Die Klinik Tecklenburger Land ist
eine Fachklinik für Psychosomatik,
Hämatologie und internistische
Onkologie. Tecklenburg liegt in 30
bzw. 40 km Entfernung zu den
Universitätsstätten Osnabrück
und Münster. Wir sind ein
spannender und interessanter
Arbeitgeber im Münsterland. Warum?
Die Klinik ist eine Einrichtung der
Fuest Familienstiftung, ein sehr
gut aufgestelltes und gesundes
Familienunternehmen. Die Stiftung
bedeutet für die Mitarbeiter
Sicherheit, Stabilität und
Verlässlichke...
eine Fachklinik für Psychosomatik,
Hämatologie und internistische
Onkologie. Tecklenburg liegt in 30
bzw. 40 km Entfernung zu den
Universitätsstätten Osnabrück
und Münster. Wir sind ein
spannender und interessanter
Arbeitgeber im Münsterland. Warum?
Die Klinik ist eine Einrichtung der
Fuest Familienstiftung, ein sehr
gut aufgestelltes und gesundes
Familienunternehmen. Die Stiftung
bedeutet für die Mitarbeiter
Sicherheit, Stabilität und
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Leni C. schrieb:
Hab gerade den Anruf meiner MA bekommen : Neuanmeldung , Patientin weist direkt darauf hin daß sie zum 1. März die KK wechselt und fragt , ob sie dann ein neues Rezept braucht , weil das alte mit 6 mal und der Frequenz 2 mal die Woche ja dann nicht fertig sein kann . Mein Kenntnisstand ist , daß wir dieses Rezept so beginnen und abarbeiten können und die Kassen das untereinander ausgleichen . Korrekt ? Danke für Hilfe , will das dann heute nachmittag in der Praxis regeln .
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ikarus1984 schrieb:
Korrekt!
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therapeutin schrieb:
Das ist richtig und wie die Kassen das handhaben ist dir egal. :wink:
Hab gerade den Anruf meiner MA bekommen : Neuanmeldung , Patientin weist direkt darauf hin daß sie zum 1. März die KK wechselt und fragt , ob sie dann ein neues Rezept braucht , weil das alte mit 6 mal und der Frequenz 2 mal die Woche ja dann nicht fertig sein kann . Mein Kenntnisstand ist , daß wir dieses Rezept so beginnen und abarbeiten können und die Kassen das untereinander ausgleichen . Korrekt ? Danke für Hilfe , will das dann heute nachmittag in der Praxis regeln .
Bei der DAK (Syntela) wird es in dieser Sache Probleme geben, die haben die Anweisung nur bis zum Austritt zu bezahlen.
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Leni C. schrieb:
Und was wäre , wenn die Patientin nichts gesagt hätte :kissing_closed_eyes: ?
Bisher Null (0) Reaktion seitens der Syntela, jetzt geht es an den DAK Vorstand.
Jedoch muss man sagen, dass im SGB V nichts explizit geregelt ist.
Bisherige Lösungen der Kassen war auf "good will"...
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stefan 302 schrieb:
macht der Syntela nichts aus, wird abgesetzt. Bin selbst betroffen und Anwalt ist eingeschaltet.
Bisher Null (0) Reaktion seitens der Syntela, jetzt geht es an den DAK Vorstand.
Jedoch muss man sagen, dass im SGB V nichts explizit geregelt ist.
Bisherige Lösungen der Kassen war auf "good will"...
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Leni C. schrieb:
Sie wechselt von der AOK zur Techniker . Wir haben heute angefangen , wird noch passen bis 28. Februar . Haben so terminiert .
macht der Syntela nichts aus, wird abgesetzt. Bin selbst betroffen und Anwalt ist eingeschaltet.
Bisher Null (0) Reaktion seitens der Syntela, jetzt geht es an den DAK Vorstand.
Jedoch muss man sagen, dass im SGB V nichts explizit geregelt ist.
Bisherige Lösungen der Kassen war auf "good will"...
Richtiger Weg, aber ich glaube mich daran erinnern zu können vor ca. zwei Jahren mal ein BSG-Urteil rausgefischt zu haben in dem erklärt wurde das wir Leistungserbringer Anspruch auf vertrauensvolle Zusammenarbeit haben und ein Wechsel des Versicherten von der einen in die andere GKV uns dennoch die volle Vergütung durch die auf der Verordnung benannte GKV zusteht; die Vergütung der in der Leistungspflicht der neuen GKV geleisteten Behandlungen werden dann von der neuen GKV an die alte GKV erstattet.
