Hallo liebe Kolleginnen und
Kollegen,
Bist du unzufrieden in deiner
jetzigen Position oder
unentschlossen ob du eine
Veränderung brauchst?
Höre dir unser Konzept ganz
unverbindlich an.
Wir suchen motivierte
Physiotherapeuten und
Physiotherapeutinnen die unser Team
unterstützen und verstärken
wollen.
Wir bieten dir die Möglichkeit an,
an mehreren Standorten zu arbeiten
die deinen Arbeitsweg verkürzen.
- Wandsbek
- Jenfeld
- Eppendorf
- Bergedorf
- Rothenburgsort
- Eichthal
...
Kollegen,
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Wir haben inzwischen oft lange Therapiepausen zwischen 2 Behandlungen von 4 Wochen oder mehr, die dem Mangel an Kapazitäten geschuldet sind. Darf ich diesen Grund angeben, oder muss ich das anders umschreiben?
Wir haben inzwischen oft lange Therapiepausen zwischen 2 Behandlungen von 4 Wochen oder mehr, die dem Mangel an Kapazitäten geschuldet sind. Darf ich diesen Grund angeben, oder muss ich das anders umschreiben?
Gemäß HMR verliert eine Heilmittelverordnung die länger als 14 Kalendertage unterbrochen wird ihre Gültigkeit. Bist du regelmäßig in der Situation deine Aufträge nicht erfüllen zu können bietet es sich an, weniger Aufträge anzunehmen.
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Warum nehmt ihr dann soviel an AT?
Unterbrechung nur bei Urlaub/Krankheit von Therapeut/Patient.
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RoFo schrieb:
Volle Zustimmung PA.
Warum nehmt ihr dann soviel an AT?
Unterbrechung nur bei Urlaub/Krankheit von Therapeut/Patient.
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Alexander Fischer schrieb:
Mir ist von der AOK mitgeteilt worden dass Unterbrechungen von 4 Wochen mit Begründung kein Problem sind. Hatte bisher auch keine Absetzungen.
Wir haben inzwischen oft lange Therapiepausen zwischen 2 Behandlungen von 4 Wochen oder mehr, die dem Mangel an Kapazitäten geschuldet sind. Darf ich diesen Grund angeben, oder muss ich das anders umschreiben?
Gemäß HMR verliert eine Heilmittelverordnung die länger als 14 Kalendertage unterbrochen wird ihre Gültigkeit. Bist du regelmäßig in der Situation deine Aufträge nicht erfüllen zu können bietet es sich an, weniger Aufträge anzunehmen.
:thumbsdown: :thumbsdown: Da frage ich mich auch, warum noch Pat. angenommen werden. Die RZ sind doch ungültig, da hilft nur die Trickkiste weiter und das wäre Betrug. Manche können halt nicht genug bekommen.
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Tempelritter schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 25.11.19 19:13:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 25.11.19 18:46:
Wir haben inzwischen oft lange Therapiepausen zwischen 2 Behandlungen von 4 Wochen oder mehr, die dem Mangel an Kapazitäten geschuldet sind. Darf ich diesen Grund angeben, oder muss ich das anders umschreiben?
Gemäß HMR verliert eine Heilmittelverordnung die länger als 14 Kalendertage unterbrochen wird ihre Gültigkeit. Bist du regelmäßig in der Situation deine Aufträge nicht erfüllen zu können bietet es sich an, weniger Aufträge anzunehmen.
:thumbsdown: :thumbsdown: Da frage ich mich auch, warum noch Pat. angenommen werden. Die RZ sind doch ungültig, da hilft nur die Trickkiste weiter und das wäre Betrug. Manche können halt nicht genug bekommen.
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die neue schrieb:
da ich Einzelkämpferin bin, komme ich immer wieder mal in die Situation, in der ich Patientenannahmestop habe. Das ist dann eben so - ich kann nicht mehr arbeiten als ich kann. Es ist meiner Ansicht nach auch ehrlicher dem Patienten gegenüber - vom Therapieziel mal ganz abgesehen.... Welches Ergebnis erzielt man, wenn so ein 6-er Rezept sich über 12 oder mehr Wochen hinzieht?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich denke, es spielt keine Rolle, wie lange sich ein Rezept hinzieht. Viel wichtiger ist es derzeit einen Termin zu bekommen, damit überhaupt etwas passiert.
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die neue schrieb:
Du wirst mir doch nicht ernsthaft erzählen wollen, daß alle paar Wochen ein Termin (Du sagst selbst, mehr als 2 Wochen Pause zwischen den Terminen) dieselbe Wirkung hat wie 6 Termine in 3 Wochen?? :confused: :confused:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Nein, aber es bringt auch nichts, irgendwelche utopische Frequenzen ins Spiel zu bringen, die nicht ansatzweise in der Praxis umzusetzen sind. Rezepte mit einer Frequenz von 3* in der Woche sind kaum durchführbar.
