physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Physiotherapie
    • Blankoverordnung
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

Nordrhein-Westfalen

Der Schwerpunkt liegt auf der
Behandlung erwachsener
neurologischer Patienten in unserer
Praxis.
Neben der Behandlung wünschen wir
uns Freude daran, jüngere
Kolleg:innen fachlich zu begleiten
und neurotherapeutische Erfahrung
im Team weiterzugeben.
Was Sie bei uns erwartet
Bei uns arbeiten Sie in einem gut
organisierten Praxisumfeld mit
klaren Strukturen und
verlässlicher Unterstützung im
Alltag.
Wir bieten:
• 30-Minuten-Taktung
• bezahlte Büro- und
Dokumentationszeiten
• daue...
0
  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Langfristverordnung als Erstverordnung

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
Langfristverordnung als Erstverordnung
Es gibt 23 Beiträge
abonnieren
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
sibylle 245
25.02.2013 14:01
Ein Lymphdrainagepatient kam heute mit einer Verodnung a.d.R 24 mal Lymphdrainage...
Kam zum ersten mal, also noch keine Erstverordnung, Folgeverordnung ...
Die Ärztin meinte das das so ginge.
Soll ich das Rezept mal lieber zu Genehmigung schicken?
DAK, NRW

Habt ihr Erfahrungen?

LG Sibylle
1

Gefällt mir

Ein Lymphdrainagepatient kam heute mit einer Verodnung a.d.R 24 mal Lymphdrainage... Kam zum ersten mal, also noch keine Erstverordnung, Folgeverordnung ... Die Ärztin meinte das das so ginge. Soll ich das Rezept mal lieber zu Genehmigung schicken? DAK, NRW Habt ihr Erfahrungen? LG Sibylle
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

sibylle 245 schrieb:

Ein Lymphdrainagepatient kam heute mit einer Verodnung a.d.R 24 mal Lymphdrainage...
Kam zum ersten mal, also noch keine Erstverordnung, Folgeverordnung ...
Die Ärztin meinte das das so ginge.
Soll ich das Rezept mal lieber zu Genehmigung schicken?
DAK, NRW

Habt ihr Erfahrungen?

LG Sibylle

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
profilbild
morpheus-06
25.02.2013 14:04
lt. HMR ungültige Vo. da der Regelfall nicht durchlaufen wurde. Siehe auch Merkblatt B-GA und Spitzenverband der GKV zum längerfristigen Heilmittelbedarf und den Praxisbesonderheiten.



[bearbeitet am 25.02.13 14:16]
1

Gefällt mir

• mcfly
lt. HMR ungültige Vo. da der Regelfall nicht durchlaufen wurde. Siehe auch Merkblatt B-GA und Spitzenverband der GKV zum längerfristigen Heilmittelbedarf und den Praxisbesonderheiten. [bearbeitet am 25.02.13 14:16]
Gefällt mir
Alle 10 Kommentare ansehen
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
mosaik
26.02.2013 05:41
der Regelfall wurde in dieser Praxis nicht durchlaufen. Es ist nicht ersichtlich, ob der Regelfall für die Patientin durchlaufen wurde. Deshalb kann man nicht gleich auf eine ungültige Verordnung schliessen.

VlG
Monika
1

Gefällt mir

der Regelfall wurde in dieser Praxis nicht durchlaufen. Es ist nicht ersichtlich, ob der Regelfall für die Patientin durchlaufen wurde. Deshalb kann man nicht gleich auf eine ungültige Verordnung schliessen. VlG Monika
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



mosaik schrieb:

der Regelfall wurde in dieser Praxis nicht durchlaufen. Es ist nicht ersichtlich, ob der Regelfall für die Patientin durchlaufen wurde. Deshalb kann man nicht gleich auf eine ungültige Verordnung schliessen.

VlG
Monika

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
mcfly
26.02.2013 16:27
Hallo mosaik,

lies mal genau die Frage.

Grüße mcfly

1

Gefällt mir

• morpheus-06
Hallo mosaik, lies mal genau die Frage. Grüße mcfly
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



mcfly schrieb:

Hallo mosaik,

lies mal genau die Frage.

