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Unser Horster Reha Zentrum ist ein
Haus der Gesundheit und Begegnung
an drei Standorten in
Gelsenkirchen. Bei uns steht der
Patient im Mittelpunkt. In unserem
Hause arb...
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ich habe in der praxis nachgefragt, was auf einem gkv rezept stehen sollte, leider konnte mir niemand eine brauchbare auskunft geben.
in dem trainingsraum ist immer eine aufsicht - pt oder sportlehrer; mehr als 6-8 leute trainieren dort nicht.
ausser dem laufband und ergofahrrad könnte ich dort kein anderes vorhandenes trainingsgerät nutzen.
auf dem ergofahrrad brauche ich dort nicht zu fahren. ich habe es daheim.
kann jemand mir weiterhelfen?
gruss
uli
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rheuma schrieb:
ich werde in einer physio praxis behandelt, die etliche trainingsgeräte hat u.a. auch ein laufband. ich habe schwierigkeiten beim gehen, ein laufband würde mir weiterhelfen. gerne würde ich es nutzen z.b. 10 x 30 minuten. mein arzt befürwortet das training und würde es mir auch verordnen. er fragt daher, ob und ggfs wie er es am besten rezeptieren könnte.
ich habe in der praxis nachgefragt, was auf einem gkv rezept stehen sollte, leider konnte mir niemand eine brauchbare auskunft geben.
in dem trainingsraum ist immer eine aufsicht - pt oder sportlehrer; mehr als 6-8 leute trainieren dort nicht.
ausser dem laufband und ergofahrrad könnte ich dort kein anderes vorhandenes trainingsgerät nutzen.
auf dem ergofahrrad brauche ich dort nicht zu fahren. ich habe es daheim.
kann jemand mir weiterhelfen?
gruss
uli
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da triffst du mit deinen Therapiewünschen (oder geht es dir um Fitness?) leider auf eine Versorgungslücke im GKV-System. Dein Kassenarzt müßte dies eigentlich wissen.
Weder in der Grundausstattung noch in der Geräteausstattung für KGG sind in den Vertragswerken, soweit sie mir vorliegen, mit der GKV Laufband oder Fahrradergometer vorgesehen oder gar durch eine kostendeckende Verordnungs- und Abrechnungsposition abgedeckt.
Tut mir für dich leid, leider Pech gehabt.
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mocca schrieb:
hallo rheuma,
da triffst du mit deinen Therapiewünschen (oder geht es dir um Fitness?) leider auf eine Versorgungslücke im GKV-System. Dein Kassenarzt müßte dies eigentlich wissen.
Weder in der Grundausstattung noch in der Geräteausstattung für KGG sind in den Vertragswerken, soweit sie mir vorliegen, mit der GKV Laufband oder Fahrradergometer vorgesehen oder gar durch eine kostendeckende Verordnungs- und Abrechnungsposition abgedeckt.
Tut mir für dich leid, leider Pech gehabt.
Gerätetraining geht nur über KGG.
Nein. Zumindest die AOK BaWü beschreibt in ihrer Leistungsbeschreibung "KG" folgendes: "Behandlung ggf. unter Anwendung von Geräten (z. B.
auch Seilzug- und Sequenztrainingsgeräten)."
Das beinhaltet für mich auch die Möglichkeit ein Laufband einzusetzen, auch wenn es unter "Zum Beispiel" nicht explizit genannt wird.
-> Link
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Papa Alpaka schrieb:
Wenn dein Arzt deinem Therapeuten helfen möchte spezifiziert er explizit "Laufband, 30min" auf der VO; angenommen natürlich man kann dich ein paar Minuten "allein" lassen. Für ständige Begleitung während dieser 30min wäre eine KG-Doppel-VO nötig.
rudibam schrieb am 14.8.14 20:41:
Gerätetraining geht nur über KGG.
Nein. Zumindest die AOK BaWü beschreibt in ihrer Leistungsbeschreibung "KG" folgendes: "Behandlung ggf. unter Anwendung von Geräten (z. B.
auch Seilzug- und Sequenztrainingsgeräten)."
