Therapie und Training
in einer außergewöhnlichen Praxis
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stehen moderne großzügige, im
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Wir suchen ab dem 01.12.24 oder
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[bearbeitet am 15.05.13 11:06]
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Habe eine Frage. Habe für P. Langfristgenehmigung beantragt. Bekamm einen Anruf der DAK das auf dem Rezept Lanfristverordnung stehen muss, sonnst wäre es nur eine Verordnung a.d R. Finde dazu nichts? Wo steht das? Kann mir jemand helfen?
[bearbeitet am 15.05.13 11:06]
Zu dem Antrag muss eine Verordnung adR mit eingereicht werden. Das war`s
DAK absolut keine Kenne. Versuche den Sachbearbeiter zu informieren. Wird schwer. Haben wir nicht geschafft.
Viel Glück
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Wenn doch nicht, dann beim VdEK Landesverband.
Eine "Langfristverordnung" gibt es nicht, es ist immer eine Vo. adR.
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morpheus-06 schrieb:
musst in Bremen bei der richtigen Stelle anrufen, dann klappt es.
Wenn doch nicht, dann beim VdEK Landesverband.
Eine "Langfristverordnung" gibt es nicht, es ist immer eine Vo. adR.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hab ich auch gesagt. Ist VadR. Werde mal auf Busch klopfen
Grüßle :sunglasses:
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Muke 18 schrieb:
Arbeite in Ba WÜ, habe Patientin die bei der Kasse eine Genehmigung für die Übernahme der Behandlungskosten für ein Jahr schriftlich als formlosen Antrag eingereicht hat. War kein Problem, Kasse übernimmt die Kosten und seid dem stellt der Arzt regelmäßig Rezepte aus, immer V. a.d. R.
Grüßle :sunglasses:
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rudibam schrieb:
Mit denen in Bremen spreche ich kein Wort, es sei denn über den Anwalt.
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morpheus-06 schrieb:
ich komme mit Bremen ganz gut klar :smile:
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rudibam schrieb:
Das kann ich mir kaum vorstellen. So komme ich mit unserer AOK gut klar wo manche Schwierigkeiten haben.
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morpheus-06 schrieb:
Der Weg war steinig :) jetzt hab ich in Bremen eine direkte Ansprechpartnerin. So können Fragen vorab geklärt werden.
Blödes Smartphone!
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markus 884 schrieb:
Falsch bewertet!
Blödes Smartphone!
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TDB schrieb:
Es ist wahrscheinlich eine Langfristgenehmigung beantragt worden.
Zu dem Antrag muss eine Verordnung adR mit eingereicht werden. Das war`s
DAK absolut keine Kenne. Versuche den Sachbearbeiter zu informieren. Wird schwer. Haben wir nicht geschafft.
Viel Glück
Kann es sein, daß du was verwechselst?
Was wir ggf. für Patienten beantragen, ist eine LangfristGENEHMIGUNG. Dafür muss dann aber auch der passende Diagnoseschlüssel vorliegen. Man braucht dann die Rezepte/Verordnungen a.d. R. nicht mehr genehmigen lassen. Diese Genehmigungen gelten meist für ein Jahr, können aber problemlos verlängert werden. A. d. R. bleiben sie aber trotzdem. Und manche Kassen verzichten ja ohnehin schon auf die Genehmigungen.
Gruß P.
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morpheus-06 schrieb:
außer es ist ein Antrag für eine nicht gelistete Diagnose mit längerfristigen Heilmittelbedarf gestellt worden.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ist mir alles bekannt, deshalb verwundert es mich, das die von der DAK behauptet, das auf den Rezept Lnagzeitverordnung stehen muss. War mit absolut neu und ich finde keinen Text oder § dazu.
Die DAK Geschäftsstelle sollte mal das Merkblatt des G-BA lesen und verstehen.
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morpheus-06 schrieb:
es gibt auch keinen Text dazu.
Die DAK Geschäftsstelle sollte mal das Merkblatt des G-BA lesen und verstehen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Dachte ich mir. Danke für die Antworten i
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
...dann sei doch so lieb und ändere in Deinem erstposting diese >>Langfristverordnung<< in>>Langfristgenehmigung<<, so dass keine Missverständnisse weiter auftreten... :sunglasses:
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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eska schrieb:
Langfristverordnung? :unamused: Kenne ich so auch nicht - was aber nichts heißen muss.
Kann es sein, daß du was verwechselst?
Was wir ggf. für Patienten beantragen, ist eine LangfristGENEHMIGUNG. Dafür muss dann aber auch der passende Diagnoseschlüssel vorliegen. Man braucht dann die Rezepte/Verordnungen a.d. R. nicht mehr genehmigen lassen. Diese Genehmigungen gelten meist für ein Jahr, können aber problemlos verlängert werden. A. d. R. bleiben sie aber trotzdem. Und manche Kassen verzichten ja ohnehin schon auf die Genehmigungen.
Gruß P.
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idefix- schrieb:
wenn die kasse eine langzeitbehandlung genehmigt, bekommt dies der Patient schriftlich, von diesem schreiben muß an jedes zukünftige Rezept eine Kopie drann, Rezept wird so wie immer vom Arzt ausgefüllt. fertig
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