" sind, wie du hier häufig lesen kannst.
Nachweise gibt es bei den Verbänden, die mehr als "manchmal" solche Fälle mit ihrer Rechtsabteilung bearbeiten.
Ich werde hier nicht öffentlich über die Internas von PI sprechen, was du sicher nachvollziehen kannst...
Aber eine Anmerkung dazu, dass es solche gibt musst du mir schon zugestehen.
stefan 302
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Problem beschreiben
stefan 302 schrieb:
das "abändern " von ICD 10 Diagnosen, nur damit es passt, ist Betrug!
Wenn der MDK dahinter kommt (obwohl auch dilettantisch umgesetzt) werden die Kassen mit recht absetzen.
stefan 302
Wenn dem so wäre, dann wäre eine Kniearthrose der selbe Regelfall wie die Unterarmfraktur - beides ist EX.....
Neuer ICD-10-Code = neue Diagnose und somit neuer Regelfall.
Die Diagnose stellt der Arzt.
Der Rest interessiert mich nicht. Wenn er meint, eine falsche Diagnose ausstellen zu müssen, um nicht regresspflichtig zu werden, ist das sein Problem - mit allen Konsequenzen.
Uns steht es ja offiziell gar nicht zu, Diagnosen zu stellen oder gar anzuzweifeln.....
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Bei den Neuros bleibt die Diagnose i. d. R. die gleiche, auch wenn man's anders verschlüsselt.
So bleibt in unserem zu Beginn genannten Beispiel die Ursache für die Ataxie immer noch die Kleinhirnatrophie.
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Thomas2 schrieb:
Das stimmt. Wir weisen unsere Ärzte nur gerne daraufhin.
Bei den Neuros bleibt die Diagnose i. d. R. die gleiche, auch wenn man's anders verschlüsselt.
So bleibt in unserem zu Beginn genannten Beispiel die Ursache für die Ataxie immer noch die Kleinhirnatrophie.
Fakt ist: es sind 2 verschiedene Diagnosen:
* G31.9 (=degenerative Erkrankung des Nervensystems nicht näher bezeichnet), Diagnose: Kleinhirnatrophie
* R27.0 (=Ataxie), Diagnose: Ataxie
Somit auch 2 Regelfälle.
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StefanP schrieb:
Ich weiß, was Du meinst. Ist ja auch logisch so, aber darum geht es nicht.
Fakt ist: es sind 2 verschiedene Diagnosen:
* G31.9 (=degenerative Erkrankung des Nervensystems nicht näher bezeichnet), Diagnose: Kleinhirnatrophie
* R27.0 (=Ataxie), Diagnose: Ataxie
Somit auch 2 Regelfälle.
Der IKS bestimmt nicht, was eine neue Diagnose ist.
Wenn dem so wäre, dann wäre eine Kniearthrose der selbe Regelfall wie die Unterarmfraktur - beides ist EX.....
Neuer ICD-10-Code = neue Diagnose und somit neuer Regelfall.
Die Diagnose stellt der Arzt.
Der Rest interessiert mich nicht. Wenn er meint, eine falsche Diagnose ausstellen zu müssen, um nicht regresspflichtig zu werden, ist das sein Problem - mit allen Konsequenzen.
Uns steht es ja offiziell gar nicht zu, Diagnosen zu stellen oder gar anzuzweifeln.....
Von IKS hatte ich auch nichts geschrieben.
Wenn also dein erstes Rezept das Kleinhirn "behandelt", das zweite auch, beides anders aber ausgedrückt ist, dann ist es deiner Ansicht nach etwas anderes.
Gut, es ist deine Entscheidung wie du es handhabst.
Deine Anmerkung mit der Diagnosestellung an sich ist falsch, der Ausdruck ist nicht geschützt und du darfst gerne auch Befund dazu sagen, den musst du selbstverständlich machen.
Und in deinem Rahmenvertrag steht sogar drin, dass wenn du eine Abweichung von der Verordnung feststellst, musst du sogar mit dem Arzt Kontakt aufnehmen.
Ist auch logisch, denn zwischen Ausstellungsdatum und Therapiebeginn kann sich einiges (ver-) ändern, oder du bekommst vom Patienten Infos, die der Arzt nicht mitgeteilt bekommen hat.
