Die Klinik Tecklenburger Land ist
eine Fachklinik für Psychosomatik,
Hämatologie und internistische
Onkologie. Tecklenburg liegt in 30
bzw. 40 km Entfernung zu den
Universitätsstätten Osnabrück
und Münster. Wir sind ein
spannender und interessanter
Arbeitgeber im Münsterland. Warum?
Die Klinik ist eine Einrichtung der
Fuest Familienstiftung, ein sehr
gut aufgestelltes und gesundes
Familienunternehmen. Die Stiftung
bedeutet für die Mitarbeiter
Sicherheit, Stabilität und
Verlässlichke...
eine Fachklinik für Psychosomatik,
Hämatologie und internistische
Onkologie. Tecklenburg liegt in 30
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Frage:
Reicht es für die Quittierung der Leistungen aus, wenn bei Verordnungen die ab dem 01.01.2021ausgestellt wurden weiterhin nur Datum, Leistung/Behandlungszeit und die Unterschrift der Versicherten eingetragen wer-den?
Antwort:
Nein, die Leistungen sind auch durch den Leistungserbrin-ger zu quittieren. Sofern vertraglich der Eintrag eines Na-menskürzels vertraglich vereinbart ist, ist dies ausreichend.
Somit bin ich als Inhaber des IKs laut Meinung der GKV Gegenzeichner, da ich der Leistungserbringer bin.
Ich weiss, dass ich es nicht ausfüllen muss, da vertraglich noch nicht geregelt. Was nutzt es mir aber, wenn ich mir das Geld mühsam über ein Sozialgericht zurückholen muss? Auch kann ich nicht so einfach auf einen Monat Abrechnung verzichten. Auf der anderen Seite bedeutet es locker 2500 Unterschriften im Monat.
Wie haltet ihr das?
Viele Grüße
Monika
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PT-Morris schrieb:
Der bundeseinheitliche Rahmenvertrag unterscheidet zugelassener Leistungserbringer (PI) und Leistungserbringer (AN). Wie du selbst erkannt hast sollte man schon jetzt die Quittierung entsprechend durch den Behandler vornehmen lassen.
Rechtlich würdest du jede Klage gegen die KK gewinnen, aber Aufwand und Nerven sind mir das nicht wert. Und da es -mindestens in der Logo- nicht Teil des Schiedsverfahrens sein wird, wird dieser Schwachsinn also so oder so kommen.
Mein Name ist sehr kurz, ich werds hinkriegen....Mich macht halt diese ewige Gängelung bis zum Erbrechen verrückt, aber ich versuch jetzt mal, gut durchzuatmen und mir bewusst zu machen, dass trotz allem die Sonne morgen wieder aufgehen wird.
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Susulo schrieb:
Ja Monika, du hast völlig Recht. Obwohl ich mir eisern geschworen habe, nicht zu unterschreiben, bevor es keinen RV gibt, habe ich mich jetzt doch für die pragmatische Lösung entschieden und werde unterschreiben.
Rechtlich würdest du jede Klage gegen die KK gewinnen, aber Aufwand und Nerven sind mir das nicht wert. Und da es -mindestens in der Logo- nicht Teil des Schiedsverfahrens sein wird, wird dieser Schwachsinn also so oder so kommen.
Mein Name ist sehr kurz, ich werds hinkriegen....Mich macht halt diese ewige Gängelung bis zum Erbrechen verrückt, aber ich versuch jetzt mal, gut durchzuatmen und mir bewusst zu machen, dass trotz allem die Sonne morgen wieder aufgehen wird.
Auf dem Rezept steht: Unterschrift des Leistungserbringers, IK des Leisungserbringers. Hier wird keine Differenzierung vorgenommen. Auch im Antwortkatalog der GKV wird nicht differenziert.
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
@pt Morris:
Auf dem Rezept steht: Unterschrift des Leistungserbringers, IK des Leisungserbringers. Hier wird keine Differenzierung vorgenommen. Auch im Antwortkatalog der GKV wird nicht differenziert.
