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frag nach Jan oder Alex und wir
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Dir eine Sonnenterrasse. Für Deine
Wunschbenefits sind wir offe...
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neueste Schikane der AOK: Kürzung eines Termines bei einer Folge-Verordnung, wenn rezeptübergreifend die Frequenz nicht eingehalten wurde. Bsp:
Erst-Verordnung letzter Termin 30.7.2018 (Montag)
Folge-VO: erster und zweiter Termin 2. und 3. August (Donnerstag und Freitag) bei Frequenz 2 x pro Woche.
Wurde bisher nicht abgesetzt, nunmehr scheinen sie zu prüfen. Widerspruch meinerseits wurde von der AOK abgebügelt mit der Begründung die Frequenz beziehe sich nicht auf das einzelne Rezept sondern rezeptübergreifend auf den Behandlungsfall...
Richtig oder falsch ?
Gruß
Frank
P.S. Theorg zeigt bei Rezept-und Dateneingabe kein Problem an, das wäre nach Auskunft der hotline normal... :angry:((
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FSchulze schrieb:
hi zusammen,
neueste Schikane der AOK: Kürzung eines Termines bei einer Folge-Verordnung, wenn rezeptübergreifend die Frequenz nicht eingehalten wurde. Bsp:
Erst-Verordnung letzter Termin 30.7.2018 (Montag)
Folge-VO: erster und zweiter Termin 2. und 3. August (Donnerstag und Freitag) bei Frequenz 2 x pro Woche.
Wurde bisher nicht abgesetzt, nunmehr scheinen sie zu prüfen. Widerspruch meinerseits wurde von der AOK abgebügelt mit der Begründung die Frequenz beziehe sich nicht auf das einzelne Rezept sondern rezeptübergreifend auf den Behandlungsfall...
Richtig oder falsch ?
Gruß
Frank
P.S. Theorg zeigt bei Rezept-und Dateneingabe kein Problem an, das wäre nach Auskunft der hotline normal... :angry:((
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RoFo schrieb:
Frequenz ändern auf 2-3x/Wo
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therapeutin schrieb:
praktisch soll der Pat. 2x die Woche bekommen und du hast 3x abgegeben...halt alles Auslegungssache :wink:
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physiobogen schrieb:
Also ich beachte auch die Frequenz nur innerhalb des Rezeptes. Und mache auch Rezeptübergreifend bei 2 mal pro Woche, z. B. einen dritten Termin in der Woche, damit der erste Behandlungstag in der 14 Tage Frist erfolgt. Wenn das Rezept schon frühzeitig ausgestellt worden ist.
Absetzung ist leider korrekt.
Wo kann ich das nachlesen?
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morpheus-06 schrieb:
steupel schrieb am 24.8.18 13:42:
Absetzung ist leider korrekt.
Wo kann ich das nachlesen?
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steupel schrieb:
Absetzung ist leider korrekt.
hi zusammen,
neueste Schikane der AOK: Kürzung eines Termines bei einer Folge-Verordnung, wenn rezeptübergreifend die Frequenz nicht eingehalten wurde. Bsp:
Erst-Verordnung letzter Termin 30.7.2018 (Montag)
Folge-VO: erster und zweiter Termin 2. und 3. August (Donnerstag und Freitag) bei Frequenz 2 x pro Woche.
Wurde bisher nicht abgesetzt, nunmehr scheinen sie zu prüfen. Widerspruch meinerseits wurde von der AOK abgebügelt mit der Begründung die Frequenz beziehe sich nicht auf das einzelne Rezept sondern rezeptübergreifend auf den Behandlungsfall...
Richtig oder falsch ?
Gruß
Frank
P.S. Theorg zeigt bei Rezept-und Dateneingabe kein Problem an, das wäre nach Auskunft der hotline normal... :angry:((
Ich denke das ist falsch, ich kenne keinen Text der dies begründet. Das soll die AOK mal erklären, ich würde die AOK auf Zahlung verklagen. Ich wette bei Einreichen der Klage wird bezahlt, + 40€ und + Zinsen.
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Sabine Rabbel schrieb:
-> morpheus 06: In Berlin steht's leider im Rahmenvertrag.
-> morpheus 06: In Berlin steht's leider im Rahmenvertrag.
Danke! Aber nur für die Prmärkassen?
Im Bundesweit gültigen VdEK RV steht dazu nichts.
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morpheus-06 schrieb:
Sabine Rabbel schrieb am 25.8.18 14:08:
-> morpheus 06: In Berlin steht's leider im Rahmenvertrag.
Danke! Aber nur für die Prmärkassen?
Im Bundesweit gültigen VdEK RV steht dazu nichts.
-> morpheus 06: In Berlin steht's leider im Rahmenvertrag.
