Unsere Praxis freut sich auf eine
Bewerbung als Vollzeitkraft oder
Teilzeitkraft. Auch
Wiedereinsteigerinnen oder
Wiedereinsteiger, sowie
Berufsanfänger und Bewerber aller
Altersklassen sind herzlich
willkommen. Die Stelle kann sofort
oder später angetreten werden.
Wir bieten:
- Gute Bezahlung
- Sehr gutes Betriebsklima
- Selbständiges Arbeiten
- Gestalterischen Spielraum
- Freistellung zur Wahrnehmung von
internen und externen Fort- und
Weiterbildungen
- Fortbildungen werden bezahlt
...
Bewerbung als Vollzeitkraft oder
Teilzeitkraft. Auch
Wiedereinsteigerinnen oder
Wiedereinsteiger, sowie
Berufsanfänger und Bewerber aller
Altersklassen sind herzlich
willkommen. Die Stelle kann sofort
oder später angetreten werden.
Wir bieten:
- Gute Bezahlung
- Sehr gutes Betriebsklima
- Selbständiges Arbeiten
- Gestalterischen Spielraum
- Freistellung zur Wahrnehmung von
internen und externen Fort- und
Weiterbildungen
- Fortbildungen werden bezahlt
...
kann mir bitte jemand sagen,ob die LKK eine Unterbrechung der Behandlung von 21 Tagen duldet (mit Begründung) ?Danke
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moinalgie schrieb:
Moin,
kann mir bitte jemand sagen,ob die LKK eine Unterbrechung der Behandlung von 21 Tagen duldet (mit Begründung) ?Danke
Am besten du schaust in deinem RV mit der LKK nach.
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moinalgie schrieb:
Bin PT und AN,Chefin in Urlaub..Gruß
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rudibam schrieb:
Bei der LKK würde ich vorsichtig sein und die Verordnung wegen Überschreitung der Fristen abbrechen.
> Bei der LKK würde ich vorsichtig sein und die Verordnung wegen
> Überschreitung der Fristen abbrechen.
warum?
Das ist doch im LKK Vertrag eindeutig geregelt, §6 Abs. 4b.
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morpheus-06 schrieb:
rudibam schrieb:
> Bei der LKK würde ich vorsichtig sein und die Verordnung wegen
> Überschreitung der Fristen abbrechen.
warum?
Das ist doch im LKK Vertrag eindeutig geregelt, §6 Abs. 4b.
bin leider immer noch nicht schlauer,habe keinen Vertrag o.a. vorliegen.Bin AN und will nur wissen,ob ich nach 14 Tagen (mit Begründung) noch behandeln kann.Gruß und Danke
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moinalgie schrieb:
Hey,
bin leider immer noch nicht schlauer,habe keinen Vertrag o.a. vorliegen.Bin AN und will nur wissen,ob ich nach 14 Tagen (mit Begründung) noch behandeln kann.Gruß und Danke
Unterbrechungsfristen sind wie bei den VdEK-Verträgen geregelt: Längere Unterbrechung nach Absprache mit Arzt bei Krankheit bzw. Urlaub des Therapeuten bzw. Pat. möglich (Der Grund muass auf der VO angegeben werden (mit den Buchstaben T,K bzw. F).
Du darfst also die Behandlung 21 Tage unterbrechen lassen.
Siehe auch:
http://www.physio.de/preislisten/index.php?listenid=001265&mode=6
LG
A. Korn
[bearbeitet am 05.01.13 19:55]
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Körnchen schrieb:
Hallo, Monalgie,
Unterbrechungsfristen sind wie bei den VdEK-Verträgen geregelt: Längere Unterbrechung nach Absprache mit Arzt bei Krankheit bzw. Urlaub des Therapeuten bzw. Pat. möglich (Der Grund muass auf der VO angegeben werden (mit den Buchstaben T,K bzw. F).
Du darfst also die Behandlung 21 Tage unterbrechen lassen.
Siehe auch:
http://www.physio.de/preislisten/index.php?listenid=001265&mode=6
LG
A. Korn
[bearbeitet am 05.01.13 19:55]
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moinalgie schrieb:
Danke!
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morpheus-06 schrieb:
PT, Ergo, Logo?
Am besten du schaust in deinem RV mit der LKK nach.
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