Viele Grüße
Monika
*
Stempel/Unterschrift des Leistungserbringers
Art der Angabe Pflichtangabe
Erläuterung Die Richtigkeit der gemachten Angaben ist seitens des
zugelassenen Leistungserbringers durch die Unterschrift
eines Unterschriftsberechtigten zu bestätigen.
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PT-Morris schrieb:
Im bundeseinheitlichen Rahmenvertrag der Logopädie wird genau erklärt, wer dort mit Kürzel gegen zu zeichnen hat, auch wer unten rechts zu unterschreiben hat*. Das ist eindeutig formuliert. Ich erwarte, dass das bei uns ebenso kommen wird.
*
Stempel/Unterschrift des Leistungserbringers
Art der Angabe Pflichtangabe
Erläuterung Die Richtigkeit der gemachten Angaben ist seitens des
zugelassenen Leistungserbringers durch die Unterschrift
eines Unterschriftsberechtigten zu bestätigen.
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ali schrieb:
im Moment gibt es weder für die Logopädie noch Physiotherapie einen NEUEN gültigen Vertrag.
Meine Ausführungen beziehen sich ausschliesslich auf den Fragen Antwortkatalog der GKV. Und da wird nicht differenziert.
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Welchen Vertrag die Logopäden gerade aushandeln, geht mich als PT erst einmal nichts an.
Meine Ausführungen beziehen sich ausschliesslich auf den Fragen Antwortkatalog der GKV. Und da wird nicht differenziert.
Viele Grüße
Monika
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PT-Morris schrieb:
Dann macht es doch so, wie es die Verbände empfehlen, also frei lassen. Die erstatten euch dann sicher auch den Aufwand falls Retaxierungen kommen sollten.
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ali schrieb:
wieso der Aufwand würde doch mit 40 Euro/Rezept gut bezahlt...
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schlumpi22 schrieb:
Aber das ist ja überhaupt nicht praktikabel. Ich habe zwei Praxen und demnach zwei IK's. Dann müsste ich ja als Inhaber der IK's = Leistungserbringer alles unterschreiben. Das geht doch gar nicht.
wieso der Aufwand würde doch mit 40 Euro/Rezept gut bezahlt...
...plus Zinsen. Entweder das, oder entsprechend "ab Eintritt der Rechtshängigkeit" (BGB §291) - 8,12% sind schonmal nicht schlecht, da kann man ein kalkuliertes Risiko eingehen und einzelne Verordnungen gemäß Rechtsauslegung der GKVen fehlerhaft einreichen / den Papierkram dazu direkt an den Anwalt weiterreichen mit dem Hinweis, das keine dringende Bearbeitung nötig ist sondern "fristgerecht" ausreicht :wink:
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Papa Alpaka schrieb:
ali schrieb am 29.01.2021 20:07:
wieso der Aufwand würde doch mit 40 Euro/Rezept gut bezahlt...
...plus Zinsen. Entweder das, oder entsprechend "ab Eintritt der Rechtshängigkeit" (BGB §291) - 8,12% sind schonmal nicht schlecht, da kann man ein kalkuliertes Risiko eingehen und einzelne Verordnungen gemäß Rechtsauslegung der GKVen fehlerhaft einreichen / den Papierkram dazu direkt an den Anwalt weiterreichen mit dem Hinweis, das keine dringende Bearbeitung nötig ist sondern "fristgerecht" ausreicht :wink:
wieso der Aufwand würde doch mit 40 Euro/Rezept gut bezahlt...
...plus Zinsen. Entweder das, oder entsprechend "ab Eintritt der Rechtshängigkeit" (BGB §291) - 8,12% sind schonmal nicht schlecht, da kann man ein kalkuliertes Risiko eingehen und einzelne Verordnungen gemäß Rechtsauslegung der GKVen fehlerhaft einreichen / den Papierkram dazu direkt an den Anwalt weiterreichen mit dem Hinweis, das keine dringende Bearbeitung nötig ist sondern "fristgerecht" ausreicht
:wink:
Das stimmt. Und ich kann mir gut vorstellen, dies bei meiner nächsten Abrg drauf ankommen zu lassen, weil ich da vermutlich nur 1-2 neue Formulare einreiche. Das ist überschaubar.
