für unsere Physiotherapie- Praxis
suchen wir Dich,
ein/e Physiotherapeut:In mit Herz,
auch frischgebackene
Berufsanfänger:Innen sind
willkommen. Vollzeit oder Teilzeit
(ab 15 Std. wö.) ist möglich!
Zertifikatsinhaber (Manuelle
Therapie, Bobath oder PNF) erhalten
ein besonders ansprechendes Gehalt.
Wir bieten Ihnen / Dir:
- einen kreativen Arbeitsplatz in
einer sehr gut etablierten Praxis
- eine überdurchschnittliche
Vergütung, Urlaubs- und
Weihnachtsgeld, sowie eine kleine
Betriebsr...
suchen wir Dich,
ein/e Physiotherapeut:In mit Herz,
auch frischgebackene
Berufsanfänger:Innen sind
willkommen. Vollzeit oder Teilzeit
(ab 15 Std. wö.) ist möglich!
Zertifikatsinhaber (Manuelle
Therapie, Bobath oder PNF) erhalten
ein besonders ansprechendes Gehalt.
Wir bieten Ihnen / Dir:
- einen kreativen Arbeitsplatz in
einer sehr gut etablierten Praxis
- eine überdurchschnittliche
Vergütung, Urlaubs- und
Weihnachtsgeld, sowie eine kleine
Betriebsr...
Wie komme ich an mein Geld??Für Eure Antworten schon mal im voraus danke!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Lizzy20 schrieb:
Eine Patientin hatte bis Mitte November eine Langfristgenehmigung. Im Oktober hatte die Tochter dieser Patientin einen neuen Antrag gestellt, der auf Grund mangelnder Personalbesetzung bis jetzt immer noch nicht genehmigt ist. Die Patientin wurde von uns behandelt und nun wurden einige Behandlungen gestrichen , welche nicht mehr in diesem Zeitraum der Langfristverordnung waren. Wer weiß rechtlich darüber Bescheid??
Wie komme ich an mein Geld??Für Eure Antworten schon mal im voraus danke!
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
silvia43 schrieb:
Wenn der Antrag binnen 4 Wochen nicht mit einem Bescheid zu oder abgesagt sind, gilt die VO als genehmigt und die Kasse muss !!!! alee diese Behandlungen zahlen! Zur Not gegen AOK klagen! Die probierens immer wieder einige Beh. nicht zu begleichen!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lizzy20 schrieb:
Vielen Dank für die schnellen Antworten! :blush:
Gruß aus der Hauptstadt
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Ellyboy schrieb:
Im Prinzip ist das mit den 4 Wochen richtig, aber falls es sich bei der Verordnung um eine genehmigungspflichtige handelt ( z.B. KG-ZNS in Berlin ist genehmigungspflichtig) muss diese unabhängig vom Langfrist-VO-antrag binnen der 14-Tagefrist zur Genehmigung. Es gilt das Datum des Posteinganges bei der Kasse. Die meisten Kassen akzeptieren auch per Fax. Dann kann das erste Behandlungsdatum auch erst der Tag sein, an dem das Fax z.B. an die Kasse raus ist. Wenn Fax dann immer Sendebericht mitdrucken lassen. So war es und so ist es auch weiterhin bei Behandlungen die generell genehmigungspflichtig ist.
Gruß aus der Hauptstadt
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
rudibam schrieb:
So ist das bei VadR, aber ist das auch so bei Langfristgenehmigung?
Wenn eine Langfristgenehmigung VORLIEGT!, muss man die VO nicht nochmals zur Genehmigung vorlegen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
TheStonie schrieb:
Alle VadR müssen genehmigt werden, wenn die Kasse keinen Genehmigungsverzicht hat.
Wenn eine Langfristgenehmigung VORLIEGT!, muss man die VO nicht nochmals zur Genehmigung vorlegen.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Christiane Sautter-Müller schrieb:
Wenn der Antrag nicht binnen 4 Wochen beantwortet ist, gilt er als genehmigt. Bei Kassen die Genehmigung a.d.RFs verlangen: bis zum Eintreffen eines ablehnenden Bescheides darf behandelt werden.
Mein Profilbild bearbeiten