Grüße mcfly

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
mosaik
27.02.2013 01:11
Hi mcfly,

habe nicht auf den Fragesteller geantwortet, sondern meine Aussage bezog sich auf die Aussage von morpheus ( s. Verästelung). Sosehr ich auch überwiegend seine Aussagen schätze, musste der Kommentar sein, da er in letzter Zeit ausnahmslos Aussagen negativ voted, denen er nicht zustimmt. Zurecht oder zu unrecht, ist sekundär. Auch wenn die überwiegende Anzahl der Forumsteilnehmer konträre Erfahrungswerte nachweisen kann, läßt er zur Zeit andere Meinungen nicht gelten ( s. auch Dein Voting )

VlG
Monika
1

Gefällt mir

Hi mcfly, habe nicht auf den Fragesteller geantwortet, sondern meine Aussage bezog sich auf die Aussage von morpheus ( s. Verästelung). Sosehr ich auch überwiegend seine Aussagen schätze, musste der Kommentar sein, da er in letzter Zeit ausnahmslos Aussagen negativ voted, denen er nicht zustimmt. Zurecht oder zu unrecht, ist sekundär. Auch wenn die überwiegende Anzahl der Forumsteilnehmer konträre Erfahrungswerte nachweisen kann, läßt er zur Zeit andere Meinungen nicht gelten ( s. auch Dein Voting ) VlG Monika
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



mosaik schrieb:

Hi mcfly,

habe nicht auf den Fragesteller geantwortet, sondern meine Aussage bezog sich auf die Aussage von morpheus ( s. Verästelung). Sosehr ich auch überwiegend seine Aussagen schätze, musste der Kommentar sein, da er in letzter Zeit ausnahmslos Aussagen negativ voted, denen er nicht zustimmt. Zurecht oder zu unrecht, ist sekundär. Auch wenn die überwiegende Anzahl der Forumsteilnehmer konträre Erfahrungswerte nachweisen kann, läßt er zur Zeit andere Meinungen nicht gelten ( s. auch Dein Voting )

VlG
Monika

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
morpheus-06
27.02.2013 08:09
und ich habe auf Sibylle Sommerhof geantwortet.
Nach Sybille ist keine Erst- oder Folge.Vo erfolgt und somit wäre in diesem Fall die VO adR ungültig, da nach HMR erst der Regelfall durchlaufen werden muss.

Zu meinen Bewertungen, da lasse ich nur Aussagen gelten die def. stimmen und es irgendwo eine Quelle zum Nachlesen gibt.
Alles andere stufe ich als Falsch- Halb- oder Nichtwissen, Kristallkugel etc. ein und bewerte negativ.
1

Gefällt mir

und ich habe auf Sibylle Sommerhof geantwortet. Nach Sybille ist keine Erst- oder Folge.Vo erfolgt und somit wäre in diesem Fall die VO adR ungültig, da nach HMR erst der Regelfall durchlaufen werden muss. Zu meinen Bewertungen, da lasse ich nur Aussagen gelten die def. stimmen und es irgendwo eine Quelle zum Nachlesen gibt. Alles andere stufe ich als Falsch- Halb- oder Nichtwissen, Kristallkugel etc. ein und bewerte negativ.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



morpheus-06 schrieb:

und ich habe auf Sibylle Sommerhof geantwortet.
Nach Sybille ist keine Erst- oder Folge.Vo erfolgt und somit wäre in diesem Fall die VO adR ungültig, da nach HMR erst der Regelfall durchlaufen werden muss.

Zu meinen Bewertungen, da lasse ich nur Aussagen gelten die def. stimmen und es irgendwo eine Quelle zum Nachlesen gibt.
Alles andere stufe ich als Falsch- Halb- oder Nichtwissen, Kristallkugel etc. ein und bewerte negativ.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
kelli
27.02.2013 14:11
hallo,
ich hatte das auch schon mal , dass mir die ärztin erzählte eine langfristgenehmigung ginge von anfang an.
ist aber nicht so. aber jetzt habe ich eine ausgestellt bekommen, soweit alles richtig, aber ohne icd schlüssel. ich selbst habe den auch nicht gefunden bei den vorgegebenen diagnosen, kann mir aber nicht vorstellen, dass eine hemiplegie nach apoplex nicht gelistet sein soll.
habt ihr eine idee?
kelli

