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Unser Horster Reha Zentrum ist ein
Haus der Gesundheit und Begegnung
an drei Standorten in
Gelsenkirchen. Bei uns steht der
Patient im Mittelpunkt. In unserem
Hause arb...
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Hause arb...
KK verzichtet auf Genehmigungen außerhalb des Regelfalles,aber der Arzt will jetzt nix mehr verschreiben (aus Budgetgründen).Langfristgenehmigung wurde 2x abgelehnt,weil Diagnose nicht in GBA Liste steht.
Theoretisch ginge es jetzt weiter vor das Sozialgericht, weiß jemand wie das läuft? Anwalt nötig, eventuell anfallende Kosten?
Die alten Leutchen werfen schnell die Flinte ins Korn und Zahlen erstmal selber,ist doch aber nicht einzusehen!!
Danke für Antworten
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Pephysio schrieb:
Liebe Kollegen, versuche gerade für meinen Vater eine Langfristgenehmigung zu erwirken.Zustand nach Schlaganfall vor 5 Jahren,Diabetiker, Polyneuropathien,läuft am Rollator gerade mal so recht und schlecht,DLA kaum noch selbstständig möglich.
KK verzichtet auf Genehmigungen außerhalb des Regelfalles,aber der Arzt will jetzt nix mehr verschreiben (aus Budgetgründen).Langfristgenehmigung wurde 2x abgelehnt,weil Diagnose nicht in GBA Liste steht.
Theoretisch ginge es jetzt weiter vor das Sozialgericht, weiß jemand wie das läuft? Anwalt nötig, eventuell anfallende Kosten?
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Der MdK hat entschieden,das keine Lanfristgenehmigung erteilt wird. Wahrscheinlich nach Aktenlage.Ich versuche das Gutachten, welches ausschlaggebend für die Ablehnung ist zu bekommen,mal sehen ob das klappt.
Hat jemand Erfahrung mit einem Verfahren vor dem Sozialgericht.
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Pephysio schrieb:
Vielen Dank für die bisherigen Antworten!
Der MdK hat entschieden,das keine Lanfristgenehmigung erteilt wird. Wahrscheinlich nach Aktenlage.Ich versuche das Gutachten, welches ausschlaggebend für die Ablehnung ist zu bekommen,mal sehen ob das klappt.
Hat jemand Erfahrung mit einem Verfahren vor dem Sozialgericht.
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morpheus-06 schrieb:
Dafür sieht der G-BA ein individuelles Genehmigungsverfahren vor. Die Begründung, dass die Diagnose nicht in der Anlage 2 gelistet ist. kann man so nicht stehen lassen. Widersprechen und relevante Unterlagen der Fachärzte beilegen. Letztendlich muss der MDK entscheiden ob ein langfristiger Heilmittelbedarf vorliegt und die Vo. für min 1 Jahr das Budget nicht belastet. Jedoch nach den Schlaganfall Leitlinien ist KG nur max. für ein Jahr nach Akutfall zu empfehlen. Wir haben gerade einen ähnlichen Fall.
Wenn ja ist es theoretisch ohne zeitliche Einschränkung mgl. Heilmittel außerhalb der Verordnungskosten zu verordnen.
G81.0, G81.1, G81.9 sind die relevanten Diagnosen, welche eine Praxisbesonderheit begründen. Auf diese Diagnose kann auch ohne Probleme gewechselt werden. Hier muss auch kein Antrag auf langfristigen Heilmittelbedarf gestellt werden.
Aber all das begründet nicht, dass der Doc auch verordnen muss. Wie morpheus-06 schon schreibt, muss eine med. Notwendigkeit bestehen.
Gruß Dún
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Dúnhan schrieb:
Hat der Pat. in Folge des Schlaganfalls eine Hemiparese oder Hemiplegie?
Wenn ja ist es theoretisch ohne zeitliche Einschränkung mgl. Heilmittel außerhalb der Verordnungskosten zu verordnen.
G81.0, G81.1, G81.9 sind die relevanten Diagnosen, welche eine Praxisbesonderheit begründen. Auf diese Diagnose kann auch ohne Probleme gewechselt werden. Hier muss auch kein Antrag auf langfristigen Heilmittelbedarf gestellt werden.
Aber all das begründet nicht, dass der Doc auch verordnen muss. Wie morpheus-06 schon schreibt, muss eine med. Notwendigkeit bestehen.
Gruß Dún
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