Aber mach wie du denkst
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
StefanP schrieb am 25.1.16 12:46:
Der IKS bestimmt nicht, was eine neue Diagnose ist.
Wenn dem so wäre, dann wäre eine Kniearthrose der selbe Regelfall wie die Unterarmfraktur - beides ist EX.....
Neuer ICD-10-Code = neue Diagnose und somit neuer Regelfall.
Die Diagnose stellt der Arzt.
Der Rest interessiert mich nicht. Wenn er meint, eine falsche Diagnose ausstellen zu müssen, um nicht regresspflichtig zu werden, ist das sein Problem - mit allen Konsequenzen.
Uns steht es ja offiziell gar nicht zu, Diagnosen zu stellen oder gar anzuzweifeln.....
Von IKS hatte ich auch nichts geschrieben.
Wenn also dein erstes Rezept das Kleinhirn "behandelt", das zweite auch, beides anders aber ausgedrückt ist, dann ist es deiner Ansicht nach etwas anderes.
Gut, es ist deine Entscheidung wie du es handhabst.
Deine Anmerkung mit der Diagnosestellung an sich ist falsch, der Ausdruck ist nicht geschützt und du darfst gerne auch Befund dazu sagen, den musst du selbstverständlich machen.
Und in deinem Rahmenvertrag steht sogar drin, dass wenn du eine Abweichung von der Verordnung feststellst, musst du sogar mit dem Arzt Kontakt aufnehmen.
Ist auch logisch, denn zwischen Ausstellungsdatum und Therapiebeginn kann sich einiges (ver-) ändern, oder du bekommst vom Patienten Infos, die der Arzt nicht mitgeteilt bekommen hat.
Aber mach wie du denkst
stefan 302
Der IKS bestimmt nicht, was eine neue Diagnose ist.
Wenn dem so wäre, dann wäre eine Kniearthrose der selbe Regelfall wie die Unterarmfraktur - beides ist EX.....
Neuer ICD-10-Code = neue Diagnose und somit neuer Regelfall.
Die Diagnose stellt der Arzt.
Der Rest interessiert mich nicht. Wenn er meint, eine falsche Diagnose ausstellen zu müssen, um nicht regresspflichtig zu werden, ist das sein Problem - mit allen Konsequenzen.
Uns steht es ja offiziell gar nicht zu, Diagnosen zu stellen oder gar anzuzweifeln.....
Von IKS hatte ich auch nichts geschrieben.
Wenn also dein erstes Rezept das Kleinhirn "behandelt", das zweite auch, beides anders aber ausgedrückt ist, dann ist es deiner Ansicht nach etwas anderes.
Gut, es ist deine Entscheidung wie du es handhabst.
Deine Anmerkung mit der Diagnosestellung an sich ist falsch, der Ausdruck ist nicht geschützt und du darfst gerne auch Befund dazu sagen, den musst du selbstverständlich machen.
Und in deinem Rahmenvertrag steht sogar drin, dass wenn du eine Abweichung von der Verordnung feststellst, musst du sogar mit dem Arzt Kontakt aufnehmen.
Ist auch logisch, denn zwischen Ausstellungsdatum und Therapiebeginn kann sich einiges (ver-) ändern, oder du bekommst vom Patienten Infos, die der Arzt nicht mitgeteilt bekommen hat.
Aber mach wie du denkst
stefan 302
Warum regst Du Dich auf? Es sollte doch bekannt sein, dass es für die Bezahlung der VO vollkommen egal ist, ob das Kreuz bei EV, FV oder VOadR gesetzt ist.
Wenn der Arzt also Behandlungsbedarf sieht, dann kann er meinetwegen ausstellen was er will, solange nicht die Bezahlung verhindernde VOs ausgestellt werden.
Und wenn der Arzt meint, mit den Diagnosen tricksen zu müssen, dann kann damit nicht meine Bezahlung verbunden sein.
Also mal auf den Teppich kommen...
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Wonderwoman schrieb:
stefan 302 schrieb am 25.1.16 16:06:
StefanP schrieb am 25.1.16 12:46:
Der IKS bestimmt nicht, was eine neue Diagnose ist.
Wenn dem so wäre, dann wäre eine Kniearthrose der selbe Regelfall wie die Unterarmfraktur - beides ist EX.....
Neuer ICD-10-Code = neue Diagnose und somit neuer Regelfall.
Die Diagnose stellt der Arzt.
