Physiotherapeut/in (w/m/d) für
Praxis in Frankfurt/Main gesucht
Haben Sie Lust, mit uns
zusammenzuarbeiten? In einer
kleinen, feinen Praxis für
Physiotherapie in
Frankfurt-Sachsenhausen?
Unsere Schwerpunkte liegen in den
Bereichen Orthopädie,
Kieferorthopädie, Neurologie und
postoperative Nachsorge. Ein
Kontingent an Terminen halten wir
für Akutpatienten vor. Mit viel
Freude unterstützen wir außerdem
die Mitarbeiter/innen eines großen
italienischen Süßwarenherstellers
dabei, fit un...
Praxis in Frankfurt/Main gesucht
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heute bekam ich eine Verordnung einer Patientin mit dem ICD-10-Code M54.4 mit 24 Behandlungseinheiten.
Sie hatte bis zum letzten Jahr eine Verordnung außerhalb des Regelfalls mit jeweils 10 Einheiten und einer Langfristgenehmigung , die bis zu. 05.10.2021 gültig ist.
Gilt diese Genehmigung jetzt auch für diese 24 Einheiten, obwohl dieser ICD-10-Code nicht in der Liste für den besonderen oder langfristigen Heilmittelbedarf steht?Mein Programm sagt nein ( Starke von Buchner ).Die Arzthelferin meint, dass es so in Ordnung sei.
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jonauti schrieb:
Hallo,
heute bekam ich eine Verordnung einer Patientin mit dem ICD-10-Code M54.4 mit 24 Behandlungseinheiten.
Sie hatte bis zum letzten Jahr eine Verordnung außerhalb des Regelfalls mit jeweils 10 Einheiten und einer Langfristgenehmigung , die bis zu. 05.10.2021 gültig ist.
Gilt diese Genehmigung jetzt auch für diese 24 Einheiten, obwohl dieser ICD-10-Code nicht in der Liste für den besonderen oder langfristigen Heilmittelbedarf steht?Mein Programm sagt nein ( Starke von Buchner ).Die Arzthelferin meint, dass es so in Ordnung sei.
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therapeutin schrieb:
da alles genullt wurde zum 1.1. würde ich nein sagen oder besser sich das von der KK bestätigen lassen,dass es noch gilt
Programm ist diesbezüglich falsch.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Individuell genehmigter LHB gilt weiter bis Ende der Gültigkeit. Siehe §8 in Kombination mit § 13b HMR. Die neuer HMR nullt die indiv. LHBs nicht.
Programm ist diesbezüglich falsch.
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Ergänzend zu Lars van Ravenzwaaij: die Klarstellung, dass die individuellen Genehmigungen weiter gelten, wurde auch vom GKV-Spitzenverband getroffen (Quelle: Link - dort Anlage 2, § 5 Abs. 2, Seite 24):
Soweit die Krankenkassen einen langfristigen Heilmittelbedarf [...] über den 01.01.2021 hinaus genehmigt haben, bleiben diese Genehmigungen bis zu ihrer Aufhebung oder Erledigung [...] wirksam [...]
Gruß
Nora
Habe nun bei der Krankenkasse ( BIG direkt gesund ) angerufen und die Auskunft erhalten, dass die Genehmigung vom letzten Jahr nur für die Verordnungen vom letzten Jahr gelten und diese auch im neuen Jahr abgearbeitet werden können.
Alle neuen Verordnungen in diesem Jahr müssen neu genehmigt werden um einen langfristigen Behandlungsbedarf zu erhalten, wenn die Diagnose nicht in der Diagnoseliste für LHB oder BVB steht.
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Liebe Grüße Katrin
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katrin180 schrieb:
Ich habe einen ähnlich gelagerten Fall. Patient ist bei AOK Bayern versichert. Laut Auskunft dort gelten die individuellen Genehmigungen auch in diesem Jahr für die folgenden Verordnungen bis zum Genehmigungsende weiter.
Liebe Grüße Katrin
alles klar kleiner weiß Bescheid und alle sind sich einig.!
