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Ich arbeite im Behindertenheim. Jahrelang hat der Orthopäde KG-ZNS bei den Dauerpatienten verordnet.
Seit es die neuen Rezepte gibt steht als Maßnahme nur noch KG drauf. Der Code ist allerdings für eine neurologische Behandlung ausgestellt. Bei der Abrechnung wurde das jetzt festgestellt. Ich selbst habe darauf leider nicht geachtet. Kann ich die Rezepte nachträglich noch ändern lassen? Gibt es neue Regelungen? War es ein Versehen vom Arzt? Immerhin sind es viele Rezepte vom Orthopäden und da müsste ich eine Menge Behandlungen kürzen.
Mir ist auch aufgefallen das jetzt die Behandlungseinheit bei mehreren Ärzten unterschiedlich ist. Was vorher einheitlich 12x bzw. 20x ist jetzt mal 10, 12 oder 20x. Ganz unterschiedlich. Habt ihr auch die Erfahrung gemacht?
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burgvampir schrieb:
Hallo.
Ich arbeite im Behindertenheim. Jahrelang hat der Orthopäde KG-ZNS bei den Dauerpatienten verordnet.
Seit es die neuen Rezepte gibt steht als Maßnahme nur noch KG drauf. Der Code ist allerdings für eine neurologische Behandlung ausgestellt. Bei der Abrechnung wurde das jetzt festgestellt. Ich selbst habe darauf leider nicht geachtet. Kann ich die Rezepte nachträglich noch ändern lassen? Gibt es neue Regelungen? War es ein Versehen vom Arzt? Immerhin sind es viele Rezepte vom Orthopäden und da müsste ich eine Menge Behandlungen kürzen.
Mir ist auch aufgefallen das jetzt die Behandlungseinheit bei mehreren Ärzten unterschiedlich ist. Was vorher einheitlich 12x bzw. 20x ist jetzt mal 10, 12 oder 20x. Ganz unterschiedlich. Habt ihr auch die Erfahrung gemacht?
Für z.B. Schlaganfall Patienten kann sowohl KG-ZNS oder aber auch "nur" KG verordnet werden mit dem gleichen ICD10 Code.
Verordnungsmenge ist ebenfalls ok, das Rezept muss nur so ausgestellt sein, dass du es innerhalb 12 Wochen abarbeiten könntest (kein Muss), wenn du bei der angegebenen Frequenzspanne die höchst angegebene Zahl nimmst.
Beispiel: bei einer FQ-Empfehlung von 1-3 x wtl. ist die maximale Höchstmenge 36 Einheiten
-> die Verordnungsmenge geteilt durch die höchste Zahl der FQ-Spanne muss kleiner oder gleich 12 sein. (36 : 3 = 12)
FQ 1 = Max. 12 Einheiten
FQ 1-2 = Max. 24 Einheiten
FQ 2 = Max. 24 Einheiten
FQ 2-3 = Max. 36 Einheiten
FQ 3 = Max. 36 Einheiten
usw
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nadweb86 schrieb:
Ob KG oder KG-ZNS verordnet wird, liegt im Ermessen des Arztes und ist völlig legitim.
Für z.B. Schlaganfall Patienten kann sowohl KG-ZNS oder aber auch "nur" KG verordnet werden mit dem gleichen ICD10 Code.
Verordnungsmenge ist ebenfalls ok, das Rezept muss nur so ausgestellt sein, dass du es innerhalb 12 Wochen abarbeiten könntest (kein Muss), wenn du bei der angegebenen Frequenzspanne die höchst angegebene Zahl nimmst.
