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Teilzeit in einer unserer 5 Praxen
in Ludwigsburg-Neckarweihingen,
Kornwestheim, Markgröningen und
Stuttgart-Hausen und
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Physiotherapeuten und
Empfangsmitarbeitern mit
langjähriger Erfahrung und einem
großen Behandlungsspektrum. Unsere
Schwerpunkte...
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habe folgenden Fall. Die KVB (Beamter a.D. Deutsche Bahn) zahlt einem Patienten nicht mehr die auf Rezept ärztlich verordnete Manuelle Lymphdrainage.
Begründung: Das ist Massage, das wird nicht mehr bezahlt.
Was meint ihr dazu.
VG
[bearbeitet am 16.04.14 14:54]
[bearbeitet am 16.04.14 14:56]
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steupel schrieb:
Hallo,
habe folgenden Fall. Die KVB (Beamter a.D. Deutsche Bahn) zahlt einem Patienten nicht mehr die auf Rezept ärztlich verordnete Manuelle Lymphdrainage.
Begründung: Das ist Massage, das wird nicht mehr bezahlt.
Was meint ihr dazu.
VG
[bearbeitet am 16.04.14 14:54]
[bearbeitet am 16.04.14 14:56]
Aber das muss der Patient selbst klären... ist ja Privatpatient.
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von a bis z !
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ali schrieb:
also sowas von Superquatsch, Quatsch im Quadrat
von a bis z !
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Wonderwoman schrieb:
Vollkommener Quatsch.
Aber das muss der Patient selbst klären... ist ja Privatpatient.
Doch, wer kann besser die Behandlungsmethode erklären als der extra geschulte Lymphtherapeut?
Etwas Schützenhilfe würde ich dem Patienten schon geben.
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Aber wo hier anfangen.
Wieso wird Massage nicht mehr bezahlt ?
Was hat MLD mit Massage zu tun ?
Was erlauben sich Sachbearbeiter ?
etc. pp.
[bearbeitet am 16.04.14 23:58]
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ali schrieb:
Ich gebe Patienten gern auch bei quadriertem Quatsch Schützenhilfe.
Aber wo hier anfangen.
Wieso wird Massage nicht mehr bezahlt ?
Was hat MLD mit Massage zu tun ?
Was erlauben sich Sachbearbeiter ?
etc. pp.
[bearbeitet am 16.04.14 23:58]
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Ramona Völlkopf schrieb:
Selbstverständlich ist das Sache des Patienten.
Doch, wer kann besser die Behandlungsmethode erklären als der extra geschulte Lymphtherapeut?
Etwas Schützenhilfe würde ich dem Patienten schon geben.
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anhand der rethorischen Fragen, dem Patienten ein PAAR Fakten mitgeben,
damit er sich beim angeblichen und scheinbaren Beihilfebösewicht hübsch auf den Busch klopfen kann.
Bei einer praesenilen Oma oder einer seeehr feingeistigen Literaturwissenschaftlerin würde ich das in Aussahnemfällen nochmmal persönlich unterstützen.... :smile:
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ali schrieb:
kleine Übersetzung:
anhand der rethorischen Fragen, dem Patienten ein PAAR Fakten mitgeben,
damit er sich beim angeblichen und scheinbaren Beihilfebösewicht hübsch auf den Busch klopfen kann.
Bei einer praesenilen Oma oder einer seeehr feingeistigen Literaturwissenschaftlerin würde ich das in Aussahnemfällen nochmmal persönlich unterstützen.... :smile:
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Ramona Völlkopf schrieb:
Ich hasse nichts mehr, als rhetorische Fragen...
Mit Gruß Achilles
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Achilles2 schrieb:
Den Beihilfebeamten anrufen und Ihn freundlich fragen, auf welche genaue Bestimmung (Paragraph) er sich bei seiner Aussage beruft und sich ggf. diese Bestimmung als Kopie zuschicken lassen. Im Nebensatz erwähnen, daß "unser Rechtsanwalt" ein dementsprechendes Schriftstück benötigt um dagegen Rechtsmittel einlegen zu können.
Mit Gruß Achilles
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