Für unsere Filiale in Frankfurt
Ostend/Bornheim suchen wir ab
sofort eine*n Mitarbeiter*in
HIer bieten wir hier Physiotherapie
und Gesundheitstraining an.
Einen hochwertig ausgestattete
Physiotherapiepraxis (ca. 200qm)mit
5 Behandlungsräumen und einer
KGG-Fläche.
Das Gesundheitstraining beinhaltet
eine Trainingsfläche,
ausgestattet mit einem
MilonQ-Zirkel und entsprechenden
Cardiogeräten, Kabelzügen etc.
Hier suchen wir
Physiotherapeut:innen die Lust
haben die Praxis mitzugestalten
u...
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Bei der medizinischen Begründung steht: Langfristverordnung.
Bekomme ich das von der Kasse bezahlt oder muß bei der medizinischen Begründung was anderes stehen?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Habe eine VO: AOK BW 18 KG HB VO ausserhalb des Regelfalles.
Bei der medizinischen Begründung steht: Langfristverordnung.
Bekomme ich das von der Kasse bezahlt oder muß bei der medizinischen Begründung was anderes stehen?
[bearbeitet am 28.11.13 12:31]
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morpheus-06 schrieb:
Langfristverordnung ist keine med. Begründung und die Kasse kann dieses Rezept absetzen, da es nicht richtig nach HMR ausgestellt wurde.
[bearbeitet am 28.11.13 12:31]
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don schrieb:
Auch nach fast 1 Jahr sei gesagt, es gibt keine Langzeitverordnungen!!!
Außerhalb des Regelfalles muss vom Arzt begründet sein, bei einigen Kassen sogar genehmigt werden.
Zur Not die Kasse anrufen und Nerven, bevor 200€ den Jordan runtergehen.
gr
Claus Meyer
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Nicht weiter darüber nachdenken. :wink:
Gruß :smile:
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TDB schrieb:
Warum sollte Langfristverordnung keine adR Begründung sein. Haben Begründungen gehabt wie "ist nötig", "Schwere der Erkrankung" oder sogar die Diagnose die schon oben auf der Verordnung steht bisher keine Abrechnungsprobleme. Würde gerne den Versuch starten frohes Fest mal einzutragen ich denke ginge durch Hauptsache es steht etwas in dem adR Feld.
Nicht weiter darüber nachdenken. :wink:
Gruß :smile:
Es soll ja nicht so eine Begründung sein...es soll eine medizinische Begründung sein
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
...der Tipp ist irgend wie NICHT gut.
Es soll ja nicht so eine Begründung sein...es soll eine medizinische Begründung sein
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
schönen Abend
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TDB schrieb:
Die Frage war ja nur ob ers bezahlt bekommt ,oder ob er Angst haben muß.Solange das Feld ausgefüllt ist wird er sein Geld bekommen(meine Meinung) .Bei Bedenken lieber ändern lassen.Handschriftlicher Änderung natürlich mit Stempel u. Unterschrift ..!
schönen Abend
Reicht "Schwindel" als medizinische Begründung für eine Verordnung adR. aus?
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A.Wildey schrieb:
Habe selber da einen aktuellen Fall.
Reicht "Schwindel" als medizinische Begründung für eine Verordnung adR. aus?
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Veronika schrieb:
Gerade bei der AOK, Vorsicht.
Außerhalb des Regelfalles muss vom Arzt begründet sein, bei einigen Kassen sogar genehmigt werden.
Zur Not die Kasse anrufen und Nerven, bevor 200€ den Jordan runtergehen.
gr
Claus Meyer
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