Ambulante Rehabilitation mit 5
Indikationen in Bonn- Alfter
zentral gelegen.
Indikationen Orthopädie,
Neurologie, Kardiologie,
Psychosomatik, Pneumologie
Physiotherapie in Einzel- und auch
Gruppentherapie .
Abwechslungsreicher Arbeitsalltag.
Outdoortherapie, Bewegungsbad,
Aquajogging
Ambulante Rehabilitation und
Heilmittelkunden.
Für jeden Standort gilt:
-Möglichkeit der 4 Tage Woche
- Option des Jobtickets oder
Jobfahrrad
-interne Fortbildungen,
Teammeetings, bezahlte
Dokumentation...
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ich habe eine Langzeitverordnung BG, BWK-Frakturen, kein komplexes Verletzungsmuster. Verordnet wurde 8101 und 8401.
Zur Dokumentation auf der Rückseite: Kann ich beides an einem Tag machen und wenn, muss der Patient 2x unterschreiben, also für jedes HM extra ? Bin mir nicht sicher, hatte bisher nur Verordnungen mit einem HM.
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Zu deiner Frage, beides kann an einem Tag durchgeführt werden. Der Patient kann/muss nur einmal unterschreiben. Bei der Rechnungsstellung wird ja ersichtlich, dass beide Positionen durchgeführt wurden.
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johannes687 schrieb:
Vorab das wichtigste, eine Langzeitverordnung muss vor Behandlungsbeginn durch die zuständige BG genehmigt werden.
Zu deiner Frage, beides kann an einem Tag durchgeführt werden. Der Patient kann/muss nur einmal unterschreiben. Bei der Rechnungsstellung wird ja ersichtlich, dass beide Positionen durchgeführt wurden.
Ganz wichtig: bei jeder Verordnung wieder, es sieht nicht jeder Sachbearbeiter die Situation gleich...sprich, was einmal genehmigt wird kann beim nächsten Mal durchaus verweigert werden.
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Sarah Gerbert schrieb:
@johannes687 das ist korrekt und unbedingt zu beachten!
Ganz wichtig: bei jeder Verordnung wieder, es sieht nicht jeder Sachbearbeiter die Situation gleich...sprich, was einmal genehmigt wird kann beim nächsten Mal durchaus verweigert werden.
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Schippi schrieb:
Hast du keine Anzahl der Behandlungen auf dem Rezept?Oder auch keine Anzahl/woche?
Art des Hm, z. B. 8101, längstens 6 Monate.
Btw: wenn es so wäre, dann wäre Birgit Simone mit Sicherheit auch selbst drauf gekommen.
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Sarah Gerbert schrieb:
@Schippi das ist bei einer Bg-Langzeitverordnung nicht angegeben.
Art des Hm, z. B. 8101, längstens 6 Monate.
Btw: wenn es so wäre, dann wäre Birgit Simone mit Sicherheit auch selbst drauf gekommen.
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Schippi schrieb:
@Sarah Gerbert ich kenne bisher keine langzeitverordnung bei BG,meine langzeitpatienten der BG kommen immer mit neuen Rezepten seit Jahren!
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Sarah Gerbert schrieb:
@Schippi ja, alle 6 Monate mit nem neuen. Schon klar.
Ich kann mich irren, aber ich glaube das mit den Langzeitverordnungen steht im Vertrag mit der DGUV.
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Richie38 schrieb:
@Schippi
Ich kann mich irren, aber ich glaube das mit den Langzeitverordnungen steht im Vertrag mit der DGUV.
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Schippi schrieb:
@Sarah Gerbert Nö,die eine Patientin kommt seit 5 Jahren alle 4 Wochen mit einem neuen Rezept für vier Wochen!
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Sarah Gerbert schrieb:
@Schippi dann macht sich der Bg-Arzt selbst unnötige Arbeit, weil er die Bestimmungen nicht kennt
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Schippi schrieb:
@Sarah Gerbert ja und,ist mir doch egal,muss ich auch nicht lange auf die Abrechnung warten!
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Sarah Gerbert schrieb:
@Schippi das ist allerdings ein Argument
Aber du hast natürlich Recht, dir kann es egal sein. Vielleicht wäre es aber eine Erleichterung für den/die Patienten...
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johannes687 schrieb:
@Schippi Wobei, im Gegensatz zur GKV, bei den BGs Zwischenabrechnungen bei Langzeitverordnungen explizit erlaubt sind.
Aber du hast natürlich Recht, dir kann es egal sein. Vielleicht wäre es aber eine Erleichterung für den/die Patienten...
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Problem beschreiben
Birgit Simone schrieb:
Liebe Kollegen,
ich habe eine Langzeitverordnung BG, BWK-Frakturen, kein komplexes Verletzungsmuster. Verordnet wurde 8101 und 8401.
Zur Dokumentation auf der Rückseite: Kann ich beides an einem Tag machen und wenn, muss der Patient 2x unterschreiben, also für jedes HM extra ? Bin mir nicht sicher, hatte bisher nur Verordnungen mit einem HM.
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