Wenn ich mir aber vorstelle, dass eine komplette Abrg für ggfs Monate auf Eis liegt und ich dann trotzdem noch 5 Angestellte zu bezahlen hätte, wäre es mir die Nerven -und evt den Dispo- nicht wert.
Ich weiß, das beliebte Thema "vorauseilender Gehorsam", den ich selbst oft angreife. Nur seit mein Verband mir unmissverständlich klar machte, dass dieses Thema NICHT geschiedst wird und es zu 100%ab Ende März Fakt sein wird (bei uns, Logo), sehe ich den Gehorsam nicht allzu vorauseilend. Mit meinem "Widerstand" bewirke ich hier nichts, sondern bestrafe mich selbst.
Dass mich das alles maßlos wütend macht (ich wiederhole hier nicht, was ich intern dazu schrieb) steht auf einem andern Blatt.
Ich bin wie die meisten Menschen mürbe von unsäglich vielen Vorschriften, die NICHTS , aber auch gar nichts mit einem denkenden Gehirn zu tun haben. Leider ist für mich die Heilmittelbranche hier momentan das kleinere Problem.
Es ist überall, in allen Systemen, das gleiche Prinzip: wer sich fraglos anpasst, bekommt keine Probleme.
Zur Zeit sind mir Probleme mit den KK zu unnötig, wenn auch symptomatisch. Ich hätte gern noch ein paar andere Dinge in Frage gestellt.
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Susulo schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 30.01.2021 00:02:
ali schrieb am 29.01.2021 20:07:
⁸
wieso der Aufwand würde doch mit 40 Euro/Rezept gut bezahlt...
...plus Zinsen. Entweder das, oder entsprechend "ab Eintritt der Rechtshängigkeit" (BGB §291) - 8,12% sind schonmal nicht schlecht, da kann man ein kalkuliertes Risiko eingehen und einzelne Verordnungen gemäß Rechtsauslegung der GKVen fehlerhaft einreichen / den Papierkram dazu direkt an den Anwalt weiterreichen mit dem Hinweis, das keine dringende Bearbeitung nötig ist sondern "fristgerecht" ausreicht
:wink:
Das stimmt. Und ich kann mir gut vorstellen, dies bei meiner nächsten Abrg drauf ankommen zu lassen, weil ich da vermutlich nur 1-2 neue Formulare einreiche. Das ist überschaubar.
Wenn ich mir aber vorstelle, dass eine komplette Abrg für ggfs Monate auf Eis liegt und ich dann trotzdem noch 5 Angestellte zu bezahlen hätte, wäre es mir die Nerven -und evt den Dispo- nicht wert.
Ich weiß, das beliebte Thema "vorauseilender Gehorsam", den ich selbst oft angreife. Nur seit mein Verband mir unmissverständlich klar machte, dass dieses Thema NICHT geschiedst wird und es zu 100%ab Ende März Fakt sein wird (bei uns, Logo), sehe ich den Gehorsam nicht allzu vorauseilend. Mit meinem "Widerstand" bewirke ich hier nichts, sondern bestrafe mich selbst.
Dass mich das alles maßlos wütend macht (ich wiederhole hier nicht, was ich intern dazu schrieb) steht auf einem andern Blatt.
Ich bin wie die meisten Menschen mürbe von unsäglich vielen Vorschriften, die NICHTS , aber auch gar nichts mit einem denkenden Gehirn zu tun haben. Leider ist für mich die Heilmittelbranche hier momentan das kleinere Problem.
Es ist überall, in allen Systemen, das gleiche Prinzip: wer sich fraglos anpasst, bekommt keine Probleme.
Zur Zeit sind mir Probleme mit den KK zu unnötig, wenn auch symptomatisch. Ich hätte gern noch ein paar andere Dinge in Frage gestellt.
