Physiotherapeut (m/w/d) als neues
Teammitglied gesucht
Zur Verstärkung unseres Teams
suchen wir für sofort oder später
einen Physiotherapeuten (m/w/d) in
Voll- und/oder Teilzeit.
Unsere Behandlungsschwerpunkte
umfassen:
• Orthopädie,
Sportphysiotherapie
• medizinische Trainingstherapie
• Präventionskurse, Präventives
Rückentraining, Firmenfitness
• Osteopathie (Erw. / Kind /
Säugling)
• Behandlung stationärer
Patienten in der Bodensee
Sportklinik
• Frührehabilit...
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Kam zum ersten mal, also noch keine Erstverordnung, Folgeverordnung ...
Die Ärztin meinte das das so ginge.
Soll ich das Rezept mal lieber zu Genehmigung schicken?
DAK, NRW
Habt ihr Erfahrungen?
LG Sibylle
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sibylle 245 schrieb:
Ein Lymphdrainagepatient kam heute mit einer Verodnung a.d.R 24 mal Lymphdrainage...
Kam zum ersten mal, also noch keine Erstverordnung, Folgeverordnung ...
Die Ärztin meinte das das so ginge.
Soll ich das Rezept mal lieber zu Genehmigung schicken?
DAK, NRW
Habt ihr Erfahrungen?
LG Sibylle
[bearbeitet am 25.02.13 14:16]
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Monika
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mosaik schrieb:
der Regelfall wurde in dieser Praxis nicht durchlaufen. Es ist nicht ersichtlich, ob der Regelfall für die Patientin durchlaufen wurde. Deshalb kann man nicht gleich auf eine ungültige Verordnung schliessen.
VlG
Monika
lies mal genau die Frage.
Grüße mcfly
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mcfly schrieb:
Hallo mosaik,
lies mal genau die Frage.
Grüße mcfly
habe nicht auf den Fragesteller geantwortet, sondern meine Aussage bezog sich auf die Aussage von morpheus ( s. Verästelung). Sosehr ich auch überwiegend seine Aussagen schätze, musste der Kommentar sein, da er in letzter Zeit ausnahmslos Aussagen negativ voted, denen er nicht zustimmt. Zurecht oder zu unrecht, ist sekundär. Auch wenn die überwiegende Anzahl der Forumsteilnehmer konträre Erfahrungswerte nachweisen kann, läßt er zur Zeit andere Meinungen nicht gelten ( s. auch Dein Voting )
VlG
Monika
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mosaik schrieb:
Hi mcfly,
habe nicht auf den Fragesteller geantwortet, sondern meine Aussage bezog sich auf die Aussage von morpheus ( s. Verästelung). Sosehr ich auch überwiegend seine Aussagen schätze, musste der Kommentar sein, da er in letzter Zeit ausnahmslos Aussagen negativ voted, denen er nicht zustimmt. Zurecht oder zu unrecht, ist sekundär. Auch wenn die überwiegende Anzahl der Forumsteilnehmer konträre Erfahrungswerte nachweisen kann, läßt er zur Zeit andere Meinungen nicht gelten ( s. auch Dein Voting )
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Monika
Nach Sybille ist keine Erst- oder Folge.Vo erfolgt und somit wäre in diesem Fall die VO adR ungültig, da nach HMR erst der Regelfall durchlaufen werden muss.
Zu meinen Bewertungen, da lasse ich nur Aussagen gelten die def. stimmen und es irgendwo eine Quelle zum Nachlesen gibt.
Alles andere stufe ich als Falsch- Halb- oder Nichtwissen, Kristallkugel etc. ein und bewerte negativ.
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morpheus-06 schrieb:
und ich habe auf Sibylle Sommerhof geantwortet.
Nach Sybille ist keine Erst- oder Folge.Vo erfolgt und somit wäre in diesem Fall die VO adR ungültig, da nach HMR erst der Regelfall durchlaufen werden muss.
Zu meinen Bewertungen, da lasse ich nur Aussagen gelten die def. stimmen und es irgendwo eine Quelle zum Nachlesen gibt.
