Wir suchen für unser
alteingesessenes, (26 Jahre)
interdisziplinäres Therapiezentrum
(Physiotherapie, Ergotherapie und
Neurofeedback) in
Bochum-Wattenscheid, ab sofort oder
später ein bis zwei
Physiotherapeutin/Physiotherapeuten
in Voll, oder Teilzeit bei freier
Zeiteinteilung. Berufserfahrung
wäre schön, aber nicht zwingend
notwendig. Eine adäquate
Einarbeitungszeit und ein
angenehmes/familiäres Arbeitsklima
sind bei uns selbstverständlich!
Deutlich überdurchschnittliche
Bezahlung, fle...
alteingesessenes, (26 Jahre)
interdisziplinäres Therapiezentrum
(Physiotherapie, Ergotherapie und
Neurofeedback) in
Bochum-Wattenscheid, ab sofort oder
später ein bis zwei
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eine Mitarbeiterin geht zur Kur (4-5 Wochen) und ihre LANGZEITPATIENTEN möchten nicht von anderen MA behandelt werden sondern möchten Pause machen und auf sie warten. Da zur Zeit alle MA nacheinander in Urlaub gehen ist mir das recht weil wir das nicht kompensieren können. Nur nach Dringlichkeit werden einige Pat. übernommen. Wie lange ist eine Unterbrechung möglich und was vermerkt ihr auf den Rezepten? NRW.
Danke für Eure hilfreichen und erfahrenen Antworten.
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kryo schrieb:
Hallo Ihr Lieben,
eine Mitarbeiterin geht zur Kur (4-5 Wochen) und ihre LANGZEITPATIENTEN möchten nicht von anderen MA behandelt werden sondern möchten Pause machen und auf sie warten. Da zur Zeit alle MA nacheinander in Urlaub gehen ist mir das recht weil wir das nicht kompensieren können. Nur nach Dringlichkeit werden einige Pat. übernommen. Wie lange ist eine Unterbrechung möglich und was vermerkt ihr auf den Rezepten? NRW.
Danke für Eure hilfreichen und erfahrenen Antworten.
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Leni C. schrieb:
Abrechnen und neu ausstellen lassen , wenn sie wieder da ist. Es ist ja mittlerweile schon ein Problem , wenn eine Unterbrechung von Patientenseite aus da ist. Aber wenn es so lange von der Therapeutenseite ausgeht, wird es wahrscheinlich noch mehr Probleme geben.
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die neue schrieb:
4-5 Wochen? Da würde ich die VO abbrechen. Mehr als 4 Wochen würde ich auf gar keinen Fall unterbrechen
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Die Unterbrechungszeit beträgt in diesem Fall 14 Tage. Kur des Versicherten oder Therapeut sind kein Grund für eine längere Unterbrechung wie die 14 Tage. Eine begründete längere Unterbrechung, wenn dies im Rahmenvertrag vereinbart ist, ist nur Urlaub oder Krankheit, nicht Kur oder Reha.
Korrekter Ansatz! :clap:
Der Rahmenvertrag mit dem VdEK sieht zwar noch die dritte Möglichkeit vor, wenn eine "therapeutisch indizierte Behandlungsunterbrechung
in Abstimmung mit dem verordnenden Arzt" (§6.4b) erfolgt - was aber für diesen Fall nicht relevant ist.
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Tempelritter schrieb am 24.8.14 08:18:
Die Unterbrechungszeit beträgt in diesem Fall 14 Tage. Kur des Versicherten oder Therapeut sind kein Grund für eine längere Unterbrechung wie die 14 Tage. Eine begründete längere Unterbrechung, wenn dies im Rahmenvertrag vereinbart ist, ist nur Urlaub oder Krankheit, nicht Kur oder Reha.
Korrekter Ansatz! :clap:
Der Rahmenvertrag mit dem VdEK sieht zwar noch die dritte Möglichkeit vor, wenn eine "therapeutisch indizierte Behandlungsunterbrechung
in Abstimmung mit dem verordnenden Arzt" (§6.4b) erfolgt - was aber für diesen Fall nicht relevant ist.
Gruß
Nora
Kollegen nacheinander im Urlaub, Kompensation in den nächsten 4 Wochen nicht möglich. Patienten wollen bei der Praxis bleiben und warten. Danach stockt eine MA Stunden auf, es ist also absehbar. Wie würdet Ihr Euch verhalten?? Schon mal vielen Dank für Eure konstruktiven Vorschläge !
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kryo schrieb:
Eine ergänzende Frage noch: Kollegin hat eine MA die auf Grund ihrer Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot bekommen hat. AB SOFORT !!
Kollegen nacheinander im Urlaub, Kompensation in den nächsten 4 Wochen nicht möglich. Patienten wollen bei der Praxis bleiben und warten. Danach stockt eine MA Stunden auf, es ist also absehbar. Wie würdet Ihr Euch verhalten?? Schon mal vielen Dank für Eure konstruktiven Vorschläge !
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Tempelritter schrieb:
Die Unterbrechungszeit beträgt in diesem Fall 14 Tage. Kur des Versicherten oder Therapeut sind kein Grund für eine längere Unterbrechung wie die 14 Tage. Eine begründete längere Unterbrechung, wenn dies im Rahmenvertrag vereinbart ist, ist nur Urlaub oder Krankheit, nicht Kur oder Reha. Wenn die Patienten zu keinem anderen Therapeut wollen würde so oder so abbrechen und die Rezepte abrechnen.
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silvia43 schrieb:
Behandlung abbrechen und nach der Therap.kur ein neues ausstellen lassen! Kann ja verstehen ,dass Langzeit-Dauerpat. sich an den Therapeuten gewöhnt haben , aber wir haben doch kein Wunschkonzert, hier geht es doch um Beschwerden ! Wenn der/die Pat. so lange pausieren möchte , kanns ja fast nicht so schlimm sein, dass man Dauerpat.ist!
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silvia43 schrieb:
Behandlung abbrechen und nach der Therap.kur ein neues ausstellen lassen! Kann ja verstehen ,dass Langzeit-Dauerpat. sich an den Therapeuten gewöhnt haben , aber wir haben doch kein Wunschkonzert, hier geht es doch um Beschwerden ! Wenn der/die Pat. so lange pausieren möchte , kanns ja fast nicht so schlimm sein, dass man Dauerpat.ist!
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