Im Herzen der Hansestadt, auf der
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• 30-60 Minutentakt
• Wunscharbeitszeit
• ausführliche Einarbeitung
• Regelmäßige Teambesprechung
• Hausbesuche allenfalls in
Praxisnähe
• Fortbildungskostenübern...
Fleetinsel gelegen, in direkter
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Med. Begründung für die Langzeitverordnung: "Chronische Erkrankung"
Reicht das?
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Andreas216 schrieb:
Habe gerade ein Rezept erhalten: 32 KG bei Spinalkanalstenose ICD 10 ,
Med. Begründung für die Langzeitverordnung: "Chronische Erkrankung"
Reicht das?
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StefanP schrieb:
was ist eine "Langzeitverordnung"?
Unter gewissen Umständen können Verordnungen mit 24 oder mehr Einheiten verordnet werden, hierbei müssen allerdings einige wichitge Dinge berücksichtigt und das Rezept dann bei der Kasse eingereicht werden um eben eine LANGFRSITGENEHMIGUNG zu erhalten. Diese Gilt dann meist für 1 Jahr. Unter gewissen Umständen kann zeitgleich der Verordner von der Belastung seines Budgets freisgestellt werden. Das hängt massgeblich von den "Praxisbesonderheiten" ab.
Alles hier in den Foren 1000fach diskutiert.
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Trotzdem "Danke"
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Andreas216 schrieb:
Es geht mit Sicherheit nicht um die verordnung an sich sondern um die medizinische Begründung der langfristverordnung bei ICD 10: "chronische Erkrankung." so unklar war meine Frage eigentlich nicht gestellt
Trotzdem "Danke"
> Es geht mit Sicherheit nicht um die verordnung an sich sondern
> um die medizinische Begründung der langfristverordnung bei ICD
> 10: \"chronische Erkrankung.\" so unklar war meine Frage
> eigentlich nicht gestellt
> Trotzdem \"Danke\"
Da es keine Langfristverordnung gibt, braucht es auch keine medizinische Begründung. :unamused:
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StefanP schrieb:
Andreas216 schrieb:
> Es geht mit Sicherheit nicht um die verordnung an sich sondern
> um die medizinische Begründung der langfristverordnung bei ICD
> 10: \"chronische Erkrankung.\" so unklar war meine Frage
> eigentlich nicht gestellt
> Trotzdem \"Danke\"
Da es keine Langfristverordnung gibt, braucht es auch keine medizinische Begründung. :unamused:
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Andreas216 schrieb:
Hab ich mir den begriff "Langfristverordnung ICD 10" ausgedacht... :kissing_closed_eyes:
> Hab ich mir den begriff \"Langfristverordnung ICD 10\" ausgedacht... :kissing_closed_eyes:
Keine Ahnung. Aber Du schreibst und verwendest diesen Begriff.... also... :grin:
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StefanP schrieb:
Andreas216 schrieb:
> Hab ich mir den begriff \"Langfristverordnung ICD 10\" ausgedacht... :kissing_closed_eyes:
Keine Ahnung. Aber Du schreibst und verwendest diesen Begriff.... also... :grin:
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don schrieb:
Andreas es gibt keine Langzeitverordnungen!!!
Unter gewissen Umständen können Verordnungen mit 24 oder mehr Einheiten verordnet werden, hierbei müssen allerdings einige wichitge Dinge berücksichtigt und das Rezept dann bei der Kasse eingereicht werden um eben eine LANGFRSITGENEHMIGUNG zu erhalten. Diese Gilt dann meist für 1 Jahr. Unter gewissen Umständen kann zeitgleich der Verordner von der Belastung seines Budgets freisgestellt werden. Das hängt massgeblich von den "Praxisbesonderheiten" ab.
Alles hier in den Foren 1000fach diskutiert.
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
...wie hoch ist die Frequenz pro Woche angegeben?? Diese muß auch bei einer Langfristgenehmigung stimmen....
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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TheStonie schrieb:
Was wir kontrollieren sollen....die Patientendaten, die Krankenkasse, den Stuhlgang der Kassenvorstände und dann dürfen wir noch auf 10% des Honorars verzichten....
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Frank Sommer schrieb:
Das reicht, was sollen wir noch alles kontrollieren?
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Andreas216 schrieb:
Danke für Deine aNtwort. Mit den 12 Wochen ist klar...mir ging es vordergründig um die medizinische Begründung: "chronische Erkrankung"...
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TheStonie schrieb:
meines Erachtens reicht chronische Erkrankung noch nicht für eine V.a.d.R. aus...es müsste sowas drin stehen, bei absetzen der Therapie ist Behandlungserfolg gefährdet oder so.
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Andreas216 schrieb:
Dachte ich mir schon fast....Danke!
In Einzelfällen, akzeptieren Kassen solche "0-8-15" Begründungen nicht.
Von daher kann man dir die Frage nicht "vergütungssicher" (neue Wortschöpfung) beantworten. Gruß S.
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Shakespeare schrieb:
In den meisten Fällen reicht es aus, wenn überhaupt eine Begründung für VO., a.d.R. gegeben wird, egal wie nachvollziehbar sie ist. Bei Kassen die auf Genehmigung verzichten gab es da noch keinen Rückläufer, soweit ich mich erinnere.
In Einzelfällen, akzeptieren Kassen solche "0-8-15" Begründungen nicht.
Von daher kann man dir die Frage nicht "vergütungssicher" (neue Wortschöpfung) beantworten. Gruß S.
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Andreas216 schrieb:
Danke Dir! Schön, dass noch ein paar Antworter meine Frage richtig verstanden haben. Danke und schönen Tag noch!
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morpheus-06 schrieb:
Frank hat es oben auch schon geschrieben. Bei uns ist das auch eine beliebte med. Begründung. Ich sehe keine Veranlassung das zu ändern.
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rudibam schrieb:
Wenn´s in 12 Wochen abgearbeitet ist ist es OK.
Ich (PI Logo/Ergo Bayern) hatte schon alle möglichen "(Nicht-)Begründungen" auf den Verordnungen und noch nie Probleme.
Z.B. :
- Therapie dringend erforderlich
- Langfristverordnung!
:grin:
Gruß, heropas
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heropas schrieb:
Meiner Erfahrung nach ist das schon eine gute Begründung.
Ich (PI Logo/Ergo Bayern) hatte schon alle möglichen "(Nicht-)Begründungen" auf den Verordnungen und noch nie Probleme.
Z.B. :
- Therapie dringend erforderlich
- Langfristverordnung!
:grin:
Gruß, heropas
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hans-jürgen309 schrieb:
Da wir Physios ja medizinische Trottel sind und selbst keine Diagnosen stellen dürfen (amtlich bestätigt), können wir die Begründung des Arztes nicht überprüfen bzw. in Frage stellen. Ich würde jede Kasse verklagen, die mir eine solchre Verordnung absetzt.
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