Sozialpädiatrisches Zentrum
Institut für Neuro- und
Sozialpädiatrie Hamburg-Ost
sucht ab sofort
eine/n Ergotherapeuten/in
in Teilzeit / Vollzeit
.
Wir bieten Ihnen:
• Ein Aufgabenfeld, das sowohl
Therapien als auch diagnostische
Verfahren umfasst, aber auch den
Einsatz individueller
Qualifikationen und Schwerpunkte
ermöglicht
• Einen Arbeitsplatz, der keine
Wünsche offenlässt, mit vielen
Möglichkeiten, im Team eine
Turnhalle, Tischlerwerkstatt,
Musik-Loft und einen therapeu...
Institut für Neuro- und
Sozialpädiatrie Hamburg-Ost
sucht ab sofort
eine/n Ergotherapeuten/in
in Teilzeit / Vollzeit
.
Wir bieten Ihnen:
• Ein Aufgabenfeld, das sowohl
Therapien als auch diagnostische
Verfahren umfasst, aber auch den
Einsatz individueller
Qualifikationen und Schwerpunkte
ermöglicht
• Einen Arbeitsplatz, der keine
Wünsche offenlässt, mit vielen
Möglichkeiten, im Team eine
Turnhalle, Tischlerwerkstatt,
Musik-Loft und einen therapeu...
Gefällt mir
Schriftlich finden Sie das in der Heilmittel-Richtlinie. Dort steht wörtlich:
"§ 7 Verordnungsfall, orientierende Behandlungsmenge, Höchstmenge je Verordnung
1) Ein Verordnungsfall umfasst alle Heilmittelbehandlungen für eine Patientin oder einen Patienten auf Grund derselben Diagnose (d. h. die ersten drei Stellen des ICD-10-GM- Codes sind identisch) und derselben Diagnosegruppe nach Heilmittelkatalog. Dies gilt auch, wenn sich innerhalb des Verordnungsfalles die Leitsymptomatik ändert oder unterschiedliche Heilmittel zum Einsatz kommen. Im Rahmen eines Verordnungsfalles können mehrere Verordnungen getätigt werden. Treten im zeitlichen Zusammenhang mehrere voneinander unabhängige Diagnosen derselben oder unterschiedlicher Diagnosegruppe(n) auf, kann dies weitere Verordnungsfälle auslösen, für die jeweils separate Verordnungen auszustellen sind."
Und hier der Link zur Heilmittel-Richtlinie: https://www.physio.de/hmr/hmr20-b.php#%C2%A77Verordnungsfall
Liebe Grüße aus der Redaktion
Friedrich Merz
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Friedrich Merz schrieb:
Guten Tag Herr/Frau andi-jo,
Schriftlich finden Sie das in der Heilmittel-Richtlinie. Dort steht wörtlich:
"§ 7 Verordnungsfall, orientierende Behandlungsmenge, Höchstmenge je Verordnung
1) Ein Verordnungsfall umfasst alle Heilmittelbehandlungen für eine Patientin oder einen Patienten auf Grund derselben Diagnose (d. h. die ersten drei Stellen des ICD-10-GM- Codes sind identisch) und derselben Diagnosegruppe nach Heilmittelkatalog. Dies gilt auch, wenn sich innerhalb des Verordnungsfalles die Leitsymptomatik ändert oder unterschiedliche Heilmittel zum Einsatz kommen. Im Rahmen eines Verordnungsfalles können mehrere Verordnungen getätigt werden. Treten im zeitlichen Zusammenhang mehrere voneinander unabhängige Diagnosen derselben oder unterschiedlicher Diagnosegruppe(n) auf, kann dies weitere Verordnungsfälle auslösen, für die jeweils separate Verordnungen auszustellen sind."
Und hier der Link zur Heilmittel-Richtlinie: https://www.physio.de/hmr/hmr20-b.php#%C2%A77Verordnungsfall
Liebe Grüße aus der Redaktion
Friedrich Merz
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
andi-jo schrieb:
Liebe Physios,gerade mit Arzt meines Dauerpatienten gesprochen( stark sturzgefährdet icd10 r 42 Schwindel und Taumel.Pat. über 70)Sie möchte gerne wegen akuter HWS Probleme KG verordnen. Dies lässt das Programm nicht zu. Es sei nicht möglichzwei Rezepte mit zwei verschiedenen Diagnosen auszushreiben.Ist dies so????Wenn nein, wo kann ich das schriftlich finden?Danke Andi
ich werde das so weiterleiten, bin gespannt auf die Reaktion.Laut Ärztin erlaubt das Programm dies nicht.
Dies ist für den Patienten"blöd", aber mehr als diese Information weitergeben überschreitet meine zeitlichen Möglichkeiten.
Andi
Gefällt mir
Schönen Abend noch
Friedrich Merz
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Friedrich Merz schrieb:
Günstig wäre es noch, die Ärztin nach dem Namen der Software zu fragen und dies dann inkl. der Problembeschreibung an einen der maßgeblichen Berufsverbände weiter zu melden. Die Kontaktadressen der meisten Verbände finden Sie ebenfalls auf unserer Seite.
Schönen Abend noch
Friedrich Merz
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
andi-jo schrieb:
Vielen Dank Herr Merz,
ich werde das so weiterleiten, bin gespannt auf die Reaktion.Laut Ärztin erlaubt das Programm dies nicht.
Dies ist für den Patienten"blöd", aber mehr als diese Information weitergeben überschreitet meine zeitlichen Möglichkeiten.
Andi
Mein Profilbild bearbeiten