Wir sind ein kleines, feines
Praxisstudio im Herzen von
Berlin-Charlottenburg und suchen -
DICH.
Praxisstudio - weil wir nicht nur
eine Physiotherapie- und
Osteopathiepraxis sind, sondern
auch ein Pilatesstudio mit Training
auf der Matte und an den original
Pilates Geräten. Und das schon
seit über 11 Jahren!
Gerne kannst du dir schon einmal
einen Eindruck von uns und dem
Praxisstudio
unter" www.kirsisabri.berlin" machen.
Wir suchen dich für 10 Stunden in
der Woche (mit Option auf
Erweite...
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Habe oft Rezepte bei denen die ausgeschriebene Leitsymptomatik eine andere ist als die im HMK für den jeweiligen Indikationsschlüssel angegebene bzw vorgesehene Leitsymptomatik. Muss das übereinstimmen oder ist das egal? Der Pat kann ja auch mehrere LS haben und eine wird durch den IKS und eine durch die ausgeschriebene Diagnose inkl LS angegeben. Wenn ich das auch noch ändern lassen muss kann nahezu jedes Rezept zurück zum Arzt...
Viele Grüße
Simon
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Simon1904 schrieb:
Hallo!
Habe oft Rezepte bei denen die ausgeschriebene Leitsymptomatik eine andere ist als die im HMK für den jeweiligen Indikationsschlüssel angegebene bzw vorgesehene Leitsymptomatik. Muss das übereinstimmen oder ist das egal? Der Pat kann ja auch mehrere LS haben und eine wird durch den IKS und eine durch die ausgeschriebene Diagnose inkl LS angegeben. Wenn ich das auch noch ändern lassen muss kann nahezu jedes Rezept zurück zum Arzt...
Viele Grüße
Simon
mfg hgb :wink:
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Simon1904 schrieb:
Ja, das hab ich zum Teil auch schon gemacht... Aber bei der Sache mit der Leitsymptomatik weiß ich selber nicht so genau...
Die Probleme entstehen, weil Abrechnungs- und Behandlungsdiagnose different sein können.
mfg hgb :blush:
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hgb schrieb:
Die Leitsymptomatik sollte mit dem Behanlungsziel übereinstimmen, also eher "Gangstörung durch Lähmung" als "Folgen des Schlaganfalls".
Die Probleme entstehen, weil Abrechnungs- und Behandlungsdiagnose different sein können.
mfg hgb :blush:
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hgb schrieb:
..also Fortbildung für MFA und Ärzte machen, sonst läufst Du endlos!!
mfg hgb :wink:
Stimmt also wenigsten eine der LS (Text oder IKS) mit der Diagnose und der verordneten Therapie überein, ist die Verordnung gültig.
Man kann die passende LS ggf. gelb "markern" um es den Kassenabrechnern zu erschweren, hier ungerechtfertigte Kürzungen vorzunehmen...
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Shakespeare schrieb:
Gemäß HMK, muss eine gültige Leitsymptomatik entweder im Text oder(!) als Buchstabe im IKS vorhanden sein.
Stimmt also wenigsten eine der LS (Text oder IKS) mit der Diagnose und der verordneten Therapie überein, ist die Verordnung gültig.
Man kann die passende LS ggf. gelb "markern" um es den Kassenabrechnern zu erschweren, hier ungerechtfertigte Kürzungen vorzunehmen...
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