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Problem beschreiben
mosaik schrieb:
Die neuen Rahmenverträge sind noch nicht verabschiedet und eigentlich ist die Unterschrift des Leistungserbringers deshalb auch nicht erforderlich. Eigentlich- nun haben aber die GKV einen Fragen-Antworten-Katalog herausgebracht, der dazu Stellung bezieht:
Frage:
Reicht es für die Quittierung der Leistungen aus, wenn bei Verordnungen die ab dem 01.01.2021ausgestellt wurden weiterhin nur Datum, Leistung/Behandlungszeit und die Unterschrift der Versicherten eingetragen wer-den?
Antwort:
Nein, die Leistungen sind auch durch den Leistungserbrin-ger zu quittieren. Sofern vertraglich der Eintrag eines Na-menskürzels vertraglich vereinbart ist, ist dies ausreichend.
Somit bin ich als Inhaber des IKs laut Meinung der GKV Gegenzeichner, da ich der Leistungserbringer bin.
Ich weiss, dass ich es nicht ausfüllen muss, da vertraglich noch nicht geregelt. Was nutzt es mir aber, wenn ich mir das Geld mühsam über ein Sozialgericht zurückholen muss? Auch kann ich nicht so einfach auf einen Monat Abrechnung verzichten. Auf der anderen Seite bedeutet es locker 2500 Unterschriften im Monat.
Wie haltet ihr das?
Viele Grüße
Monika
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Was immer noch gilt, ist mir klar, am längeren Hebel sitzen die KK, die erst einmal das Geld einbehalten und man es sich nur sehr mühsam und evtl. über den Klageweg wiederholen kann.Und ich kann mir das einbehalten von mehreren Abrechnungen nicht leisten.
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
@kroetzi:
Was immer noch gilt, ist mir klar, am längeren Hebel sitzen die KK, die erst einmal das Geld einbehalten und man es sich nur sehr mühsam und evtl. über den Klageweg wiederholen kann.Und ich kann mir das einbehalten von mehreren Abrechnungen nicht leisten.
Viele Grüße
Monika
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Problem beschreiben
kroetzi schrieb:
https://www.physio.de/community/news/was-ist-neu-im-jahre-2021/99/10337/1
Hast du denn auch einen Link dazu?
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Link
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
ja:
Link
Viele Grüße
Monika
Einige Kk und Abrechnungszentren fordern dies aber.
Und nun?
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kroetzi schrieb:
Da steht unter anderem auch , dass auf der Rückseite keine Angaben zur Taxierung gemacht werden sollen.
Einige Kk und Abrechnungszentren fordern dies aber.
Und nun?
Dass irgendeine KK diese Taxierung fordert ist mir unbekannt.
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Was Abrechnungszentren fordern, ist Vertragsbestandteil zwischen Leistungserbringer und Abrechenzentren.
Dass irgendeine KK diese Taxierung fordert ist mir unbekannt.
Viele Grüße
Monika
Könnte es dann auch zur Absetzung führen wenn man die Taxierung drauf hat?
Was ich sagen will, es gibt einige Punkte die nicht klar geregelt sind und deshalb sollten wir uns nicht verrückt machen.
Es steht immer dort es gilt das Alte solange es nichts Neues gibt.
Letztendlich muss das jeder selbst entscheiden.
Aber ich denke es werden viele eben diese Kürzel nicht machen weil sie noch nicht Bestandteil des Vertrages sind. Und darauf kann man sich eindeutig berufen.
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kroetzi schrieb:
Trotzdem steht da dass keine Taxierungen gemacht werden sollen.
Könnte es dann auch zur Absetzung führen wenn man die Taxierung drauf hat?
Was ich sagen will, es gibt einige Punkte die nicht klar geregelt sind und deshalb sollten wir uns nicht verrückt machen.
Es steht immer dort es gilt das Alte solange es nichts Neues gibt.
Letztendlich muss das jeder selbst entscheiden.
