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Turnschwester17 schrieb:
Hallo zusammen Ich blicke mit den neuen Richtlinien noch nicht ganz durch. Ich habe ein Kind seit Jahren in Behandlung mit ICP .ICD G80.9 Die Mutter arbeitet beim verordnetem Arzt. Sie sagt, das Programm gibt als maximale Behandlungsmenge 12 an. Keine Chance auf 20 oder 24 zu ändern. Habt ihr eine Idee woran das liegen kann?
Oder ist bei Behandlungsintervall nur 1× wö. eingetragen, wegen der 12 Wochen?
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Sie können es sich nicht erklären.
Muss evtl noch ein zweiter ICD Code dazu?
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Turnschwester17 schrieb:
Nein, zweimal die Woche.
Sie können es sich nicht erklären.
Muss evtl noch ein zweiter ICD Code dazu?
Leider die üblichen Umstellungsprobleme, wird schon noch.
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ali schrieb:
Himmel.....können die sich bitte mal an Ihre Softwarehersteller wenden und das mit denen auskungeln....entweder Anwender- oder Programmfehler. Warum sollen WIR die Lösung kennen.
Leider die üblichen Umstellungsprobleme, wird schon noch.
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kroetzi schrieb:
Vielleicht ein Softwarefehler?
Oder ist bei Behandlungsintervall nur 1× wö. eingetragen, wegen der 12 Wochen?
Gruß
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Herbert schrieb:
Manchmal simpel die ICD-10 selbst. Hatte eine Patientin mit M33.9, der BVB sieht allerdings nur 33.0 und 33.1 vor. Gleiche Erkrankung, Änderung der ICD-10 im System und schwups ging alles glatt.
Gruß
Edit: also ich hab jetzt noch mal nachgeschaut.
Es ist kein zweiter ICD Code vorgesehen.
Kann ein Softwarefehler sein.
Hier war letztens irgendwo ein Beitrag wo es auch Softwarefehler der Arztsoftware war. Da müsste der Arzt sich mal an seinen Support wenden.
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kroetzi schrieb:
Nein, steht mit diesem ICD in der Tabelle mit LHMB.
Edit: also ich hab jetzt noch mal nachgeschaut.
Es ist kein zweiter ICD Code vorgesehen.
Kann ein Softwarefehler sein.
Hier war letztens irgendwo ein Beitrag wo es auch Softwarefehler der Arztsoftware war. Da müsste der Arzt sich mal an seinen Support wenden.
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Ist aber in der Liste LHMB.
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kroetzi schrieb:
Ja.
Ist aber in der Liste LHMB.
Wir sind einem Fehler auf der Spur und da sollte man nichts vorschnell ausschließen. Lieber sauber Punkt für Punkt prüfen. Meine Erfahrung.
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Jan Herrmann schrieb:
@kroetzi: Danke. Woher weißt Du was bei der Ärztin von Turnschwester17 in der Arzt-Software bei diesem Fall konkret eingetragen ist?
Wir sind einem Fehler auf der Spur und da sollte man nichts vorschnell ausschließen. Lieber sauber Punkt für Punkt prüfen. Meine Erfahrung.
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Turnschwester17 schrieb:
Zns Kinder doppeltstunde
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ali schrieb:
nochmal, da das Programm schon 12 hergibt, scheint es die Besonderheit der Diagnose ja erkannt zu haben. Warum es nicht mehr als 12 rausrückt müssen die Bedienerinnen mit den Programmanbietern rauskriegen....
Wir haben ja hier Punkt für Punkt geprüft.
Und dabei kam heraus, dass es möglich ist mehr zu verordnen nur das Programm lässt es nicht zu. Also liegt die Vermutung, nahe dass es ein Softwarefehler ist.
Zumal es bei anderen Kollegen auch schon so war und es ja auch normal ist dass es am Anfang " ruckelt"..Auch bei einer neuen Software ist das möglich.
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kroetzi schrieb:
@Jan
Wir haben ja hier Punkt für Punkt geprüft.
Und dabei kam heraus, dass es möglich ist mehr zu verordnen nur das Programm lässt es nicht zu. Also liegt die Vermutung, nahe dass es ein Softwarefehler ist.
Zumal es bei anderen Kollegen auch schon so war und es ja auch normal ist dass es am Anfang " ruckelt"..Auch bei einer neuen Software ist das möglich.
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Jan Herrmann schrieb:
1 Doppelstunde = 2 Behandlungen!
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Jan Herrmann schrieb:
Kroetzi: Sitzt Du vor dem Rechner?
Und wir wissen nicht wie in dem Fall die Doppelbehandlung Softwaremäßig hinterlegt ist.
Normalerweise steht bei Verordnungen z.B. 6 × KG Doppelbehandlung was in der Praxis bedeutet 3 Termine a 2 Behandlungen.
Ich hatte zum Beispiel noch kein Rezept wo 3× KG Doppelbehandlung als Verordnung eingetragen war.
Da wir es nicht wissen können ist weitere Absprache zwischen den Beteiligten notwendig.
Und es ist im Fall der Doppelbehandlung schon wichtig da eine Einheitliche Regelung in der Verordnung zu haben zumal es da ja ohnehin Unsicherheiten gibt.
Und nein, ich sitze nicht vor dem Rechner.
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kroetzi schrieb:
Also erst mal war erst ziemlich spät von Doppelstunde die Rede.
Und wir wissen nicht wie in dem Fall die Doppelbehandlung Softwaremäßig hinterlegt ist.