1

Gefällt mir

hallo, ich hatte das auch schon mal , dass mir die ärztin erzählte eine langfristgenehmigung ginge von anfang an. ist aber nicht so. aber jetzt habe ich eine ausgestellt bekommen, soweit alles richtig, aber ohne icd schlüssel. ich selbst habe den auch nicht gefunden bei den vorgegebenen diagnosen, kann mir aber nicht vorstellen, dass eine hemiplegie nach apoplex nicht gelistet sein soll. habt ihr eine idee? kelli
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



kelli schrieb:

hallo,
ich hatte das auch schon mal , dass mir die ärztin erzählte eine langfristgenehmigung ginge von anfang an.
ist aber nicht so. aber jetzt habe ich eine ausgestellt bekommen, soweit alles richtig, aber ohne icd schlüssel. ich selbst habe den auch nicht gefunden bei den vorgegebenen diagnosen, kann mir aber nicht vorstellen, dass eine hemiplegie nach apoplex nicht gelistet sein soll.
habt ihr eine idee?
kelli

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
morpheus-06
27.02.2013 14:31
müsste Anlage 1 Praxisbesonderheiten sein, max. 1 Jahr nach Akutereignis.



[bearbeitet am 27.02.13 14:45]
1

Gefällt mir

müsste Anlage 1 Praxisbesonderheiten sein, max. 1 Jahr nach Akutereignis. [bearbeitet am 27.02.13 14:45]
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



morpheus-06 schrieb:

müsste Anlage 1 Praxisbesonderheiten sein, max. 1 Jahr nach Akutereignis.



[bearbeitet am 27.02.13 14:45]

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
kelli
28.02.2013 18:14
das ist schon viel länger her.habe inzwischen herausgefunden, dass es eine nicht gelistete diagnose ist. was mach ich jetzt, behandle ich einfach 24 mal, obwohl langfristverordnung drauf steht, oder reiche ich es ein mit der icd nummer, die nicht gelistet ist und wahrscheinlich gibt es eine ablehnung?
gruß kelli
1

Gefällt mir

das ist schon viel länger her.habe inzwischen herausgefunden, dass es eine nicht gelistete diagnose ist. was mach ich jetzt, behandle ich einfach 24 mal, obwohl langfristverordnung drauf steht, oder reiche ich es ein mit der icd nummer, die nicht gelistet ist und wahrscheinlich gibt es eine ablehnung? gruß kelli
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



kelli schrieb:

das ist schon viel länger her.habe inzwischen herausgefunden, dass es eine nicht gelistete diagnose ist. was mach ich jetzt, behandle ich einfach 24 mal, obwohl langfristverordnung drauf steht, oder reiche ich es ein mit der icd nummer, die nicht gelistet ist und wahrscheinlich gibt es eine ablehnung?
gruß kelli

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
morpheus-06
28.02.2013 18:39
es gibt keine Langfristverordnung.
Ist die Vo nach HMR und HMK korrekt ausgestellt kannst du behandeln.
Ob ICD10 draufsteht oder in irgendeiner Anlage gelistet ist, braucht uns nicht zu interessieren. Das ist nur für das Budget vom Arzt von Bedeutung.
Keine Kasse kann dir das ablehnen, wenn korrekt nach HMR und HMK ausgestellt ist.

1

Gefällt mir

es gibt keine Langfristverordnung. Ist die Vo nach HMR und HMK korrekt ausgestellt kannst du behandeln. Ob ICD10 draufsteht oder in irgendeiner Anlage gelistet ist, braucht uns nicht zu interessieren. Das ist nur für das Budget vom Arzt von Bedeutung. Keine Kasse kann dir das ablehnen, wenn korrekt nach HMR und HMK ausgestellt ist.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



morpheus-06 schrieb:

es gibt keine Langfristverordnung.
Ist die Vo nach HMR und HMK korrekt ausgestellt kannst du behandeln.
Ob ICD10 draufsteht oder in irgendeiner Anlage gelistet ist, braucht uns nicht zu interessieren. Das ist nur für das Budget vom Arzt von Bedeutung.
Keine Kasse kann dir das ablehnen, wenn korrekt nach HMR und HMK ausgestellt ist.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
kelli
28.02.2013 18:52
du meinst, es wäre auch kein problem, dass da jetzt langfristverordnung draufsteht?
ansonsten ist das rezept korrekt lt hmk ausgestellt
1

Gefällt mir

du meinst, es wäre auch kein problem, dass da jetzt langfristverordnung draufsteht? ansonsten ist das rezept korrekt lt hmk ausgestellt
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



kelli schrieb:

du meinst, es wäre auch kein problem, dass da jetzt langfristverordnung draufsteht?
ansonsten ist das rezept korrekt lt hmk ausgestellt

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
morpheus-06
28.02.2013 18:54
nö, ich sehe kein Problem
1

Gefällt mir

nö, ich sehe kein Problem
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



morpheus-06 schrieb:

nö, ich sehe kein Problem

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

morpheus-06 schrieb:

lt. HMR ungültige Vo. da der Regelfall nicht durchlaufen wurde. Siehe auch Merkblatt B-GA und Spitzenverband der GKV zum längerfristigen Heilmittelbedarf und den Praxisbesonderheiten.