Beispiel: bei einer FQ-Empfehlung von 1-3 x wtl. ist die maximale Höchstmenge 36 Einheiten
-> die Verordnungsmenge geteilt durch die höchste Zahl der FQ-Spanne muss kleiner oder gleich 12 sein. (36 : 3 = 12)
FQ 1 = Max. 12 Einheiten
FQ 1-2 = Max. 24 Einheiten
FQ 2 = Max. 24 Einheiten
FQ 2-3 = Max. 36 Einheiten
FQ 3 = Max. 36 Einheiten
usw
Bei der Verordnungsmenge hatten wir uns mit den beiden Ärzten die ins Haus kommen. auf die Anzahl geeinigt damit ich ca. 12 Wochen hin komme. Damit ich nicht ständig neue Rezepte bestellen muss.
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Ich würde einfach denjenigen Arzt anrufen und ihm mitteilen, dass du KG-ZNS für sinnvoller hältst.
Vllt war es ja auch nur ein Versehen.
Wenn er trotzdem nein sagt, hast du wenigstens alles zum Wohl deines Patienten getan. Evtl war es ja nur ein Versehen
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nadweb86 schrieb:
Also der Arzt kann bloß noch KG verordnen, dass darf er, ob es sinnvoll ist, ist wieder eine andere Frage.
Ich würde einfach denjenigen Arzt anrufen und ihm mitteilen, dass du KG-ZNS für sinnvoller hältst.
Vllt war es ja auch nur ein Versehen.
Wenn er trotzdem nein sagt, hast du wenigstens alles zum Wohl deines Patienten getan. Evtl war es ja nur ein Versehen
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burgvampir schrieb:
Ist aber blöd für Neuropatienten. Nach ZNS sind es ca. 30 Minuten Behandlung, bei KG nur 20. Minuten. Macht bei behinderten Menschen eine Menge aus.
Bei der Verordnungsmenge hatten wir uns mit den beiden Ärzten die ins Haus kommen. auf die Anzahl geeinigt damit ich ca. 12 Wochen hin komme. Damit ich nicht ständig neue Rezepte bestellen muss.
Die Änderung des Heilmittels muss zwingend vor Behandlungsbeginn abgestempelt sein da ansonsten keine Klarheit über das abzugebende Heilmittel herrschen kann - deine Aufgabe ist es, bei jedem neuen Auftragszettel "Formular 13" dir Klarheit darüber zu verschaffen, mit welchem Auftrag du betraut bist. Tust du das nicht ... herzlichen Glückwunsch, du hast gerade die Lehrzeit verlängert (und lernst daraus hoffentlich, dass es egal ist "was bisher war" sondern zählt "was verordnet ist").
Für die Zukunft: nimm Kontakt zu den MFA auf und weise sie auf die geänderten Verordnungen hin; dann kannst du sie ggf. auf den Unterschied zwischen KG und KG-ZNS hinweisen und den therapeutischen Sinn einer Änderung hinweisen.
In der gegebenen Situation wäre ich vorsichtig, dem Vertragsarzt vorschnell eine "Kürzung" der Verordnung zu unterstellen - die unterschreiben meist einfach, was die MFA zur Unterschrift vorlegen ;)
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Papa Alpaka schrieb:
Die Wahl des Heilmittels liegt im Ermessen des Arztes (und ein bisschen in den Vorgaben der HMR); zum 01.01.2021 gab es ein Softwareupdate in den Arztpraxen mit neuen Standardeinstellungen.
Die Änderung des Heilmittels muss zwingend vor Behandlungsbeginn abgestempelt sein da ansonsten keine Klarheit über das abzugebende Heilmittel herrschen kann - deine Aufgabe ist es, bei jedem neuen Auftragszettel "Formular 13" dir Klarheit darüber zu verschaffen, mit welchem Auftrag du betraut bist. Tust du das nicht ... herzlichen Glückwunsch, du hast gerade die Lehrzeit verlängert (und lernst daraus hoffentlich, dass es egal ist "was bisher war" sondern zählt "was verordnet ist").