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tom1350 schrieb:
Gerade bei Berufstätigen kann es sein, dass man mit Hängen und Würgen ein Termin pro Woche Abends hinbekommt. Mittlerweile arbeite ich bis 20:30 Uhr. Im Winter ist immer viel zu tun.
Ich denke, es spielt keine Rolle, wie lange sich ein Rezept hinzieht. Viel wichtiger ist es derzeit einen Termin zu bekommen, damit überhaupt etwas passiert.
In diesem Fall ist es völlig irrelevant, was du darüber denkst.
Halte dich einfach an die Verträge!
Es steht dir auch frei, 24 Std am Tag zu arbeiten.
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RoFo schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 25.11.19 21:01:
Ich denke, es spielt keine Rolle, wie lange sich ein Rezept hinzieht. Viel wichtiger ist es derzeit einen Termin zu bekommen, damit überhaupt etwas passiert.
In diesem Fall ist es völlig irrelevant, was du darüber denkst.
Halte dich einfach an die Verträge!
Es steht dir auch frei, 24 Std am Tag zu arbeiten.
Nein, aber es bringt auch nichts, irgendwelche utopische Frequenzen ins Spiel zu bringen, die nicht ansatzweise in der Praxis umzusetzen sind. Rezepte mit einer Frequenz von 3* in der Woche sind kaum durchführbar.
Wenn es bei dir utopisch ist, dann einfach wieder wegschicken.
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RoFo schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 25.11.19 21:19:
Nein, aber es bringt auch nichts, irgendwelche utopische Frequenzen ins Spiel zu bringen, die nicht ansatzweise in der Praxis umzusetzen sind. Rezepte mit einer Frequenz von 3* in der Woche sind kaum durchführbar.
Wenn es bei dir utopisch ist, dann einfach wieder wegschicken.
Mir ist von der AOK mitgeteilt worden dass Unterbrechungen von 4 Wochen mit Begründung kein Problem sind. Hatte bisher auch keine Absetzungen.
Es ist manchmal schön, das manche AOKen 28 Tage "mit Begründung" (UKT) akzeptieren, andere AOKen akzeptieren 12 Tage, VdEK-Kassen sogar ohne zeitliche Begrenzung.
Die HMR sieht in §16 (3) eine Unterbrechung von maximal 14 Kalendertagen vor, davon abweichende Entscheidungen mancher GKVen können jederzeit als rechtswidrig** gekippt werden. Die IKK Classic BaWü präsentiert gerade eindrucksvoll was passieren kann wenn wir uns vorschnell auf Aussagen von GKVen verlassen - zum Teil werden hier gerade ausdrückliche Genehmigungsschreiben negiert...
...und seitdem ich mich nicht mehr darum kümmere, welchen Sonderweg einzelne GKVen fahren sondern mich bei den Unterbrechungen an der HMR orientiere lebe ich erheblich stressfreier - ansonsten passiert es leicht, das man auf eine VO zu Lasten der AOK Nordwest die freizügigeren Regeln der AOK BaWü anwendet (und schon hat man den Salat - die AOK Nordwest setzt, absolut RV-konform, mal eben €300 ab). Blöd, aber immernoch günstiger als ein Monat an der PT-Schule ;)
-> https://www.physio.de/zulassung/hmr-1-7.php#%C2%A716Durchf%C3%BChrung%20der%20Heilmittelbehandlung
**rechtswidrig weil unwirtschaftlicher Umgang mit Versichertengeldern zur Finanzierung unzweckmäßiger Heilmittelabgaben in nicht ausreichendem Maße
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Papa Alpaka schrieb:
Alexander Fischer schrieb am 25.11.19 19:45:
Mir ist von der AOK mitgeteilt worden dass Unterbrechungen von 4 Wochen mit Begründung kein Problem sind. Hatte bisher auch keine Absetzungen.
Es ist manchmal schön, das manche AOKen 28 Tage "mit Begründung" (UKT) akzeptieren, andere AOKen akzeptieren 12 Tage, VdEK-Kassen sogar ohne zeitliche Begrenzung.
Die HMR sieht in §16 (3) eine Unterbrechung von maximal 14 Kalendertagen vor, davon abweichende Entscheidungen mancher GKVen können jederzeit als rechtswidrig** gekippt werden. Die IKK Classic BaWü präsentiert gerade eindrucksvoll was passieren kann wenn wir uns vorschnell auf Aussagen von GKVen verlassen - zum Teil werden hier gerade ausdrückliche Genehmigungsschreiben negiert...