Das beinhaltet für mich auch die Möglichkeit ein Laufband einzusetzen, auch wenn es unter "Zum Beispiel" nicht explizit genannt wird.
-> Link
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Papa Alpaka schrieb:
...und wie werde ich eine falsch geklickte Bewertung wieder los?
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rudibam schrieb:
Gerätetraining geht nur über KGG.
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ich stelle mir gerade die Umsetzung deiner Anmerkung vor.
Da steht ein qualifizierte/r PT neben einem, qualitativ nicht näher definierten, Laufband und guckt einem Nutzer pro Verordnungseinheit (KG-Doppelbeh.)
30 Min. zu.
Ob das unserem Berufsanspruch entspricht?
Wirtschaftlich positiv ist hier, dass jede MInute Personaleinsatz, wenigstens zu GKV-Sätzen, abgedeckt ist.
Als nicht abgedeckt ist die Investion in ein Laufband unter der Pos. KG zu sehen. Wer es dennoch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten anbieten kann, zeigt wie hoch bei ihm die wirtschaftlichen Reserven bei der GKV-Vergütung sind.
Unsere Verbände scheinen dies auch so zu sehen und erkennen deshalb keine Notwendigkeit erhöhte Investionen , Aufwände und Kostendeckung bei der Gebührenverhandlungen umzusetzen.
Warum sollte rheuma zu Lasten seiner Versichertengemeinschaft Leistungen beziehen, die von Therapeutenseite wirtschaftlich nicht darzustellen, da nicht vorgesehen, und in der Aussendarstellung eher kontraproduktiv, sind.
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mocca schrieb:
hallo Xela,
ich stelle mir gerade die Umsetzung deiner Anmerkung vor.
Da steht ein qualifizierte/r PT neben einem, qualitativ nicht näher definierten, Laufband und guckt einem Nutzer pro Verordnungseinheit (KG-Doppelbeh.)
30 Min. zu.
Ob das unserem Berufsanspruch entspricht?
Wirtschaftlich positiv ist hier, dass jede MInute Personaleinsatz, wenigstens zu GKV-Sätzen, abgedeckt ist.
Als nicht abgedeckt ist die Investion in ein Laufband unter der Pos. KG zu sehen. Wer es dennoch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten anbieten kann, zeigt wie hoch bei ihm die wirtschaftlichen Reserven bei der GKV-Vergütung sind.
Unsere Verbände scheinen dies auch so zu sehen und erkennen deshalb keine Notwendigkeit erhöhte Investionen , Aufwände und Kostendeckung bei der Gebührenverhandlungen umzusetzen.
Warum sollte rheuma zu Lasten seiner Versichertengemeinschaft Leistungen beziehen, die von Therapeutenseite wirtschaftlich nicht darzustellen, da nicht vorgesehen, und in der Aussendarstellung eher kontraproduktiv, sind.
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morpheus-06 schrieb:
Mocca du wirst langweilig!
deine Einstellung zu diese Sache habe ich wohl erkannt. Leider wirkt das Ganze etwas inkonsequent auf mich.
Da läßt man die Selbstzahler über die Kalkulation das Laufband ( und vielleicht verschiedenes Anderes mehr) bezahlen und bläst dann den gesetzlich Versicherten, samt ihren KK, den Zucker in den A......
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mocca schrieb:
hallo morpheus-06,
deine Einstellung zu diese Sache habe ich wohl erkannt. Leider wirkt das Ganze etwas inkonsequent auf mich.