[bearbeitet am 25.02.13 14:16]

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
AngelMFA
25.02.2013 15:40
War der Patient vlt. vorher in einer anderen Praxis und hat dort den Regelfall durchlaufen?
1

Gefällt mir

War der Patient vlt. vorher in einer anderen Praxis und hat dort den Regelfall durchlaufen?
Gefällt mir
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
webpt
25.02.2013 20:52
Das dürfte die Praxis von S. Sommerhoff wirklich nichts angehen. Und selbst wenn, dann müßte der Patient zumindest sämtliche Vorgänge vorlegen. Denn wie soll das sonst umfassend überprüft werden können ? Eine Praxis wird sich niemals auf die Aussage von Patienten verlassen können. Dazu sind die überufernden Reglementierungen zu komplex. Fehlte im Vorfeld da irgendwo ein Buchstabe oder Kreuz war es dann ja keine Erst/ FolgeVO- somit wär es dann ja auch keine VO adR.

Eine VO adR wird aus jeweiliger Neupraxissicht immer vergütet.



[bearbeitet am 25.02.13 20:56]
1

Gefällt mir

Das dürfte die Praxis von S. Sommerhoff wirklich nichts angehen. Und selbst wenn, dann müßte der Patient zumindest sämtliche Vorgänge vorlegen. Denn wie soll das sonst umfassend überprüft werden können ? Eine Praxis wird sich niemals auf die Aussage von Patienten verlassen können. Dazu sind die überufernden Reglementierungen zu komplex. Fehlte im Vorfeld da irgendwo ein Buchstabe oder Kreuz war es dann ja keine Erst/ FolgeVO- somit wär es dann ja auch keine VO adR. Eine VO adR wird aus jeweiliger Neupraxissicht immer vergütet. [bearbeitet am 25.02.13 20:56]
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



webpt schrieb:

Das dürfte die Praxis von S. Sommerhoff wirklich nichts angehen. Und selbst wenn, dann müßte der Patient zumindest sämtliche Vorgänge vorlegen. Denn wie soll das sonst umfassend überprüft werden können ? Eine Praxis wird sich niemals auf die Aussage von Patienten verlassen können. Dazu sind die überufernden Reglementierungen zu komplex. Fehlte im Vorfeld da irgendwo ein Buchstabe oder Kreuz war es dann ja keine Erst/ FolgeVO- somit wär es dann ja auch keine VO adR.

Eine VO adR wird aus jeweiliger Neupraxissicht immer vergütet.



[bearbeitet am 25.02.13 20:56]

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

AngelMFA schrieb:

War der Patient vlt. vorher in einer anderen Praxis und hat dort den Regelfall durchlaufen?

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
rudibam
25.02.2013 20:44
Wir sind nicht verpflichtet und auch nicht berechtigt zu kontrollieren ob der Patient nicht vorher wo anders war. Für mich ist eine Verordnung adR immer in Ordnung.
1

Gefällt mir

• webpt
Wir sind nicht verpflichtet und auch nicht berechtigt zu kontrollieren ob der Patient nicht vorher wo anders war. Für mich ist eine Verordnung adR immer in Ordnung.
Gefällt mir
profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
morpheus-06
26.02.2013 07:30
das würde ich auch so sehen. Aber wenn ich weiss, dass der Regelfall nicht durchlaufen wurde, würde ich das Rezept ändern lassen. Eine 24er Vo. von der DAK abgesetzt zubekommen tut weh........
1

Gefällt mir

das würde ich auch so sehen. Aber wenn ich weiss, dass der Regelfall nicht durchlaufen wurde, würde ich das Rezept ändern lassen. Eine 24er Vo. von der DAK abgesetzt zubekommen tut weh........
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



morpheus-06 schrieb:

das würde ich auch so sehen. Aber wenn ich weiss, dass der Regelfall nicht durchlaufen wurde, würde ich das Rezept ändern lassen. Eine 24er Vo. von der DAK abgesetzt zubekommen tut weh........