Aber ich denke es werden viele eben diese Kürzel nicht machen weil sie noch nicht Bestandteil des Vertrages sind. Und darauf kann man sich eindeutig berufen.
Deshalb habe ich gefragt, wie es andere hier halten.
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Recht haben und das Recht erst erstreiten müssen, sind zweierlei.
Deshalb habe ich gefragt, wie es andere hier halten.
Viele Grüße
Monika
Wie lange dieses "am Ende" aber bei Absetzung dauert, ist offen. Nicht jede kann es sich leisten, auf längere Zeit in Vorkasse zu gehen. Nicht jede hat momentan Nerven übrig, die Haut ist dünn.
Rein (Berufs) politisch wäre es sicher besser, nicht zu unterschreiben. Hier zeigen sich halt wieder Abhängigkeiten und dass es gut gelungen ist, uns klein und gefügig zu halten.
Das ist ja nicht nur in diesem Bereich der Fall....aber lassen wir das.
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Susulo schrieb:
Du kannst dich ganz sicher drauf berufen und wirst am Ende Recht bekommen.
Wie lange dieses "am Ende" aber bei Absetzung dauert, ist offen. Nicht jede kann es sich leisten, auf längere Zeit in Vorkasse zu gehen. Nicht jede hat momentan Nerven übrig, die Haut ist dünn.
Rein (Berufs) politisch wäre es sicher besser, nicht zu unterschreiben. Hier zeigen sich halt wieder Abhängigkeiten und dass es gut gelungen ist, uns klein und gefügig zu halten.
Das ist ja nicht nur in diesem Bereich der Fall....aber lassen wir das.
2. Steht da "sollen" und nicht "dürfen"
3. nervt es, dass die erst ohne Absprache ein Formular durchdrücken und dann noch abrechnungsvorgänge behindern wollen.
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ali schrieb:
1. Ist das die alleinige Meinung der Kassen
2. Steht da "sollen" und nicht "dürfen"
3. nervt es, dass die erst ohne Absprache ein Formular durchdrücken und dann noch abrechnungsvorgänge behindern wollen.
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Susulo schrieb:
@ali: Auf der Sachebene völlig deiner Meinung. Sehe das auf der pragmatischen Ebene aber wie mosaik.
„Die vertragsärztliche Verordnung kann ausgeführt werden, wenn sie den Vorgaben der Heilmittel-Richtlinie in der jeweils gel-
tenden Fassung entspricht."
Das kann ein Richter auch als Annerkennung der Vorgaben der ( aktuellen ) HMR für den zugelassenen Leistungserbringern sehen. Meiner Meinung nach muss dazu im bundeseinheitlichen Rahmenvertrag gar nichts vertraglich ausgehandelt sein.
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PT-Morris schrieb:
Aktuell steht in den Verträgen:
„Die vertragsärztliche Verordnung kann ausgeführt werden, wenn sie den Vorgaben der Heilmittel-Richtlinie in der jeweils gel-
tenden Fassung entspricht."
Das kann ein Richter auch als Annerkennung der Vorgaben der ( aktuellen ) HMR für den zugelassenen Leistungserbringern sehen. Meiner Meinung nach muss dazu im bundeseinheitlichen Rahmenvertrag gar nichts vertraglich ausgehandelt sein.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@ Monika
Hast du denn auch einen Link dazu?
„Behandlungsdatum, Regelbehandlungszeit und die Initialen des Leistungserbringers sind vom Leistungserbringer auf der Rückseite der Verordnung lesbar
einzutragen und unmittelbar nach Erbringung der Leistung von der oder dem
Versicherten durch Unterschrift auf dem Verordnungsblatt zu bestätigen.'
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schlumpi22 schrieb:
Sollte das nicht schon immer so sein? Erst Behandlung, dann Unterschrift
Bei uns wird in der Regel auch das immer schon so gehandhabt auch wenn in den AKTUELL GÜLTIGEN Verträgen was von "am Tage der Lesitungserbringung" steht....
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ali schrieb:
Ist Dir eigentlich langweilig.....nee, seh da absolut KEINE Probleme bei niemanden.
Bei uns wird in der Regel auch das immer schon so gehandhabt auch wenn in den AKTUELL GÜLTIGEN Verträgen was von "am Tage der Lesitungserbringung" steht....
Ich frag mich nur, ob bei so vielen und strengen Vorgaben durch die Kassen ein Praxisinhaber überhaupt noch freiberuflich tätig ist? Immerhin ist die freie Preis- und Angebotsinhaltegestaltung ein Hauptmerkmal von Selbstständigkeit. Sieht für mich eher nach einer GKV Scheinselbstständigkeit aus...
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PT-Morris schrieb:
Na ja, es gibt ja eine Übergangszeit zur Anerkennung der neuen Verträge. Genug Zeit sich von den Verbänden über die neuen Bedingungen aufklären zu lassen.
Ich frag mich nur, ob bei so vielen und strengen Vorgaben durch die Kassen ein Praxisinhaber überhaupt noch freiberuflich tätig ist? Immerhin ist die freie Preis- und Angebotsinhaltegestaltung ein Hauptmerkmal von Selbstständigkeit. Sieht für mich eher nach einer GKV Scheinselbstständigkeit aus...
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ali schrieb:
Gäääääääähhhhhhnnnn Gut Nacht
[...] Sieht für mich eher nach einer GKV Scheinselbstständigkeit aus...
Diese Unterhaltung habe ich schon in Schriftform mit den zuständigen Stellen geführt. japp, ist es [und wenn man sich mit der Identität des Scheinselbstständigen von ausschließlich einem Auftraggeber bezahlen lässt um so mehr], aber wer versucht das durchzuziehen hat am Ende die gebündelten Rechtsabteilungen von DRV und GKV vor Gericht gegen sich. Damals hatte ich nicht das nötige Kleingeld auf der hohen Kante, heute habe ich keinen Bock das nochmal anzugehen...
...Hallo Verbände, eure Gelegenheit :wink:
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Papa Alpaka schrieb:
PT-Morris schrieb am 29.01.2021 22:21:
[...] Sieht für mich eher nach einer GKV Scheinselbstständigkeit aus...
Diese Unterhaltung habe ich schon in Schriftform mit den zuständigen Stellen geführt. japp, ist es [und wenn man sich mit der Identität des Scheinselbstständigen von ausschließlich einem Auftraggeber bezahlen lässt um so mehr], aber wer versucht das durchzuziehen hat am Ende die gebündelten Rechtsabteilungen von DRV und GKV vor Gericht gegen sich. Damals hatte ich nicht das nötige Kleingeld auf der hohen Kante, heute habe ich keinen Bock das nochmal anzugehen...
...Hallo Verbände, eure Gelegenheit :wink:
Na ja. Nach dem Abschluss der Verträge werden so einige PI dumm aus der Wäsche gucken. Aber Schuld ist dann natürlich die Schlichtungsstelle :sweat_smile:...
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PT-Morris schrieb:
Die Verbände haben kein Interesse daran und preisen die Pseudo-Selbstständigkeit.
Na ja. Nach dem Abschluss der Verträge werden so einige PI dumm aus der Wäsche gucken. Aber Schuld ist dann natürlich die Schlichtungsstelle :sweat_smile:...
Bitte warum dumm aus der Wäsche guggen. Die Themen sind auf dem Tisch, Schiedsstelle is ja sowas wie n Gericht und da is es ja bekanntlich wie auf Hoher See....also schau ma mal.
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ali schrieb:
dis schreibts Tommy, der sich seinem nach eigenen Angaben netten Hobby selbst als scheinselbstständigkeitsgefährdeter FM verdingt....
Bitte warum dumm aus der Wäsche guggen. Die Themen sind auf dem Tisch, Schiedsstelle is ja sowas wie n Gericht und da is es ja bekanntlich wie auf Hoher See....also schau ma mal.
