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ich habe ein BG-Rezept mi der Leistungsziffer 8207 (Apparative Kälteanwendung bei einem oder mehreren Körperteilen)
Gibt es so nicht bei mir, nur klassische Kältetherapie via Eislolli.
Also bei Theorg einfach KT eintragen? Oder macht die BG da rum und ich sollte es lieber weglassen?
LG
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Casus schrieb:
Hey Leute,
ich habe ein BG-Rezept mi der Leistungsziffer 8207 (Apparative Kälteanwendung bei einem oder mehreren Körperteilen)
Gibt es so nicht bei mir, nur klassische Kältetherapie via Eislolli.
Also bei Theorg einfach KT eintragen? Oder macht die BG da rum und ich sollte es lieber weglassen?
LG
MfG
JürgenK
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Dachte da eher an Kaltluft z.B.
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kroetzi schrieb:
Zählt ne Kältepackung denn als apparative Kälteanwendung?
Dachte da eher an Kaltluft z.B.
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JürgenK schrieb:
Hi, na ja , die eine oder ander Kältepackung wäre schon ganz gut, wenn man diese hat...die Wassertropferei vom Lolly fällt ja dann weg...ist eben sauberer und schneller für die Behandlung wieder aufbereitbar
MfG
JürgenK
Der BG-Arzt hat ihm das einfach verordnet. Der Patient ist selbst etwas verwundert, da er selbst Arzt ist und die OP im Oktober war.
Prinzipiell steht aber immer noch die Frage im Raum, ob ich nichtsdestotrotz Kälte (wie es in meiner Praxis möglich ist) abrechnen darf?
Liebe Grüße
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Casus schrieb:
Danke für eure Antworten.
Der BG-Arzt hat ihm das einfach verordnet. Der Patient ist selbst etwas verwundert, da er selbst Arzt ist und die OP im Oktober war.
Prinzipiell steht aber immer noch die Frage im Raum, ob ich nichtsdestotrotz Kälte (wie es in meiner Praxis möglich ist) abrechnen darf?
Liebe Grüße
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