...und seitdem ich mich nicht mehr darum kümmere, welchen Sonderweg einzelne GKVen fahren sondern mich bei den Unterbrechungen an der HMR orientiere lebe ich erheblich stressfreier - ansonsten passiert es leicht, das man auf eine VO zu Lasten der AOK Nordwest die freizügigeren Regeln der AOK BaWü anwendet (und schon hat man den Salat - die AOK Nordwest setzt, absolut RV-konform, mal eben €300 ab). Blöd, aber immernoch günstiger als ein Monat an der PT-Schule ;)
-> https://www.physio.de/zulassung/hmr-1-7.php#%C2%A716Durchf%C3%BChrung%20der%20Heilmittelbehandlung
**rechtswidrig weil unwirtschaftlicher Umgang mit Versichertengeldern zur Finanzierung unzweckmäßiger Heilmittelabgaben in nicht ausreichendem Maße
Wir haben drei Wochen Wartezeit bis wir anfangen können, im Moment, aber dann wird auch 1-3 mal die Woche behandelt, so wie verlangt.
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idefix- schrieb:
die Frage ist nur, ob es einen therapeutischen Erfolg hat wenn nur alle 4 Wochen behandelt wird. Ich bezweifele das.
Wir haben drei Wochen Wartezeit bis wir anfangen können, im Moment, aber dann wird auch 1-3 mal die Woche behandelt, so wie verlangt.
Mir ist von der AOK mitgeteilt worden dass Unterbrechungen von 4 Wochen mit Begründung kein Problem sind. Hatte bisher auch keine Absetzungen.
aber lt. RV nur bei Krankheit oder Urlaub der Pat./Th. oder bei Therapiepause nach Absprache mit dem Arzt. Alles andere wird gekürzt.
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Tempelritter schrieb:
Alexander Fischer schrieb am 25.11.19 19:45:
Mir ist von der AOK mitgeteilt worden dass Unterbrechungen von 4 Wochen mit Begründung kein Problem sind. Hatte bisher auch keine Absetzungen.
aber lt. RV nur bei Krankheit oder Urlaub der Pat./Th. oder bei Therapiepause nach Absprache mit dem Arzt. Alles andere wird gekürzt.
Nein, aber es bringt auch nichts, irgendwelche utopische Frequenzen ins Spiel zu bringen, die nicht ansatzweise in der Praxis umzusetzen sind. Rezepte mit einer Frequenz von 3* in der Woche sind kaum durchführbar.
Was ein Quatsch!!! Das ist einzig eine Frage von guter Rezeption und Organisation!
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Alfred Kramer schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 25.11.19 21:19:
Nein, aber es bringt auch nichts, irgendwelche utopische Frequenzen ins Spiel zu bringen, die nicht ansatzweise in der Praxis umzusetzen sind. Rezepte mit einer Frequenz von 3* in der Woche sind kaum durchführbar.
Was ein Quatsch!!! Das ist einzig eine Frage von guter Rezeption und Organisation!
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Papa Alpaka schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 25.11.19 18:46:
Wir haben inzwischen oft lange Therapiepausen zwischen 2 Behandlungen von 4 Wochen oder mehr, die dem Mangel an Kapazitäten geschuldet sind. Darf ich diesen Grund angeben, oder muss ich das anders umschreiben?
Gemäß HMR verliert eine Heilmittelverordnung die länger als 14 Kalendertage unterbrochen wird ihre Gültigkeit. Bist du regelmäßig in der Situation deine Aufträge nicht erfüllen zu können bietet es sich an, weniger Aufträge anzunehmen.
Woher soll`s die Tresenkraft auch wissen? Selber Termineren schafft da Abhilfe (Th. kann zB "vorplanen" auch wenn kein Rez. vorliegt), kostet aber wertvolle Therapeutenzeit.
Grundproblem: die starren Vorgaben der VO`s und ungeschulte Tresenkräfte/ mangelnde Kommunikation zwischen den Bereichen.
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Neuling schrieb:
Kommt auch immer wieder darauf an, welche betrieblichen Strukturen vorliegen. Tresenkräfte sind dazu da, "den Plan zu füllen" und scheren sich m.E. wenig um krankheitsbezogenen Dringlichkeiten und freie Kapazitäten für Folge-VO nach OPs. Bei uns passiert es zB oft, daß bei spontaner Absage ein HB, der auf Termine wartet, in diese Lücke kommt, seinen nächsten geplanten HB-termin aber erst 3 Wochen später hat... während ein anderer Praxispatient, der gerade die EVO nach Meniscus-OP absolviert hat, diesen Termin eben nicht bekommt und mit dem Folgerez. für Belastungsaufbau 3 Wochen warten muß.
Woher soll`s die Tresenkraft auch wissen? Selber Termineren schafft da Abhilfe (Th. kann zB "vorplanen" auch wenn kein Rez. vorliegt), kostet aber wertvolle Therapeutenzeit.
Grundproblem: die starren Vorgaben der VO`s und ungeschulte Tresenkräfte/ mangelnde Kommunikation zwischen den Bereichen.
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