Ich finde den fraglichen Passus leider auch im RVO-Rahmenvertrag für Berlin nicht, sondern lediglich den (bekannten) Passus im § 10 Abs. 5:
Kann mir jemand die Formulierung zitieren, wonach die Frequenzvorgaben nach dem Behandlungsfall und nicht nach der einzelnen Verordnung gerechnet werden?
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Sabine Rabbel schrieb am 25.8.18 14:08:
Eine Abweichung von der vom Vertragsarzt angegebenen Frequenz bzw. eine Ergänzung der Frequenz durch den Leistungserbringer ist nur zulässig, wenn zuvor zwischen Leistungserbringer und Vertragsarzt ein abweichendes Vorgehen bzw. die zu ergänzende Frequenz verabredet wurde. Die einvernehmliche Änderung ist vom Therapeuten auf dem Verordnungsvordruck zu dokumentieren.
-> morpheus 06: In Berlin steht's leider im Rahmenvertrag.
Ich finde den fraglichen Passus leider auch im RVO-Rahmenvertrag für Berlin nicht, sondern lediglich den (bekannten) Passus im § 10 Abs. 5:
Kann mir jemand die Formulierung zitieren, wonach die Frequenzvorgaben nach dem Behandlungsfall und nicht nach der einzelnen Verordnung gerechnet werden?
Gruß
Nora
Mist, hat wohl keinen Sinn, meine frühere Antwort zu löschen, wenn sie schon zitiert wurde, oder?
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Sabine Rabbel schrieb:
Grrr, möglicherweise hatte ich es falsch in Erinnerung, kann den Passus selbst gerade nicht finden, sorry. Läßt sich bißchen um die Ecke gedacht (und da sind die Kassenprüfstellen ja groß drin, wenn es ihnen in den Kram paßt) aus § 5 Absatz 7 ableiten.
Mist, hat wohl keinen Sinn, meine frühere Antwort zu löschen, wenn sie schon zitiert wurde, oder?
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FSchulze schrieb:
Also könnte Klage bzw. Androhung dergleichen Sinn machen?
Also könnte Klage bzw. Androhung dergleichen Sinn machen?
Das macht immer Sinn, meist wird spätestens bei der Einreichung einer Klage bezahlt.
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morpheus-06 schrieb:
FSchulze schrieb am 26.8.18 03:01:
Also könnte Klage bzw. Androhung dergleichen Sinn machen?
Das macht immer Sinn, meist wird spätestens bei der Einreichung einer Klage bezahlt.
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morpheus-06 schrieb:
FSchulze schrieb am 24.8.18 09:17:
hi zusammen,
neueste Schikane der AOK: Kürzung eines Termines bei einer Folge-Verordnung, wenn rezeptübergreifend die Frequenz nicht eingehalten wurde. Bsp:
Erst-Verordnung letzter Termin 30.7.2018 (Montag)
Folge-VO: erster und zweiter Termin 2. und 3. August (Donnerstag und Freitag) bei Frequenz 2 x pro Woche.
Wurde bisher nicht abgesetzt, nunmehr scheinen sie zu prüfen. Widerspruch meinerseits wurde von der AOK abgebügelt mit der Begründung die Frequenz beziehe sich nicht auf das einzelne Rezept sondern rezeptübergreifend auf den Behandlungsfall...
Richtig oder falsch ?
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Frank
P.S. Theorg zeigt bei Rezept-und Dateneingabe kein Problem an, das wäre nach Auskunft der hotline normal... :angry:((
Ich denke das ist falsch, ich kenne keinen Text der dies begründet. Das soll die AOK mal erklären, ich würde die AOK auf Zahlung verklagen. Ich wette bei Einreichen der Klage wird bezahlt, + 40€ und + Zinsen.
Anwalt vor Ort oder kann jemand einen Spezialisten für solche Sachen empfehlen?
Gruß Frank
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OK,
Anwalt vor Ort oder kann jemand einen Spezialisten für solche Sachen empfehlen?
Gruß Frank
Nimm einen der sich mit der Materie auskennt, sonst kann das schief gehen. Ich wende mich immer an die Kanzlei Alt in Aachen.
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Tempelritter schrieb:
FSchulze schrieb am 27.8.18 06:43:
OK,
Anwalt vor Ort oder kann jemand einen Spezialisten für solche Sachen empfehlen?
Gruß Frank
Nimm einen der sich mit der Materie auskennt, sonst kann das schief gehen. Ich wende mich immer an die Kanzlei Alt in Aachen.
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FSchulze schrieb:
OK,
Anwalt vor Ort oder kann jemand einen Spezialisten für solche Sachen empfehlen?
Gruß Frank
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