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
rudibam
26.02.2013 07:36
Wenn die "DAK" das könnte würde sie das auch machen. In solch einem Falle würde ich Rechtsanwalt Bill einschalten.
1

Gefällt mir

• webpt
Wenn die "DAK" das könnte würde sie das auch machen. In solch einem Falle würde ich Rechtsanwalt Bill einschalten.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



rudibam schrieb:

Wenn die "DAK" das könnte würde sie das auch machen. In solch einem Falle würde ich Rechtsanwalt Bill einschalten.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
webpt
26.02.2013 11:12
Vor allem ja auch sehr zeitnah.

Auch wenn es manchmal von sehr vielen nicht so richtig wirklich geglaubt wird: auch die DAK ist ausserordentlich lernbereit. So gibt es Praxen die seit Jahren immer und immer wieder herumproblematisieren und sich tiefschwarz ärgern- bis eben die nächste VO hereinflattert, alles wieder von vorn. Und natürlich tölpeln da manche Kassen letztendlich unbeholfen daher, was den Beitragszahler wirklich nicht wenig kostet, denn manch Vorgang dauert schlicht Wochen. Wobei das bei familiefinanzierten Leistungserbringern keine Rolle spielt, Partner " gleicht die Verluste steuerlich " einfach aus und so viele wissen es selbst nach Jahrzehnten nicht ( das eigentlich schon immer ein Verlustunternehmen geführt wurde/ wird ). Ganz im Sinne der Berufsgruppe- es geht eben noch verlustreicher, die Kassen haben genug entsprechende Aufträge.
1

Gefällt mir

Vor allem ja auch sehr zeitnah. Auch wenn es manchmal von sehr vielen nicht so richtig wirklich geglaubt wird: auch die DAK ist ausserordentlich lernbereit. So gibt es Praxen die seit Jahren immer und immer wieder herumproblematisieren und sich tiefschwarz ärgern- bis eben die nächste VO hereinflattert, alles wieder von vorn. Und natürlich tölpeln da manche Kassen letztendlich unbeholfen daher, was den Beitragszahler wirklich nicht wenig kostet, denn manch Vorgang dauert schlicht Wochen. Wobei das bei familiefinanzierten Leistungserbringern keine Rolle spielt, Partner " gleicht die Verluste steuerlich " einfach aus und so viele wissen es selbst nach Jahrzehnten nicht ( das eigentlich schon immer ein Verlustunternehmen geführt wurde/ wird ). Ganz im Sinne der Berufsgruppe- es geht eben noch verlustreicher, die Kassen haben genug entsprechende Aufträge.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



webpt schrieb:

Vor allem ja auch sehr zeitnah.

Auch wenn es manchmal von sehr vielen nicht so richtig wirklich geglaubt wird: auch die DAK ist ausserordentlich lernbereit. So gibt es Praxen die seit Jahren immer und immer wieder herumproblematisieren und sich tiefschwarz ärgern- bis eben die nächste VO hereinflattert, alles wieder von vorn. Und natürlich tölpeln da manche Kassen letztendlich unbeholfen daher, was den Beitragszahler wirklich nicht wenig kostet, denn manch Vorgang dauert schlicht Wochen. Wobei das bei familiefinanzierten Leistungserbringern keine Rolle spielt, Partner " gleicht die Verluste steuerlich " einfach aus und so viele wissen es selbst nach Jahrzehnten nicht ( das eigentlich schon immer ein Verlustunternehmen geführt wurde/ wird ). Ganz im Sinne der Berufsgruppe- es geht eben noch verlustreicher, die Kassen haben genug entsprechende Aufträge.

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

rudibam schrieb:

Wir sind nicht verpflichtet und auch nicht berechtigt zu kontrollieren ob der Patient nicht vorher wo anders war. Für mich ist eine Verordnung adR immer in Ordnung.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
AngelMFA
26.02.2013 08:26
Das war ja auch nur ein denkansatz für S. Sommerhoff.
Wir haben auch Pat. die kommen mit Folgeverordnung oder adR zum erstenmal zu uns.
Wird so angenommen. Geht uns ja nichts von an, wo der Patient vorher war.
1

Gefällt mir

Das war ja auch nur ein denkansatz für S. Sommerhoff. Wir haben auch Pat. die kommen mit Folgeverordnung oder adR zum erstenmal zu uns. Wird so angenommen. Geht uns ja nichts von an, wo der Patient vorher war.
Gefällt mir
profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Eberhard
26.02.2013 10:58

.... Geht uns ja nichts von an, wo der Patient vorher war......
Das ist eben die Frage. Manche KK verlangen geradezu dedektivische Bemühungen von uns.