Alles andere stufe ich als Falsch- Halb- oder Nichtwissen, Kristallkugel etc. ein und bewerte negativ.
ich hatte das auch schon mal , dass mir die ärztin erzählte eine langfristgenehmigung ginge von anfang an.
ist aber nicht so. aber jetzt habe ich eine ausgestellt bekommen, soweit alles richtig, aber ohne icd schlüssel. ich selbst habe den auch nicht gefunden bei den vorgegebenen diagnosen, kann mir aber nicht vorstellen, dass eine hemiplegie nach apoplex nicht gelistet sein soll.
habt ihr eine idee?
kelli
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kelli schrieb:
hallo,
ich hatte das auch schon mal , dass mir die ärztin erzählte eine langfristgenehmigung ginge von anfang an.
ist aber nicht so. aber jetzt habe ich eine ausgestellt bekommen, soweit alles richtig, aber ohne icd schlüssel. ich selbst habe den auch nicht gefunden bei den vorgegebenen diagnosen, kann mir aber nicht vorstellen, dass eine hemiplegie nach apoplex nicht gelistet sein soll.
habt ihr eine idee?
kelli
[bearbeitet am 27.02.13 14:45]
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morpheus-06 schrieb:
müsste Anlage 1 Praxisbesonderheiten sein, max. 1 Jahr nach Akutereignis.
[bearbeitet am 27.02.13 14:45]
gruß kelli
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kelli schrieb:
das ist schon viel länger her.habe inzwischen herausgefunden, dass es eine nicht gelistete diagnose ist. was mach ich jetzt, behandle ich einfach 24 mal, obwohl langfristverordnung drauf steht, oder reiche ich es ein mit der icd nummer, die nicht gelistet ist und wahrscheinlich gibt es eine ablehnung?
gruß kelli
Ist die Vo nach HMR und HMK korrekt ausgestellt kannst du behandeln.
Ob ICD10 draufsteht oder in irgendeiner Anlage gelistet ist, braucht uns nicht zu interessieren. Das ist nur für das Budget vom Arzt von Bedeutung.
Keine Kasse kann dir das ablehnen, wenn korrekt nach HMR und HMK ausgestellt ist.
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morpheus-06 schrieb:
es gibt keine Langfristverordnung.
Ist die Vo nach HMR und HMK korrekt ausgestellt kannst du behandeln.
Ob ICD10 draufsteht oder in irgendeiner Anlage gelistet ist, braucht uns nicht zu interessieren. Das ist nur für das Budget vom Arzt von Bedeutung.
Keine Kasse kann dir das ablehnen, wenn korrekt nach HMR und HMK ausgestellt ist.
ansonsten ist das rezept korrekt lt hmk ausgestellt
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kelli schrieb:
du meinst, es wäre auch kein problem, dass da jetzt langfristverordnung draufsteht?
ansonsten ist das rezept korrekt lt hmk ausgestellt
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morpheus-06 schrieb:
nö, ich sehe kein Problem
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morpheus-06 schrieb:
lt. HMR ungültige Vo. da der Regelfall nicht durchlaufen wurde. Siehe auch Merkblatt B-GA und Spitzenverband der GKV zum längerfristigen Heilmittelbedarf und den Praxisbesonderheiten.
[bearbeitet am 25.02.13 14:16]
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Eine VO adR wird aus jeweiliger Neupraxissicht immer vergütet.
[bearbeitet am 25.02.13 20:56]
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webpt schrieb:
Das dürfte die Praxis von S. Sommerhoff wirklich nichts angehen. Und selbst wenn, dann müßte der Patient zumindest sämtliche Vorgänge vorlegen. Denn wie soll das sonst umfassend überprüft werden können ? Eine Praxis wird sich niemals auf die Aussage von Patienten verlassen können. Dazu sind die überufernden Reglementierungen zu komplex. Fehlte im Vorfeld da irgendwo ein Buchstabe oder Kreuz war es dann ja keine Erst/ FolgeVO- somit wär es dann ja auch keine VO adR.
Eine VO adR wird aus jeweiliger Neupraxissicht immer vergütet.
[bearbeitet am 25.02.13 20:56]
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AngelMFA schrieb:
War der Patient vlt. vorher in einer anderen Praxis und hat dort den Regelfall durchlaufen?
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morpheus-06 schrieb:
das würde ich auch so sehen. Aber wenn ich weiss, dass der Regelfall nicht durchlaufen wurde, würde ich das Rezept ändern lassen. Eine 24er Vo. von der DAK abgesetzt zubekommen tut weh........
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rudibam schrieb:
Wenn die "DAK" das könnte würde sie das auch machen. In solch einem Falle würde ich Rechtsanwalt Bill einschalten.