Oder lässt du dir zu jeder Behandlung die eGK vorlegen** und gleichst die mit der auf der VO benannten GKV ab?
**ich arbeite komplett ohne eGK. Alle relevanten Informationen stehen auf der VO, die Identitätsprüfung obliegt dem Vertragsarzt.
[Nachtrag]
Spontan würde ich vorschlagen (hilft deinem Anwalt aber lass den bitte 'ne saftige Kostenrechnung zu Lasten der DAK stellen):
Aktenzeichen (habe ich nicht geprüft sondern dem folgenden Link entnommen): BSGE 73, 271, 277 – SozRecht 3-2500 § 13 Nr. 4
Behandlung des Themas mit Bezug zur Hilfsmittelversorgung, allerdings in Anlehnung an die Heilmittelversorgung: Vergütungsanspruch bei Leistungserbringung
[Nachtrag zum Nachtrag]
Sollte es allerdings einen Hinweis auf das Ende des Versicherungsschutzes durch die benannte Versicherung geben sollte es tunlichst unterlassen werden nach Ende des Versicherungsschutzes weitere Leistungen zu erbringen. Gespräche und Telefonate haben mangels Nachweis niemals stattgefunden (hier kann die Dokumentation zu euren Gunsten arbeiten), Papier fällt zum Glück nur beim BND aus Versehen in den Schredder nachdem ein Untersuchungsausschuss genau diese Akten angefordert hat.
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Papa Alpaka schrieb:
stefan 302 schrieb am 15.2.17 15:28:
macht der Syntela nichts aus, wird abgesetzt. Bin selbst betroffen und Anwalt ist eingeschaltet.
Bisher Null (0) Reaktion seitens der Syntela, jetzt geht es an den DAK Vorstand.
Jedoch muss man sagen, dass im SGB V nichts explizit geregelt ist.
Bisherige Lösungen der Kassen war auf "good will"...
Richtiger Weg, aber ich glaube mich daran erinnern zu können vor ca. zwei Jahren mal ein BSG-Urteil rausgefischt zu haben in dem erklärt wurde das wir Leistungserbringer Anspruch auf vertrauensvolle Zusammenarbeit haben und ein Wechsel des Versicherten von der einen in die andere GKV uns dennoch die volle Vergütung durch die auf der Verordnung benannte GKV zusteht; die Vergütung der in der Leistungspflicht der neuen GKV geleisteten Behandlungen werden dann von der neuen GKV an die alte GKV erstattet.
Oder lässt du dir zu jeder Behandlung die eGK vorlegen** und gleichst die mit der auf der VO benannten GKV ab?
**ich arbeite komplett ohne eGK. Alle relevanten Informationen stehen auf der VO, die Identitätsprüfung obliegt dem Vertragsarzt.
[Nachtrag]
Spontan würde ich vorschlagen (hilft deinem Anwalt aber lass den bitte 'ne saftige Kostenrechnung zu Lasten der DAK stellen):
Aktenzeichen (habe ich nicht geprüft sondern dem folgenden Link entnommen): BSGE 73, 271, 277 – SozRecht 3-2500 § 13 Nr. 4
Behandlung des Themas mit Bezug zur Hilfsmittelversorgung, allerdings in Anlehnung an die Heilmittelversorgung: Vergütungsanspruch bei Leistungserbringung
[Nachtrag zum Nachtrag]
Sollte es allerdings einen Hinweis auf das Ende des Versicherungsschutzes durch die benannte Versicherung geben sollte es tunlichst unterlassen werden nach Ende des Versicherungsschutzes weitere Leistungen zu erbringen. Gespräche und Telefonate haben mangels Nachweis niemals stattgefunden (hier kann die Dokumentation zu euren Gunsten arbeiten), Papier fällt zum Glück nur beim BND aus Versehen in den Schredder nachdem ein Untersuchungsausschuss genau diese Akten angefordert hat.
macht der Syntela nichts aus, wird abgesetzt. Bin selbst betroffen und Anwalt ist eingeschaltet.
Bisher Null (0) Reaktion seitens der Syntela, jetzt geht es an den DAK Vorstand.
Jedoch muss man sagen, dass im SGB V nichts explizit geregelt ist.
Bisherige Lösungen der Kassen war auf "good will"...
Richtiger Weg, aber ich glaube mich daran erinnern zu können vor ca. zwei Jahren mal ein BSG-Urteil rausgefischt zu haben in dem erklärt wurde das wir Leistungserbringer Anspruch auf vertrauensvolle Zusammenarbeit haben und ein Wechsel des Versicherten von der einen in die andere GKV uns dennoch die volle Vergütung durch die auf der Verordnung benannte GKV zusteht; die Vergütung der in der Leistungspflicht der neuen GKV geleisteten Behandlungen werden dann von der neuen GKV an die alte GKV erstattet.
