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Arbeits umfeld und die Ausstattung,
die Sie dafür brauchen.
Zum nächstmöglichen Zeit punkt
suchen wir Sie als
Physio therapeuten (m/w/d)
Stellennummer 0117_000052
in Voll- oder Teilzeit oder auf
Minijob-Basis mit unbefristeter
Einstellung und
flexiblen Arbeits zeiten für
unsere Physiotherapie-Abteilu...
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Physio therapeuten (m/w/d)
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in Voll- oder Teilzeit oder auf
Minijob-Basis mit unbefristeter
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gerade mache ich die monatliche Abrechung fertig und hab (durch Zufall!) bei unserem Abrechnungsdienstleister im Nachrichtenmodul nach Online-Login folgendes gesehen:
"...damit Verordnungen, die einen besonderen Verordnungsbedarf (BVB) und langfristigen Heilmittelbedarf (LHM) enthalten, abgerechnet werden können, müssen sie einen entsprechenden Vermerk enthalten."
So erstellen Sie den Vermerk:
Tragen Sie einfach „ LHM” bzw. „ BVB” unterhalb der Therapiefrequenz auf der Verordnung ein, wenn ein langfristiger Heilmittebedarf (LHM) oder besonderer Verordnungsbedarf (BVB) vorliegt."
Hab ich da jetzt was verpasst? Eigentlich sollen wir als Heilmittelerbringer vorne nichts draufschreiben (von Korrekturen abgesehen).
Muss man das jetzt echt den Ärzten auch noch abnehmen? (eigentlich trägt das der Arzt i.d.R. ein).
Klar, wir müssen prüfen ob BVB oder LHM, aber ich habe nichts davon mitbekommen, das auf dem Rezept vorne zu vermerken..
Wurde das denn auch so veröffentlicht (wenn ja, wo?) Oder ist unser Abrechenzentrum hier mit ner Extra-Wurst unterwegs? joy
Danke für euer Feedback....
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Anilu87 schrieb:
Ist das zufällig Opta Data?
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KGSchuller schrieb:
Jepp, genau. joy
Als Selbstabrechner muss man nur drei abrechnungsrelevante Angaben auf der Verordnung machen: seine IK-Nummer, die Rechnungsnummer und die Belegnummer. Keine Taxierungsangaben und eben auch nicht die Prüfung LHB oder BVB. Aber scheinbar brauchen die Abrechnungsdienstleister noch ein paar Hilfen, damit ihr Geldverdienen nicht zu kompliziert wird - leider wird es damit für deren Nutzer komplizierter.
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Da sind mittlerweile einige Abrechnungszentren mit einer ganzen Menge an Extra-Würsten unterwegs... thinking_face
Als Selbstabrechner muss man nur drei abrechnungsrelevante Angaben auf der Verordnung machen: seine IK-Nummer, die Rechnungsnummer und die Belegnummer. Keine Taxierungsangaben und eben auch nicht die Prüfung LHB oder BVB. Aber scheinbar brauchen die Abrechnungsdienstleister noch ein paar Hilfen, damit ihr Geldverdienen nicht zu kompliziert wird - leider wird es damit für deren Nutzer komplizierter.
Gruß
Nora
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idefix- schrieb:
@Nora Weber genau richtig und deshalb selber abrechnen. Aufwand ist nicht größer, wie wenn man über ein Abrechnungszentrum abrechnet.
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KGSchuller schrieb:
Hallo Community,
gerade mache ich die monatliche Abrechung fertig und hab (durch Zufall!) bei unserem Abrechnungsdienstleister im Nachrichtenmodul nach Online-Login folgendes gesehen:
"...damit Verordnungen, die einen besonderen Verordnungsbedarf (BVB) und langfristigen Heilmittelbedarf (LHM) enthalten, abgerechnet werden können, müssen sie einen entsprechenden Vermerk enthalten."
So erstellen Sie den Vermerk:
Tragen Sie einfach „ LHM” bzw. „ BVB” unterhalb der Therapiefrequenz auf der Verordnung ein, wenn ein langfristiger Heilmittebedarf (LHM) oder besonderer Verordnungsbedarf (BVB) vorliegt."
Hab ich da jetzt was verpasst? Eigentlich sollen wir als Heilmittelerbringer vorne nichts draufschreiben (von Korrekturen abgesehen).
Muss man das jetzt echt den Ärzten auch noch abnehmen? (eigentlich trägt das der Arzt i.d.R. ein).
Klar, wir müssen prüfen ob BVB oder LHM, aber ich habe nichts davon mitbekommen, das auf dem Rezept vorne zu vermerken..
Wurde das denn auch so veröffentlicht (wenn ja, wo?) Oder ist unser Abrechenzentrum hier mit ner Extra-Wurst unterwegs? joy
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