1

Gefällt mir

.... Geht uns ja nichts von an, wo der Patient vorher war...... Das ist eben die Frage. Manche KK verlangen geradezu dedektivische Bemühungen von uns.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Eberhard schrieb:


.... Geht uns ja nichts von an, wo der Patient vorher war......
Das ist eben die Frage. Manche KK verlangen geradezu dedektivische Bemühungen von uns.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
jochen auer
26.02.2013 14:55
Hier in Bayern, würde ich ohne Kassenerlaubnis das Rezept nicht zur Abrechnung schicken. Die AOK behält die Verordnungen sogar bei sich zurück. Wir dürfen dann auch noch ohne Erfolg, um Rückgabe betteln. Man wird auf seine Prüfpflicht hingewiesen und abserviert. :rage:
Gruß Jochen
1

Gefällt mir

Hier in Bayern, würde ich ohne Kassenerlaubnis das Rezept nicht zur Abrechnung schicken. Die AOK behält die Verordnungen sogar bei sich zurück. Wir dürfen dann auch noch ohne Erfolg, um Rückgabe betteln. Man wird auf seine Prüfpflicht hingewiesen und abserviert. :rage: Gruß Jochen
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



jochen auer schrieb:

Hier in Bayern, würde ich ohne Kassenerlaubnis das Rezept nicht zur Abrechnung schicken. Die AOK behält die Verordnungen sogar bei sich zurück. Wir dürfen dann auch noch ohne Erfolg, um Rückgabe betteln. Man wird auf seine Prüfpflicht hingewiesen und abserviert. :rage:
Gruß Jochen

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
rudibam
27.02.2013 19:33
Wir sind nicht verpflichtet und schon gar nicht berechtigt zu kontrollieren ob der Patient nicht vorher in einer anderen Praxis war.
1

Gefällt mir

Wir sind nicht verpflichtet und schon gar nicht berechtigt zu kontrollieren ob der Patient nicht vorher in einer anderen Praxis war.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



rudibam schrieb:

Wir sind nicht verpflichtet und schon gar nicht berechtigt zu kontrollieren ob der Patient nicht vorher in einer anderen Praxis war.

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

AngelMFA schrieb:

Das war ja auch nur ein denkansatz für S. Sommerhoff.
Wir haben auch Pat. die kommen mit Folgeverordnung oder adR zum erstenmal zu uns.
Wird so angenommen. Geht uns ja nichts von an, wo der Patient vorher war.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
tinki
26.02.2013 19:26
Hallo,

hatte ich auch schon. Teleonische Rücksprache mit dem Arzt ergab, dass es tatsächlich Erstverordnung war, der Doc aber wegen der Schwere der Diagnose gleich zum a. d. R. übergehen wollte, um "Budgetpunkte" zu sparen.
Wir haben uns dann darauf geeinigt, dass er den ICD 10 angibt.
Verordnung wurde also auf EV geändert.
Absetzung hätte "weh getan".


gruß,
f.
1

Gefällt mir

Hallo, hatte ich auch schon. Teleonische Rücksprache mit dem Arzt ergab, dass es tatsächlich Erstverordnung war, der Doc aber wegen der Schwere der Diagnose gleich zum a. d. R. übergehen wollte, um "Budgetpunkte" zu sparen. Wir haben uns dann darauf geeinigt, dass er den ICD 10 angibt. Verordnung wurde also auf EV geändert. Absetzung hätte "weh getan". gruß, f.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

tinki schrieb:

Hallo,

hatte ich auch schon. Teleonische Rücksprache mit dem Arzt ergab, dass es tatsächlich Erstverordnung war, der Doc aber wegen der Schwere der Diagnose gleich zum a. d. R. übergehen wollte, um "Budgetpunkte" zu sparen.
Wir haben uns dann darauf geeinigt, dass er den ICD 10 angibt.
Verordnung wurde also auf EV geändert.
Absetzung hätte "weh getan".


gruß,
f.



    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Langfristverordnung als Erstverordnung

Mein Profilbild bearbeiten

© 2026 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns