Seit über 20 Jahren sind wir in
Wilmersdorf und seit 2019 in dem
tollen Schmargendorf – mit einer
super Busanbindung direkt vor der
Tür!
Unser Team besteht aus fünf
engagierten Physiotherapeuten und
zwei freundlichen Anmeldekräften.
Gemeinsam bringen wir mehr als 20
Jahre Erfahrung in der
Physiotherapie und Organisation
mit.
Wir behandeln unsere Patienten
nicht nur, sondern klären sie auch
über eigene Aufklärungskampagnen
auf durch Flyer, Poster und
Instagram.
In 8 Behandlungsräume...
Wilmersdorf und seit 2019 in dem
tollen Schmargendorf – mit einer
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Tür!
Unser Team besteht aus fünf
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zwei freundlichen Anmeldekräften.
Gemeinsam bringen wir mehr als 20
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auf durch Flyer, Poster und
Instagram.
In 8 Behandlungsräume...
habe ein Rezept vom Zahnarzt, wo kein Kreuz bei gebührenfrei/-pflichtig gemacht wurde. Darf ich das selber nachtragen. Ist das Rezept dadurch ungültig? Ist die AOK Sachsen.
Dann hab ich noch eins von der Feuerwhr Sachsen. Hier wurde mir gesagt, dass dies nach VdeK-Sätzen abgerechnet und die patienten frei sind. Das Kreuz ist aber bei pflichtig. Kann ich hier ändern?
Danke.
Nadine
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nadine591 schrieb:
Hallo liebe Kollegen,
habe ein Rezept vom Zahnarzt, wo kein Kreuz bei gebührenfrei/-pflichtig gemacht wurde. Darf ich das selber nachtragen. Ist das Rezept dadurch ungültig? Ist die AOK Sachsen.
Dann hab ich noch eins von der Feuerwhr Sachsen. Hier wurde mir gesagt, dass dies nach VdeK-Sätzen abgerechnet und die patienten frei sind. Das Kreuz ist aber bei pflichtig. Kann ich hier ändern?
Danke.
Nadine
Wir lassen uns die Befreiungen vorlegen, wenn normalerweise Zuzahlung geleistet werden muss.
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Wonderwoman schrieb:
Auf unseren Rezepten sind diese Kreuze gar nicht mehr drauf. Richtet sich sowieso nur nach Kasse und ob der Patient befreit ist.
Wir lassen uns die Befreiungen vorlegen, wenn normalerweise Zuzahlung geleistet werden muss.
> Hallo liebe Kollegen,
> habe ein Rezept vom Zahnarzt, wo kein Kreuz bei
> gebührenfrei/-pflichtig gemacht wurde. Darf ich das selber
> nachtragen. Ist das Rezept dadurch ungültig? Ist die AOK
> Sachsen.
....................
warum willst Du ein Kreuz nachtragen? Entweder die Patientin muß zuzahlen, dann ziehst Du die Zuzahlung ein, oder sie ist befreit, dann würde ich mir eine Kopie des Befreiungsausweises machen, aus die Maus.
.............
> Dann hab ich noch eins von der Feuerwhr Sachsen. Hier wurde mir
> gesagt, dass dies nach VdeK-Sätzen abgerechnet und die
> patienten frei sind. Das Kreuz ist aber bei pflichtig. Kann ich
> hier ändern?
> Danke.
> Nadine
........... dazu kann ich Dir nichts sagen, bin in NRW
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die neue schrieb:
nadine591 schrieb:
> Hallo liebe Kollegen,
> habe ein Rezept vom Zahnarzt, wo kein Kreuz bei
> gebührenfrei/-pflichtig gemacht wurde. Darf ich das selber
> nachtragen. Ist das Rezept dadurch ungültig? Ist die AOK
> Sachsen.
....................
warum willst Du ein Kreuz nachtragen? Entweder die Patientin muß zuzahlen, dann ziehst Du die Zuzahlung ein, oder sie ist befreit, dann würde ich mir eine Kopie des Befreiungsausweises machen, aus die Maus.
.............
> Dann hab ich noch eins von der Feuerwhr Sachsen. Hier wurde mir
> gesagt, dass dies nach VdeK-Sätzen abgerechnet und die
> patienten frei sind. Das Kreuz ist aber bei pflichtig. Kann ich
> hier ändern?
> Danke.
> Nadine
........... dazu kann ich Dir nichts sagen, bin in NRW
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Wofür willst Du auf der VO rum malen??
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die neue schrieb:
siehe Wonderwoman oder mein Beitrag: Du brauchst auch gar kein Kreuz nachtragen oder ändern! Wenn nicht befreit, Zuzahlung einziehen, wenn befreit, keine Zuzahlung einziehen und sicherheitshalber Kopie des Befreiungsausweises.
Wofür willst Du auf der VO rum malen??
1) Die Behandlung kann nur durchgeführt werden, wenn auf dem Verordnungsvordruck die in § 13 Abs. 2 erforderlichen Angaben enthalten sind.
und dort steht https://www.physio.de/zulassung/HMR-1-2.htm nichts von Zuzahlungsbefreiung.
Also so machen wie von den Vorrednern schon beschrieben.
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SGBV schrieb:
Heilmittel-Richtlinie: § 16 Durchführung der Heilmittelbehandlung
1) Die Behandlung kann nur durchgeführt werden, wenn auf dem Verordnungsvordruck die in § 13 Abs. 2 erforderlichen Angaben enthalten sind.
und dort steht https://www.physio.de/zulassung/HMR-1-2.htm nichts von Zuzahlungsbefreiung.
Also so machen wie von den Vorrednern schon beschrieben.
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nadine591 schrieb:
Hab gestern mir AOK telefoniert und die sagten, ich darf nicht mal das Kreuz nachtragen oder abändern. Und ohne wär das Rezept ungültig. Nicht zu fassen.......
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