Der Rest interessiert mich nicht. Wenn er meint, eine falsche Diagnose ausstellen zu müssen, um nicht regresspflichtig zu werden, ist das sein Problem - mit allen Konsequenzen.
Uns steht es ja offiziell gar nicht zu, Diagnosen zu stellen oder gar anzuzweifeln.....
Von IKS hatte ich auch nichts geschrieben.
Wenn also dein erstes Rezept das Kleinhirn "behandelt", das zweite auch, beides anders aber ausgedrückt ist, dann ist es deiner Ansicht nach etwas anderes.
Gut, es ist deine Entscheidung wie du es handhabst.
Deine Anmerkung mit der Diagnosestellung an sich ist falsch, der Ausdruck ist nicht geschützt und du darfst gerne auch Befund dazu sagen, den musst du selbstverständlich machen.
Und in deinem Rahmenvertrag steht sogar drin, dass wenn du eine Abweichung von der Verordnung feststellst, musst du sogar mit dem Arzt Kontakt aufnehmen.
Ist auch logisch, denn zwischen Ausstellungsdatum und Therapiebeginn kann sich einiges (ver-) ändern, oder du bekommst vom Patienten Infos, die der Arzt nicht mitgeteilt bekommen hat.
Aber mach wie du denkst
stefan 302
Warum regst Du Dich auf? Es sollte doch bekannt sein, dass es für die Bezahlung der VO vollkommen egal ist, ob das Kreuz bei EV, FV oder VOadR gesetzt ist.
Wenn der Arzt also Behandlungsbedarf sieht, dann kann er meinetwegen ausstellen was er will, solange nicht die Bezahlung verhindernde VOs ausgestellt werden.
Und wenn der Arzt meint, mit den Diagnosen tricksen zu müssen, dann kann damit nicht meine Bezahlung verbunden sein.
Also mal auf den Teppich kommen...
Und wenn wissentlich "andere" Diagnosen gezaubert werden, nur dass ich mein Geld bekomme, muss ich mich darüber wirklich nicht aufregen, denn ich mache es anders, daher ist deine Äusserung über meine mutmaßliche Stimmung nichtig.
Wie unsere "Aussenwerbung" jedoch aussieht, zeigen die vielen Fernsehbeiträge, wo man immer wieder schwarze Schafe vorführt.
Mein letzter Satz hätte es beendet, > "er kann machen wie er denkt", denn wenn man richtig argumentiert und man die Meinung vom Verfasser z.B. nicht widerspiegelt (oder anderer Schreiber), dann eckt man an......es bleibt aber deshalb trotzdem faktisch korrekt.
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
Auf dem Teppich bin ich, und bleibe ich auch, die Fragestellung ging in eine andere Richtung.
Und wenn wissentlich "andere" Diagnosen gezaubert werden, nur dass ich mein Geld bekomme, muss ich mich darüber wirklich nicht aufregen, denn ich mache es anders, daher ist deine Äusserung über meine mutmaßliche Stimmung nichtig.
Wie unsere "Aussenwerbung" jedoch aussieht, zeigen die vielen Fernsehbeiträge, wo man immer wieder schwarze Schafe vorführt.
Mein letzter Satz hätte es beendet, > "er kann machen wie er denkt", denn wenn man richtig argumentiert und man die Meinung vom Verfasser z.B. nicht widerspiegelt (oder anderer Schreiber), dann eckt man an......es bleibt aber deshalb trotzdem faktisch korrekt.
stefan 302
Von IKS hatte ich auch nichts geschrieben.
Bitte richtig lesen. Ich habe auch nie behauptet, dass Du das gesagt hast, stefan 302.
Sondern Thomas2 hat das gesagt.
Und wenn Du unbedingt Probleme sehen willst, wo keine sind: gerne. Das ist Deine Entscheidung.
Natürlich nehme ich Kontakt zum Arzt auf, wenn eine Abweichung von der Verordnung festgestellt wird.
Allerdings ging es in der Fragestellung nicht darum, sondern nur, ob unterschiedliche ICD-10-Codes einen neuen Regelfall auslösen.
Und hier ist die Antwort eindeutig: ja, das tun sie.
Und da bin ich ganz bei Dir:
Aber mach wie du denkst
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StefanP schrieb:
stefan 302 schrieb am 25.1.16 16:06:
stefan 302 schrieb am 25.1.16 16:06:
Von IKS hatte ich auch nichts geschrieben.