Da läßt man die Selbstzahler über die Kalkulation das Laufband ( und vielleicht verschiedenes Anderes mehr) bezahlen und bläst dann den gesetzlich Versicherten, samt ihren KK, den Zucker in den A......
bitte verzeih, Uli, das ich dich unpersönlicherweise und wider alles gute Betragen als "potentiellen Kunden" bezeichne - ganz persönlich wünsche ich dir viel Erfolg beim laufen :)
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Papa Alpaka schrieb:
Gut aufgestellte GKV-Therapie kann wirtschaftlich durchaus mit PKV konkurrieren. Hier können wir live beobachten wie unsere Kollegen einen potentiellen Langzeitpatienten (Kunden!)* an McFit überweisen und sich für ihre gelungene Arbeit auf die Schulter klopfen...
bitte verzeih, Uli, das ich dich unpersönlicherweise und wider alles gute Betragen als "potentiellen Kunden" bezeichne - ganz persönlich wünsche ich dir viel Erfolg beim laufen :)
jetzt weiss ich, dass es nicht geht.
1. allein auf dem laufband zu laufen, dafür bedarf es keiner kg verordnung.
2. KGG rezept sieht ebenfalls was anderes vor,
folglich enfällt beides.
ich danke allen, die auf meine anfrage geantwortet haben.
ich werde eine preisvereinbarung mit der praxis treffen, um nach der physio behandlung noch 30 minuten auf dem laufband gehen zu können.
in etlichen krankheitsverläufen kann das gehen auf dem laufband sehr hilfreich sein und die physio behandlung erfolgreich unterstützen.
eigentlich schade, dass ich dies hier ausdrücklich bemerken muss. (das laufband kann zur stabilität verhelfen und damit sicherheit geben).
auf längere dauer gesehen werde ich mich mal nach einem fitnesscenter umsehen, wie dort die konditionen sind. es wird zwar ein bisschen komisch sein, wenn ausgerechnet ein bewegungseingeschränkter mensch dorthin geht. doch wer weiss, es soll auch noch tolerante mitmenschen geben.
gruss
uli
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rheuma schrieb:
hallo, ich wollte und will keine leistung zu lasten der versicherungsgemeinschaft erschleichen, auch sollte sich keine praxis deshalb wirtschaftlich ruinieren. ich habe nur angefragt, ob laufbandtraining verordnet werden könnte.
jetzt weiss ich, dass es nicht geht.
1. allein auf dem laufband zu laufen, dafür bedarf es keiner kg verordnung.
2. KGG rezept sieht ebenfalls was anderes vor,
folglich enfällt beides.
ich danke allen, die auf meine anfrage geantwortet haben.
ich werde eine preisvereinbarung mit der praxis treffen, um nach der physio behandlung noch 30 minuten auf dem laufband gehen zu können.
in etlichen krankheitsverläufen kann das gehen auf dem laufband sehr hilfreich sein und die physio behandlung erfolgreich unterstützen.
eigentlich schade, dass ich dies hier ausdrücklich bemerken muss. (das laufband kann zur stabilität verhelfen und damit sicherheit geben).
auf längere dauer gesehen werde ich mich mal nach einem fitnesscenter umsehen, wie dort die konditionen sind. es wird zwar ein bisschen komisch sein, wenn ausgerechnet ein bewegungseingeschränkter mensch dorthin geht. doch wer weiss, es soll auch noch tolerante mitmenschen geben.
gruss
uli
das mit der Preisvereinbarung hört sich doch schon ganz anders an, als der angedachte Anspruch innerhalb des GKV-Systems.
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mocca schrieb:
hallo rheuma,
das mit der Preisvereinbarung hört sich doch schon ganz anders an, als der angedachte Anspruch innerhalb des GKV-Systems.
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Xela schrieb:
Eine einfache Krankengym. (eventuel Doppelnehamdl. um auf 30 Min. zu kommen) sollte als ärztl. Verordnung reichen. Im Rahmenvertrag sind Geräte nicht ausgeschlossen. *Eigenübungsprogramm* soll erstellt werden und so finde ich es legitim, richtiges Laufen beim Physio per KG zu erlernen. Mit chron. Rheuma ist man ohnehin extrabudgetär. Wo ist das Problem für den Arzt? Hört sich an, als ob er schiss hat, seine KV zu fragen.
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