Wenigstens wird niemand gezwungen die neuen Verträge anzunehmen. Take it or leave it.
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PT-Morris schrieb:
In Praxen sind FM nicht glaubhaft einsetzbar und im Hausbesuch hat es sich mit dem bundeseinheitlichen Rahmenvertrag aller Voraussicht nach auch erledigt. Dieser Tommy sollte sich nach Alternativen umsehen.
Wenigstens wird niemand gezwungen die neuen Verträge anzunehmen. Take it or leave it.
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PT-Morris schrieb:
Mehr Gedanken würde ich mir darüber machen, dass zukünftig ( sehr wahrscheinlich ) die Patienten Unterschrift erst nach der Leistungsabgabe erfolgen darf. Das wird den Ablauf in vielen Praxen ordentlich aufwirbeln.
„Behandlungsdatum, Regelbehandlungszeit und die Initialen des Leistungserbringers sind vom Leistungserbringer auf der Rückseite der Verordnung lesbar
einzutragen und unmittelbar nach Erbringung der Leistung von der oder dem
Versicherten durch Unterschrift auf dem Verordnungsblatt zu bestätigen.'
Die Gründe der KK sehe ich (Nachvollzug, dass auch nur der Zertifikatsberechtigte tatsächlich die Leistung abgibt), es ist aber am Thema vorbei, denn wer jetzt betrügt, wird Wege finden, dies fortzusetzen. Und ich finde diesen Pauschalverdacht den Ehrlichen gegenüber indiskutabel und entwürdigend. Ganz abgesehen der Verwaltungswahn, der damit fortgesetzt wird.
Viele Grüße
Monika
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Hatte meine letzte Abrg nur alte VO. Werde bis zur nächsten noch überlegen.
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Susulo schrieb:
:clap: :thumbsup:Ich wünsch dir viel Erfolg! Berichte mal.
Hatte meine letzte Abrg nur alte VO. Werde bis zur nächsten noch überlegen.
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Problem beschreiben
mosaik schrieb:
So, die Abrechnung ist jetzt durch, ohne Gegenzeichnung. Vorauseilender Gehorsam ist nicht meins und ich möchte nicht dadurch dokumentieren, dass ich mit diesem Irrsinn d'accord gehe.
Die Gründe der KK sehe ich (Nachvollzug, dass auch nur der Zertifikatsberechtigte tatsächlich die Leistung abgibt), es ist aber am Thema vorbei, denn wer jetzt betrügt, wird Wege finden, dies fortzusetzen. Und ich finde diesen Pauschalverdacht den Ehrlichen gegenüber indiskutabel und entwürdigend. Ganz abgesehen der Verwaltungswahn, der damit fortgesetzt wird.
Viele Grüße
Monika
Gibts nun schon was neues ob man tatsächlich hinter jede einzelne behandlung sein Kürzel machen muß oder soll man das Feld weiterhin freilassen? Ach und reicht da ein einfaches Kürzel oder muß man dann seine ausführliche Unterschrift in dieses mickrige Feld setzen. Würde ich Sebastian Hauptmann heißen wäre da der Platz schnell voll. Lieber S.H. Meine AZH hat mir geraten ich solle einfach mein Kürzel dahinter machen und fertig. Da wäre ich auf der sicheren Seite. Was meint ihr?
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Oder aber es passiert nichts und die KK beanstanden die Nicht- Unterschrift nicht, da noch kein dementsprechender Rahmenvertrg vorliegt und zahlen ganz normal.
Auch ich bin gespannt.
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Nächster Schiedgerichtstermin ist Mitte Februar ( 17.2. wenn ich mich recht erinnere). Bis dahin gelten die alten Rahmenverträge, die weder Kürzel noch Unterschrift des Leistungserbringers forderten. Von daher bist Du auf der rechtlichen Seite, dass Du nicht unterschreiben brauchst. Gleichzeitig agierst Du als David, der gegen Goliath antritt. Wenn die KK Dir die Rezepte zurückschicken, weil angeblich eine Unterschrift fehlt, kann es sein, dass die Zahlung entsprechend den Zahlungsbedingungen verzögert wird, oder aber die KK behalten das Rezept ein und Du musst das Geld einklagen.