Auch wenn es manchmal von sehr vielen nicht so richtig wirklich geglaubt wird: auch die DAK ist ausserordentlich lernbereit. So gibt es Praxen die seit Jahren immer und immer wieder herumproblematisieren und sich tiefschwarz ärgern- bis eben die nächste VO hereinflattert, alles wieder von vorn. Und natürlich tölpeln da manche Kassen letztendlich unbeholfen daher, was den Beitragszahler wirklich nicht wenig kostet, denn manch Vorgang dauert schlicht Wochen. Wobei das bei familiefinanzierten Leistungserbringern keine Rolle spielt, Partner " gleicht die Verluste steuerlich " einfach aus und so viele wissen es selbst nach Jahrzehnten nicht ( das eigentlich schon immer ein Verlustunternehmen geführt wurde/ wird ). Ganz im Sinne der Berufsgruppe- es geht eben noch verlustreicher, die Kassen haben genug entsprechende Aufträge.
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webpt schrieb:
Vor allem ja auch sehr zeitnah.
Auch wenn es manchmal von sehr vielen nicht so richtig wirklich geglaubt wird: auch die DAK ist ausserordentlich lernbereit. So gibt es Praxen die seit Jahren immer und immer wieder herumproblematisieren und sich tiefschwarz ärgern- bis eben die nächste VO hereinflattert, alles wieder von vorn. Und natürlich tölpeln da manche Kassen letztendlich unbeholfen daher, was den Beitragszahler wirklich nicht wenig kostet, denn manch Vorgang dauert schlicht Wochen. Wobei das bei familiefinanzierten Leistungserbringern keine Rolle spielt, Partner " gleicht die Verluste steuerlich " einfach aus und so viele wissen es selbst nach Jahrzehnten nicht ( das eigentlich schon immer ein Verlustunternehmen geführt wurde/ wird ). Ganz im Sinne der Berufsgruppe- es geht eben noch verlustreicher, die Kassen haben genug entsprechende Aufträge.
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rudibam schrieb:
Wir sind nicht verpflichtet und auch nicht berechtigt zu kontrollieren ob der Patient nicht vorher wo anders war. Für mich ist eine Verordnung adR immer in Ordnung.
Wir haben auch Pat. die kommen mit Folgeverordnung oder adR zum erstenmal zu uns.
Wird so angenommen. Geht uns ja nichts von an, wo der Patient vorher war.
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.... Geht uns ja nichts von an, wo der Patient vorher war......
Das ist eben die Frage. Manche KK verlangen geradezu dedektivische Bemühungen von uns.
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Eberhard schrieb:
.... Geht uns ja nichts von an, wo der Patient vorher war......
Das ist eben die Frage. Manche KK verlangen geradezu dedektivische Bemühungen von uns.
Gruß Jochen
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jochen auer schrieb:
Hier in Bayern, würde ich ohne Kassenerlaubnis das Rezept nicht zur Abrechnung schicken. Die AOK behält die Verordnungen sogar bei sich zurück. Wir dürfen dann auch noch ohne Erfolg, um Rückgabe betteln. Man wird auf seine Prüfpflicht hingewiesen und abserviert. :rage:
Gruß Jochen
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rudibam schrieb:
Wir sind nicht verpflichtet und schon gar nicht berechtigt zu kontrollieren ob der Patient nicht vorher in einer anderen Praxis war.
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AngelMFA schrieb:
Das war ja auch nur ein denkansatz für S. Sommerhoff.
Wir haben auch Pat. die kommen mit Folgeverordnung oder adR zum erstenmal zu uns.
Wird so angenommen. Geht uns ja nichts von an, wo der Patient vorher war.
hatte ich auch schon. Teleonische Rücksprache mit dem Arzt ergab, dass es tatsächlich Erstverordnung war, der Doc aber wegen der Schwere der Diagnose gleich zum a. d. R. übergehen wollte, um "Budgetpunkte" zu sparen.
Wir haben uns dann darauf geeinigt, dass er den ICD 10 angibt.
Verordnung wurde also auf EV geändert.
Absetzung hätte "weh getan".
gruß,
f.
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tinki schrieb:
Hallo,
hatte ich auch schon. Teleonische Rücksprache mit dem Arzt ergab, dass es tatsächlich Erstverordnung war, der Doc aber wegen der Schwere der Diagnose gleich zum a. d. R. übergehen wollte, um "Budgetpunkte" zu sparen.
Wir haben uns dann darauf geeinigt, dass er den ICD 10 angibt.
Verordnung wurde also auf EV geändert.
Absetzung hätte "weh getan".
gruß,
f.
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