Oder lässt du dir zu jeder Behandlung die eGK vorlegen** und gleichst die mit der auf der VO benannten GKV ab?
**ich arbeite komplett ohne eGK. Alle relevanten Informationen stehen auf der VO, die Identitätsprüfung obliegt dem Vertragsarzt.
[Nachtrag]
Spontan würde ich vorschlagen (hilft deinem Anwalt aber lass den bitte 'ne saftige Kostenrechnung zu Lasten der DAK stellen):
Aktenzeichen (habe ich nicht geprüft sondern dem folgenden Link entnommen): BSGE 73, 271, 277 – SozRecht 3-2500 § 13 Nr. 4
Behandlung des Themas mit Bezug zur Hilfsmittelversorgung, allerdings in Anlehnung an die Heilmittelversorgung:
[Nachtrag zum Nachtrag]
Sollte es allerdings einen Hinweis auf das Ende des Versicherungsschutzes durch die benannte Versicherung geben sollte es tunlichst unterlassen werden nach Ende des Versicherungsschutzes weitere Leistungen zu erbringen. Gespräche und Telefonate haben mangels Nachweis niemals stattgefunden (hier kann die Dokumentation zu euren Gunsten arbeiten), Papier fällt zum Glück nur beim BND aus Versehen in den Schredder nachdem ein Untersuchungsausschuss genau diese Akten angefordert hat.
Danke, werde ich machen.
By the way...es sieht so aus, also würde die Syntela eigenverantwortlich handeln, denn auch andere ähnliche Fälle die dann den Weg zum DAK Vorstand gefunden haben, wurden SOFORT vertragskonform gelöst.
Daher strengen wir eine Klage gegen die Syntela an und benachrichtigen die DAK, dann können sie sich selbst streiten, ob die Syntela eigenverantwortlich gehandelt hat oder von "Oben" die Anweisung bekommen hat.
Beides zeigt jedenfalls Wirkung.
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stefan 302 schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 16.2.17 01:04:
stefan 302 schrieb am 15.2.17 15:28:
macht der Syntela nichts aus, wird abgesetzt. Bin selbst betroffen und Anwalt ist eingeschaltet.
Bisher Null (0) Reaktion seitens der Syntela, jetzt geht es an den DAK Vorstand.
Jedoch muss man sagen, dass im SGB V nichts explizit geregelt ist.
Bisherige Lösungen der Kassen war auf "good will"...
Richtiger Weg, aber ich glaube mich daran erinnern zu können vor ca. zwei Jahren mal ein BSG-Urteil rausgefischt zu haben in dem erklärt wurde das wir Leistungserbringer Anspruch auf vertrauensvolle Zusammenarbeit haben und ein Wechsel des Versicherten von der einen in die andere GKV uns dennoch die volle Vergütung durch die auf der Verordnung benannte GKV zusteht; die Vergütung der in der Leistungspflicht der neuen GKV geleisteten Behandlungen werden dann von der neuen GKV an die alte GKV erstattet.
Oder lässt du dir zu jeder Behandlung die eGK vorlegen** und gleichst die mit der auf der VO benannten GKV ab?
**ich arbeite komplett ohne eGK. Alle relevanten Informationen stehen auf der VO, die Identitätsprüfung obliegt dem Vertragsarzt.
[Nachtrag]
Spontan würde ich vorschlagen (hilft deinem Anwalt aber lass den bitte 'ne saftige Kostenrechnung zu Lasten der DAK stellen):
Aktenzeichen (habe ich nicht geprüft sondern dem folgenden Link entnommen): BSGE 73, 271, 277 – SozRecht 3-2500 § 13 Nr. 4
Behandlung des Themas mit Bezug zur Hilfsmittelversorgung, allerdings in Anlehnung an die Heilmittelversorgung:
[Nachtrag zum Nachtrag]
Sollte es allerdings einen Hinweis auf das Ende des Versicherungsschutzes durch die benannte Versicherung geben sollte es tunlichst unterlassen werden nach Ende des Versicherungsschutzes weitere Leistungen zu erbringen. Gespräche und Telefonate haben mangels Nachweis niemals stattgefunden (hier kann die Dokumentation zu euren Gunsten arbeiten), Papier fällt zum Glück nur beim BND aus Versehen in den Schredder nachdem ein Untersuchungsausschuss genau diese Akten angefordert hat.
Danke, werde ich machen.
By the way...es sieht so aus, also würde die Syntela eigenverantwortlich handeln, denn auch andere ähnliche Fälle die dann den Weg zum DAK Vorstand gefunden haben, wurden SOFORT vertragskonform gelöst.
Daher strengen wir eine Klage gegen die Syntela an und benachrichtigen die DAK, dann können sie sich selbst streiten, ob die Syntela eigenverantwortlich gehandelt hat oder von "Oben" die Anweisung bekommen hat.
Beides zeigt jedenfalls Wirkung.
Formal ist es so, das jeder Unternehmer (und der Vorstand der DAK tritt hier als Unternehmer auf) für alle eigenen Beschäftigten ebenso verantwortlich ist wie für Subunternehmer (Syntela) und deren Beschäftigten, d.h. auch wenn jemand von det DAK sich rausreden will mit "das macht aber Syntela auf eigene Faust" sind trotzdem €40 fällig, die sich die DAK dann von Syntela zurückholen kann (d.h. es wird zu weiteren unberechtigten Absetzungen in Höhe von €40 zzgl. Personalkosten kommen).
Für den Widerspruch inkl. Schadensrechnung habe ich mittlerweile ein Formblatt vorbereitet das die Verwaltungskräfte in handläufiger Reichweite haben. Derlei Praktiken werden erst beendet wenn "einfach berechtigte Forderungen zahlen" erheblich billiger ist als die Strafzahlungen. Solange die Bilanz mit Strafzahlungen besser aussieht als ohne passiert zu unseren Gunsten ziemlich genau keine Änderung des Geschäftsverhaltens. Es ist ja nicht so das ich auf Kulanz hoffen darf wenn ich die Einkommenssteuer nocht rechtzeitig zahle. Drei Monate später steht der Typ vom Finanzamt mit Begleitung in Lederjacken vor der Tür, bloß weil der Postbote die Briefe im leerstehenden Haus gegenüber eingeworfen hat...
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Papa Alpaka schrieb:
Daumen hoch!
Formal ist es so, das jeder Unternehmer (und der Vorstand der DAK tritt hier als Unternehmer auf) für alle eigenen Beschäftigten ebenso verantwortlich ist wie für Subunternehmer (Syntela) und deren Beschäftigten, d.h. auch wenn jemand von det DAK sich rausreden will mit "das macht aber Syntela auf eigene Faust" sind trotzdem €40 fällig, die sich die DAK dann von Syntela zurückholen kann (d.h. es wird zu weiteren unberechtigten Absetzungen in Höhe von €40 zzgl. Personalkosten kommen).
Für den Widerspruch inkl. Schadensrechnung habe ich mittlerweile ein Formblatt vorbereitet das die Verwaltungskräfte in handläufiger Reichweite haben. Derlei Praktiken werden erst beendet wenn "einfach berechtigte Forderungen zahlen" erheblich billiger ist als die Strafzahlungen. Solange die Bilanz mit Strafzahlungen besser aussieht als ohne passiert zu unseren Gunsten ziemlich genau keine Änderung des Geschäftsverhaltens. Es ist ja nicht so das ich auf Kulanz hoffen darf wenn ich die Einkommenssteuer nocht rechtzeitig zahle. Drei Monate später steht der Typ vom Finanzamt mit Begleitung in Lederjacken vor der Tür, bloß weil der Postbote die Briefe im leerstehenden Haus gegenüber eingeworfen hat...
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Pat2 schrieb:
an Papa Alpaka : wie kann ich dich persönlich kontaktieren? Habe mal was gelesen per PN( was bedeutet PN, bin ein ziemlicher PC Laie), weiss aber nicht wie das funktionniert.
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Papa Alpaka schrieb:
Einfach auf den Namen klicken. Für die Allgemeinheit interessante Fragen aber bitte auch für die Allgemeinheit sichtbar posten und ggf. vorher die Suchfunktion benutzen :)
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Tempelritter schrieb:
Leni C. schrieb am 15.2.17 12:41:
Hab gerade den Anruf meiner MA bekommen : Neuanmeldung , Patientin weist direkt darauf hin daß sie zum 1. März die KK wechselt und fragt , ob sie dann ein neues Rezept braucht , weil das alte mit 6 mal und der Frequenz 2 mal die Woche ja dann nicht fertig sein kann . Mein Kenntnisstand ist , daß wir dieses Rezept so beginnen und abarbeiten können und die Kassen das untereinander ausgleichen . Korrekt ? Danke für Hilfe , will das dann heute nachmittag in der Praxis regeln .
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