Wir sind eine moderne
Therapie-Einrichtung auf 325 qm mit
großem MTT Bereich im RAHLSTEDT
CENTER in Hamburg mit guter
Verkehrsanbindung und suchen zum
nächstmöglichen Termin
Verstärkung für unseres
Therapeuten-Team bei flexiblen
Arbeitszeitmodellen.Unser
Therapieschwerpunkt liegt in der
Behandlung von
chirurgisch-/orthopädischen
Krankheitsbildern. Auf Grund
unserer Spezialisierung arbeiten
wir eng mit den ortsansässigen
Operationsspezialisten und
umliegenden Arztpraxen zusammen und
führe...
Therapie-Einrichtung auf 325 qm mit
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Operationsspezialisten und
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fallen genehmigte Langfristverordnungen nicht in das Heilmittelbudget des verordnenden Mediziners und sind somit von mögl. Regressforderungen ausgeschlossen?
Und wenn ja, wo ist dieses Nachzulesen?
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RePro schrieb:
Hallo,
fallen genehmigte Langfristverordnungen nicht in das Heilmittelbudget des verordnenden Mediziners und sind somit von mögl. Regressforderungen ausgeschlossen?
Und wenn ja, wo ist dieses Nachzulesen?
Diagnosen die in Anlage 2 des G-BA gelistet sind (langfristiger Heilmittelbedarf) fallen nicht unter die Wirtschaftlichkeitsprüfung, sprich nicht ins Budget.
Diagnosen die in Anlage 1 gelistet sind (Praxisbesonderheiten) fallen jedoch unter die Wirtschaftlichkeitsprüfung, werden aber bei einer evt. Überprüfung rausgerechnet.
Nachzulesen in der Info des G-BA, GKV, KBV und diversen KV`en.
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RePro schrieb:
Korrektur: Langfristgenehmigung der KK liegt vor.
> Korrektur: Langfristgenehmigung der KK liegt vor.
Dann fällt die Vo nicht ins Budget, wenn der ICD10 Code vermerkt ist (Anlage 2 oder Antrag gem. G-BA Vorlage).
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morpheus-06 schrieb:
Thomas Kellmer schrieb:
> Korrektur: Langfristgenehmigung der KK liegt vor.
Dann fällt die Vo nicht ins Budget, wenn der ICD10 Code vermerkt ist (Anlage 2 oder Antrag gem. G-BA Vorlage).
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morpheus-06 schrieb:
Langfristverordnungen gibt es nicht.
Diagnosen die in Anlage 2 des G-BA gelistet sind (langfristiger Heilmittelbedarf) fallen nicht unter die Wirtschaftlichkeitsprüfung, sprich nicht ins Budget.
Diagnosen die in Anlage 1 gelistet sind (Praxisbesonderheiten) fallen jedoch unter die Wirtschaftlichkeitsprüfung, werden aber bei einer evt. Überprüfung rausgerechnet.
Nachzulesen in der Info des G-BA, GKV, KBV und diversen KV`en.
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