Bitte richtig lesen. Ich habe auch nie behauptet, dass Du das gesagt hast, stefan 302.
Sondern Thomas2 hat das gesagt.
Und wenn Du unbedingt Probleme sehen willst, wo keine sind: gerne. Das ist Deine Entscheidung.
Natürlich nehme ich Kontakt zum Arzt auf, wenn eine Abweichung von der Verordnung festgestellt wird.
Allerdings ging es in der Fragestellung nicht darum, sondern nur, ob unterschiedliche ICD-10-Codes einen neuen Regelfall auslösen.
Und hier ist die Antwort eindeutig: ja, das tun sie.
Und da bin ich ganz bei Dir:
Aber mach wie du denkst
stefan 302 schrieb am 25.1.16 16:06:
Von IKS hatte ich auch nichts geschrieben.
Bitte richtig lesen. Ich habe auch nie behauptet, dass Du das gesagt hast, stefan 302.
Sondern Thomas2 hat das gesagt.
Nur zur Info: ich habe nichts zum Thema IKS oder irgendwelchen Gemütszuständen geschrieben.... :point_up:
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Thomas2 schrieb:
StefanP schrieb am 25.1.16 22:57:
stefan 302 schrieb am 25.1.16 16:06:
Von IKS hatte ich auch nichts geschrieben.
Bitte richtig lesen. Ich habe auch nie behauptet, dass Du das gesagt hast, stefan 302.
Sondern Thomas2 hat das gesagt.
Nur zur Info: ich habe nichts zum Thema IKS oder irgendwelchen Gemütszuständen geschrieben.... :point_up:
Das stimmt. Wir weisen unsere Ärzte nur gerne daraufhin.
Bei den Neuros bleibt die Diagnose i. d. R. die gleiche, auch wenn man's anders verschlüsselt.
So bleibt in unserem zu Beginn genannten Beispiel die Ursache für die Ataxie immer noch die Kleinhirnatrophie.
So isses auch. Die Kassen geben ja auch alle Daten an die KV weiter, die gleichen die Diagnosen und Diagnosegruppen ab und dann wird das auffallen.
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
Thomas2 schrieb am 25.1.16 13:08:
Das stimmt. Wir weisen unsere Ärzte nur gerne daraufhin.
Bei den Neuros bleibt die Diagnose i. d. R. die gleiche, auch wenn man's anders verschlüsselt.
So bleibt in unserem zu Beginn genannten Beispiel die Ursache für die Ataxie immer noch die Kleinhirnatrophie.
So isses auch. Die Kassen geben ja auch alle Daten an die KV weiter, die gleichen die Diagnosen und Diagnosegruppen ab und dann wird das auffallen.
stefan 302
Nur zur Info: ich habe nichts zum Thema IKS oder irgendwelchen Gemütszuständen geschrieben.... :point_up:
Dann lies mal Dein erstes Posting durch:
Wir meinen, dass dies bei gleicher Diagnosegruppe (=gleicher Indikationsschlüssel) nicht zwangsläufig so ist.
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StefanP schrieb:
Thomas2 schrieb am 26.1.16 10:36:
Thomas2 schrieb am 25.1.16 09:52:
:unamused:
Nur zur Info: ich habe nichts zum Thema IKS oder irgendwelchen Gemütszuständen geschrieben.... :point_up:
Dann lies mal Dein erstes Posting durch:
Wir meinen, dass dies bei gleicher Diagnosegruppe (=gleicher Indikationsschlüssel) nicht zwangsläufig so ist.
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StefanP schrieb:
Der IKS bestimmt nicht, was eine neue Diagnose ist.
Wenn dem so wäre, dann wäre eine Kniearthrose der selbe Regelfall wie die Unterarmfraktur - beides ist EX.....
Neuer ICD-10-Code = neue Diagnose und somit neuer Regelfall.
Die Diagnose stellt der Arzt.
Der Rest interessiert mich nicht. Wenn er meint, eine falsche Diagnose ausstellen zu müssen, um nicht regresspflichtig zu werden, ist das sein Problem - mit allen Konsequenzen.
Uns steht es ja offiziell gar nicht zu, Diagnosen zu stellen oder gar anzuzweifeln.....
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