Normalerweise steht bei Verordnungen z.B. 6 × KG Doppelbehandlung was in der Praxis bedeutet 3 Termine a 2 Behandlungen.
Ich hatte zum Beispiel noch kein Rezept wo 3× KG Doppelbehandlung als Verordnung eingetragen war.
Da wir es nicht wissen können ist weitere Absprache zwischen den Beteiligten notwendig.
Und es ist im Fall der Doppelbehandlung schon wichtig da eine Einheitliche Regelung in der Verordnung zu haben zumal es da ja ohnehin Unsicherheiten gibt.
Und nein, ich sitze nicht vor dem Rechner.
Die Mutter hat mit der Frequenz gespielt, 1-3, 1-2, 2x.
Es konnte nicht mehr als 12 eingegeben werden.
Sie werden nächste Woche beim Support anrufen.
Es hätte ja sein können, das einer von euch schon Ähnliches erfahren hatte. Und das es evtl am ICD gelegen haben könnte.
Ich behandele ziemlich viele Co Kinder und Erwachsene mit LHMB . Für sie wäre es ja eine Erleichterung, auch bei der Zuzahlung, wenn sie nicht immer nach 5 Wochen ein neues Rezept brauchen.Auch die Ärzte hätten ja weniger Arbeit. Mal abwarten, wie sich das alles einspielt. Bei uns läuft es eh ziemlich zäh an. Einige Ärzte haben noch nicht mal die neue Software drauf, andere warten noch auf ihre Originalen Verordungsblätter ?
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Turnschwester17 schrieb:
Die Doppelstunde wurde beim probieren auch weggelassen.
Die Mutter hat mit der Frequenz gespielt, 1-3, 1-2, 2x.
Es konnte nicht mehr als 12 eingegeben werden.
Sie werden nächste Woche beim Support anrufen.
Es hätte ja sein können, das einer von euch schon Ähnliches erfahren hatte. Und das es evtl am ICD gelegen haben könnte.
Ich behandele ziemlich viele Co Kinder und Erwachsene mit LHMB . Für sie wäre es ja eine Erleichterung, auch bei der Zuzahlung, wenn sie nicht immer nach 5 Wochen ein neues Rezept brauchen.Auch die Ärzte hätten ja weniger Arbeit. Mal abwarten, wie sich das alles einspielt. Bei uns läuft es eh ziemlich zäh an. Einige Ärzte haben noch nicht mal die neue Software drauf, andere warten noch auf ihre Originalen Verordungsblätter ?
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Jan Herrmann schrieb:
Ist die Diagnosegruppe ZN?
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Jan Herrmann schrieb:
Ich stochere nicht gern im Nebel, daher bin ich raus.
gelistet ist E76.0 als LHMB. Müssen also alle Stellen des ICD-10 stimmen oder nur die ersten 3.
Vielen Dank schon einmal. Ich werde nicht schlau aus den ganzen Listen
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nordphysio schrieb:
Ich habe eine Verordnung mit ZN E76.1 20* KG
gelistet ist E76.0 als LHMB. Müssen also alle Stellen des ICD-10 stimmen oder nur die ersten 3.
Vielen Dank schon einmal. Ich werde nicht schlau aus den ganzen Listen
Der ICD Code muss endstellig stimmen, da nicht alle Codes bei der LHMB bzw. BVB gelistet sind.
Das Rezept muß so oder so geändert werden.
Entweder ICD E76.0 drauf oder Anzahl der Behandlungen auf 10 setzen.
Das mit den Listen ist eigentlich nicht schwer.
Bekommst du ein Rezept mit mehr als 6 bzw. 10 Behandlungsverordnungen dann muß der endstellige ICD Code ( manchmal auch zwei) in der Liste LHMB/ BVB stehen ansonsten führt es zu Absetzungen.()
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nordphysio schrieb:
Vielen Dank für die Antwort. Hab ich mir schon fast gedacht. Hab mich in der Mittagspause nochmal damit beschäftigt und jetzt blick ich durch.
Vielen Dank für deinen Link
Aber bis die Genehmigung durch ist darfst du nur Rezepte mit bis 10 Anwendungen annehmen oder erst beginnen wenn Genehmigung vorliegt. Geht ja manchmal schnell.
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kroetzi schrieb:
Es wäre noch möglich wenn der Arzt den ICD nicht ändert will, dass der Pat. bei seiner KK einen Antrag auf individuellen LHMB stellt, da ähnliche Diagnose ja bereits gelistet ist.
Aber bis die Genehmigung durch ist darfst du nur Rezepte mit bis 10 Anwendungen annehmen oder erst beginnen wenn Genehmigung vorliegt. Geht ja manchmal schnell.
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kroetzi schrieb:
https://www.physio.de/community/news/langfristiger-heilmittelbedarf-lhmb-und-besonderer-verordnungsbedarf-bvb/99/10316/1
Der ICD Code muss endstellig stimmen, da nicht alle Codes bei der LHMB bzw. BVB gelistet sind.
Das Rezept muß so oder so geändert werden.
Entweder ICD E76.0 drauf oder Anzahl der Behandlungen auf 10 setzen.
Das mit den Listen ist eigentlich nicht schwer.
Bekommst du ein Rezept mit mehr als 6 bzw. 10 Behandlungsverordnungen dann muß der endstellige ICD Code ( manchmal auch zwei) in der Liste LHMB/ BVB stehen ansonsten führt es zu Absetzungen.()
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