PHYSIOTHERAPEUT*IN FÜR
KINDER/ERWACHSENE VZ/TZ AB SOFORT,
1.000EUR WELCOMEBONUS
WELCHER PHYSIOTHERAPEUT M/W/D HAT
LUST IN DER KINDERTHERAPIE ZU
STARTEN?
WIR WÜRDEN DICH BEHUTSAM, UNTER
SUPERVISION, IN DER THERAPIE VON
SCHULKINDERN BIS ZU DEN SÄUGLINGEN
FORTBILDEN.
WENN DU DANN FIT UND
ZULASSUNGSFÄHIG FÜR EINEN
SÄUGLINGSKURS BIST, UNTERSTÜTZEN
WIR DICH DABEI.
INTERESSE? DANN MELDE DICH. WIR
FREUEN UNS AUF DICH!
DU HAST LUST DICH ZU VERÄNDERN?
WIR SUCHEN VERSTÄRKUNG!
Für u...
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Für u...
bei der Diagnoseliste für den langfristiger Heilmittelbedarf bzgl. Lymphödeme KBV - Langfristiger Heilmittelbedarf bei Lymphödemen ab Stadium II finde ich nichts in Richtung Lipödem.
Ist da nichts vorgesehen?
Wie gehe ich da vor?
Danke!
Eva
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Problem beschreiben
Eva D. schrieb:
Hallo ihr Bürokratieauskenner,
bei der Diagnoseliste für den langfristiger Heilmittelbedarf bzgl. Lymphödeme KBV - Langfristiger Heilmittelbedarf bei Lymphödemen ab Stadium II finde ich nichts in Richtung Lipödem.
Ist da nichts vorgesehen?
Wie gehe ich da vor?
Danke!
Eva
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wer stellt den Antrag? Patient, Arzt, ich?
Danke, Eva
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Eva D. schrieb:
Hallo Tempelritter,
wer stellt den Antrag? Patient, Arzt, ich?
Danke, Eva
Eva
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Eva D. schrieb:
Ach, ich habs gefunden und brauche keine weiteren Erklärungen...
Eva
Antwort: Das behandlungsbedürftige (schmerzhafte) Lipoedem und das nachfolgende Lipolymphoedem ist unter LY1 oder LY2 einzuordnen und könnte mit einer MLD behandelt werden. Die Behandlung eines lediglich kosmetisch auffälligen aber symptomlosen Lipoedems ist nicht vom Leistungsumfang der GKV umfasst.
Hier wird klargestellt, dass (aus Sicht der Kostenträger!) das Lipödem Stadium II und III bei der Heilmittelversorgung wie ein Lymphödem einzuordnen ist - demnach sollte auch die Analogie beim Langfristigen Heilmittelbedarf gelten.
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Bei dem Antrag vielleicht auf den "Fragen-/Antwortenkatalog des GKV-Spitzenverbandes und der Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene zur Heilmittel-Richtlinie nach § 92 SGB V vom 01.07.2011" (siehe hier: Link) verweisen. Dort wird unter der Nummer 58 ausgeführt:
Frage: Ist die Indikation „Lipoedem“ nach der HeilM-RL behandelbar? Wenn ja, unter welcher Diagnosengruppe könnte es eingeordnet werden (denn es handelt sich nicht um eine Lymphabflussstörung)?
Antwort: Das behandlungsbedürftige (schmerzhafte) Lipoedem und das nachfolgende Lipolymphoedem ist unter LY1 oder LY2 einzuordnen und könnte mit einer MLD behandelt werden. Die Behandlung eines lediglich kosmetisch auffälligen aber symptomlosen Lipoedems ist nicht vom Leistungsumfang der GKV umfasst.
Hier wird klargestellt, dass (aus Sicht der Kostenträger!) das Lipödem Stadium II und III bei der Heilmittelversorgung wie ein Lymphödem einzuordnen ist - demnach sollte auch die Analogie beim Langfristigen Heilmittelbedarf gelten.
Gruß
Nora
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morpheus-06 schrieb:
Dieser FAQ ist einseitig aufgestellt und hat keine Bindung.
Dieser FAQ ist einseitig aufgestellt und hat keine Bindung.
Danke morpheus-06 für die Ergänzung.
Aber deshalb hatte ich sowohl den kompletten Ersteller ("GKV-Spitzenverband...") als auch nochmals explizit den Hinweis "aus Sicht der Kostenträger" aufgenommen.
Gerne nehme ich hier aber an, dass die jeweilige Krankenkasse, die die Prüfung des Antrags auf Langfristigen Heilmittelbedarf vornehmen wird, sich an diese Aussagen ihrer Verbände hält. Und warum sollte man bei einem solchen Antrag sie nicht daran erinnern...? :yum:
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
morpheus-06 schrieb am 31.10.17 07:57:
Dieser FAQ ist einseitig aufgestellt und hat keine Bindung.
Danke morpheus-06 für die Ergänzung.
Aber deshalb hatte ich sowohl den kompletten Ersteller ("GKV-Spitzenverband...") als auch nochmals explizit den Hinweis "aus Sicht der Kostenträger" aufgenommen.
Gerne nehme ich hier aber an, dass die jeweilige Krankenkasse, die die Prüfung des Antrags auf Langfristigen Heilmittelbedarf vornehmen wird, sich an diese Aussagen ihrer Verbände hält. Und warum sollte man bei einem solchen Antrag sie nicht daran erinnern...? :yum:
Gruß
Nora
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morpheus-06 schrieb:
Wir haben durchaus bei dieser Dg. Anträge auf LMHB gestellt und auch genehmigt bekommen.
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Problem beschreiben
Tempelritter schrieb:
Einen Antrag auf LMHB stellen.
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