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kroetzi schrieb:
HILFE,
alles klar kleiner weiß Bescheid und alle sind sich einig.!
Empfehlung für die Zukunft: Immer um Angabe der Rechtsgrundlage bitten (wo steht das, bitte?)
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Ja, ja, die BIG. Die Sofas dort haben immer richtig Ahnung. :stuck_out_tongue_winking_eye:
Empfehlung für die Zukunft: Immer um Angabe der Rechtsgrundlage bitten (wo steht das, bitte?)
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jonauti schrieb:
Vielen Dank für die schnellen Hilfen!
Habe nun bei der Krankenkasse ( BIG direkt gesund ) angerufen und die Auskunft erhalten, dass die Genehmigung vom letzten Jahr nur für die Verordnungen vom letzten Jahr gelten und diese auch im neuen Jahr abgearbeitet werden können.
Alle neuen Verordnungen in diesem Jahr müssen neu genehmigt werden um einen langfristigen Behandlungsbedarf zu erhalten, wenn die Diagnose nicht in der Diagnoseliste für LHB oder BVB steht.
Das sind doch eigentlich recht gängige Diagnosen, die vermutlich häufiger vorkommen als die vielen Diagnosegruppen in der Liste lHMB???
Vielen Dank für eure Ideen
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Es gibt zwei möglichkeiten:
1. Einen individuellen Antrag auf LHMB bei der KK stellen
2. Einen ICD Code finden der in der Liste für LHMB steht. Also z.B statt Apoplex dann schlaffe oder Spastische Lähmung. usw.
MS steht eigentlich in der Liste
Ansonsten wenn die Pat. über 70 sind gibt es ja auch die Geriatrischen Diagnosen z.B. Gangunsicherheit, chronische Schmerzen...
Mal n bischen stöbern in der Liste was von den Symptomen der Pat. her passen würde.
Alle Infos hier mit weiterführenden Links, Formular PDF....
Link
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kroetzi schrieb:
Dies betrifft ja viele Pat. mit vormals AdR- Verordnungen.
Es gibt zwei möglichkeiten:
1. Einen individuellen Antrag auf LHMB bei der KK stellen
2. Einen ICD Code finden der in der Liste für LHMB steht. Also z.B statt Apoplex dann schlaffe oder Spastische Lähmung. usw.
MS steht eigentlich in der Liste
Ansonsten wenn die Pat. über 70 sind gibt es ja auch die Geriatrischen Diagnosen z.B. Gangunsicherheit, chronische Schmerzen...
Mal n bischen stöbern in der Liste was von den Symptomen der Pat. her passen würde.
Alle Infos hier mit weiterführenden Links, Formular PDF....
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Tanja Siegel schrieb:
Super, ich danke dir sehr. Ich habe eine andere Liste, dort waren viele der Diagnosen nicht aufgeführt. Ich hatte unter neue HMR Anlage 2 gesucht und ich dachte, dass diese Liste komplett war. In dieser Liste werde ich sicherlich fündig...
Ist bissel verwirrend.
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kroetzi schrieb:
Ja ich verstehe das auch nicht dass die Liste vom HMR nicht vollständig ist.
Ist bissel verwirrend.
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Tanja Siegel schrieb:
Hallo, wir haben einige Patienten, die bislang VO a.d.R hatten, aber ohne genehmigte LangfristVO. Diese haben MS, Parkinson ( keinen schwersten Verlauf ), Hemiplegien nach Apoplex und periphere Paresen ( Facialisparese ). Diese Diagnosen finde ich nicht in der Liste für langfristigen HMB. Habt ihr dieses Problem auch und kann man sie in irgendeine andere Diagnosegruppe schieben oder muss man mit jeder VO zur KK und genehmigen lassen?
Das sind doch eigentlich recht gängige Diagnosen, die vermutlich häufiger vorkommen als die vielen Diagnosegruppen in der Liste lHMB???
Vielen Dank für eure Ideen
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