Oder aber es passiert nichts und die KK beanstanden die Nicht- Unterschrift nicht, da noch kein dementsprechender Rahmenvertrg vorliegt und zahlen ganz normal.
Auch ich bin gespannt.
Viele Grüße
Monika
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Klonkrieger schrieb:
Hallo wieder
Gibts nun schon was neues ob man tatsächlich hinter jede einzelne behandlung sein Kürzel machen muß oder soll man das Feld weiterhin freilassen? Ach und reicht da ein einfaches Kürzel oder muß man dann seine ausführliche Unterschrift in dieses mickrige Feld setzen. Würde ich Sebastian Hauptmann heißen wäre da der Platz schnell voll. Lieber S.H. Meine AZH hat mir geraten ich solle einfach mein Kürzel dahinter machen und fertig. Da wäre ich auf der sicheren Seite. Was meint ihr?
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Ich habe eine strategische Reserve angelegt, den Anwalt meines geringsten Misstrauens konsultiert und werde erstmal ausschließlich ohne "Kürzel Leistungserbringer" einreichen - wenn sich schon die Tarifanpassung in die Länge zieht nehme ich die Chance mit, zumindest einen Teil der Behandlungen mit "zzgl. €40 +8,8%" abzurechnen.
Blöd nur, das ich mich von der IKK Classic getrennt habe; der hätte ich's gegönnt :pensive:
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Papa Alpaka schrieb:
nee, muss halt nur jeder das Feld treffen :wink:
Ich habe eine strategische Reserve angelegt, den Anwalt meines geringsten Misstrauens konsultiert und werde erstmal ausschließlich ohne "Kürzel Leistungserbringer" einreichen - wenn sich schon die Tarifanpassung in die Länge zieht nehme ich die Chance mit, zumindest einen Teil der Behandlungen mit "zzgl. €40 +8,8%" abzurechnen.
Blöd nur, das ich mich von der IKK Classic getrennt habe; der hätte ich's gegönnt :pensive:
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schlumpi22 schrieb:
Und wenn mehrere Therapeuten einen Patienten behandeln, dann muss immer derjenige unterschreiben, sollte das durchgesetzt werden? Das wird ja ein Gekrakel
https://www.physio.de/community/news/sinneswandel-beim-gkv-spitzenverband-spibu/99/10360/1
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Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Na dann, alles richtig gemacht. Danke Dir für den Hinweis.
Viele Grüße
Monika
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Susulo schrieb:
@mosaik und alle: alles wird gut ! ....
https://www.physio.de/community/news/sinneswandel-beim-gkv-spitzenverband-spibu/99/10360/1
Bin gespannt...
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Wieso dat denn jetzt?
Guckst du in die News bitte und nix Kürzel schreiben.
https://www.physio.de/community/news/sinneswandel-beim-gkv-spitzenverband-spibu/99/10360/1
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kroetzi schrieb:
Hääääää
Wieso dat denn jetzt?
Guckst du in die News bitte und nix Kürzel schreiben.
https://www.physio.de/community/news/sinneswandel-beim-gkv-spitzenverband-spibu/99/10360/1
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Klonkrieger schrieb:
Hä? Also vielleicht liegts am Freitag nachmittag aber kann mir jemand nun mal erklären was denn nun Fakt ist?
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kroetzi schrieb:
Lies News!
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Klonkrieger schrieb:
Hm. NA ich mach erstmal mein Kürzel da rein. Sollte man es irgendwann hochoffiziell nicht mehr brauchen, dann lass ich sie halt wieder weg.
Bin gespannt...
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kroetzi schrieb:
???
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Klonkrieger schrieb:
Ok. Also die ganz Felder die für die Kürzeln vorgesehen waren leer lassen und wie gehabt nur unten bei stempel und datum unterschreiben?
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