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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Leitsymptomatikfehlendes Kreuz

Neues Thema
Leitsymptomatikfehlendes Kreuz
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pat88
Vor einem Monat
Hallo liebe Leute,

habe eine VO erhalten mit Leitsymptomatik als Klartext aber ohne entsprechendes Kreuz bei patientenindividueller Leitsymptomatik.
Laut FAK von 2021 verstehe ich das so das beides draufstehen muss. Gibt es dahingehend schon Änderungen oder muss ich wegen einem fehlenden Kreuz die VO vom Arzt ändern lassen ?

Vielen Dank für eure Antworten !
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Hallo liebe Leute, habe eine VO erhalten mit Leitsymptomatik als Klartext aber ohne entsprechendes Kreuz bei patientenindividueller Leitsymptomatik. Laut FAK von 2021 verstehe ich das so das beides draufstehen muss. Gibt es dahingehend schon Änderungen oder muss ich wegen einem fehlenden Kreuz die VO vom Arzt ändern lassen ? Vielen Dank für eure Antworten !
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Ligamentum
Vor einem Monat
Du kannst das Kreuz selbst machen und schreibst daneben "LE" (für Leistungserbringer) und Deine Unterschrift und Datum.
Obwohl es nicht vorgeschrieben ist, dokumentiere ich unten auf der Rückseite, dass ich am xx das LS y ergänzt habe + Handzeichen und Datum
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Du kannst das Kreuz selbst machen und schreibst daneben "LE" (für Leistungserbringer) und Deine Unterschrift und Datum. Obwohl es nicht vorgeschrieben ist, dokumentiere ich unten auf der Rückseite, dass ich am xx das LS y ergänzt habe + Handzeichen und Datum
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Ligamentum schrieb:

Du kannst das Kreuz selbst machen und schreibst daneben "LE" (für Leistungserbringer) und Deine Unterschrift und Datum.
Obwohl es nicht vorgeschrieben ist, dokumentiere ich unten auf der Rückseite, dass ich am xx das LS y ergänzt habe + Handzeichen und Datum

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johannes687
Vor einem Monat
Der FAK wurde schon vor längerer Zeit ersatzlos gestrichen. Da brauchst du nicht mehr rein zu schauen. Entscheidend ist die Anlage 3a zum Rahmenvertrag. Dort ist bis ins kleinste geregelt, wer/was/wann korrigieren/ergänzen darf.
So wie Ligamentum es beschrieben hat ist es korrekt.
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Der FAK wurde schon vor längerer Zeit ersatzlos gestrichen. Da brauchst du nicht mehr rein zu schauen. Entscheidend ist die Anlage 3a zum Rahmenvertrag. Dort ist bis ins kleinste geregelt, wer/was/wann korrigieren/ergänzen darf. So wie Ligamentum es beschrieben hat ist es korrekt.
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johannes687 schrieb:

Der FAK wurde schon vor längerer Zeit ersatzlos gestrichen. Da brauchst du nicht mehr rein zu schauen. Entscheidend ist die Anlage 3a zum Rahmenvertrag. Dort ist bis ins kleinste geregelt, wer/was/wann korrigieren/ergänzen darf.
So wie Ligamentum es beschrieben hat ist es korrekt.

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pat88 schrieb:

Hallo liebe Leute,

habe eine VO erhalten mit Leitsymptomatik als Klartext aber ohne entsprechendes Kreuz bei patientenindividueller Leitsymptomatik.
Laut FAK von 2021 verstehe ich das so das beides draufstehen muss. Gibt es dahingehend schon Änderungen oder muss ich wegen einem fehlenden Kreuz die VO vom Arzt ändern lassen ?

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rabeabieleke
Vor einem Monat
Auf den FAK würde ich mich so wie so nicht mehr verlassen. Den lässt keine Kasse mehr gegen sich gelten.
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Auf den FAK würde ich mich so wie so nicht mehr verlassen. Den lässt keine Kasse mehr gegen sich gelten.
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rabeabieleke schrieb:

Auf den FAK würde ich mich so wie so nicht mehr verlassen. Den lässt keine Kasse mehr gegen sich gelten.



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