Für die Zukunft: nimm Kontakt zu den MFA auf und weise sie auf die geänderten Verordnungen hin; dann kannst du sie ggf. auf den Unterschied zwischen KG und KG-ZNS hinweisen und den therapeutischen Sinn einer Änderung hinweisen.
In der gegebenen Situation wäre ich vorsichtig, dem Vertragsarzt vorschnell eine "Kürzung" der Verordnung zu unterstellen - die unterschreiben meist einfach, was die MFA zur Unterschrift vorlegen ;)
wenn die verordnungen noch bei euch sind, kann man die reparieren.
wenn die schon bei der KK oder noch schlimmer bei einem der großen abrechnungshäuser sind, dann wurde zu euren lasten (umsonst) mehr-behandelt.
einzige möglichkeit die mir noch einfällt, falls nicht abrechnungshaus. arzt ändert die folge-VO auf ZNS und man versucht der kasse die kontinuität der behandlung zu erklären und zu hoffen...
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Alex Moro schrieb:
und was genau verstehst du unter abrechnung?
wenn die verordnungen noch bei euch sind, kann man die reparieren.
wenn die schon bei der KK oder noch schlimmer bei einem der großen abrechnungshäuser sind, dann wurde zu euren lasten (umsonst) mehr-behandelt.
einzige möglichkeit die mir noch einfällt, falls nicht abrechnungshaus. arzt ändert die folge-VO auf ZNS und man versucht der kasse die kontinuität der behandlung zu erklären und zu hoffen...
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burgvampir schrieb:
Die ersten der neuen Rezepte sind wohl schon abgerechnet. Dadurch ist das auch aufgefallen. Die anderen Rezepte werden noch nicht in die Abrechnung gegeben (fertige Rezepte kommen als Paket zur Praxis da ich extern in Vollzeit im Heim arbeite). Nach meinem Urlaub kontrolliere ich alle laufenden Rezepte vom Arzt.
Ich habe das gleiche Problem. Patient schon seit 10 Jahren mit KG-ZNS bei mir, bekommt jetzt auch nur noch Kg. Ich denke, der Arzt weiß nicht,e wie der es vrordnen soll. Ich auch nicht.
Patient hat körperliche und leicht geistige Behinderung. Wer kann mir Bescheid geben welcher ICD Code zu KG- ZNS passt und auch, wo ich dasnachlesen kann.
Danke für eure Hilfe
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Sprich nochmal mit dem Arzt.
Aber wie hier schon mal Thema war wird halt jetzt häufig versucht zu knausern und die KK beeinflussen Die Ärzte die Kosten klein zu halten.
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kroetzi schrieb:
Wenn er früher mit dem ICD Code KG ZNS bekommen hat wird es ja eine entsprechende Diagnose gewesen sein.
Sprich nochmal mit dem Arzt.
Aber wie hier schon mal Thema war wird halt jetzt häufig versucht zu knausern und die KK beeinflussen Die Ärzte die Kosten klein zu halten.
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Brigitte Fink schrieb:
wer kann mir helfen?
Ich habe das gleiche Problem. Patient schon seit 10 Jahren mit KG-ZNS bei mir, bekommt jetzt auch nur noch Kg. Ich denke, der Arzt weiß nicht,e wie der es vrordnen soll. Ich auch nicht.
Patient hat körperliche und leicht geistige Behinderung. Wer kann mir Bescheid geben welcher ICD Code zu KG- ZNS passt und auch, wo ich dasnachlesen kann.
Danke für eure Hilfe
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Brigitte Fink schrieb:
ja, so wird es wohl sein. Danke für die Antwort.
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burgvampir schrieb:
habe die Sprechstundenhilfe, die für die Rezepte im Heim zuständig ist und ihr das gesagt. Sofort hat sie die bestellten Rezepte sowie die laufenden und die fertigen Rezepte (hatte ich gefaxt) geändert. Ist ihr wohl auch aufgefallen. Mal sehen ob jetzt alles stimmt wenn die Abrechnung ist.
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