PHYSIOTHERAPEUT*IN FÜR
KINDER/ERWACHSENE VZ/TZ AB SOFORT,
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WELCHER PHYSIOTHERAPEUT M/W/D HAT
LUST IN DER KINDERTHERAPIE ZU
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WIR WÜRDEN DICH BEHUTSAM, UNTER
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SCHULKINDERN BIS ZU DEN SÄUGLINGEN
FORTBILDEN.
WENN DU DANN FIT UND
ZULASSUNGSFÄHIG FÜR EINEN
SÄUGLINGSKURS BIST, UNTERSTÜTZEN
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FREUEN UNS AUF DICH!
DU HAST LUST DICH ZU VERÄNDERN?
WIR SUCHEN VERSTÄRKUNG!
Für u...
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Hab jetzt neu eine Patientin im Heim, allerdings nur zur Kurzzeitpflege. Zu welchen HB-Sätzen rechnet Ihr das ab? Normaler Satz oder Heim-HB? Bei betreutem Wohnen gilt es ja als „normaler HB“, bei Kurzzeitpflege im Heim bin ich mir grad unsicher. Ist die grüne Kasse.
Danke
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die neue schrieb:
Darf ich Euch nochmal um Hilfe/Eure Meinung bitten?
Hab jetzt neu eine Patientin im Heim, allerdings nur zur Kurzzeitpflege. Zu welchen HB-Sätzen rechnet Ihr das ab? Normaler Satz oder Heim-HB? Bei betreutem Wohnen gilt es ja als „normaler HB“, bei Kurzzeitpflege im Heim bin ich mir grad unsicher. Ist die grüne Kasse.
Danke
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die neue schrieb:
Danke. Ich habe in diesem Heim bereits etliche Patienten. Die Frage war, ob ich wegen „nur“ Kurzzeitpflege den normalen Satz abrechnen kann.
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Schippi schrieb:
@die neue ich rechne auch bei kurzzeitpflege mit 29934 ab,man weiss ja auch nicht ob aus einer kurzzeitpflege vollstätionär wird
Ja, das bedeutet das manche Verordnungen eine gemischte Leistung aus 29933 und 29934 als erbrachte Leistung beinhalten ;)
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Papa Alpaka schrieb:
"Kurzzeitpflege" ist eine stationäre Heimunterbringung, also Leistungsziffer 29934. "Betreutes Wohnen" ist eine ambulante Versorgungsform im eigenen Haushalt des Versicherten, also Leistungsziffer 29933.
Ja, das bedeutet das manche Verordnungen eine gemischte Leistung aus 29933 und 29934 als erbrachte Leistung beinhalten ;)
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Die Preislisten konkretisieren - wie von Papa Alpaka bereits dargestellt - die Unterscheidung der Positionsnummer X3394 ("Hausbesuch Heim") mit folgender Formulierung: "Hausbesuch in einer sozialen Einrichtung inklusive Wegegeld (Einsatzpauschale) je Patient. Der Begriff „soziale Einrichtung“ bezeichnet Einrichtungen, die zur Pflege und Betreuung älterer, pflegebedürftiger oder behinderter Personen dienen. Dies sind insbesondere Alten-, Pflege und Behinderteneinrichtungen, jedoch keine Einrichtungen des „Betreuten Wohnens“.
Gruß
Nora
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Trainerin schrieb:
Wir rechnen in der Einrichtung zur Kurzzeitpflege als Heim-HB ab. Vielleicht kommen ja in Zukunft für deine Praxis noch Rezepte von anderen Pat. dazu, dann rechnet sich das auch eher.
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Papa Alpaka schrieb:
29935 wurde, soweit ich weiß, erprobt und nach der Erprobung nicht fortgeführt.
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Alex Moro schrieb:
gibt es noch in irgendwelchen bundesländern die möglichkeit (ich glaub X9935 war das) volle pauschale bei einem einzigen patienten abzurechnen? oder war das nur eine kurze probezeit damals vom vdek ?
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Leni C. schrieb:
Bei RVO geht 29935 , Bei VdaK gibts diese Position nicht .
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die neue schrieb:
Danke Euch allen. Dann gibt's eben "nur" die Heimpauschale, kann man nicht ändern. innocent
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